Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betroffen?

... hat im weitesten Sinne noch mit dem Inhalt des Forums zu tun und gehört hier rein!
Forumsregeln
Bitte beachte unsere Forum Netiquette
Benutzeravatar
Drahtseil
Rigi-Kulm (1797m)
Beiträge: 2010
Registriert: 17.04.2011 - 21:17
Skitage 23/24: 0
Ski: ja
Snowboard: ja
Hat sich bedankt: 0
Danksagung erhalten: 254 Mal

Re: Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betrof

Beitrag von Drahtseil »

Jawohl, die Vernunft hat gesiegt: EU-Parlament hält an Panoramafreiheit fest
"Ein Leben ohne Alpinforum ist möglich, aber sinnlos"

gfm49
Rigi-Kulm (1797m)
Beiträge: 2043
Registriert: 11.02.2009 - 19:41
Skitage 23/24: 0
Ski: nein
Snowboard: nein
Hat sich bedankt: 66 Mal
Danksagung erhalten: 486 Mal

Re: Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betrof

Beitrag von gfm49 »

Drahtseil hat geschrieben:Jawohl, die Vernunft hat gesiegt: EU-Parlament hält an Panoramafreiheit fest
erfreulich - und ich freue mich auch, daß ich in diesem Fall einer Fehleinschätzung unterlag.
Benutzeravatar
Petz
Mount Everest (8850m)
Beiträge: 9465
Registriert: 22.11.2002 - 22:26
Skitage 23/24: 0
Ski: nein
Snowboard: nein
Ort: Telfs/Austria
Hat sich bedankt: 608 Mal
Danksagung erhalten: 339 Mal
Kontaktdaten:

Re: Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betrof

Beitrag von Petz »

Bingo - offenbar gibt´s doch auch noch sehr vernünftige Leute in den EU - Gremien... :top:
Was ich mir allerdings noch wünschte wär eine Angleichung der Urheberrechtsfristen an jene des Patentrechtes denn sachlich sehe ich überhaupt keinen Grund da unterschiedliche Fristen anzuwenden; die 30 Jahre der Patentrechtschutzfrist wären meiner Anmsicht nach auch mehr als ausreichend für´s Urheberrecht...:ja:
Petz setzt seine Aktivitäten mit Ende Juni 2020 stark zurück. Ich bleibe aber bis auf weiteres in Ausnahmefällen und per PN für Fragen, Hilfe beim Modellbau etc. noch aktiv.
Benutzeravatar
TPD
Moderator
Beiträge: 6588
Registriert: 09.03.2003 - 10:32
Skitage 23/24: 2
Ski: ja
Snowboard: nein
Ort: (Region Bern)
Hat sich bedankt: 226 Mal
Danksagung erhalten: 119 Mal
Kontaktdaten:

Re: Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betrof

Beitrag von TPD »

Auch wenn die EU das Gesetz zur Einschränkung der Panoramafreiheit zum Glück kippte, in Spanien kann es sehr teuer werden wenn man Polizisten oder dessen Fahrzeuge fotografiert.

http://www.bernerzeitung.ch/panorama/ve ... y/19254326
https://www.skichablais.net, seit 20 Jahren über Bergbahnen der Region Chablais und Umgebung.
Benutzeravatar
Foto-Irrer
Jungfrau (4161m)
Beiträge: 4303
Registriert: 23.11.2006 - 13:32
Skitage 23/24: 0
Ski: nein
Snowboard: ja
Ort: Hamburg
Hat sich bedankt: 0
Danksagung erhalten: 5 Mal

Re: Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betrof

Beitrag von Foto-Irrer »

erinnert mich an den einen Fall aus Dubai (irgendwo in Gulf-News zu finden).
Ein Tourist hat gefilmt, wie ein Transporter-Fahrer (Inder) einen Autofahrer (Emirati) schneidet. Der Emirati steigt an der Ampel oder so aus und ohrfeigt den Inder. Emirati ist auf jeden Fall erstmal seinen hohen Beamtenjob los und bekommt noch Stockhiebe oder was weiß ich, auf jeden Fall eine harte Strafe, weil er ja Gastgeber für sein Land ist und der Inder zwar dort lebt, aber halt Gast ist.
Jetzt kommts, der Tourist hat aber auch erstmal eine ordentliche Geldstrafe bekommen. Warum, es ist verboten, Straftaten in den Emiraten zu filmen!
The Dark Side of Photography
https://www.facebook.com/mowidusktilldawn
Benutzeravatar
ATV
Elbrus (5633m)
Beiträge: 5826
Registriert: 01.02.2009 - 22:12
Skitage 23/24: 0
Ski: nein
Snowboard: nein
Hat sich bedankt: 16 Mal
Danksagung erhalten: 447 Mal

Re: Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betrof

Beitrag von ATV »

-> meine Fotos könnt ihr weiterhin auf meiner Webseite --> www.stahlseil.ch ansehen.
Benutzeravatar
Petz
Mount Everest (8850m)
Beiträge: 9465
Registriert: 22.11.2002 - 22:26
Skitage 23/24: 0
Ski: nein
Snowboard: nein
Ort: Telfs/Austria
Hat sich bedankt: 608 Mal
Danksagung erhalten: 339 Mal
Kontaktdaten:

Re: Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betrof

Beitrag von Petz »

Deine Bilder stehen mal wieder um Klassen über jenen die sie sonst auf ihrer HP stehen haben - für ein Urlaubswerbeportal schonmal ein Armutszeugnis allererster Klasse. Auch erfolgte der Diebstahl offensichtlich sehr bewusst weil man z. B. das Tschappinabild extra etwas gedreht hatte um zwar noch möglichst alles im Bild zu haben aber auch das Wasserzeichen rauszuschneiden... :motz:
Petz setzt seine Aktivitäten mit Ende Juni 2020 stark zurück. Ich bleibe aber bis auf weiteres in Ausnahmefällen und per PN für Fragen, Hilfe beim Modellbau etc. noch aktiv.
Benutzeravatar
ATV
Elbrus (5633m)
Beiträge: 5826
Registriert: 01.02.2009 - 22:12
Skitage 23/24: 0
Ski: nein
Snowboard: nein
Hat sich bedankt: 16 Mal
Danksagung erhalten: 447 Mal

Re: Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betrof

Beitrag von ATV »

-> meine Fotos könnt ihr weiterhin auf meiner Webseite --> www.stahlseil.ch ansehen.
Benutzeravatar
Bjoerndetmold
Vogelsberg (520m)
Beiträge: 837
Registriert: 09.09.2005 - 08:59
Skitage 23/24: 0
Ski: ja
Snowboard: nein
Ort: Detmold
Hat sich bedankt: 78 Mal
Danksagung erhalten: 91 Mal

Re: Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betrof

Beitrag von Bjoerndetmold »

Query: ch-ausflug.ch
Registry: whois.nic.ch
Results:
whois: This information is subject to an Acceptable Use Policy.
See http://www.nic.ch/terms/aup.html


Domain name:
ch-ausflug.ch

Holder of domain name:
Stefan Wyss
Mühlestrasse 48
CH-3123 Belp
Switzerland
Contractual Language: German

Technical contact:
Hostpoint AG
Dario Baumgartner
St. Dionysstrasse 31
CH-8645 Rapperswil-Jona
Switzerland

Registrar:
Hostpoint AG

First registration date:
2015-08-05


Impressum hat's da auch nicht...
Wie heißt es schon in Monty Python's "Das Leben des Brian": Gepriesen sind die Skifahrer!

Sie lesen eine amtlich entschärfte Signatur. Bitte beachten Sie, dass die Verwendung dieses Zitats keinesfalls ein Affront gegenüber Personen sein soll, welche sich nicht auf Skiern bewegen.
↓ Mehr anzeigen... ↓

Benutzeravatar
Petz
Mount Everest (8850m)
Beiträge: 9465
Registriert: 22.11.2002 - 22:26
Skitage 23/24: 0
Ski: nein
Snowboard: nein
Ort: Telfs/Austria
Hat sich bedankt: 608 Mal
Danksagung erhalten: 339 Mal
Kontaktdaten:

Re: Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betrof

Beitrag von Petz »

Interessanterweise nebst fehlenden Impressum - bzw. Kontaktdatengibt es aber auch keine Spur eines Hinweises wie man z. B. als Schigebietsbetreiber nen Eintrag auf der Seite bekommen kann; möglicherweise ist das also auch kein gewerbliches Portal und dann könnte man etwas toleranter dagegen vorgehen.
Nichtsdestotrotz ist die Bilderverwendung ohne Einverständnis illegal und bei Michi´s Bild aus Campo Blenio hat er sich offenbar auch die Arbeit gemacht das Wasserzeichen mühevoll rauszuretuschieren weil sich das mit Drehen und Aussschneiden des Bildes nicht ausgegangen wäre... :rolleyes:
Petz setzt seine Aktivitäten mit Ende Juni 2020 stark zurück. Ich bleibe aber bis auf weiteres in Ausnahmefällen und per PN für Fragen, Hilfe beim Modellbau etc. noch aktiv.
Benutzeravatar
Foto-Irrer
Jungfrau (4161m)
Beiträge: 4303
Registriert: 23.11.2006 - 13:32
Skitage 23/24: 0
Ski: nein
Snowboard: ja
Ort: Hamburg
Hat sich bedankt: 0
Danksagung erhalten: 5 Mal

Re: Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betrof

Beitrag von Foto-Irrer »

Ich bin mittlerweile auch schon über ein Dutzend mal Opfer geworden (einige wieder verschwunden, ich sollte mal langsam Screenshots machen) und wollte immer schonmal zu einem spezialisierten Anwalt gehen, leider ist fast alles im Ausland zu finden.
Das hier war in anderer Version bis vor kurzem auf einer schweizer Website für Luxusimmobilien (gerade nicht bei Google Rückwärtssuche gefunden)
Bild

Das hier wird einfach ungefragt von einem spanischen Motorbootverleiher verwendet
Bild

Das Bild hier wurde sogar von einem russischen Magazin für maritimen Kram geklaut und auf der Titelseite verwendet :!: :!: :!: (hat mich ein AIDA-Mitarbeiter, denen ich das Foto auch verkauft hatte, darauf hingewiesen, dass er so eines bei einer Messe hat liegen sehen)
Bild

Und mein absolutes Highlight sind immer noch diese Containerschiffe, ausgerechnet auf der Homepage einer spanischen ANWALTSKANZLEI :!: :!: :!: :lach: :lach: :lach:
http://garciayasociados.ec/abogados-gua ... roduccion/
The Dark Side of Photography
https://www.facebook.com/mowidusktilldawn
Benutzeravatar
whiteout
Nebelhorn (2224m)
Beiträge: 2394
Registriert: 28.06.2012 - 15:33
Skitage 23/24: 0
Ski: ja
Snowboard: nein
Hat sich bedankt: 0
Danksagung erhalten: 5 Mal

Re: Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betrof

Beitrag von whiteout »

Wenn Bilder von Hobbyfotografen wie uns geklaut und z.B. auf den Seiten von z.B. Ferienwohnungen in dieser Region verwendet werden habe ich dafür noch halbwegs Verständnis.

Wenn allerdings Bilder von Profifotografen auf eine dermaßen kommerzielle Weiße ABGEDRUCKT werden hört bei mir das Verständnis auf und das würde ich verfolgen.
Saison 2016/2017: 24 Skitage
5x Pitztal - 4x Kleinwalsertal - 5x Stubai - 2x Fellhorn - 2x Nebelhorn - 2x Flumserberg - 1x Bolsterlang - 1x Ofterschwang - 1x Laax - 1x SkiArlberg - finished!
Benutzeravatar
Foto-Irrer
Jungfrau (4161m)
Beiträge: 4303
Registriert: 23.11.2006 - 13:32
Skitage 23/24: 0
Ski: nein
Snowboard: ja
Ort: Hamburg
Hat sich bedankt: 0
Danksagung erhalten: 5 Mal

Re: Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betrof

Beitrag von Foto-Irrer »

Ein Bekannter von mir hat geklagt, weil sein Bild der Lüneburger Heide bei booking.com auf einmal von einer kleinen Ferienwohnungsvermietung verwendet wurde.
Das, was er wiederbekommen hat, hat gerade mal gereicht, die Anwaltskosten zu bezahlen (seitdem hat er eine Rechtschutzversicherung).
Ein anderer vom Hamburger Fotostammtisch hingegen hat bei Facebook eines seiner Bilder gefunden, was eine größere Firma für ein Facebook-Event verwendet hat. Der hat 5.000,- bekommen!
The Dark Side of Photography
https://www.facebook.com/mowidusktilldawn
Benutzeravatar
ATV
Elbrus (5633m)
Beiträge: 5826
Registriert: 01.02.2009 - 22:12
Skitage 23/24: 0
Ski: nein
Snowboard: nein
Hat sich bedankt: 16 Mal
Danksagung erhalten: 447 Mal

Re: Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betrof

Beitrag von ATV »

-> meine Fotos könnt ihr weiterhin auf meiner Webseite --> www.stahlseil.ch ansehen.
Benutzeravatar
Petz
Mount Everest (8850m)
Beiträge: 9465
Registriert: 22.11.2002 - 22:26
Skitage 23/24: 0
Ski: nein
Snowboard: nein
Ort: Telfs/Austria
Hat sich bedankt: 608 Mal
Danksagung erhalten: 339 Mal
Kontaktdaten:

Re: Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betrof

Beitrag von Petz »

Allerdings würde mich speziell bei diesem Bild interessieren wie das Logo entfernt wurde; bei den anderen Bildern ging das ja durch Rausschneiden aber speziell bei diesem ist der Hintergrund das durch das Logo verdeckt wurde ohne irgendwelche Spuren des Logos erkennbar.... :gruebel:
Petz setzt seine Aktivitäten mit Ende Juni 2020 stark zurück. Ich bleibe aber bis auf weiteres in Ausnahmefällen und per PN für Fragen, Hilfe beim Modellbau etc. noch aktiv.
Benutzeravatar
starli
Ski to the Max
Beiträge: 19824
Registriert: 16.04.2002 - 19:39
Skitage 23/24: 0
Ski: ja
Snowboard: nein
Ort: Nicht mehr im Forum
Hat sich bedankt: 931 Mal
Danksagung erhalten: 2799 Mal
Kontaktdaten:

Re: Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betrof

Beitrag von starli »

Die "inhaltssensitive Füllung" bei Photoshop erzeugt bei mir jedenfalls ein anderes Ergebnis. Müsste also gut gestempelt sein, evtl. auch aus einem anderen Bild ausgeschnitten.

Wenn ATV das Wasserzeichen direkt mit dem Gallery-Plugin am Webserver gemacht hat, wird das originale Foto noch irgendwo gespeichert. Mit etwas rumprobieren und Wissen, wie die Gallery die Files ablegt, bekommt man wahrscheinlich die URL dazu raus, wenn er den Zugriff nicht anderweitig gesperrt hat.

Wäre alles jedenfalls ziemlich viel Arbeitet, zuschneiden ist da einfacher ;)
Benutzeravatar
ATV
Elbrus (5633m)
Beiträge: 5826
Registriert: 01.02.2009 - 22:12
Skitage 23/24: 0
Ski: nein
Snowboard: nein
Hat sich bedankt: 16 Mal
Danksagung erhalten: 447 Mal

Re: Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betrof

Beitrag von ATV »

@Petz:

Bild

5min Arbeit mit dem Windowseigenen Paint. :lach:

Wobei ich eher auf die Variante von Starli tendiere. Das Wasserzeichen wird ja von der Gallery nur auf das Bild aufgelegt. Das Original ist auf dem Server auch vorhanden und zu finden.
-> meine Fotos könnt ihr weiterhin auf meiner Webseite --> www.stahlseil.ch ansehen.

Benutzeravatar
Petz
Mount Everest (8850m)
Beiträge: 9465
Registriert: 22.11.2002 - 22:26
Skitage 23/24: 0
Ski: nein
Snowboard: nein
Ort: Telfs/Austria
Hat sich bedankt: 608 Mal
Danksagung erhalten: 339 Mal
Kontaktdaten:

Re: Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betrof

Beitrag von Petz »

Ich denke auch das der Raubkopierer das Originalbild gesucht und verwendet hat denn sein Ergebnis ist bei allem Respekt doch etwas besser als Dein Paintversuch... ;D
Petz setzt seine Aktivitäten mit Ende Juni 2020 stark zurück. Ich bleibe aber bis auf weiteres in Ausnahmefällen und per PN für Fragen, Hilfe beim Modellbau etc. noch aktiv.
Benutzeravatar
starli
Ski to the Max
Beiträge: 19824
Registriert: 16.04.2002 - 19:39
Skitage 23/24: 0
Ski: ja
Snowboard: nein
Ort: Nicht mehr im Forum
Hat sich bedankt: 931 Mal
Danksagung erhalten: 2799 Mal
Kontaktdaten:

Re: Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betrof

Beitrag von starli »

Wobei ATV anhand seines richtigen Orignalbildes ja leicht feststellen könnte, ob der Übeltäter übermalt hat oder das Original gefunden hat...
Benutzeravatar
wso
Feldberg (1493m)
Beiträge: 1551
Registriert: 11.10.2005 - 12:13
Skitage 23/24: 5
Ski: ja
Snowboard: nein
Ort: Bern/Sedrun
Hat sich bedankt: 166 Mal
Danksagung erhalten: 534 Mal
Kontaktdaten:

Re: Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betrof

Beitrag von wso »

Nachdem er nicht mehr auf Mails geantwortet hat (und das erste Mail voller juristisch unhaltbarer Ausflüchte war), habe ich dem Herrn - wie schlussendlich jedem Bilderklauer - eine Rechnung geschickt und er hat sie noch vor Ablauf der Frist bezahlt. Fall abgeschlossen. (Ich habe das Geld als Spende an die Schweizer Berghilfe weitergeleitet, geht mir eher ums Prinzip als um die Kohle.)

Was den meisten bekannt sein dürfte: Wenn jemand nicht bezahlt, kann man nach schweizerischem Recht die Betreibung einleiten, was für den Schuldner einen Eintrag im Betreibungsregister zur Folge hat - so kann dieser in der Regel keine Kredite mehr beziehen, keine Wohnung mehr mieten, kein Handyabo mehr abschliessen usw.*, da Firmen, Kreditgeber, Bonitätsdatenbankbetreiber und Vermieter bei solchen Dingen in der Regel das Betreibunsgregister einsehen. Der Schuldner kann zwar "Rechtsvorschlag erheben" (sich gegen die Forderung wehren), worauf es zu einer Verhandlung kommt und man die Forderung vor Gericht durchsetzen muss - der Eintrag bleibt aber bestehen, bis der Gläubiger ihn löschen lässt. In aller Regel lassen sich Schuldner in glasklaren Fällen nicht auf eine Verhandlung ein, sondern bezahlen vorher zähneknirschend, wie es wohl auch hier der Fall war.

Klar ist: Ich hätte das Bild vermutlich sogar zur Verfügung gestellt, wenn er vorher gefragt hätte. Aber diese Selbstbedienungsmentalität und mangelnde Kommunikation ging mir auf den Sack, daher hab ich Rechnung gestellt.

* Das Grundproblem mit Betreibungen ist, dass nach geltendem Recht jeder jeden betreiben kann, damit wird leider oft Schindluder betrieben. Zudem ist es für Gläubiger kostenintensiv, da ein Vorschuss geleistet werden muss. Es lohnt sich also nur, jemanden zu betreiben, wenn man sicher sein kann, dass beim Schuldner Geld über dem Existenzminimum vorhanden ist - ansonsten bleibt man nicht nur auf der Forderung, sondern auch auf den Folgegebühren sitzen. Ich bin als selbständig Erwerbender wenige Male in den Hammer gelaufen und auf Forderungen plus Gebühren sitzen geblieben. In der Regel bekomme ich aber die Forderung plus Gebühren plus den gesetzlich festgelegten Zins seit Fälligkeitsdatum problemlos, nachdem ich ein Formular auf der Website "Betreibungsschalter" ausgefüllt und eingesandt habe.
Bilder von Skiliften und anderen Seilbahnen: http://www.skiliftfotos.ch

... und andere Geschichten gibt es auf Instagram, früher auf X/Twitter (neu @andijacomet.bsky.social) und im Blog.

- Meine Reportagen aus Kleinskigebieten: klein-skigebiete.ch
- Meine Webcams in und um Sedrun: sedruncam.ch
↓ Mehr anzeigen... ↓
j-d-s
Matterhorn (4478m)
Beiträge: 4799
Registriert: 01.12.2010 - 13:11
Skitage 23/24: 0
Ski: ja
Snowboard: nein
Hat sich bedankt: 95 Mal
Danksagung erhalten: 638 Mal

Re: Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betrof

Beitrag von j-d-s »

wso hat geschrieben: für den Schuldner einen Eintrag im Betreibungsregister zur Folge hat - so kann dieser in der Regel keine Kredite mehr beziehen, keine Wohnung mehr mieten, kein Handyabo mehr abschliessen usw.*, da Firmen, Kreditgeber, Bonitätsdatenbankbetreiber und Vermieter bei solchen Dingen in der Regel das Betreibunsgregister einsehen. Der Schuldner kann zwar "Rechtsvorschlag erheben" (sich gegen die Forderung wehren), worauf es zu einer Verhandlung kommt und man die Forderung vor Gericht durchsetzen muss - der Eintrag bleibt aber bestehen, bis der Gläubiger ihn löschen lässt.
Bist du da sicher? Ich halte das für unrealistisch, weil wenn das so ist wie du es aufführst, verursacht man durch eine ungerechtfertige Betreibung selbst dann noch einen Schaden beim "Schuldner", wenn die Forderung vom Gericht rechtskräftig abgelehnt wurde. Dagegen muss es in einem Rechtsstaat Vorgehensweisen geben.

Ferner halte ich es für rechtsstaatlich bedenklich, wenn bereits ein hängiges Verfahren zu einem solchen Eintrag führt, weil das der Unschuldsvermutung widerspricht (ist zwar Zivilrecht, aber von der Wirkung her ähnlich). In Deutschland haben wir entsprechende Gesetze, welche solch ein Vorgehen untersagen, bspw. ist es sogar verboten, jegliche Forderung, der widersprochen wurde (die müssen dann als "zweifelhafte Forderung" kategorisiert werden), bspw. an Inkassounternehmen zu verkaufen.

Sollte es so sein wie von dir dargestellt, dürfte zumindest die Möglichkeit bestehen, eine Klage auf Schadensersatz gegen den Gläubiger anzustrengen, wenn dieser rechtsmissbräuchlich eine Eintragung vornimmt oder nicht zurücknimmt.
Benutzeravatar
Werna76
Wildspitze (3774m)
Beiträge: 3962
Registriert: 27.09.2004 - 13:12
Skitage 23/24: 0
Ski: ja
Snowboard: nein
Ort: Pinzgau & Burgenland
Hat sich bedankt: 797 Mal
Danksagung erhalten: 728 Mal

Re: Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betrof

Beitrag von Werna76 »

In Österreich ist es exakt so wie von wso beschrieben und ich wüsste nicht warum es in Deutschland anders sein sollte.

Zusätzlich gibt es in Österreich in der Bankbranche eine "UKV"-Liste, wo Kunden eingetragen werden die Probleme machen. Sprich, du zahlst deine Raten nicht wie vereinbart oder kommst deinem Bankberater irgendwie blöd... ein paar Mausklicks und du bist auf dieser Liste, was du selbst niemals erfahren wirst, aber dir den Rest deines Lebens Probleme mit Banken und Kreditkartenfirmen bringen wird. Falls der Kunde dennoch irgendwie dahinterkommt dagegen klagt und gewinnt, wird der Eintrag mit "gelöscht" oder "archiviert" gekennzeichnet, bleibt aber ansonsten unverändert und über den Tod hinaus bestehen.
Hermann ist der Skilehrer für uns alle (Aksel Lund Svindal über Hermann Maier)
j-d-s
Matterhorn (4478m)
Beiträge: 4799
Registriert: 01.12.2010 - 13:11
Skitage 23/24: 0
Ski: ja
Snowboard: nein
Hat sich bedankt: 95 Mal
Danksagung erhalten: 638 Mal

Re: Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betrof

Beitrag von j-d-s »

Also dass Österreich es exakt so wie die Schweizer hat halte ich für unwahrscheinlich, eigentlich sind die rechtlich viel näher an D als an der CH.

Und in D gibt es zwar ein staatliches Schuldnerverzeichnis, aber da werden nicht hängige Verfahren eingetragen, sondern nur rechtskräftige Zwangsvollstreckungen u.ä., weshalb die Bedeutung dieses Verzeichnisses auch eher gering ist. Dafür gibts hier die Schufa, ein privates Unternehmen welches als Wirtschaftsauskunftei agiert und quasi universell für alles verwendet wird (im Kleingedruckten steht immer was von der Schufa, wenn man Verträge mit Banken usw. macht), allerdings kostet das Geld und Eintragungen können nur Firmen vornehmen. Eintragungen zweifelhafter Forderungen sind nicht statthaft. Ferner können Verbraucher jährlich eine kostenlose Selbstauskunft nach §34 BDSG verlangen und dann falsche Eintragungen berichtigen lassen (wozu die Schufa dann verpflichtet ist).

Deine Behauptung, dass aus dieser österreichischen UKV-Liste angeblich Einträge nicht mal gelöscht (d.h. entfernt, nicht mehr auffindbar) werden, wenn dies gerichtlich angeordnet wurde, halte ich für absurd. Wenn das rauskommt gibts jede Menge Ärger. Ist das Risiko nicht wert.
Benutzeravatar
wso
Feldberg (1493m)
Beiträge: 1551
Registriert: 11.10.2005 - 12:13
Skitage 23/24: 5
Ski: ja
Snowboard: nein
Ort: Bern/Sedrun
Hat sich bedankt: 166 Mal
Danksagung erhalten: 534 Mal
Kontaktdaten:

Re: Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betrof

Beitrag von wso »

Bist du da sicher? Ich halte das für unrealistisch, weil wenn das so ist wie du es aufführst, verursacht man durch eine ungerechtfertige Betreibung selbst dann noch einen Schaden beim "Schuldner", wenn die Forderung vom Gericht rechtskräftig abgelehnt wurde.
Seit wann halten sich Gesetze an Logik und Vernunft? :) Es ist genau so, wie du schreibst. In der Schweiz kann jeder jeden betreiben, und "Rachebetreibungen" ohne jeglichen handfesten Grund (einer finanziellen Forderung) werden auch gemacht. Einträge im Betreibungsregister werden nicht gelöscht. Zitat aus Wikipedia:
Das Betreibungsregister dokumentiert den Verlauf jedes Betreibungsverfahrens. Einträge werden nicht gelöscht; nach Ablauf von fünf Jahren haben allerdings nur noch Gerichte und Verwaltungsbehörden Zugriff auf die Einträge. Überhaupt keine Auskunft wird erteilt, wenn die Betreibung

nichtig ist oder durch ein Urteil bzw. eine Beschwerde aufgehoben wurde;
rückgängig gemacht wurde, indem der Schuldner nach einer unrechtmässigen Betreibung den Betrag durch eine Gerichtsklage zurückfordern konnte;
durch den Gläubiger zurückgezogen wurde.

Dies bedeutet, dass ein Eintrag auch dann bestehen bleibt, wenn der Schuldner nach einem Zahlungsbefehl die Schuld bezahlt.
Das tönt an sich (halbwegs) gut, beachte aber meinen Hinweis zu Bonitätsdatenbanken weiter unten.

Ich hatte tatsächlich einmal den Fall, dass eine Kundin, die in einen Computerkurs zu mir kam, die Rechnung auch nach 4 Monaten und mehreren Mahnungen nicht bezahlt hatte. Also leitete ich (nach Ankündigung) die Betreibung ein. Das führte dazu, dass die Dame plötzlich keine Wohnung mehr fand... o Wunder. Sie bat mich dann, die Betreibung löschen zu lassen. Nachdem sie mich für den entsprechenden Aufwand vorausbezhalt hatte, tat ich das.
Sollte es so sein wie von dir dargestellt, dürfte zumindest die Möglichkeit bestehen, eine Klage auf Schadensersatz gegen den Gläubiger anzustrengen, wenn dieser rechtsmissbräuchlich eine Eintragung vornimmt oder nicht zurücknimmt.
Genau: Natürlich hätte mich die oben genannte Schuldnerin auch einklagen können. Sie hätte aber keine Chance gehabt, da die Forderung rechtens war. Anders sieht es natürlich bei einer "Rachebetreibung" aus. Da kann man das tun, was hier beschrieben ist.

Kommentar aus Sicht eines Kleinunternehmers: Mit dem "Damoklesschwert" einer Betreibung, die relativ einfach und günstig einzuleiten ist, hat man in der Schweiz an sich ein gutes Instrument, zu seinem Geld zu kommen. Aufgrund der Tatsache, dass dem Gläubiger für Jahre soziale Nachteile widerfahren können, bin ich aber gerade bei Privatpersonen zurückhaltend. Wenn mir jemand glaubhaft und höflich kommuniziert, er habe gerade kein Geld, bezahle mich aber baldmöglichst, lasse ich es sein, warte und künde dem Kunden dann natürlich später alle Dienstleistungen, da gemäss sich meiner Erfahrung die gleiche Geschichte bald wiederholen wird. Wenn aber jemand arrogant oder gar nicht auf Mahnungen reagiert, leite ich auch bei kleinen Beträgen (100-500 CHF) die Betreibung ein. Oft beginnt es dann aber kompliziert zu werden: Je nach Betreibungsamt (vor allem in ländlichen Gegenden, meiner Erfahrung nach) wird das Geld gleich einkassiert und samt Zinsen und Betreibungskosten an mich überwiesen - Fall erledigt. Oder aber es wird (von meinem Gefühl her in urbanen Gebieten) nur die Unterschrift eingeholt, dass die Betreibung angekommen und der Betrag geschuldet sei. Dann passiert meist gar nichts, und die Fortsetzung des Verfahrens (also das Geldeintreiben) würde für mich auch richtig teuer und komplex. Dann hat man dem Schuldner "einfach eins rein gebremst", blieb aber auf den Betreibungskosten (vom Schuldbetrag abhängig) sitzen. Man muss also ein Gespür dafür aufbringen, ob sich eine Betreibung tatsächlich lohnt.

Kommentar aus Sicht eines normalen Bürgers: Es ist stossend, dass jeder jeden betreiben kann - und die sozialen Folgen können verheerend sein.

Insgesamt ist das heutige Recht also aus meiner Sicht für beide Seiten unzulänglich.

Für einen zu Unrecht Betriebenen kann das Leben zur Hölle werden bzw. der Aufwand zur Beseitigung des Problems immens. Bonitätsdatenbanken weisen oft einen veralteten Stand auf (gelöschte Betreibungen auch nach Jahren noch drin), und wenn man es "richtig machen" will, muss man zusätzlich zum Gerichtsverfahren auch die Einträge bei Dutzenden von Bonitätsdatenbanken korrigieren lassen bzw. dies notfalls auch gerichtlich durchsetzen. Ein in der Schweiz bekannter Fall diesbezüglich ist "Albtraum Sunrise", wo eine Telekomfirma mit ungerechtfertigten Forderungen drauf und dran war, die Existenz eines unbescholtenen Bürgers zu zerstören.

Für Unternehmer ist es mühsam, tatsächlich zum Geld zu kommen - so einfach die Einleitung der Betreibung auch sein mag. Sobald es Probleme gibt, geht es entweder tüchtig ins Geld oder man muss sehr viel Zeit aufwenden. Gerade für Kleinfirmen bleibt daher bei Kleinstbeträgen oftmals nur "Ausser Spesen nix gewesen". Anfangs war ich relativ naiv - inzwischen sehe ich aber schon einer Auftragsanfrage an, ob ich sie annehmen kann oder ohnehin ablehnen muss, weil zwischen den Zeilen klar wird, dass die Person eh nie bezahlen wird oder ein "Schlufi" ist und ständig zu spät zahlt. Und bei Kursen (Kunde kommt einmal und dann meistens nie wieder) verlange ich eine Vorauszahlung.

Das geltende Recht müsste dahingehend geändert werden, dass Beträge z.B. bis 1000 CHF plus Gebühren direkt vom Betreibungsamt einkassiert und weitergeleitet werden - das würde vielen KMU sehr helfen. Zudem müssten Rachebetreibungen viel schärfer sanktioniert werden. Damit wäre allen gedient.
Bilder von Skiliften und anderen Seilbahnen: http://www.skiliftfotos.ch

... und andere Geschichten gibt es auf Instagram, früher auf X/Twitter (neu @andijacomet.bsky.social) und im Blog.

- Meine Reportagen aus Kleinskigebieten: klein-skigebiete.ch
- Meine Webcams in und um Sedrun: sedruncam.ch
↓ Mehr anzeigen... ↓
j-d-s
Matterhorn (4478m)
Beiträge: 4799
Registriert: 01.12.2010 - 13:11
Skitage 23/24: 0
Ski: ja
Snowboard: nein
Hat sich bedankt: 95 Mal
Danksagung erhalten: 638 Mal

Re: Urheberrechtsverletzung bei Bildern - noch jemand betrof

Beitrag von j-d-s »

Ich halte es für ganz grundsätzlich skandalös, dass man die Möglichkeit schafft (und nicht strafrechtlich sanktioniert) anderen durch Missbrauch der Betreibungsmöglichkeit Schaden in Form einer negativen Eintragung zuzufügen, ganz unabhängig von den Beträgen. Ferner widerspricht es rechtsstaatlichen Prinzipien, wenn bei schwebenden Verfahren bzw. zweifelhaften Forderungen Eintragungen erfolgen; diese sollten nur dann erfolgen, wenn es einen rechtskräftigen Entscheid gibt.

Von daher halte ich unsere Deutsche Lösung da für sehr viel besser. Man kann zwar ein gerichtliches Mahnverfahren anstrengen ohne dass vor deren Zustellung die Begründung geprüft wird, allerdings ist nur ein fristgerechter Widerspruch nötig und schon kommt es zum ordentlichen Verfahren (falls der Gläubiger dies beantragt).

Und Einträge gibts bei uns natürlich auch nur wenn es ne rechtskräftige Entscheidung gibt (das muss kein Gerichtsverfahren sein, wenn der Schuldner der Forderung nicht widerspricht kommt die auch ohne Gerichtsverfahren). Auch die Schufa darf vorher keine Einträge vornehmen, obwohl die ja privat ist.

(Noch als Hinweis: Ich spreche hier von Verfahren, wo noch nicht entschieden, d.h. nicht bezahlt wurde und auch nicht festgestellt wurde, ob zu zahlen ist. Falls gezahlt wurde erfolgt natürlich ein Eintrag, weil das dann ein Vermerk über verspätete Zahlung ist, der einen Rückschluss auf mangelnde Zahlungsmoral zulässt. Der Eintrag erfolgt ja nicht wegen nichtzahlen, sondern wegen zu spät zahlen. Nichtzahlen kann zwar auch eingetragen werden, aber nur wenn gezahlt werden müsste, aber man nichts pfänden kann. Bei solchen Fällen ist aber das Verfahren an sich schon sinnlos, weil dann der Gläubiger selbst die Verfahrenskosten noch selbst zahlen muss. Bei einem HartzIV-Empfänger ist eben nichts zu holen... den zu mahnen, kostet einen nur selbst. Da ist ne Abschreibung sinnvoller.)

Antworten

Zurück zu „Allgemeines“