Fotos von Firmenschildern kannst du machen, so lange diese Schilder frei zugänglich angebracht sind. Fragt sich nur, was du mit den Fotos dann anstellst. Wenn du dieses Bild z.B. in deinem Avantar verwendest, könntest du schon Ärger bekommen, weil du damit die Firmenbezeichnung in direkten Zusammenhang zu deiner Person bringst. Wenn du allerdings die Gesamtanlage ablichtest und das Schild ist klein darauf zu sehen steht es nicht im Mittelpunkt und du kannst das Foto entsprechend verwenden. Das Gleiche gilt für Wortmarken. Ich kann nur jedem hier raten, sich als Benutzernamen nicht Doppelmayr, Leitner oder z.B. die direkte Bezeichnung einer Pistenraupe zuzulegen. Wenn das geschützte Wortmarken sind (bekommst du über die Internetrecherche des Patentamtes München heraus), kannst du eine Umterlassungserklärung aus Anwaltskreisen bekommen. Selbst wenn du diese sofort akzeptierst, bleibst du auf Anwaltskosten von über 1000 € sitzen- und dies gleich beim ersten Anschreiben.Gilt das auch für das Abfotografieren von Firmenschildern?
Dresdner