Erzähl hier doch nicht so ein Blech. Ich kenn mich da definitiv besser aus als du.Af hat geschrieben:Stimmt nicht. Hat auch schon User ausm Forum hier erwischt.... Kann sogar relativ heftige Strafen setzen, wenn man nen Hauptwohnsitz in AT hat und das Auto noch in D angemeldet hat, oder gar auf Verwandte...j-d-s hat geschrieben: Außerdem könnte man sein Auto ja auch auf jemand anderen anmelden, z.B. jemanden der in Deutschland wohnt und die Kfz-Steuer ans deutsche Finanzamt entrichten.
Stimmt auch nicht. Sobald du mit dem Fahrzeug wieder nach Österreich einreist und du in ne Kontrolle kommst, wird die Strafe sofort eingezogen. Alternativ kannst sogar im Gefängnis landen.... Ansonsten arbeiten die europäischen Behörden mittlerweile gut zusammen... Denen entkommst nicht mehr...j-d-s hat geschrieben:Auto auf jemand anderen anmelden ist sowieso immer ne gute Idee, weil aufgrund des deutschen Grundgesetzes nur der Fahrer bestraft werden kann. Wenn der Halter aber nicht weiß oder vergessen hat, wer gefahren ist, können die Behörden nichts machen.
Haben wir die auch schon paar mal geschrieben, in deinem PKW-Wahn überliest du das wohl ständig...
-Das Auto ist dann einfach von dem Halter für kurze Zeit geliehen. Um rauszufinden, dass das nicht wahr ist, müsste dich schon jemand beschatten.
-Die Strafe gilt aber nur gegen den Halter, nicht gegen den Fahrer, denn dessen Identität kennt ja keiner. Ergo wird die Strafe eben auch nicht von dem verlangt bei der Kontrolle.
Eine Vollstreckung gegen jemand anderen als den Fahrer ist in Deutschland verfassungswidrig. Daher lehnt es das Bundesjustizministerium ab, ausländische Bußgelder, die auf Halterhaftung basieren, zu vollstrecken.