Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betroffen?

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ATV
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Re: Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betrof

Beitrag von ATV »

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wso
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Re: Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betrof

Beitrag von wso »

Das mit dem offiziellen Betreibungsregister ist an sich nicht das Hauptproblem. Die vielen Bonitätsdatenbanken sind das grosse Problem, wie oben beschrieben.

Diese gehen mit den Daten teils fahrlässig um und behalten veraltete Einträge drin. Diese "Auskunfteien" sind private Firmen, die mit unseren Daten ein Geschäft machen, indem zB ein Unternehmer Datenbank X für Y Franken anfragen kann: "Ist das ein solventer Typ?" - Die Antwort kann dann heissen "Er hatte schon Z Betreibungen, aufpassen!", auch wenn diese Jahre her sind und im offiziellen Betreibungsregister längst gelöscht. Zudem sind bei solchen Anbietern ggf. Daten erfasst, die andere Privatfirmen da eingespiesen haben.

Theoretisch gibt es ein Auskunftsrecht (ID-Kopie und Schreiben eingeschrieben senden) - aber eben, bis man da nur schon mit den wichtigsten Datenbanken durch ist, hat man bereits ein paar Stunden aufgewendet. Und einen falschen Eintrag korrigieren zu lassen... ist nochmals obermühsam.

Für uns heisst das allerdings, dass der Bilderklauer wohl alle Rechnungen bezahlen wird...
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... und andere Geschichten gibt es auf Instagram, früher auf X/Twitter (neu @andijacomet.bsky.social) und im Blog.

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Re: Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betrof

Beitrag von Werna76 »

j-d-s hat geschrieben:Deine Behauptung, dass aus dieser österreichischen UKV-Liste angeblich Einträge nicht mal gelöscht (d.h. entfernt, nicht mehr auffindbar) werden, wenn dies gerichtlich angeordnet wurde, halte ich für absurd.
Das is keine Behauptung, das ist gelebte Praxis.
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Re: Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betrof

Beitrag von j-d-s »

Na dann wünsche ich den Verantwortlichen viel Spaß wenn das rauskommt. Gerichtliche Anordnungen vorsätzlich missachten, das gibt Ärger.
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ATV
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Re: Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betrof

Beitrag von ATV »

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Re: Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betrof

Beitrag von TPD »

^^
Unverständlich, da man ja mit jedem SmartPhone ein besseres Bild hinkriegt, als dieser pixelige Ausschnitt...
Aber auf der Seite hat es interessante Angebote, die einem ziemlich bekannt vorkommen.
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ATV
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Re: Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betroffen?

Beitrag von ATV »

TPD hat geschrieben: 27.04.2009 - 12:45 Ich denke ihr habt da was falsch verstanden.
Es geht um den Grundsatz "Alles was Du kannst und von mir (als Laie) "kopiert" werden kann ist nicht geschützt".
Kann sein dass das Bild Meili mit einer Profi-Kamera gemacht worden ist ? Aber eben selbst ein Laie würde mit der billigsten Kompaktkamera ein solches Bild machen können. Von dem her ist es eben nicht geschützt.
Hingegen kann ein Profi sehr wohl mit einer Einwegkamera ein Meisterwerk schaffen.
Somit gibt es da im Gerichtsurteil eigentlich keinen Widerspruch.
Seit 2020 ist diese Information nicht mehr akkurat:
https://economiesuisse.ch/de/artikel/ur ... otografien
Fotos sind nach dem neuen Art. 2 Abs. 3bis URG auch dann geschützt, wenn sie ohne den bewussten Einsatz von Gestaltungsmitteln, ohne geistige Überlegungen zur fotografischen Inszenierung etc. entstanden sind, beispielsweise bei Selfies oder Aufnahmen von Familienangehörigen oder Gegenständen (dreidimensionale Objekte), ohne dass es dem Fotografen auf die Wahl des Aufnahmeorts, des Kameratyps, eines bestimmten Objektivs sowie von Feineinstellungen (wie Blende und Zeit) ankommt.

Auch die Qualität des Bildes spielt keine Rolle, d.h. geschützt sind auch Porträts mit abgeschnittenen Köpfen oder überbelichtete, verwackelte oder verschwommene Aufnahmen. Auch die Aufnahmen mit einer Smartphone-Kamera der ersten Generation oder einer LOMO-Kamera sind geschützt.
Man hat aber mittlerweile in der Schweizer Presse ein weitere Schlupfloch gefunden, man beruft sich einfach auf das Zitatrecht und kann so jedes Bild frei verwenden.
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MarcB96
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Re: Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betroffen?

Beitrag von MarcB96 »

TPD hat geschrieben: 26.04.2009 - 22:21 [...]
Somit schützt das Urheberrecht eigentlich nur Künstler, die einer Urheberrechtsverwertungsorganisation angeschlossen sind, und Firmen. Aber der kleine Hobbyfotograf guckt in die Röhre...
Auch wenn das Alles schon recht alt ist...läuft das mit der DSGVO nicht genauso? Nur halt pauschal für jegliches Urheberrecht.... Es sollen was ich mal mitbekommen habe sogar private (Hobby-)Musikproduzenten abgemahnt (bzw bei Youtube gesperrt, genau hab ich die Fälle nicht mehr im Kopf) worden sein, weil ihre Musik erst geklaut wurde und sie dann nachträglich wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung gemeldet wurden, weil sie ihre eigenen Werke veröffentlicht haben.
Wenn ich mich richtig erinnere war ja diese ganze DSGVO/Artikel 13/etc - Geschichte primär auf dem Mist der großen Verlage gewachsen (die sich damit schön lästige Konkurrenz vom Leib halten können). Für den Schutz der kleinen Künstler war das von vornherein nie gedacht.
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TPD
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Re: Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betroffen?

Beitrag von TPD »

Man hat aber mittlerweile in der Schweizer Presse ein weitere Schlupfloch gefunden, man beruft sich einfach auf das Zitatrecht und kann so jedes Bild frei verwenden.
Wobei dies dann sicher dafür sorgen wird, dass bei den Anwälten die Kassen klingeln werden...
Denn es ist ganz klar festgehalten, dass ein Bild nur zitiert werden darf, falls der Text einen Bezug zum Bild hat. Einfach ein Bild zitieren nur damit man den Text verschönern kann geht nicht.
Das heisst das ominöse Bild von ATV mit der überbrückten Fangbremsen der Mottarone Seilbahn zu zitieren ist erlaubt, wenn es im Text darum geht, dass die Sicherheitseinrichtungen der betroffenen Bahn schon seit Jahren nicht mehr funktionierten.
Es dürfte auch ein verwackeltes Selphie von der Eröffnung einer Seilbahn zitiert werden, wenn darauf der Bürgermeister abgebildet ist, der gerade das rote Band durchschneidet und dann eben im Text erwähnt ist wie die Bahn durch die B-Prominenz offiziell eröffnet worden ist.
Jedoch ist es fraglich ob man ein 0815-Bild von der Seilbahn zitieren dürfte, das z.B. schon vor oder nach dem Eröffnungstag entstanden ist, weil es z.B. am Tag der Eröffnung Nebel hatte und für den Zeitungsbericht ein Bild mit Sonnenschein viel schöner ist?
Was definitiv nicht gehen würde, wäre ein Artikel über eine neu geplante Stadtgondelbahn und dann würde man z.B. zum Ausschmücken das erst beste Bild von der PB aufs Kl. Matterhorn einfügen. Da müsste man sich dann schon die Mühe nehmen und ein Bild von einer anderen Stadtseilbahn nehmen und dann im Text auch darauf Bezug nehmen, dass es z.B. in XY schon eine solche Seilbahn gibt.
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Re: Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betroffen?

Beitrag von ATV »

Die Grenzen sind hier fliessend, man kannst auch dazu verwenden den Beitrag auszuschmücken ohne wirklich auf die Bilder zu referenzieren.
Beispiel hier:
https://www.srf.ch/play/tv/schweiz-aktu ... 5c633cc50b

Oder hier:
https://www.laregione.ch/cantone/locarn ... ragna-pila
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Re: Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betroffen?

Beitrag von TPD »

Die Grenzen sind hier fliessend, man kannst auch dazu verwenden den Beitrag auszuschmücken ohne wirklich auf die Bilder zu referenzieren.
Solange es keinen Kläger gibt kann man es ja versuchen...
Das Gesetz erlaubt das Zitieren unter folgenden Bedingungen: Das Zitat muss der Erläuterung, der Veranschaulichung oder als Hinweis dienen und darf nicht länger als nötig sein. Zudem müssen Sie das Zitat als solches bezeichnen und die Quelle angeben. Nennt die Quelle den Urheber, müssen Sie auch diesen erwähnen.

Beispiel: In einem Artikel über Friedrich Dürrenmatt dürfen Sie aus Werken des Schriftstellers, Biographien oder Studien zitieren, wenn Sie diese Zitate zur Veranschaulichung Ihrer Aussagen verwenden. Vom Zitatrecht nicht erfasst ist hingegen, wenn Sie Ihren Artikel mit Fotografien von Dürrenmatt lediglich ausschmücken, ohne auf diese Bilder explizit Bezug zu nehmen.

Quelle IGE 30.01.2024: https://www.ige.ch/de/etwas-schuetzen/u ... aus-werken
Aber ja leider ein ziemlicher Gummiparagraph...
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Re: Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betroffen?

Beitrag von ATV »

TPD hat geschrieben: 30.01.2024 - 18:15 Aber ja leider ein ziemlicher Gummiparagraph...
Ja wie gesagt. Man hat einen Gummiparagraph durch den nächsten ersetzt. Vorher wars der "künstlerische Charakter" und wenn das nicht mehr geht klassifiziert man es als Zitat.
Ändert auch nichts daran, dass man es danach auch noch als Clip bei Tiktok hochläd.
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