alpinforum.comSkigebiete, Seilbahnen und mehr2019-01-31T15:52:07+01:00https://www.alpinforum.com/forum/app.php/feed/topic/606842019-01-31T15:52:07+01:002019-01-31T15:52:07+01:00https://www.alpinforum.com/forum/viewtopic.php?p=5191823#p5191823Absolute Sicherheit gibt es nicht.
Grosses Problem sehe ich in der Entwicklung der ganzen Juristerei nach USA Modell, immer häufiger werden Mitarbeiter verpflichtet unzählige Vorschriften, sowohl externe wie auch betriebsinterne, einzuhalten, obwohl deren Auslegung nicht praxisgerechet ist. Würde man strikte alles einhalten wäre vieles zu langsam, teuer, kompliziert, usw. und Firmen würden gelehmt enden (siehe sinngemäss auch das "Dienst nach Vorschrift" Prinzip in Verwaltungen).
Falls jedoch dann irgdenwas passiert muss unbedingt per Gerichtsentscheid ein Sündenbock ausfindig gemacht werden, sowohl aufgrund des "Cover My Ass Prinzips" der Hierarchie des Arbeitgebers wie auch aus versicherungstechnischen Gründen. Während man früher pragmatisch gewisse Risiken akzeptierte, können heutzutage relative harmlose Zwischenfälle sehr teure Folgekosten verursachen (man betrachte nur schon die Kosten für Expertisen, gerichtliche Verfahren. usw.).
Gutes Beispiel sind PSA Vorschriften. Muss man z.B. mittels Leiter ein Beleuchtungsmittel auf 4 m Höhe in der Werkshalle auswechseln, wird man in der Praxis kaum die vorgeschriebene Absturzsicherungs-PSA einsetzen, dasselbe gilt für das Besteigen einer Stütze, zumindest unter üblichen Bedingungen. Bei Stützen ohne Absturzsicherungsseil wird niemand nach Dienstvorschrift alle 50 cm die Karabiner umhängen. Usw., da gibt es massenhaft Beispiele wo Mitarbeitern vorgaben gemacht werden, die sie dann in der Praxis gar nicht einhalten können. Passiert mal was, werden dennoch Strafe ausgesprochen und Renten sowie andere Versicherungsleistungen gekürzt.
Den verschiedenen Vorschriften für den Betrieb ein Sesselbahn wird sicher zu entnehmen sein, das der Bedienstete in seiner Station jeden ein-/aussteigenden Fahrgast im Auge haben muss und dann gleichzeitig noch den gesamten Gefahrenbereich der Anlage überwachen muss, die Anzeigen am Bildschirm beachten muss, usw. 100 %-ige Konzentration kann man nicht verlagen, ein Restrisiko wird immer bestehen, da sollten Juristen mal selbst Anlagen bedienen, damit sie dann entdecken was man realistisch vorschreiben kann. Möchte man ein Restrisiko massgebend verringern wäre eine 2. Person (ähnliche wie Kopilot) erforderlich, was im Seilbahnbereich weder sinnvoll noch finanzierbar ist.
Falls Seeselbahnunnfälle zukünftig zu stets teureren Verfahren und entsprechenden Entschädigungsansprüche führen, sehe ich eigentlich als sinnvollste Variante die allmähliche Umstellung auf Gondelbahnen, da man Sesselbahnen mit technisch realistischem Aufwand nicht wesentlich benutzerfehlersicher gestalten kann.
Mittlerweile wäre es für sämtlich Sesselbahnen sinnvoll, Geräte für CCTV-Videoaufzeichnungen in den Stationsbereichen zu installieren (sind bei Neuanlagen eigentlich Standard), um die Beweisführung zu erleichtern.