Standseilbahn oder Aufzug?
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Standseilbahn oder Aufzug?
Ich weiß, diese Frage ist etwas ungewöhnlich. Dennoch würde mich interessieren, ab wann man von einer Standseilbahn und wann von einem Aufzug spricht. Laut Wikipedia ist eine Standseilbahn ein Verkehrsmittel, dessen Fahrbetriebsmittel auf Schienen oder anderen festen Führungen fahren und von Seilen gezogen werden. Selbiges kann aber auch für einen Aufzug gelten.
Mich würde eure Meinung zu dem Thema mal interessieren. Denn spätestens bei der Betitelung als steilste Standseilbahn ist das ja durchaus relevant...
Mich würde eure Meinung zu dem Thema mal interessieren. Denn spätestens bei der Betitelung als steilste Standseilbahn ist das ja durchaus relevant...
"Ein Leben ohne Alpinforum ist möglich, aber sinnlos"
- TPD
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Re: Standseilbahn oder Aufzug?
Die Unterscheidung ist ganz einfach
Es hängt davon ab ob die Anlage gemäss der Aufzugs- oder Seilbahnrichtlinie gebaut worden ist.
Es hängt davon ab ob die Anlage gemäss der Aufzugs- oder Seilbahnrichtlinie gebaut worden ist.
https://www.skichablais.net, seit 20 Jahren über Bergbahnen der Region Chablais und Umgebung.
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Re: Standseilbahn oder Aufzug?
Kann ebenfalls auf länderspezifische Einordnungskriterien beruhen. Z.B. ist in CH die Gelmerbahn eine SSB.
Mal ganz subjektiv betrachtet, "echte" SSB sind oft mechanisch seriöser aufgebaut als kleine Schrägaufzüge bei denen oft im Vergleich minderwertige lift-basierte Technologie zum Zuge kommt. Aufzüge (Schindler, Otis, thyssenkrupp, usw.) und Seilbahnen sind unterschiedliche Welten.
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Übrigens gibt es zudem noch vertikale Aufzüge mit Seilführung anstelle Schienen (unendlich steile Seilbahn?)
Mal ganz subjektiv betrachtet, "echte" SSB sind oft mechanisch seriöser aufgebaut als kleine Schrägaufzüge bei denen oft im Vergleich minderwertige lift-basierte Technologie zum Zuge kommt. Aufzüge (Schindler, Otis, thyssenkrupp, usw.) und Seilbahnen sind unterschiedliche Welten.
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Übrigens gibt es zudem noch vertikale Aufzüge mit Seilführung anstelle Schienen (unendlich steile Seilbahn?)
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Re: Standseilbahn oder Aufzug?
Ich bin der Meinung dass sich da eine exakte Trennung per Definition gar nicht ableiten lässt. Zumindest im allgemeinen Sprachgebrauch kennt man es hierzulande so dass der Begriff Schrägaufzug eher für Materialbeförderungsanlagen durchgesetzt hat, Standseilbahnen dann für den Personenverkehr. Personenbeförderungsanlagen in ausschließlich vertikalen Betrieb sind selbstverständlich den Aufzügen zuzuordnen. Wobei es zumindest in einigen Nachbarländern auch so ist dass Standseilbahnen im Gegenverkehr mit 2 Fahrbetriebsmitteln und auf eher längeren Strecken verkehren, während Schrägaufzüge eher kurze Strecken auf einem Gleis mit einer Winde und nur einem Fahrbetriebsmittel arbeiten. Aber wo das technisch korrekt definiert sein soll konnte ich auch noch nicht in Erfahrung bringen.
Genieße den Winter solange es ihn noch gibt
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Re: Standseilbahn oder Aufzug?
Formal gesehen kann man sich zwar auf die länderspezifischen Gesetzgebungen basieren, da rechtlich gesehen eigentlich überall zwischen "Aufzüge" und "Seilbahnen" unterschieden wird.
Sowohl Anforderungen bzgl. Anlage wie auch Betrieb (inkl. Wartung/Revisionen, usw.), Personal, etc. sind dann sehr unterschiedlich. Auch die Zuständigkeiten für die Aufsicht können sehr unterschiedlich sein (in der Schweiz z.B. Bundesamt für Verkehr (BAV), Kantone (ggf. via IKSS Konkordat) oder lediglich Gemeinden).
Rein bahntechnisch gesehen ist, wie Spezialwidde es erwähnt, eine klare Aufteilung z.T. unmöglich. Gewisse SSB beruhen eher auf Aufzugstechnik während vereinzelte Schrägaufzüge eher wie echte SSB aufgebaut sind. Alleinige Personenkapazität kann bei der Klassifizierung irreführend sein (wird jedoch oft für die gesetzliche Einordnung eingesetzt), da auch eine 50 t Bau-SSB mit einer 5-personen Kabine denkbar ist.
Letztendlich sind Einordnungsfragen juristische Streitpunkte (mit massivem Einfluss auf Erstellungs- u. Betriebskosten), grundsätzlich massgebend wäre eigentlich eine objektive Sicherheitsanalyse. Sofern eine Anlage sicher ist und sicher betrieben wird, wäre es unbedeutend wie sie von den Behörden formal eingeordnet wird. Aber eben, Horden von Amtsschimmeln lassen grüssen und TUeV et al jubeln.
Sowohl Anforderungen bzgl. Anlage wie auch Betrieb (inkl. Wartung/Revisionen, usw.), Personal, etc. sind dann sehr unterschiedlich. Auch die Zuständigkeiten für die Aufsicht können sehr unterschiedlich sein (in der Schweiz z.B. Bundesamt für Verkehr (BAV), Kantone (ggf. via IKSS Konkordat) oder lediglich Gemeinden).
Rein bahntechnisch gesehen ist, wie Spezialwidde es erwähnt, eine klare Aufteilung z.T. unmöglich. Gewisse SSB beruhen eher auf Aufzugstechnik während vereinzelte Schrägaufzüge eher wie echte SSB aufgebaut sind. Alleinige Personenkapazität kann bei der Klassifizierung irreführend sein (wird jedoch oft für die gesetzliche Einordnung eingesetzt), da auch eine 50 t Bau-SSB mit einer 5-personen Kabine denkbar ist.
Letztendlich sind Einordnungsfragen juristische Streitpunkte (mit massivem Einfluss auf Erstellungs- u. Betriebskosten), grundsätzlich massgebend wäre eigentlich eine objektive Sicherheitsanalyse. Sofern eine Anlage sicher ist und sicher betrieben wird, wäre es unbedeutend wie sie von den Behörden formal eingeordnet wird. Aber eben, Horden von Amtsschimmeln lassen grüssen und TUeV et al jubeln.
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Re: Standseilbahn oder Aufzug?
Sind bei einem Aufzug nicht die Seile über der Kabine und die Führungsschienen an der Seite?
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Re: Standseilbahn oder Aufzug?
Da gibt's 'zig Varianten, u.a. auch Monorail-Aufzüge mit seitlicher Führung und Zahnstangen- oder Windenantrieb und, wie erwähnt, vereinzelte Aufzüge die anstelle von Schienen abgespannte Führungsstahlseile aufweisen.
Und zudem noch XXL Aufzüge wie hier (siehe PDF in deutscher Sprache):
142 Personen, 10 m/s, 1818 m Teufe:
http://www.siemag-tecberg.de/infocenter ... creek.html
31 t, 18 m/s, 3000 m Teufe:
http://www.siemag-tecberg.de/infocenter ... -deep.html
Die Schrägaufzüge des zürcher HB kann man wiederum kaum als SSB einordnen:
http://standseilbahnen.ch/zuerich-haupt ... 2-4-5.html
Und zudem noch XXL Aufzüge wie hier (siehe PDF in deutscher Sprache):
142 Personen, 10 m/s, 1818 m Teufe:
http://www.siemag-tecberg.de/infocenter ... creek.html
31 t, 18 m/s, 3000 m Teufe:
http://www.siemag-tecberg.de/infocenter ... -deep.html
Die Schrägaufzüge des zürcher HB kann man wiederum kaum als SSB einordnen:
http://standseilbahnen.ch/zuerich-haupt ... 2-4-5.html
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Re: Standseilbahn oder Aufzug?
Schachtanlagen sind keine Aufzüge, die werden nach Bergrecht betrieben.