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Re: Bundestagswahl & Bundesregierung Deutschland

Verfasst: 18.02.2018 - 19:33
von Pancho
Die ohne Mindestlohn nötig gewesenen Aufstockungen der Löhne sind nichts anderes als Subventionen der betreffenden Unternehmen. Gegen diese Art der Beschränkung der Privatautonomie wurde nur überschaubar laut protestiert.

Re: Bundestagswahl & Bundesregierung Deutschland

Verfasst: 18.02.2018 - 19:34
von 3303
Der Anteil der tarifgebunden Beschäftigten sinkt meines Wissens konstant ab und daher steigt der Anteil derer, deren Lobby nicht vertreten wird an. Deshalb hat sich irgendwann die Politik eingeschaltet.
schwarzwaelderski hat geschrieben: 18.02.2018 - 17:52 ... Tariffindung ist eine Aufgabe zwischen Arbeitnehmern (Gewerkschaften) und Arbeitgebern und keine politsche..
Ich bin zum Glück nicht abhängig vom Mindestlohn, profitiere aber davon, weil dadurch weniger mit meinen Steuern uns Sozialbeiträgen querfinanziert werden muss.

Re: Bundestagswahl & Bundesregierung Deutschland

Verfasst: 18.02.2018 - 19:46
von schwarzwaelderski
Ich sehe den Mindestlohn (wie oben bereits geschrieben) auch als sinnvoll an, aber unter genau dem Aspekt (Hartz 4 Aufstocker).

Re: Bundestagswahl & Bundesregierung Deutschland

Verfasst: 18.02.2018 - 22:33
von j-d-s
schwarzwaelderski hat geschrieben: 18.02.2018 - 19:31 Erwartest Du jetzt Statistiken von mir über Schwarzarbeit?
Arbeitnehmer N arbeitet bei Arbeitgeber G. G bezahlt N sechs Euro pro Stunde. Dann wird der Mindestlohn eingeführt. N verlangt acht Euro irgendwas von G. Was macht G? Folgende Möglichkeiten:
1. G ist super drauf und denkt sich: Ach, soll N doch die 2 Euro mehr kriegen.
2. G bezahlt 2 Euro mehr und lässt N dafür inoffiziell mehr arbeiten.
3. G kündigt N.
Na also ohne irgendwelche Anhaltspunkte ist das reine Spekulation. Bspw. dass man mehr Fälle in dieser Art kennt.

Besonders Variante 2 müsste ja irgendwann auch mal gehäuft aktenkundig geworden sein. Immerhin muss der echte Arbeitsvertrag geändert werden für den höheren Lohn, womit dann die zusätzliche "Schwarz"arbeit rechtlich gesehen eingefordert wird, ohne eine Gegenleistung dafür zu zahlen (denn Lohn gibt es ja nur für die nicht-Schwarzarbeit, für die Schwarzarbeit dagegen Null). Da hielte ich es nicht für allzu weit hergeholt, dass einige Arbeitnehmer bei so einer Konstruktion anfangen die unbezahlte und nicht vertraglich vorgesehene Arbeit nicht mehr zu machen bzw. eine Vergütung wie Überstunden zu erreichen.

Variante 3 ist nicht so einfach. Dann müsste N ja eine Abfindung an G zahlen und irgendjemand muss die Arbeit von G auch nach dessen Rauswurf noch erledigen. Man könnte freilich dann mit lauter Konstruktionen wie Lehrlingen, Aushilfen, Praktikanten, Zeitarbeitern usw. arbeiten, aber gerade dort bin ich ja auch der Meinung, dass man hier durchgreifen muss, um Umgehung des Mindestlohns auf diesem Wege unmöglich bis unattraktiv zu machen.

Bspw. halte ich es Prinzipiell für wesentlich sinnvoller, statt schwer zu überprüfende "Gleiches Geld für gleiche Arbeit"-Gesetze zu machen, bspw. für Zeitarbeiter oder befristete Arbeitsverträge einen besonders hohen Beitrag des Arbeitgebers an die Arbeitslosenversicherung zu bezahlen - immerhin erhöht er die Gefahr von Arbeitslosigkeit für die befristet Angestellten. Da der Zweck von solchen Arbeitsverhältnissen ohnehin kurzfristig ist, muss er eben auch teurer sein als unbefristete Arbeitsverhältnisse.
Wenn sich Zeitarbeit und befristete Arbeit für den Arbeitgeber nur dann finanziell lohnen, wenn er wirklich für einen kurzen Zeitraum zusätzliche Arbeitskräfte braucht und nicht einfach die Löhne drücken will, indem er Kurzzeitverhältnisse für die Langzeit missbraucht, dann werden die ganz schnell von solch Ausbeuterischem Gebahren verabschieden.

Re: Bundestagswahl & Bundesregierung Deutschland

Verfasst: 18.02.2018 - 23:13
von schwarzwaelderski
Da hielte ich es nicht für allzu weit hergeholt, dass einige Arbeitnehmer bei so einer Konstruktion anfangen die unbezahlte und nicht vertraglich vorgesehene Arbeit nicht mehr zu machen bzw. eine Vergütung wie Überstunden zu erreichen.
Dann kommt 3.
Variante 3 ist nicht so einfach. Dann müsste N ja eine Abfindung an G zahlen und irgendjemand muss die Arbeit von G auch nach dessen Rauswurf noch erledigen. Man könnte freilich dann mit lauter Konstruktionen wie Lehrlingen, Aushilfen, Praktikanten, Zeitarbeitern usw. arbeiten, aber gerade dort bin ich ja auch der Meinung, dass man hier durchgreifen muss, um Umgehung des Mindestlohns auf diesem Wege unmöglich bis unattraktiv zu machen.
Offenbar hat G da noch ein Paar alternative Bewerber ähnlicher Qualifikation, sonst könnte er ja wohl kaum die 6 Euro halten. Solange G ausreichend Bewerber hat, die den Job zu diesem "tatsächlichen" Lohn machen würden, wird er daran nichts ändern. Hat umgekehrt G nicht genug Bewerber auf seine Stellen, ist er gezwungen die Löhne soweit raufzusetzen, bis dies wieder der Fall ist.
Du kannst das Blatt drehen wie Du willst. Solange N kein besseres Jobangebot von einem anderen Arbeitgeber erhält, ist er auf G angewiesen. Rechtlich dagegen vorgehen kann N, dann kriegt er einmal eine saftige Zahlung, für die er dann vielleicht ein Jahr über die Runden kommt, dannach ist er aber arbeitslos.

Du kannst den Arbeitsmarkt noch stärker durchregulieren und hier und da noch mehr Bürokratien einbauen, irgendwann werden die Investoren ihren Standorten die Rote Karte zeigen und in andere Länder umsiedeln, so wie das Siemens gerade tut. Doch spätestens wenn dadurch die Arbeitslosenzahlen wieder durch die Decke gehen, dann wird die nächste Agenda kommen müssen.