alpinforum.comSkigebiete, Seilbahnen und mehr2017-12-01T17:31:37+01:00https://www.alpinforum.com/forum/app.php/feed/topic/568052017-12-01T17:31:37+01:002017-12-01T17:31:37+01:00https://www.alpinforum.com/forum/viewtopic.php?p=5139989#p5139989
Interessante Literatur, allerdings geht es da weitgehend nur um zivilrechtliche Fragen, nicht um strafrechtliche Fragen. Wenn man sowieso davon ausgeht, dass das Befahren von "gesperrten" Pisten auf eigene Gefahr geschieht, kann einem die Frage ja egal sein (zumal bei Unfällen sowieso die Krankenkasse zahlt - ja, auch bei grober Fahrlässigkeit muss die GKV zahlen, deswegen würde auch wenn dann die GKV gegen die Bergbahn klagen und nicht der Skifahrer).
Die strafrechtliche Seite wird da quasi gar nicht erwähnt, weil das eben auch sehr dünn ist. Grundsätzlich kann zwar ein Grundstückseigner oder anderweitig Berechtigter die Betretung untersagen; dafür muss das Grundstück jedoch (in Deutschland, in Ö ist es aber vmtl. ähnlich) umfriedet sein. Keine Skipiste, die ich jemals gesehen habe, war umfriedet. Daher ist Hausfriedensbruch auch völlig unmöglich; und nicht-umfriedete Besitztümer zu Betreten, ist nicht strafbar.*
*also, generell. Mit Verordnungen oder Gesetzen oder aufgrund dieser (bspw. Platzverweis durch die Polizei) geht das schon. *Außerdem sei anzumerken, dass selbst bei tatsächlich bestehendem Hausrecht (bspw. in der Lift-Talstation) dieses durch zivilrechtliche Obliegenheiten eingeschränkt wird. Denn sobald die Liftgesellschaft dem Kunden einen Skipass verkauft, räumt sie ihm - entgeltlich - das Recht ein, die Bergbahnen in einem bestimmten Umfang zu nutzen. Dieses Recht kann nicht völlig willkürlich unter Verweis auf das Hausrecht widerrufen werden, denn das wäre widersprüchliches Verhalten (ggü. den vorher eingeräumten Rechten, Venire contra factum proprium) und somit Rechtsmissbräuchlich (§ 242 StGB). Insofern wäre es also wenigstens fraglich, ob die Bergbahn zivilrechtlich überhaupt eine Piste 5 Minuten nach Betriebsende schließen darf, wenn der einzige Grund das Betriebsende selbst ist, weil Skifahrer logischerweise eine gewisse Zeit benötigen, um eine Piste runterzufahren.