Immer mal wieder (und im Moment geballt in Zermatt) stelle ich fest, dass Bahnen wegen abgelaufener Konzession oder Betriebserlaubnis ersetzt werden müssen.
Gibt es (ggf. nach Ländern unterschiedlich) eine feste Dauer für die Erstkonzession/-bewilligung, und wie oft und mit welchem Aufwand kann man die verlängern?
Wenn ich das richtig mitbekommen habe, gilt für Pendelbahnen 25 + 25 Jahre, aber wie steht es mit EUBs, (K)SB und Schleppern?
Konzession und Betriebsgenehmigung
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Re: Konzession und Betriebsgenehmigung
Von welchem Land redest Du?
Willst Du wissen wie es in der Schweiz ist?
D?
A?
I?
F?
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Re: Konzession und Betriebsgenehmigung
Also in D bekommst du den TÜV jedes Jahr wenn du ihn kommen lässt (solange alles stimmt). Es gibt aber sowas wie eine 7 (oder waren es 6?) Jahresfrist, die vorsieht, dass ein Lift nach eben dieser Zeit Stillstand abgetragen wird. Das mit den 25+25 Jahre bei den PBs wäre mir neu, denn wie könnten dann Fichtelbergschwebebahn und Predigtstuhlbahn noch stehen?
Hoffe es stimmt was ich gesagt habe
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- sir_ben
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Re: Konzession und Betriebsgenehmigung
Mich würds für D, A, CH interessieren.
Und die 25+25 scheint in der SChweiz zu sein, sonst hätten sie wohl kaum die Bahn zu mStockhorn in Zermatt zu machen müssen..?
Und die 25+25 scheint in der SChweiz zu sein, sonst hätten sie wohl kaum die Bahn zu mStockhorn in Zermatt zu machen müssen..?
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Re: Konzession und Betriebsgenehmigung
Aufgrund meiner BA-Arbeit muss ich mich auch mit den rechtlichen Rahmenbedingungen der Seilbahnwirtschaft herumschlagen. Leider ist es wirklich extrem schwer, zum Thema Konzessionsdauer genaue Angaben zu finden. In einem Buch zum österreichischen Seilbahnrecht steht geschrieben, dass es eine gesetzliche vorgeschriebene Konzessionsdauer nicht gibt. Man hält sich an die technische Lebensdauer von Seilbahnen:
Sessellifte: 30 Jahre
Kabinenseilbahnen: 40 Jahre
Pendelbahnen: 50 Jahre
Wie das in der Schweiz, Italien und Bayern aussieht - hab ich bisher nicht rausfinden können. Hat da jemand von euch Infos - eventuell sogar mit vorhandener Quelle? Dem wäre ich sehr dankbar!!
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Ihr könnt gerne auf Instagram vorbeischauen: https://www.instagram.com/powderhuntr
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Re: Konzession und Betriebsgenehmigung
Weil ich beim durchsehen des Seilbahngesetzes zufällig darauf gestoßen bin:
§ 25. (1) Die Konzession wird für eine bestimmte, unter Bedachtnahme auf das öffentliche Interesse
und die technische Lebensdauer der geplanten Seilbahn zu bemessende Zeit verliehen.
Quelle: RIS§ 28. (1) Eine Verlängerung der Konzession ist zulässig. Ein Antrag hiefür ist spätestens ein Jahr vor
Ablauf der Konzession bei der Behörde einzubringen.
(2) Voraussetzung für die Verlängerung der Konzession ist, dass das öffentliche Interesse am Betrieb
der Seilbahn weiterhin gegeben ist und der technische Zustand der Seilbahnanlage unter Berücksichtigung
des Standes der Technik für die Sicherheitsbauteile auch für den Verlängerungszeitraum einen sicheren
und ordnungsgemäßen Betrieb erwarten lässt.
(3) Der Verlängerungszeitraum ist im Einzelfall unter Berücksichtigung der Voraussetzungen gemäß
Abs. 2 festzulegen. Wird über einen rechtzeitig eingebrachten Antrag nicht spätestens sechs Monate vor
Ablauf der Konzessionsdauer entschieden, so gilt, sofern die Fristüberschreitung nicht auf das Verhalten
des Antragstellers zurückzuführen ist, diese als auf ein Jahr verlängert.
Wintersaison 2011/2012:
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Re: Konzession und Betriebsgenehmigung
Wie kurzfristig werden eigentlich Konzessionen in der Schweiz verlängert?
Die Konzessionen der 6-KSB Martegnas in Savognin und 6-KSB Lavoz auf der Lenzerheide beispielsweise laufen bereits Ende Februar 2017 aus. (https://www.bav.admin.ch/bav/de/home/th ... chnis.html) Zwar ist die Verlängerung wohl nur Formsache, aber erledigt man solche Dinge nicht vor der Saison, um das Risiko zu vermeiden, dass die Anlagen stillstehen?
Die Konzessionen der 6-KSB Martegnas in Savognin und 6-KSB Lavoz auf der Lenzerheide beispielsweise laufen bereits Ende Februar 2017 aus. (https://www.bav.admin.ch/bav/de/home/th ... chnis.html) Zwar ist die Verlängerung wohl nur Formsache, aber erledigt man solche Dinge nicht vor der Saison, um das Risiko zu vermeiden, dass die Anlagen stillstehen?
Skitage 23/24: 5 (5×Zermatt)
Skitage 22/23: 41 (18×4 Vallées, 5×Adelboden-Lenk, 4×Corviglia, je 3×Zermatt, Aletsch Arena, je 2×Flumserberg, je 1×Cervinia, Grindelwald-Wengen, Engelberg, Corvatsch, Chamonix, Saanenland)
Skitage 21/22: 61, Skitage 20/21: 112, Skitage 19/20: 38, Skitage 18/19: 37, Skitage 17/18: 28, Skitage 16/17: 22, Skitage 15/16: 17, Skitage 14/15: 20, Skitage 13/14: 19, Skitage 12/13: 19, Skitage 11/12: 14, Skitage 10/11: 16, Skitage 09/10: 13
Skitage 22/23: 41 (18×4 Vallées, 5×Adelboden-Lenk, 4×Corviglia, je 3×Zermatt, Aletsch Arena, je 2×Flumserberg, je 1×Cervinia, Grindelwald-Wengen, Engelberg, Corvatsch, Chamonix, Saanenland)
Skitage 21/22: 61, Skitage 20/21: 112, Skitage 19/20: 38, Skitage 18/19: 37, Skitage 17/18: 28, Skitage 16/17: 22, Skitage 15/16: 17, Skitage 14/15: 20, Skitage 13/14: 19, Skitage 12/13: 19, Skitage 11/12: 14, Skitage 10/11: 16, Skitage 09/10: 13
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