Gehe davon aus, dass eine alleinige Voll verglasung nicht zulässig ist, zumindest muss irgendein Querteil, z.B. aus Metall, ein Herausfallen oder -schleudern der Fahrgäste verhindern. Siehe ebenfalls EN 13796-1:2017 unter 11.2 und insbes. 11.2.1.2. Würde man trotzdem vollverglaste Wände ohne zusätz...