Parkgebühren bleiben Aufreger in den Skigebieten

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snowflat
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Parkgebühren bleiben Aufreger in den Skigebieten

Beitrag von snowflat »

Bei Strafzetteln gibt's kein Einheimischenrabatt ... glaube darüber ärgert sich der Einheimische wirklich :mrgreen:
Ein einheimischer Skifahrer aus dem Bezirk Imst beschwerte sich kürzlich: In seiner Wahrnehmung würden nur Tiroler Tagesgäste einen Strafzettel bekommen, wenn sie kein Parkticket hinterlegt haben. Ausländische Urlaubsgäste hingegen würden ungeschoren davonkommen. „Ich habe das mehrfach beobachtet“, so der Betroffene in einer E-Mail an die TT.
Parkgebühren bleiben Aufreger in den Skigebieten
Kanada - 29.01.2017 bis 10.02.2017
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j-d-s
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Re: Parkgebühren bleiben Aufreger in den Skigebieten

Beitrag von j-d-s »

Zum Artikel... na die sollen mal froh sein dass sie nicht Italien oder Frankreich sind. Dort gibt es nämlich immer Parkplätze - und wenn man halt ne ganze Spur einer Landstraße zuparkt. Ist zwar auch nicht erlaubt, aber das kümmert einen Italiener herzlich wenig. In St. Anton täte denen das mal ganz gut, wenn die Leute massenhaft und konsequent alles zuparken würden, dann würden sie vielleicht sogar irgendwann ein Parkhaus bauen.

Dass nur Einheimische einen Strafzettel bekommen... nunja, das könnte daran liegen dass man Bußgelder von Ausländern nur schwer eintreiben kann (lasst euch da mal nicht durch die EU blenden, da gibts einige Haken):
-In der EU werden Bußgelder aus dem EU-Ausland nur dann vollstreckt, wenn sie 70 Euro oder mehr betragen (A->D sind theoretisch 25 Euro).
-Wenn die Bußgelder nach dem EU-Verfahren vollstreckt werden, erhält der vollstreckende Staat das Geld - nicht der "geschädigte" Staat. Der hat also Verwaltungsaufwand ohne auch nur einen Cent zu sehen.
-In Deutschland ist die Halterhaftung verfassungswidrig. Daher lehnt das Bundesjustizministerium die Vollstreckung ausländischer Bußgelder ab, wenn gegen diese Widerspruch mit der Begründung erhoben wird, es sei nachzuweisen, wer den Verstoß begangen hat.
Da Parkverstöße typischerweise diesen Nachweis nicht erbringen können, können in Deutschland bei Parkverstößen - und nur bei diesen - dem Halter die Verfahrenskosten (aber eben NICHT das Bußgeld selbst, das ist weiterhin Verfassungswidrig) auferlegt werden. Das würde zwar mit ausländischen Strafzetteln auch funktionieren, aber dann wäre der nächste Schritt (da der Halter ohnehin Widerspruch eingelegt hat), dass die Höhe der Verfahrenskosten überprüft wird. Die dürfen nämlich auch nicht dazu missbraucht werden, einen Strafcharakter zu entfalten.

Das alles ist übrigens auch der Grund, warum einige Länder Bußgeldbescheide einfach per internationaler Post direkt schicken und um Überweisung auf ihr Konto (d.h. ein für den Halter ausländisches) bitten. Das ist die einzige Möglichkeit wie diese Staaten das Geld bekommen können: Wenn es freiwillig überwiesen wird. Denn vollstrecken können sie im anderen Land nicht, und wenn dieses selbst vollstreckt, bekommt dieses auch das Geld.
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