Kaprun Prozess

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Alex
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Kaprun Prozess

Beitrag von Alex »

Lang hab ich überlegt ob ich das thema hier mache oder off topic. Admin, ich hoff wenns Dir hier fehl am platz vorkommt kannst es verscheiben...

Sicher habt ihr den Beginn des "Kaprun-Prozesses" mitgekriegt und so wurde das alte, fast vergessene Thema wieder aufgerollt.

Die Schuldzuweisungen (Auszug):
-GBK wird beschuldigt mangelhaft gewartet zu haben
-Die Anlage wurde von den Medien als veraltet (BJ 1974) dargestellt
-SWOBODA wird beschuldigt einen nicht geeigneten Heizlüfter eingebaut zu haben
- SWOBODA schiebt die Schuld wieder auf den HYDRAULIKHERSTELLER

Die Fakten (Auszug):
- die Wartung wurde in den vorgeschriebenen Abständen durchgeführt
- halbjährlich war eine TÜV Inspektion
- der Heizlüfter des Führerhauses war tatsächlich nur bedingt geeignet
- SOWOHL IM FÜHRERSTAND ALS AUCH IN DEN PASSAGIERABTEILEN DES (nicht abgebrannten) GEGENZUGES WURDEN ZIGARETTENSTUMMEL GEFUNDEN !!!!!

so ... jetzt bin ich mal auf eure Beiträge zu dem Thema gespannt

alex

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F. Feser
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Beitrag von F. Feser »

dass die da drinnen geraucht haben is ja der oberhammer, allerdings werden solche unglücke auch weiterhin die menschheit erschüttern, und es wird kein allheilmittel gegen diese tragödien geben.
SO HART ES KLINGT; ABER ES IS SO :::

ach ja ein kleines schmankerl noch dazu:
wußtet ihr dass es in den usa keine solchen tunnelbahnen gibt, weil sie zu gefährlich sind?
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starli
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Beitrag von starli »

Also ich bin ja der Meinung, daß es einfach eine Verkettung unglücklicher Umstände war, und jemand dafür schuldig zu machen, was jahrelang problemlos funktioniert hat und erst so viel später dieses Unglück ausgelöst hat, find ich nicht richtig.

Anders wäre es, wenn es wirklich direkt einen gibt, der das zu diesem Zeitpunkt voraussehen hätte können und dadurch fahrlässiges Handeln nachzuweisen wäre. Was aber vermutlich nicht der Fall sein wird. So etwas wäre m.E. z.B. wenn der Heizlüfter ein ratterndes oder sonstiges Geräusch von sich gegeben hätte, wo man evtl. davon ausgehen müßte, daß er bald kaputt werden könnte. Wenn das der zuständige Liftbedienstete gemerkt hätte und es ihm "einfach egal war", find ich eine Schuldzuweisung ok.
Oder wenn z.B. der Heizlüfter lt. Betriebsvereinbarung immer abgeschaltet hätte werden müssen, wenn keiner in der Fahrgastzelle ist, und der Liftbedienstete hat's (dieses eine mal) vergessen oder absichtlich laufen lassen.

Aber wenn der Heizlüfter "immer" lief, jahrelang, keine Probleme gemacht hat, und keine direkten Anzeigen auf eine Fehlfunktion aufgetreten sind, hat m.E. keiner Schuld - oder *alle* haben indirekt eine Teilschuld...

Nichtsdestotrotz sollte einem sein eigener Hausverstand sagen, daß man mit Heizlüftern vorsichtig umgehen soll und nicht unbeaufsichtigt laufen lassen sollte. Daß ein Brand aber dermaßige Auswirkungen haben kann (Kamineffekt!) konnte man als "Otto-Normal-Mensch" allerdings nicht ahnen...

("Zum Glück" bin ich am Kitzsteinhorn nur ein paar Mal im Jahr von Mai bis Juli, an jenem 11.11. war ich übrigens am Ötztaler Gletscher.... Mitte der 90'er hatte ich auch 'mal meine negativen Erfahrungen mit dieser Tunnelbahn am Kitzsteinhorn: Nachmittags beim Runterfahren hat's mich damals einfach umgehauen - das einzige mal, wo ich bisher ohnmächtig war :-) )
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F. Feser
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Beitrag von F. Feser »

meine eltern waren auch genau zu der zeit am ski opening in sölden :D
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starli
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Beitrag von starli »

An der Pitztaler Tunnelstandseilbahn wurden heuer diverse Sicherheitseinrichtungen ergänzt...:

http://tirol.orf.at/oesterreich.orf?rea ... &id=212082
Jürgen P.
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Beitrag von Jürgen P. »

Hallo, Leute


Scheinbar wird derzeit in eine neue Richtung ermittelt:
Man vermutet einen Kabelbrand unter dem Kabinenboden.
Habe ich im Radio gehört.


Beste Grüße

Jürgen Pellengahr
Claus

Zigaretten

Beitrag von Claus »

Die Entzündung durch Zigaretten kann ich mir beim beten Willen nicht vorstellen. Die Verkleidungen sind aus flammhemmenden Kunststoffen gearbeitet. Auch Schianzüge sind mit Flammhemmern behandelt. Durch eine Zigarette kann man zwar ein Loch erzeugen, aber nichts anzünden. Ich hatte selbst beruflich mit flammgehemmten Kunststoffen zu tun und kann mit Sicherheit sagen, daß sie durch eine glimmende Zigeratte nicht zu entzünden sind. Was mich aber immer wieder wundert, was aber nirgends angespochen wird. Der Zug hat einige Stunden gebrannt - warum. Was hat da gebrannt? So makaber es klingen mag, aber 180Personen in Schianzügen brennen keine 4 oder 5 Stunden. Auch die Verkleidungen im Wagen sind innerhalb kürzester Zeit weg. Was den Brand so genährt hat ist mir noch immer nicht klar - es wird auch nirgend angesprochen. Ich bin auf die nächsten Entwicklungen gespannt.

Claus
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starli
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Beitrag von starli »

an das "einige Stunden" kann ich mich gar nicht mehr erinnern, das wo gelesen zu haben .... dazu kommt ja, daß durch den Kamineffekt sich das Feuer ja recht rasch ausgebreitet haben muß und demnach auch alles schnell hätte abbrennen müssen ?!
Jay
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Beitrag von Jay »

Alle Angeklagten sind freigesprochen worden. Mehr auf den einschlägigen Informationsseiten im Netz.

Jakob

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Petz
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Beitrag von Petz »

Wobei sich dieses ausschließlich auf die strafrechtliche Relevanz bezog, die Urteile sind nicht rechtskräftig und ein ORF - Prozeßbeobachter ließ durchklingen daß wahrscheinlich die falschen Leute von der Staatsanwaltschaft angeklagt wurden. Auch wurde in diesem Radiobeitrag berichtet, daß es bis zum Vorfall in Kaprun keine Brandschutzvorschriften für Standseilbahnen !!!!!!! gab, diese wurden dann schleunigst nachgeholt und waren auf das Unglück in Kaprun natürlich noch nicht anwendbar; dies dürfte der Hauptgrund für die erfolgten Freisprüche sein - eigentlich hätte sich die Politik aufgrund des Nichttätigwerdens im Falle Sicherheitsvorschriften vor Gericht verantworten müssen aber leider kann man Politiker weder für angerichtete Schäden noch für Unterlassungen haftbar machen - auch ein Umstand der schon längst geändert gehörte !!!

Dies bedeutet auch nicht, daß in den Zivilprozessen nicht eine Haftung von Firmen, Behörden oder auch einzelner Personen nachgewiesen werden kann denn da gelten andere juridische Kriterien als in einem Strafverfahren. Eine schiefe Optik, die auf Österreich als Fremdenverkehrsland kein gutes Bild wirft bleibt allerdings und das gerechtfertigterweise.

Grüße von Markus
Petz setzt seine Aktivitäten mit Ende Juni 2020 stark zurück. Ich bleibe aber bis auf weiteres in Ausnahmefällen und per PN für Fragen, Hilfe beim Modellbau etc. noch aktiv.
Jay
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Beitrag von Jay »

Auf Spiegel online ist ein "schöner" Bericht dazu. Denn in der Tat gab es keine Richtlinien in puncto Brandschutz bei Standseilbahnen bzw. Bergbahnen mit der Begründung: Eine Seilbahn brennt nicht!
Noch schlimmer ist da das Vergehen der Düsseldorfer die bei dem Flughafenbrand damals nicht auf einen Brand im Gebäude vorbereitet waren und das mit der Aussage konterten, dass sie nur auf Probleme auf den Landepisten vorbereitet waren. Ein Innenraumbrand war nicht vorgesehen...
Anscheinend brauch es immer solche Unglücke bis dass die Menschen draus lernen...
Jakob
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trincerone
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Beitrag von trincerone »

Also vorab: ich kenn mich im östereischen Rechtssystem nicht aus und bin der besonderen Feinheiten dieses Rechtssystems nicht bewusst, dafür aber Jurastudent in Deutschland und geh mal von dem Standpunkt aus.

Also, wie die Ermittlungen gelaufen sind und ob da, wie so viel gemunkelt, was vertuscht wurde, weiß ich nicht. Erfahrungsgemäß sind die Verschwörungstheoretiker nach den Sensationsjournalisten meist die zweiten vor ort (man verzeihe mir diese kleine Spitze - sie soll mit Sicherheit nicht Arbeit der Rettungskräfte diskreditieren, sondern nur die angesprochen Gruppen).

Mal zu der juristischen Seite:

Das Strafrecht ist dazu da, die Gesellschaft zu schützen - und zwar vor offentsichlich gesellschaftlich missachtenwerten Verhalten bestimmter ihre Mitglieder. Als härtester Eingriff in die Persönlichkeitsrechte ist es immer das letzte Mittel, um diesen Schutz zu bewirken, es kommt also dann zum Einsatz, wenn jemand sich so krass missverhält, dass andere Wege den Schutz der Gesellscahft nicht mehr bewirken können. Typische Beipspiele sind natürlich ersmal Tötungs- und Misshandlungsdelikte.

Gefährdungsdelikte kommen nur zu strafrechtlicher Relevanz, wenn die von der Handlung ausgehende Gefahr so immens ist, dass von Verantwortlichen eine solche Vorsicht zu erwarten ist, dass jedes abweichende Handeln schon an sich eine zutiefst verurteilenswerte Tat ist - dazu gehört z.B. stockbesoffen Autofahren - das darf generell gar nicht erst passieren und zwar unabhängig davon, ob dabei jemand nachher wirklich verletzt oder getötet wird oder ob reines Glück dazu führt, dass die Sache glimpflich ausgeht. Hier wird allerdings durch das Handeln an sich schon eine deutliche große Gefahr geschaffen.

Was haben die Betreiber der Gletscherbahn also nun getan, dass die bestraft werden sollten? Wenn sie offensichtlich eklatant Sicherheitsmaßnahmen bewusst oder aus Bequemlichkeit unterlassen hätten, oder aus Kostengründen absichtlich minderwertiges, als gefährlich bekanntes Material verbaut hätten, wäre dieses Verhalten sicherlich strafrechtlich relevant und verurteilenswert. Aber so? So ist es genau das, was auch jede noch so polemische Zeitung am Ende immer wieder zugibt: es ist und bleibt ein Unfall. Natürlich ist es auch eine Tragödie, aber es ist albern in einem Gerichtsurteil gegen "irgendjemand, der zur Verantwortung gezogen werden muss" Vergeltung zu suchen. Davon wird keiner wieder lebendig. Strafrecht hat nur die Aufgabe, Verhalten, dass solche Katastophen in irgeneiner Form vorhersehbar herbeiführt oder ermöglich zu sanktionieren! Unfälle sind und bleiben Pech. Irgenwelche Leute dafür einsperren zu wollen, ändert diese Tatsache nicht. Es ist ein gesellschaftlicher Fehler, bei Tragödien, die uns durch Medien emotional bewegen, das Bedürfnis zu haben, dass irgendein Verantwortlicher zur Rechenschaft gezogen wird, damit so "die Gerechtigkeit wieder hergestellt" ist und man wieder ruhig schlafen kann.

Soviel zur Strafrechtlichen Seite. Zivilrechtlich sind die Rahmen weiter gesteckt. Hier geht es ja auch nicht darum, dass der Staat als letztes Mittel Strafen verteilt, also nicht um das Rechstverhältnis Bürger-Staat, sondern nur um das Rechtsverhältnis Bürger-Bürger. Da geht also darum, eine für alle möglichst gerechte Lösung zu finden. Somit ist auch die Haftung für Schäden weitergesteckt als die strafrechtliche Relevanz von Taten. Auch ein Verhalten, dass nicht so krass ist, dass es gleich einer Strafe bedarf, kann trotzdem einen anderen schädigen, so dass ein Anspruch auf Schadensersatz entsteht. Beispiel: man guckt mal beim Einparken nicht und macht eine Beule. Dadurch ist man kein Verbrecher, aber den Schaden muss man natürlich trotzdem bezahlen. (Wenn man allerdings abhaut, um sich vor seiner Verantwortung zu drücken, sieht das natürlich schon wieder anders aus, daher gibt's auch Unfallflucht als Straftatbestand).

Trotz seh ich bis jetzt auch zivilrechtlich trotz des durchaus weiteren Vernatwortungsrahmens keinen wirklichen Haftungsanspruch. Es ist eine aus den USA zu uns herüberschwappende Krankheit, dass man veruscht alles und jedes durch irgendwelche Schadenersatzprozesse zuregeln, überall noch was rauszuschlagen. Und unsereins wird dann sowas wie die Tunnelpiste in Val d'Isère gesperrt, weil da nicht Zero-Risk gilt und dann tatsächlich die Leute die Liftgesellschaft verklagen wollen, weil nicht den Kopf eingezogen haben und jetzt die Beule "ersetzt" bekommen haben wollen!! Soll auf unseren Bananen in Zukunft auch draufstehen "Vorsicht - Schale vor Gebrauch entfernen und entsorgen. Keinesfalls auf den Boden werfen, sonst Rutschgefahr!" ??? Also, ich finde, das muss alles im Rahmen bleiben und irgendwelche millionenschweren Schadensersatzprozesse um Unfälle, für die nunmal keiner wirklich was kann, liegen aber mit Sicherheit weit (!) jenseits des sinnvollen Rahmens.

Sollte sich heraustellen, dass eventuell doch einer der Beteiligten, sich in einer der genannten Weisen eklatant fehlverhalten hat, gilt alles was gerade geschrieben hab nicht mehr. Aber bis dahin bleibt diese Tragödie für mich ein tragisches Ereignis - nicht weniger, aber auch nicht mehr. Dass sie dennoch auch lukratives Medienspektakel werden musste ist Zeichen unserer Zeit und dennoch meines Erachtens bedauernswert.

Das ist meine Meinung.

P.S. Wer soll eigentlich in Österreich ein amerikanisches Schadenersatzurteil durchsetzen??? Also bei Firmen, die auch in Amerika tätig sind, wie z.B. DaimlerChrysler hat die amerikanische Justiz ja leider Zugriff, aber die Kapruner Gletscherbahn?? Warum sollte irgendwer in Östereich so ein Urteil durchsetzen, daür gibt's ja nun schließlich die östereichische Justiz!
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Ram-Brand
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Beitrag von Ram-Brand »

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Stefan
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Beitrag von Stefan »

@österreichische Justiz: Die haben innerhalb von nur einer Woche gleich drei (!) Urteile mit G'schmäckle fertig gebracht:

1) Spitzelaffäre (Polizisten sollen Daten aus dem EKIS-System, das ist die Straftaterfassung quasi) an die FPÖ weitergegeben haben, was logischerweise nicht erlaubt ist: Freisprüche

2) Frauenarzt (Kärntner Doktor hat Tausende Vaginalabstriche von Frauen nicht untersuchen lassen, mindestens 3 sind inzwischen an Gebärmutterhalskrebs gestorben, viele erkrankt) 6 Monate unbedingt, 18 Monate bedingt

3) Kaprun (Beweismittel verschwinden, zB 3 Säcke Brandschutt aus einem wichtigen Bereich, Beweismittel werden versteckt (zB beim ersten Gutachter im Keller), Akten gehen verloren und tauchen erst nach etlichen Monaten wieder auf, die Liste ließe sich noch deutlich erweitern, mehr Geschichten gibts zB bei http://www.derstandard.at

Ich bin jetzt seit dem 2. Januar 2000 in Wien, daber es laufen derart viele Dinge in diesem Land derart seltsam.... :stupid: :nixweiss:
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Beitrag von Emilius3557 »

Trotz seh ich bis jetzt auch zivilrechtlich trotz des durchaus weiteren Vernatwortungsrahmens keinen wirklichen Haftungsanspruch. Es ist eine aus den USA zu uns herüberschwappende Krankheit, dass man veruscht alles und jedes durch irgendwelche Schadenersatzprozesse zuregeln, überall noch was rauszuschlagen. Und unsereins wird dann sowas wie die Tunnelpiste in Val d'Isère gesperrt, weil da nicht Zero-Risk gilt und dann tatsächlich die Leute die Liftgesellschaft verklagen wollen, weil nicht den Kopf eingezogen haben und jetzt die Beule "ersetzt" bekommen haben wollen!! Soll auf unseren Bananen in Zukunft auch draufstehen "Vorsicht - Schale vor Gebrauch entfernen und entsorgen. Keinesfalls auf den Boden werfen, sonst Rutschgefahr!" ??? Also, ich finde, das muss alles im Rahmen bleiben und irgendwelche millionenschweren Schadensersatzprozesse um Unfälle, für die nunmal keiner wirklich was kann, liegen aber mit Sicherheit weit (!) jenseits des sinnvollen Rahmens.
Ich bin kein Jurist, aber der Vergleich hinkt doch hier ein bisschen. Ich stimme dir zu, dass die Eigenverantwortung heutzutage recht weit unten angesiedelt ist, immer jemand anderes Schuld, z.B. die Gesellschaft oder wer auch immer, nur nicht der Einzelne selbst, aber gerade in diesem Fall würde ich soweit nicht gehen. Man kann den Verunglückten doch nicht vorwerfen (machst du ja auch nicht), dass sie nicht z.B. in die parallele 8 EUB gestiegen sind.
Haben denn die 12 Überlebenden schon Schadensersatz bekommen? Also als Geste fände ich es schon nett, wenn die GBK an die Angehörigen eine gewisse Summe zahlen würden, in Geld aufwiegen kann man ein Menschenleben sicher nicht. Und finanziell dürfte das drin sein, dann soll der Gletscherjet 3 noch ein Jährchen warten, wg mir.
3) Kaprun (Beweismittel verschwinden, zB 3 Säcke Brandschutt aus einem wichtigen Bereich, Beweismittel werden versteckt (zB beim ersten Gutachter im Keller), Akten gehen verloren und tauchen erst nach etlichen Monaten wieder auf, die Liste ließe sich noch deutlich erweitern, mehr Geschichten gibts zB bei
Glaubst du/ihr, dass ohne diese "Pannen" das Ermittlungsergebniss anders ausgefallen wäre?
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Petz
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Beitrag von Petz »

Ich bin mit Urteilen der österreichischen Justiz bei Gott nicht immer einverstanden - auch mit Stefans Beispiel 2 nicht denn nachdem der Frauenarzt die Abstriche aus Kostengründen (oder besser ausgedrückt Geldgier) nicht ins Labor schickte wäre das für mich eine Tötung mit Vorsatz d. h. Mord nur eine solche Verurteilung gibt das Rechtssystem nicht her.

Genauso ich in ganz gravierenden Mordfällen entweder terroristischen Hintergrundes (z. B. Flugzeugkidnapping zum Zweck des Freipressens von Gesinnungsgenossen) oder wenn die Tötung unter besonders grausamen oder brutalen Umständen und oder aus niederen Beweggründen erfolgte sowie schwerster Wirtschaftskriminalität die mit Schaden an Volksvermögen einhergeht oder den Tod von Menschen auch indirekt zur Folge hat mit in beiden Fällen unzweifelhaften Beweisen (nicht Indizienbeweise, die wären mir in diesem Fall zu unsicher) nach wie vor ein Anhänger der Todesstrafe bin aber eben nur wenn unzweifelhafte erdrückende Beweislage den Täter überführt.
Auch müßte in diesen Fällen der Prozeß automatisch bis zur letzten Instanz geführt werden und das Urteil dann noch durch ein zusätzliches Richterkollegium nochmal ohne Einschränkungen bestätigt werden.
Ich bin durchaus der Überzeugung daß in gewissen Fällen eben ein Täter durch sein Verbrechen, wenn die Art und Umstände klar werden lassen daß dieser Täter eigentlich nicht von seinen Grundeinstellungen der menschlichen Rasse zugeordnet werden kann, er aus dieser Welt unwiderruflich zu entfernen ist.

Im Fall Kaprun gab es jedoch keine Auflagen, die die Betreibergesellschaft hätte mißachten oder die Aufsichtsbehörde zum Einschreiten veranlassen hätte können.
Allerdings, wenn man wie ich (Wohnungsbrand) aus eigener Erfahrung weiß wie ein blockiertes Ventilatormotorlager eines Heizlüfters in Kombination mit den, heute in gängige solche Geräte eingebauten Übertemperaturthermostate (die sich nach Abkühlung wieder einschalten anstatt man eine, nur von außen rückstellbare Übertemperatursicherung wie bei sehr alten Geräten verwenden würde), die dann nach dem x-ten Schaltvorgang aufgrund verschmorter Kontakte nicht mehr öffnen und das Gerät zum Brennen bringen würde man sowas nicht mehr irgendwo einbauen.
Ich verwende seitdem nur mehr alte bzw. mit Temperaturschutzdioden nachgerüstete Geräte, die schaltet weg wenns einmal zu heiß wird und muß dann ersetzt werden und kostet ein paar Cent.
Auch hätten die vorgekommenen Straßentunnelbrände mal die Aufsichtsbehörden oder auch die Betreiber und Erbauer zu einer, Standseilbahnen in Tunnels betreffenden Sicherheitsüberlegungen eigentlich animieren sollen.
Ich denke, daß auf dieser Grundlage in den Zivilprozessen Argumentationsmöglichkeiten für die Kläger bestehen, Ed Fagan wird sich in USA sicher nur auf Hersteller konzentrieren die auch dort Niederlassungen haben sonst gewinnt er zwar vielleicht das Verfahren bekommt aber keine Schadenersatzansprüche rein.

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Stefan
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Beitrag von Stefan »

@Marius: Ich störe mich nicht an den Ergebnissen des Ganzen, rechtlich ist das Urteil - den meisten Beobachtern zu Folge - o.k. Ich störe mich vor allem am G'schmäckle, am faden Beigeschmack, der bleibt. Wie auch andere:
Dass der Ruf der österreichischen Behörden im Kaprun-Verfahren gelitten hat, liegt an den Pannen im Vorfeld: Erst Wochen nach Prozessbeginn tauchen Beamte des Innenministeriums mit einem Kofferraum voller Unterlagen auf. Dann kann das Verfahren nicht fortgesetzt werden, da den Justizbehörden Schreibkräfte für das Protokoll fehlen.

Schließlich wird bekannt, dass ein viel beschäftigter Gutachter Beweisstücke - vorsichtig formuliert - etwas ungewöhnlich aufbewahrt hat, und letzten Endes scheidet dieser Gutachter aus. Das sind die Vorgänge, die nach dem Prozess einen schalen Beigeschmack hinterlassen, und nicht die - übrigens noch nicht rechtswirksamen - Freisprüche. (Thomas Neuhold, DER STANDARD Printausgabe 20.2.2004)
Dazu muss aber auch gesagt werden: Das Verfahren wegen des ICE-Unglücks in Eschede wurde.... E I N G E S T E L L T!!!


@Pannen: ob das ein anderes Ergebnis gebracht hätte? Ich weiß es nicht. Aber: Dass ausgerechnet bei einem so wichtigen Verfahren mit so vielen Toten aus X Ländern und unter entsprechend großer Beobachtung so viele Dinge passieren, ist höchst seltsam.

@Kaprun allgemein: Großartig sind auch die ca. 7000 Euro (100.000 Schilling) Schadenersatz, die bis jetzt an die Angehörigen für psycholigiscvhe Betreuung geleistet werden. Extra als "frewillige Leistung" von der Generali Versicherung deklariert. Die Familien, wo zB der Familienvater nicht mehr ist, wirds freuen. Und:
DAS GANZE IST JETZT MEHR ALS DREI JAHRE HER!!!!

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Beitrag von Petz »

Strafrechtlich würde ich noch nicht unbedingt einen faulen Nachgeschmack erkennen denn es können noch zehn Tonnen Beweismittel herangeschafft werden wenn die entsprechenden Vorschriften fehlen nützen sie auch nichts.

Allerdings erwarte ich mir in den Zivilverfahren doch eine Schadenersatzzuerkennung vorausgesetzt die Anwälte setzen entsprechende Prozeßstrategie. Denn für mich ergäbe sich bei allen Abweichungen (der Begriff soll nicht das Unglück vermindern) vom Normalbetrieb, wenn dadurch Schäden entstanden sind zumindest eine Haftung der Betriebshaftpflichtversicherung der Bergbahn.
Und ich erwarte als Ergebnis eines funktionierenden Rechtssystems, daß die Angehörigen zumindest schadlos gehalten werden (wenn z. B. der Familienerhalter verstorben ist).

Grüße von Markus
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Beitrag von Stefan »

ganz meine meinung (das mit dem schadenersatz).
mit dem beigeschmack meine ich auch weniger die menge der beweismittel, sondern eher die blamage, dass welche verschwinden, zurückgehalten werden etc. das ist einfach peinlich.
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Stefan
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Beitrag von Stefan »

warum, warum nur gefällt mir diese stellungnahme zum jetzigen zeitpunkt nicht... :stupid:
"Der Brandunfall hat die Seilbahnbranche tief betroffen gemacht", sagt Ingo Karl, Obmann des Fachverbandes der Seil bahnen Österreichs. "Das heutige Urteil ist aber eine Bestätigung, dass die österreichischen Seilbahnen höchsten Sicherheits- und Qualitäts standards entsprechen." Karl weist darauf hin, dass es hierzulande schärfste Sicherheitsvorschriften für Seilbahnen gibt und Österreich federführend an der EU-weiten Umsetzung dieser Vorschriften beteiligt ist.
von seilbahn.net
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Beitrag von TPD »

Salzburg. AP/BaZ. Nach den umstrittenen Freisprüchen im Kaprun-Prozess hat die Staatsanwaltschaft nun Vorermittlungen gegen den Hersteller eines Heizlüfters eingeleitet. Sprecher Thomas Wegleiter sagte der Nachrichtenagentur APA, die Ermittlungen könnten zu einer Anklage gegen den Hersteller führen.
Der Prozess um die Seilbahnkatastrophe von Kaprun, bei der 155 Menschen im November 2000 ums Leben gekommen waren, war in der vergangenen Woche nach 20 Monaten mit einem Freispruch aller 16 Angeklagten zu Ende gegangen.

Eindeutige Ursache

Richter Manfred Seiss erklärte in der vergangenen Woche, der Brand sei eindeutig von dem Heizstrahler in dem Unglückszug ausgegangen. Die Gletscherbahnen Kaprun AG (GBK) hat bereits eine Strafanzeige gegen die Verantwortlichen der Heizlüfter-Firma beim Landesgericht Salzburg eingebracht.

Die GBK wirft dem Hersteller vor, auf Grund eines Produktions-, Konstruktions- und Materialfehlers den Brand fahrlässig herbeigeführt zu haben. Ausserdem hätten die Verantwortlichen im Kaprun-Prozess falsch ausgesagt. Wegleiter sagte, die Vorermittlungen seien noch nicht abgeschlossen.
Quelle: BaZ 23.02.2004 13:34
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Kaprun

Beitrag von schifreak »

gestern habens im Radio gesagt, die Heizlüfterfirma Fakir aus Deutschland is Schuld, aber - und jetzt wirds spannend, der Heizlüfter darf laut Bedienungsanleitung nicht in Fahrzeugen eingebaut werden- sowas is eher Hausgerät wo nicht ohne Aufsicht laufen sollte- etwa um ein Bad zu beheizen- also hat der Einbauer - wer immer das war-- meiner Meinung nach Schuld- vielleicht lernt man draus und baut künftig für unbesetzte Führerstände ne Stromsperre ein-- übrigens, war mal in Köln, und da ich mich dort nich auskenn- da gibts unterirdische Straßenbahnwendeschleifen- d. h. der Fahrer wartet ca. 10 mIn im Tunnel in der Annahme daß er alleine is- und raucht dort heimlich im Führerstand und die alten Straßenbahnen sind holzverkleidet...der is ganz erschrocken als ich plötzlich dastand um zu fragen wanns weiter geht- soviel zum rauchen in öffentlichen Fahrzeugen...
Fabi,alpiner Schifreak

TSC 2012-13, Stand 20.01.2013 - 17 Sektionen Bike, 20 Schitage in Tirol ; Zillertal, Stubaital, Ötztal, Kitzbühel,Schiwelt , Schijuwel Alpbach ;
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Tyrolens
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Beitrag von Tyrolens »

@trincerone: Hallo Kollege ;)

Gibt?s denn bei euch nicht auf zivilrechtlicher Ebene das Modell der Gefährdungshaftung? Dies ist nämlich beim Kaprun Unglück (nicht nur im Rahmen des EKHG) anzuwenden. Sprich, die Bahn haftet verschuldensunabhängig! Die Idee hinter der ganzen Geschichte ist, dass z.B. eine Eisenbahn (ja, aus juristischer Sicht ist auch die Tunnenbahn eine Seilbahn) schon von Haus aus eine sehr gefährliche Einrichtung ist und darum der Schutz der etwaig durch sie beeinträchtigten Interessen anderer besonder groß sein muß.

Allerdings betrifft diese Gefährdungshaftung meiner Meinung nach nur den Betreiber und mit Schmerzengeld sieht?s im EKHG auch nicht rosig aus.
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Beitrag von Tyrolens »

Stefan hat geschrieben:*snip*
@Kaprun allgemein: Großartig sind auch die ca. 7000 Euro (100.000 Schilling) Schadenersatz, die bis jetzt an die Angehörigen für psycholigiscvhe Betreuung geleistet werden. Extra als "frewillige Leistung" von der Generali Versicherung deklariert. Die Familien, wo zB der Familienvater nicht mehr ist, wirds freuen. *snip*

Hoffentlich ¤ 7.000,- pro Angehörigen. Immerhin kostet eine Psychotherapie pro Person um die ¤ 3.000,-
Gast

Beitrag von Gast »

@tyrolens: Ah, Guten Tag, Herr Kollege! :D

In der Tat gibt es in Deutschland eine verschuldensunabhängige Gefährungshaftung, die in der Rechtssprechung des BGH entwickelt wurde, ich bin jedoch kein Freund von dieser. In der Tat erkenne ich ihr Existenzrecht durchaus an, jedoch ist sie meines Erachtens derzeit in der dt. Rechtssprechung viel zu weit gesteckt. M.E. kann sie dazu dienen gewisse ansonsten rechtsfreie Räume im Straßenverkehr zu füllen, dennoch halte ich den Grundgedanken einer verschuldensUNABHÄNGIGEN Haftung lediglich für den Betrieb einer potentiell gefährlichen Sache für fragwürdig. Dies schafft meiner Meinung nach eine Art hypothetische Verpflichtung des Anlagenbetreibers, ein faktisch utopisches Zero-Risk herzustellen, um sich vor möglichen Ansprüchen gegen ih zu schützen. Das ist im tägliche Verkehr meines Erachtens kontra-produktiv, da ja resultierend die einzige Chance einer Abwendung von eventuellen Ansprüchen, der Nicht-Betrieb einer mitunter der Allgemeinheit durchaus dienlichen Anlage (wie einer Seilbahn) ist. Somit entfiele dieser Nutzen für die Allgemeinheit. Es bedarf also gleichzeitig einer Rechtssicherheit für den Anlagenbetreiber. Folglich sollte seine Aufgabe sein, mit allen Mitteln für eine Minimierung der nunmal von der Anlage ausgehenden Gefahr zu sorgen. Der Nutzer der Anlage wiederum ist sich der Gefahr, die die Nutzung der Anlage mit sich bringt, durchaus bewusst, entscheidet sich aber dennoch FÜR die Nutzung. Deshalb fällt diese mit der nutzung verbundene Gefahr für mich auch unter ein allgemeines Lebensrisiko. Erst wenn durch zumindest leicht fahrlässiges Tun oder Unterlassen des Anlagenbetreibers die Gefahr größer als die minimal mögliche Gefahr wird, sollte er meine Erachtens haftbar sein. Dies ist m.E. die dem Verkehr dienlichste Haltung.

Anders sieht es aus, wenn Dritte ebenfalls gefährdet werden, wie das im Straßenverkehr der Fall ist, dann sehe ich schon eher Raum für eine Gefährdungshaftung.



(andere Ansicht vertret bar... ;) )

Ich werd das mal, wenn ich wieder daheim bin, nachschlagen...

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