abcde-institute.org hat geschrieben:Klosterwappen hat geschrieben:So lästig manche Postings waren, was strafrechtlich wirklich Relevantes hab ich nicht gesehen - aber ich hab sicher nicht alle gesehen.
(...) Es ist nicht zulässig, jemanden einer strafrechtlich relevanten Tat zu zeihen, ohne dass es eine rechtskräftige Verurteilung gibt. Daher habe ich auch dort demjenigen User, der meinte, eine Straftat gemerkt zu haben, an die örtlich zuständige Staatsanwaltschaft verwiesen und geraten, vor einer allfälligen rechtskräftigen Verurteilung von Behauptungen Abstand zu nehmen.
Killerphrasen, die den
Tatbestand der üblen Nachrede erfüllen:
(D) $186 StGB: „Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, (…) …
bestraft.“ in Verbindung mit § 192 StGB Beleidigung trotz Wahrheitsbeweises: Der Beweis der Wahrheit der behaupteten oder verbreiteten Tatsache schließt die Bestrafung nach § 185 nicht aus, wenn das Vorhandensein einer Beleidigung aus der Form der Behauptung oder Verbreitung oder aus den Umständen, unter welchen sie geschah, hervorgeht.
User Dachstein, Thread "Urbane Seilbahnen", Projektvorstellung, externe Website
verfasst: 14.12.2010 - 13:33 über User abcde-institute.org:
"Man sieht, du hast keinen Tau von der Materie... "
...könnte eine "Üble Nachrede" oder "Beleidigung" sein.
Tatbestand der Beleidigung:§ 115.StGB (1) und § 185 StGB (Deutschland)
Strafbar ist die Kundgabe von Missachtung oder Nichtachtung gegenüber dem Beleidigten oder Dritten. Dabei ist der Sinn aufgrund der Begleitumstände und des gesamten Zusammenhangs, in dem die Kundgabe steht, zu bestimmen. Die Kundgabe muss ehrverletzend sein, was bei bloßen Unhöflichkeiten oder Taktlosigkeiten noch nicht der Fall ist. Der ethische oder soziale Wert des Beleidigten muss geringer dargestellt werden, als er tatsächlich ist. Als Kundgabeerfolg verlangt die überwiegende Ansicht, dass der ehrenrührige Sinn der Kundgabe erfasst worden sein muss. Zu beachten ist dabei, dass nicht nur die Verwendung bekannter Fäkalbegriffe eine Beleidigung darstellen kann, sondern prinzipiell jede Äußerung, die geeignet ist, die Ehre eines Menschen zu verletzen.
„das ist schon weit mehr als fixiert“ (bereits vom Moderator gelöscht)
Aus meinem Schatzkästlein. Das findest Du hier im Forum. Ich hab noch mehr davon gesammelt.
Der "Täter" kann von keinem Gericht belangt werden, da er anonym postet und die Forumsbetreiber sind nicht verpflichtet die Identität preiszugeben. Allerdings haften Forumsbetreiber mit, wenn ein Gericht feststellt, dass es hier zu übler Nachrede gekommen ist (BGH Urteil vom 27.03.2007 – VI ZR 101/06 -; OLG Düsseldorf, OLGR 2006, 581.), sprich die Strafe zu übler Nachrede (üppig ! ) zahlen die Forumsbetreiber und nicht der Täter. Die Forenbetreiber haften bei strafbaren Handlungen mit, sobald Sie davon Kenntnis erhalten und diese nicht unterbinden. Und das macht ein Forum zu betreiben nicht mehr lustig.
D.h. sobald die Forenbetreiber hier mitlesen oder der Beleidigte sie per e-mail oder PN darüber in Kenntnis setzte, können sie
o die betreffende Textstelle sofort löschen und sie sind, komme was wolle, aus dem Schneider;
o alles ignorieren und auf eine Anzeige und ein Urteil warten,
ist es keine "üble Nachrede", haben sie Glück gehabt,
ist es "üble Nachrede", blechen sie anstelle von dem Beleidiger.
Die Moderatoren sind aber nicht verpflichtet ihr Forum dauernd zu überprüfen, ob was faul ist, sie müssen dazu (vom Beleidigten, nicht vom Gericht) in Kenntnis gesetzt werden. Die üble Nachrede beginnt nämlich nicht erst mit dem Urteil eine zu sein, sondern bereits mit der Veröffentlichung (strafbare Handlung = Handlung, die strafbar ist).
Ihr habt recht, es müsste hier nicht so ruppig zugehen.
Jeder soll seine Meinung vorbringen und dem Anderen seine Meinung lassen.
Kritik = Aufzeigen von Fehlern, ist erlaubt, aber der/die Kritisierte hat das Recht, bei seiner Meinung zu bleiben.
Ganz schlimm ist es, wenn's ins Persönliche geht. Du bist, Du hast keine Ahnung, Du kapierst das nicht,...
In Foren gibt es üblicherweise keine Bevormundung und Herabsetzung anderer User durch angebliche Fachkompetenz.
Und es ist üblicherweise in Foren nicht notwendig, vor der Fragestellung oder Diskussion ein Studium zu absolvieren oder sich vorher ein Grundwissen anzueignen oder ein Fachvokabular zu lernen.