alpinforum.comSkigebiete, Seilbahnen und mehr2024-03-28T22:45:55+01:00https://www.alpinforum.com/forum/app.php/feed/topics_active2024-03-28T22:45:55+01:002024-03-28T22:45:55+01:00https://www.alpinforum.com/forum/viewtopic.php?p=5437583#p5437583Wäre interessant zu wissen, wie und wann die letzte Risikoanalyse zur Erteilung einer Verlängerung der Betriebsbewilligung für solche Klemmen durchgeführt wurde.
Da es sich um eine technisch völlig veraltete Klemmenbauart handelt, kann man sich einleuchternderweise nicht einfach auf die beim ursprünglichen Bau der Anlage geltenden Vorschriften beruhen. Grundprinzip ist, das jede Seilbahnanlage gewisse minimale Sicherheitsanforderungen erfüllen muss, dies völlig unabhängig davon, wann sie erstellt wurde.
Bei historischen Pendelbahnen, und umsomehr noch Standseilbahnen, ist eine Risikoanalyse meist wesentlich einfacher durchzuführen. Klemmen, und insbes. kuppelbare Klemmen, sind hingegen weitaus heikler zu beurteilen und zudem sind auch Materialermüdungsaspekte nicht trivial.
Ebenfalls für die Sicherheit entscheidend sind periodische Kontrollen, dabei müssten umsomehr für völlig veraltete Klemmen massiv verschärfte Prüfbedingungen gelten, insbes. auch Rissprüfungen.
Behaupte nicht, dass diese Gondelbahn unischer ist, nur sollten fallspezifisch verschärfte Sicherheitsauflagen definiert und durchgesetzt werden, da die sonst üblichen Prüfbedingungen m.E. nicht ausreichen, um ein vertretbares Mindest-Sicherheitsniveau zu gewähren.
Obige Anmerkungen sind allgemeingültig und betreffen ebenso einzelne alte kuppelbare Umlaufbahnen der Schweiz (hier ohne Skilifte gemeint).