Gesetz Kuppelklemme Italien

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Maxi.esb
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Gesetz Kuppelklemme Italien

Beitrag von Maxi.esb »

In Italien gab es ja zb. mal das Gesetz, dass eine Kabine 2 Klemmen haben musste, Grund: doppelter Sicherheit.

Dann gab (oder gibt es sogar noch?) die Vorschrift, dass die Doppelmayr Systemklemmen (DS & DT) nicht verbaut werden dürfen. Deshalb wurde ja auch die Agamatic-klemme entwickelt & auch in Italien verbaut. Jetzt stellt sich mir die Frage; Warum durften diese nicht verbaut werden und gibt es das Gesetz immer noch?

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Ram-Brand
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Re: Gesetz Kuppelklemme Italien

Beitrag von Ram-Brand »

In Italien und Frankreich waren / sind (?) Tot-Punktklemmen nicht erlaubt.


Das mit den zwei Klemmen weiß ich nicht für Italien.

Früher wurde das aber auch in anderen Ländern gefordert.
Da galt ab 4 Personen zwei Klemmen. Deshalb gibt es auch den 3er Sessellift um das ganze zu umgehen.
Ansonsten hätte man den wohl nie gebaut. 5er und 7er Sessel gibts ja nicht.

Vorschrift ist heute ab 12 Personen 2 Klemmen. Daher haben die 15er Gondeln auch zwei Klemmen. Wobei da geht es auch um das Gewicht.
Irgendwann kann man mit einer Klemme gar nicht mehr soviel Klemmkraft aufbringen wie gefordert.
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Theo
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Re: Gesetz Kuppelklemme Italien

Beitrag von Theo »

Der Grund dass die Doppelmayr DT-Klemme und auch die Garaventa AK4 in Italien und Frankreich sowie Andorra mit der Französischen Gesetzgebung nicht eingesetzt werden durften war der dass diese Klemmen nach dem Auskuppelvorgang nicht in den Geschlossen Zustand zurück gehen sondern im offenen Zustand verriegelt sind.
Mit irgendeiner EU-Richtlinie wurde das aufgehoben denn die Klemmen von BMF und von der DM D-Line sind ebenfalls im offenen Zustand verriegelt und zumindest die von BMF schon in beiden Ländern seit einigen Jahren im Einsatz.
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Re: Gesetz Kuppelklemme Italien

Beitrag von bergbahnbilder »

Die 15-MGD Belvedere hat auch die Torsionsdoppelklemme, sie ist ja auch noch ziemlich neu.
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Maxi.esb
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Re: Gesetz Kuppelklemme Italien

Beitrag von Maxi.esb »

Vielen Dank für die Antworten!
Warum genau durften denn Bistabile Klemmen dort nicht verbaut werden? Erzeugen die weniger Klemmkraft als Monostabile?
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Spezialwidde
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Re: Gesetz Kuppelklemme Italien

Beitrag von Spezialwidde »

In Südtirol Pfelders kenn ich zumindest den Grünbodenexpress als Kombibahn von dem ich weiß dass er einfache Klemmen hat. Allerdings weiß ich nichts bezüglich der Gesetzeslage
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sunset
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Re: Gesetz Kuppelklemme Italien

Beitrag von sunset »

Spezialwidde hat geschrieben:In Südtirol Pfelders kenn ich zumindest den Grünbodenexpress als Kombibahn von dem ich weiß dass er einfache Klemmen hat. Allerdings weiß ich nichts bezüglich der Gesetzeslage
Das sind allerdings eben die monostabilen Klemmen, die sowieso sowohl in Italien als auch in Frankreich erlaubt waren und sind.

Eine bistabile Klemme mit außenliegenden Schraubenfeder hingegen wäre z.B. die D-5000 Klemme der Doppelmayr D-Line; dort werden die Federn so weit nach unten gedrückt, dass sie in der unteren Lage einrasten.
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Wost.EUB
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Re: Gesetz Kuppelklemme Italien

Beitrag von Wost.EUB »

Das hat einen kompletten anderen Grund und zwar:
In Italien muss man dem Gesetz die Federn sehen können um eventuelle Risse feststellen zu können bevor die Feder einen Totalschaden bekommt.
Für die visuelle Kontrolle muss die die feder auch sichtbar sein. Ob es in Frankreich auch so ist das weis ich nicht.
markus
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Re: Gesetz Kuppelklemme Italien

Beitrag von markus »

Wieso ist dann beim Italienischen Seilbahnhersteller Agudio keine Spiralfeder verbaut?

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Maxi.esb
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Re: Gesetz Kuppelklemme Italien

Beitrag von Maxi.esb »

markus hat geschrieben: 16.12.2017 - 18:25 Wieso ist dann beim Italienischen Seilbahnhersteller Agudio keine Spiralfeder verbaut?
Die Agudio Klemme besitzt Spiralfedern, die sind halt nur nicht sichtbar
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Re: Gesetz Kuppelklemme Italien

Beitrag von markus »

Und warum wird dann vom user oben behauptet dass laut Gesetz die Federn zu sehen sein müssen? Was ist jetzt denn Richtig oder ist wieder mal alles nur hörensagen...
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Christoph Lütz
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Re: Gesetz Kuppelklemme Italien

Beitrag von Christoph Lütz »

Personenzahl pro Klemme:
Als die ersten kuppelbaren Einseilumlaufbahnen in den 1950er und anfangs der 1960er-Jahren vor allem in der Schweiz und Italien enstanden, waren diese noch sehr störanfällig. Im allgemeinen wurden von den Aussichtsbehörden nur Fahrzeuge für 2 Personen zugelassen. Es enstanden die ersten Klemmen von Carlevaro, Von Roll, Giovanola und Müller. Ende der 1960er Jahre waren dann Fahrzeuge für 4 Personen möglich. Es wurde aber für je 2 Fahrgäste im Fahrzeug eine Klemme verlangt, so dass bei Vierergondeln Doppelklemmen erforderlich waren.

Um 1980 wurden dann in den Alpenländern schrittweise 3 Personen je Klemme zugelassen, so dass z. B. in Österreich und der Schweiz die ersten kuppelbaren Dreiersesselbahnen mit Einfachklemme und Sechselgondelbahnen mit Doppelklemme gebaut werden konnten. Um 1990 wurden 4 Personen je Klemme zugelassen, nun waren Vierersesselbahnen und Vierergondelbahnen mit Einfachklemme und Achtergondelbahnen mit Doppelklemme möglich. Später wurde die Anzahl der möglichen Personen je Klemme immer weiter erhöht.

In Italien wurden um 1985 plötzlich viele kuppelbare Anlagen projektiert. Nachdem Leitner zunächst 1978 bzw. 1983 noch auf Poma-Technik zurückgreifen musste, wurde nun in Südtirol ein eigenes Klemmensystem entwickelt. Parallel dazu entwickelte Doppelmayr (in Italien als Agamatic) auch ein Klemmensystem für Italien. In diesem Zusammenhang wurden die Anforderungen an die Überwachung des Kuppelvorgangs und der Klemmkraft neu definiert.
Es wurde festgelegt, dass nur ein sicher gekuppeltes Fahrzeug die Station verlassen darf. Dazu musste die Seilklemme in jeder Position immer eigenständig schließen. Damit waren Totpunktklemmen ausgeschlossen. Durch Blendenschalter wurden Kuppelrolle, Führungrolle und Laufrolle überwacht, so dass fehlende Klemmkraft oder der Bruch eines Bauteil sicher erkannt werden konnten. Dies erforderte aber eine Klemme mit Schraubenfeder und einfacher Hebelgeometrie. Die Klemmkraft wurde in der Station über Messdosen an der Kuppelschiene überprüft. In anderen Alpenländern wurde die Überwachung der Klemmkraft am Seil verlangt. Dies war mit Doppelklemmen leichter realisierbar, bei Einfachklemmen komplizierter.

Schon die unterschiedlichen Anforderungen an die Überwachung der Klemmkraft hatte zur Folge, dass bis zur Einführung der CEN-Seilbahnnormen und deren Umsetzung in nationales Recht sehr unterschiedliche Klemmensysteme in den einzelnen Ländern entwickelt wurden. Noch 1990 musste Garaventa für ein erstes Projekt einer kuppelbaren Vierersesselbahn in Courmayeur (I) eine spezielle Klemme entwickeln.
Lagorce
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Re: Gesetz Kuppelklemme Italien

Beitrag von Lagorce »

Naja... Ein bisschen Protektionismus spielte in der ganzen Entwicklungsgeschichte wohl auch ein Rolle.

Bin zwar nicht so überzeugt von gewissen m.E. unnützlichen Anforderungen der EN für die sog. CEN Seilbahnen, die in erster Linie unnötig Kosten verursachen, gesamthaft betrachtet ist dennoch die EU/AELE-weite Anerkennung der Konformität von Vorteil. Zwar wahnsinnige Papierkramanforderungen und hohe externe Zulassungskosten, wie halt typisch für all die Euronormokraten, aber hat man dann seine Einheitsbrei-Subsysteme und -Komponenten zertifiziert, kann man die dann überall wo CEN-Bahnen akzeptiert werden aufstellen und sich im Wesentlichen mit den projektspezifischen Einzelheiten befassen (insbes. Seilrechnungen) wobei für gewisse Bereiche externe Spezialisten zuständig sind (wie z.B. Geologie, Fachwerkstahlbau, Baustatik, Architektur, Lawinen, diverse Ökospinnererien mit den Blümchen- und Käferzählungen, usw.).
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