Auto ...

... darf auch mal absolut nix mit dem Thema des Forums zu tun haben!
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albe-fr
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Re: Auto ...

Beitrag von albe-fr »

Julian96 hat geschrieben: 08.10.2021 - 13:34 Zweitens die Geschwindigkeit des Überholenden muss 20 km/h über der des Überholten liegen ohne die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu überschreiten.
ist das wirklich gesetzlich geregelt?

aus meiner Sicht scheitert es - zumindest in Freiburg meist eher an den 1,5 m Mindestabstand während des Ueberholens.

Wie auch immer, ein generelles Überholverbot in Tempo 30 Zonen wuerde einfach Klarheit schaffen.
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Julian96
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Re: Auto ...

Beitrag von Julian96 »

albe-fr hat geschrieben: 08.10.2021 - 13:38 ist das wirklich gesetzlich geregelt?
Mir wurde es in der Fahrschule so beigebracht. Es gibt weiterhin ein Gesetz das besagt ein Überholvorgang darf nicht länger als 45s dauern.
Ich meine aber schon, dass das mit den 20km/h gilt.
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Saison 19/20: Skitage 9: 2x Hochgurgl/Obergurgl, 1x Kappl, 1x See, 1x Nauders, 1x Serfaus-Fiss-Ladis, 1x Pitztaler Gletscher, 1x Diedamskopf, 1x Fellhorn/Kanzelwand
Saison 18/19: Skitage 16: 2x Hochgurgl/Obergurgl, 3x Davos, 1x Hochzeiger, 2x Sölden, 2x Serfaus-Fiss-Ladis, 1x Thaler Höhe, 1x Arlberg, 1x Iberg, 1x Oberjoch, 1x Brandnertal, 1x Pitztaler Gletscher
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icedtea
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Re: Auto ...

Beitrag von icedtea »

Ich finde dies hier :wink:
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 5 Überholen
(1) Es ist links zu überholen.
(2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.
(3) Das Überholen ist unzulässig:
1.
bei unklarer Verkehrslage oder
2.
wenn es durch ein angeordnetes Verkehrszeichen (Zeichen 276, 277) untersagt ist.
(3a) Wer ein Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t führt, darf unbeschadet sonstiger Überholverbote nicht überholen, wenn die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m beträgt.
(4) Wer zum Überholen ausscheren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu den anderen Verkehrsteilnehmern eingehalten werden. Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m. An Kreuzungen und Einmündungen kommt Satz 3 nicht zur Anwendung, sofern Rad Fahrende dort wartende Kraftfahrzeuge nach Absatz 8 rechts überholt haben oder neben ihnen zum Stillstand gekommen sind. Wer überholt, muss sich so bald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Wer überholt, darf dabei denjenigen, der überholt wird, nicht behindern.
(4a) Das Ausscheren zum Überholen und das Wiedereinordnen sind rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.
(5) Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, dürfen entgegenkommende Fahrzeugführende nicht geblendet werden.
(6) Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Wer ein langsameres Fahrzeug führt, muss die Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen.
(7) Wer seine Absicht, nach links abzubiegen, ankündigt und sich eingeordnet hat, ist rechts zu überholen. Schienenfahrzeuge sind rechts zu überholen. Nur wer das nicht kann, weil die Schienen zu weit rechts liegen, darf links überholen. Auf Fahrbahnen für eine Richtung dürfen Schienenfahrzeuge auch links überholt werden.
(8) Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Rad Fahrende und Mofa Fahrende die Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.
Wo ich schon war:
Hochzeiger (1989), Ski-Zillertal 3000 außer Gletscher (viele Jahre ab 1993 :wink:), Kronplatz (2006), Söllereck (2008), Hauser Kaibling (2009 und 2014), Wildkogel (2010 - 2012), Maiskogel, Pass Thurn/Resterhöhe; Schmittenhöhe (2013), Hochzillertal/Hochfügen, Spieljoch (2016 - 2019), Alpendorf/Wagrain/Flachau (2015 und 2018), Damüls/Mellau (2017), Planai/Hochwurzen (2019), Willingen (2019), Schnalstaler Gletscher (2019), Laax, Silvretta-Montafon, Brandnertal, Golm (2020), Hundseck (2021), Winterberg (2021), Arosa-Lenzerheide (2022), St. Moritz (2022), Ortisei, Seiser Alm und Sella Ronda (2023)
Als nächstes: 🤷‍♂️
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Julian96
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Re: Auto ...

Beitrag von Julian96 »

Da fallen die Kreuzungen wohl unter unklare Verkehrslage (ich sehe ja nicht ums Eck) und die 20km/h unter wesentlich höhere Geschwindigkeit :lol:
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Re: Auto ...

Beitrag von gfm49 »

albe-fr hat geschrieben: 08.10.2021 - 13:38
Julian96 hat geschrieben: 08.10.2021 - 13:34 Zweitens die Geschwindigkeit des Überholenden muss 20 km/h über der des Überholten liegen ohne die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu überschreiten.
ist das wirklich gesetzlich geregelt?
...
Julian96 hat geschrieben: 08.10.2021 - 13:41 Es gibt weiterhin ein Gesetz das besagt ein Überholvorgang darf nicht länger als 45s dauern.
Ich meine aber schon, dass das mit den 20km/h gilt.
Beides steht nicht im Gesetz, das icedtea richtig zitiert hat. Es gibt nur Rechtsprechung dazu, die z.T. deutlich anders ausfällt. So können auf der BAB zwischen zwei LKW auch 10 km/h genügen (OLG Zweibrücken), innerorts ebenfalls 10 km/h (50 ggü. 40 . BGH). Läßt sich alles leicht ergoogeln.
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albe-fr
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Re: Auto ...

Beitrag von albe-fr »

bleiben halt die 1.5 m, die in den wenigsten Tempo 30 Zonen einzuhalten sind.
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Re: Auto ...

Beitrag von molotov »

Bei nem Überholverbot gäbe es aber bald keine Busfahrer mit Fahrerlaubnis mehr ;)

Solange bleibt als Radler nur fast mittig auf der Spur zu fahren um es in der Regel zu verunmöglichen beschissen überholt zu werden
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albe-fr
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Re: Auto ...

Beitrag von albe-fr »

molotov hat geschrieben: 08.10.2021 - 14:30 Bei nem Überholverbot gäbe es aber bald keine Busfahrer mit Fahrerlaubnis mehr ;)
ich habe mal einen Strassenbahnfahrer angezeigt - mit Zeugen und Bildern der Stelle, der hat seine Fahrerlaubnis fuer 3 Monate verloren. :D
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Re: Auto ...

Beitrag von ortlerrudi »

na da kannst ja mal richtig Stolz sein :rolleyes: , ich glaube Du hättest Dich in der DDR wohlgefühlt
(vielleicht kommst da sogar her)

ralleycorse
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Re: Auto ...

Beitrag von ralleycorse »

Julian96 hat geschrieben: 08.10.2021 - 12:24 Meines Wissens nach skaliert die Leistung eines Elektromotors ziemlich linear mit der Baugröße und damit auch mit dem Gewicht und den verwendeten Materialien.
Nicht ganz. Das Drehmoment skaliert mit der Grösse!
Für eine vernünftige Fahrleistung in niedrigen Geschwindigkeitsbereich (vollbeladene Steigungen, etc.) brauchst Du schon ein vernünftiges Moment.
Da ist der Weg zu einer tollen Leistung sehr kurz, musst nur den Eckpunkt ein bissl verschieben und höhere Drehzahlen erlauben.

Und nur weil es morgen (oder übermorgen?) noch bessere Technik gibt sollte man nicht immer veraltete Technik weiter neu kaufen.
Sonst kannst Du nie einen technologischen Fortschritt erreichen, wenn niemand etwas neues kauft da es morgen ja veraltet sein könnte.

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Re: Auto ...

Beitrag von Wooly »

molotov hat geschrieben: 08.10.2021 - 13:08 Der zweite Artikel bezieht sich auf ein kleines Dorf, hier gibts nen Dorfladen, insgesamt wenig übergeordneten Verkehr und man hätte gerne Tempo 30 vor dem Laden weiil viiele Fußgänger unterwegs sind und dazu die Topo nicht ganz vorteilhaft für die Übersichtlichkeit (kuppe) ist. Hier gehts trotz Wunsch der kommunalen Würdenträger nicht. Selbiges in meinem Ort: die Dorfstraße ist relativ breit, wir haben zu bestimmten Tageszeiten aber Schwerverkehr durch Kiestransporte und dazu parkende Autos auf der Straße. Ansonsten aber kaum übergeordneten Verkehr, auch hier scheint es nicht möglich zu sein, da zu leise im Schnitt.
Dann würde ich noch mal mit meinen kommunalen Politikern reden, noch jedes Dorf hier in der Gegend, das 30 einführen wollte, hat das auch mit politischem Druck geschafft. man kann sich ja auch Hilfe holen, siehe:

https://www.strasse-zurueckerobern.de/a ... /tempo-30/
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Theo
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Re: Auto ...

Beitrag von Theo »

Generelles Überholverbot in besagten Zonen würde ja dann auch heissen dass kein Radfahrer mehr einen anderen Radfahrer überholen darf. Da erreicht ja die Polizei ihre Sollbussen nur schon mit Radfahrern alleine.
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Re: Auto ...

Beitrag von Ralf321 »

Hatten wir den schon?
Von Ansatz wundert es mich das nicht mehr in diese Richtung gehen
Der Hybrid-Tesla vom Bodensee

https://www.manager-magazin.de/unterneh ... d74d07e4f8
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Pilatus
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Re: Auto ...

Beitrag von Pilatus »

Wenn es so einfach ist? Wieso machen die Grossen das nicht schon lange?
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Oscar
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Re: Auto ...

Beitrag von Oscar »

albe-fr hat geschrieben: 08.10.2021 - 14:46
molotov hat geschrieben: 08.10.2021 - 14:30 Bei nem Überholverbot gäbe es aber bald keine Busfahrer mit Fahrerlaubnis mehr ;)
ich habe mal einen Strassenbahnfahrer angezeigt - mit Zeugen und Bildern der Stelle, der hat seine Fahrerlaubnis fuer 3 Monate verloren. :D
Bist ja sogar noch stolz drauf. Na wenn es dir dann besser geht nach deinem "Triumph", passts ja. ...
Kriegst den nächsten freien Posten als Blockwart.

Aber eins verstehe ich nicht. Molotov redet vom überholen und du hast in dem Zusammenhang einen Strassenbahnfahrer angezeigt. Wie hat er das gemacht, da die Bahn auf Schienen fährt wird es mit dem überholen schwierig .
Aber bin kein Blockwart vielleicht kapier ich es deswegen net .
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Christopher
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Re: Auto ...

Beitrag von Christopher »

Ich nehme an, er meint die 1,5m Seitenabstand. Es gibt Radfahrer, die fahren rechts ran, wenn du dich mit der Bahn näherst. Und es gibt natürlich solche wie Albe: Gegenseitige Rücksichtnahme Fehlanzeige. Die stellen sich dann mit dem Rad provokant vor dich, wenn du gerade per Permissivsignal Ausfahrt hast und blockieren dich. (Dann beschweren sich die Leute über Verspätung)
Definitv sind nicht alle Straßenbahnfahrer heilig, aber den Anspruch nach Pünktlichkeit und Stvo-konformer Fahrweise in Einklang zu bringen ist ein großer Balanceakt. Wenn dann noch der Paragraphenreiter mit viel Genuss die Bahn anzeigt, muss man sich nicht wundern, warum den Job keiner mehr machen will.
Albe, hock dich doch einfach mal selbst in so ein Teil und mach dich nützlich. Da tust du was gutes und lernst mal andere Sichtweisen kennen.
Übrigens wäre ich für ein Radverbot in der Nähe von Tramschienen. (Separate Radwege ausgenommen)
Gruß Chris
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Re: Auto ...

Beitrag von albe-fr »

Christopher hat geschrieben: 10.10.2021 - 08:43 Ich nehme an, er meint die 1,5m Seitenabstand.
korrekt, der Abstand zwischen Strassenbahn und den rechtsparkenden Autos war <1,2 m und der Fahrer meinte mich mit relativ geringer Differenzgeschwindigkeit < 10 km/h überholen zu muessen.
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Re: Auto ...

Beitrag von Christopher »

albe-fr hat geschrieben: 10.10.2021 - 09:50
Christopher hat geschrieben: 10.10.2021 - 08:43 Ich nehme an, er meint die 1,5m Seitenabstand.
korrekt, der Abstand zwischen Strassenbahn und den rechtsparkenden Autos war <1,2 m und der Fahrer meinte mich mit relativ geringer Differenzgeschwindigkeit < 10 km/h überholen zu muessen.
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
Dieser Paragraf der Stvo verbietet dir ausdrücklich nicht, auch mal kurz langsam an der Seite zu fahren und in gegenseitiger Rücksicht den Tramfahrer durchzuwinken. :)
Wie verhälst du dich da eigentlich in Haltestellen? Beachtest du die Schrittgeschwindigkeit, Überholverbote, etc.? Achtest du den Vorrang, wenn ein Öffi links den Blinker setzt?
Finde es auch sehr beachtlich, dass du andere an Ihren Aluhut erinnerst, während du deinen nie absetzt! Dein Aluhut hat einfach nur andere Eigenschaften, nämlich Intoleranz und Unrücksicht auf andere in vielen Bereichen außerhalb von Corona. :wink:

*Unverständnis, Kopfschütteln und die volle Bereitschaft eine Verwarnung/Sperre für diesen Post zu kassieren...*
Gruß Chris
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Re: Auto ...

Beitrag von Lord-of-Ski »

Ich denk mir im Straßenverkehr auch oft:

"Ein Kondom hätte so viel verhindern können"
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Re: Auto ...

Beitrag von baeckerbursch »

Sich wegen Andern im Straßenverkehr aufzuregen ist definitiv die verschwendeste aller Lebzeiten.

In der Ruhe liege die Kraft :mrgreen:
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Re: Auto ...

Beitrag von NeusserGletscher »

albe-fr hat geschrieben: 10.10.2021 - 09:50 korrekt, der Abstand zwischen Strassenbahn und den rechtsparkenden Autos war <1,2 m und der Fahrer meinte mich mit relativ geringer Differenzgeschwindigkeit < 10 km/h überholen zu muessen.
Bei einer Breite des Lenkers von 60 cm war da immerhin noch 30 cm Luft zu jeder Seite, reicht das nicht? :lol: Mich hat mal ein Bus kurz vor der Haltestelle überholt um mich dann bei Einscheren zu schneiden. Und Mindestabstand scheint im Gegenverkehr (parkende Autos auf der Gegenseite, maximal 3,5 Meter verbleibende effektive Straßenbreite) bei vielen auch nicht zu gelten. Als Radfahrer musst Du im Straßenverkehr immer für andere mitdenken. Sonst landest Du schnell in der Unfallaufnahme. Irgendwie ist das ein generelles Problem. Radfahrer gelten bei einigen nur als rechtlose Verkehrsteilnehmer zweiter Klasse. Sie schauen Dich aus ihren trüben dummen Augen an und fahren los, obwohl sie Vorfahrt gewähren müssen. Es mag vielleicht 1% oder 1‰ der motorisierten Verkehrsteilnehmer betreffen. Aber die Zahl der täglichen Begegnungen multipliziert mit der Zahl der Fahrten pro Monat reicht aus, um die Wahrscheinlichkeit eines unverschuldeten Unfalls pro Monat auf 100% hoch zu drücken. Und als Radfahrer ziehst Du da generell den Kürzeren.
Was Du selber richtig machst können andere nicht falsch machen
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Re: Auto ...

Beitrag von Lord-of-Ski »

30 cm sind ja noch massig Platz, das geht viel enger auch noch....

Ich fahr täglich mit dem Rad zur Arbeit. Da kann ich mich NeusserGletscher nur anschließen. Du musst als Radler immer vorausdenken.

Auf meinem Arbeitsweg ist ein Kreisverkehr und da gibt es immer die gleichen drei Klassiker:
- kurz vorm Kreisverkehr noch überholen und beim Einfädeln schneiden
- im Kreisverkehr die Vorfahrt nehmen, ist ja nur ein langsamer Radfahrer
- in Kreisverkehr überholen, mit Mindestabstandes ist dann nichts mehr

Wenn ich für jeden Verstoß 5 Euro bekommen würde, hätte ich einen sauberen Nebenverdienst im Monat.

Wollte ich die Verstöße anzeigen, wäre ich dreimal die Woche auf der Polizei.
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Re: Auto ...

Beitrag von albe-fr »

NeusserGletscher hat geschrieben: 10.10.2021 - 11:02
albe-fr hat geschrieben: 10.10.2021 - 09:50 korrekt, der Abstand zwischen Strassenbahn und den rechtsparkenden Autos war <1,2 m und der Fahrer meinte mich mit relativ geringer Differenzgeschwindigkeit < 10 km/h überholen zu muessen.
Bei einer Breite des Lenkers von 60 cm war da immerhin noch 30 cm Luft zu jeder Seite, reicht das nicht?
abgesehen davon, dass mein Lenker 74 cm hat, nein, ich fühlte mich gefährdet und mit dieser Einschätzung war ich nicht alleine. Zur Anzeige gebracht habe ich es letztendlich weil auch meine Kinder regelmässig diese Stelle fahren.
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Re: Auto ...

Beitrag von Julian96 »

Bei der ganzen Diskussion sind wir in meinen Augen wieder an dem Punkt, Motor- und Radverkehr gehören wo es nur geht einfach baulich komplett voneinander getrennt. Das würde so viele potenzielle Gefahrensituationen, vor allem aber Unmut aller Verkehrsteilnehmer beseitigen und wäre am Ende wohl auch noch umweltfreundlicher.
Wie oft kommt es vor, dass ein Omnibus von einem einzelnen Radfahrer ausgebremst wird und fröhlich Diesel verbrennt. Müsste nicht sein, wenn man einfach alles trennt. In Städten gehört da für mich an vielen Stellen auch dazu, dass man den Autofahrern gezielt und überlegt Raum wegnimmt und dem Radfahrer gibt, diesen dafür aber wieder von Hauptstraßen möglichst fernhält.
Und ich hoffe so sehr, dass endlich mal die Kennzeichenpflicht für Fahrräder kommt, das ist teils ein Unding. Ich fahre wöchentlich 3 mal in die Fußgängerzone in Friedrichshafen um den Marktstand aufzubauen. Und während man da als Autofahrer schön mit Schrittgeschwindigkeit entlang fährt, überholen einen ständig Radfahrer in einem Affenzahn und man hat nichts gegen die in der Hand.
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Re: Auto ...

Beitrag von NeusserGletscher »

Julian96 hat geschrieben: 10.10.2021 - 12:09 Bei der ganzen Diskussion sind wir in meinen Augen wieder an dem Punkt, Motor- und Radverkehr gehören wo es nur geht einfach baulich komplett voneinander getrennt.
Einen Großteil der Beinahe-Unfälle erlebe ich an Radwege-Furten auf vorfahrtsberechtigten Straßen, über die eine gewisse Klientel achtlos drüber brettert, weil für sie die Vorfahrt erst an der Einmündung beginnt. Und ein anderer Teil betrifft den Klassiker beim Abbiegen und räumlich getrennten Radwegen. Wobei ich selbst oft als Autofahrer die gleichen Kreuzungen befahre und absolut nicht nachvollziehen kann, wie man da einen Radfahrer übersehen kann. Aber dafür muss man sich halt Zeit nehmen und zweimal nach hinten schauen.
Was Du selber richtig machst können andere nicht falsch machen

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