Eine Zusammenfassung aus dem Artikel.
In den letzten Jahren sind Wintersportler immer häufiger mit einem mehr oder weniger grossen Rucksack unterwegs, denn darin lassen sich Ausrüstung, Picknick oder Sonnencrème bequem verstauen. Gleichzeitig beobachtet das BAV eine Häufung von Unfällen und Stürzen in den Einstiegs- und Ausstiegszonen der Sessellifte, die auf das Tragen von Rucksäcken zurückzuführen sind.
Zum Auftakt zur Ski- und Snowboardsaison erinnert auch das BAV alle Fahrgäste daran, dass bei der Fahrt mit der Sesselbahn Rucksäcke nur auf der Körpervorderseite oder auf den Knien platziert werden sollten. Ausserdem muss sich der Sicherheitsbügel ungeachtet der Grösse des Fahrgasts und seines Rucksacks problemlos schliessen und wieder öffnen lassen.
Ist eine dieser Bedingungen nicht erfüllt, kann der Fahrgast das Betriebspersonal bitten, seinen Rucksack mit dem nächsten Sessel zu befördern - auch wenn dies bei den anderen Fahrgästen wegen der verlängerten Wartezeit für Unmut sorgen mag.
Bei der nächsten Anpassung der Schweizerischen Sesselbahnverordnung (743.121.2) wird unter Artikel 927 "Anweisungen an die Reisenden" neue Verhaltens Hinweise für den Rucksack geben nach meiner Einschätzung.Für die Sicherheit der Fahrgäste, das richtige Ein- und Aussteigen sowie die Sicherheit während der Fahrt sind die Betreiberin einer Sesselbahn und insbesondere ihr Betriebspersonal verantwortlich. Die Fahrgäste ihrerseits haben sowohl die schriftlichen Hinweise (Informationsschilder, Hinweise) als auch die mündlich erteilten Anweisungen des Personals zu befolgen. Wenn nötig, kann das Personal einem Passagier die Beförderung verweigern, wenn dieser gegen die Anordnungen verstösst oder durch sein Verhalten seine eigene Sicherheit oder die anderer Personen, des Personals oder sogar der Anlage gefährdet.
Sust Bericht Hochybrig Hesisbol http://www.sust.admin.ch/dbapp/search/B ... 01&lang=de
Thread zum Unfall: http://www.alpinforum.com/forum/viewtop ... 35&t=46143
Quelle: http://www.bav.admin.ch/aktuell/03876/0 ... ml?lang=de