Neues in Espace Super Saint-Bernard – Bourg-St-Pierre
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Re: Super Saint Bernard (Télécabine Menouve)
Super ist Vergangenheit....
Das Gebiet bleibt mindestens diesen Winter geschlossen!
http://www.tsr.ch/info/suisse/2590737-l ... arret.html
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- TPD
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Re: Super Saint Bernard (Télécabine Menouve)
Naja, wäre ja schon fast ein Wunder gewesen, wenn sie es noch bis zum Saisonbeginn geschafft hätten die Bahn zu renovieren.
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- Fab
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Re: Super Saint Bernard (Télécabine Menouve)
Die Verantwortlichen beschuldigen das BAV dafür verantwortlich zu sein, da eine Revision in Etappen nicht erlaubt wurde.
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Re: Super Saint Bernard (Télécabine Menouve)
Beschämend. Eine Seilbahn, die auf dem Balkan jahrelang unbeanstandet weiterlaufen würde, wird hier innerhalb eines halben Jahres aus dem Verkehr gezogen, ohne jede Chance, sich organisatorisch neu aufstellen zu können. Eine Kompromisslösung für die Sanierung, die die Wintereinnahmen und damit einen Teil der benötigten Investitionsumme sichern würde, wird abgelehnt. Für mich entsteht der Eindruck, als sollte dieser Seilbahnbetrieb "von oben" gezielt fertig gemacht werden. Leidtragender ist der Tourismus in der Region St. Bernard. Geht denn keine Interessengruppe auf Kantonal- oder Regionalbasis gegen solche Willkür vor? Ist den Einheimischen und den Wallisern das alles so egal?
- Pilatus
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Re: Super Saint Bernard (Télécabine Menouve)
Naja, schau mal wie viele Skigebiete es da rund herum gibt. Vermutlich sind gewisse Leute sogar froh über den Entscheid, das gibt evtl. anderen klein Skigebieten dort wieder etwas mehr Luft.
Hier wurde geschrieben in Zermatt laufe eine schlechter ausgerüstete Anlage weiter - ohne solch strengen Auflagen. Wenn das wirklich stimmt könnte man natürlich auf Willkür klagen - aber dann ist man dann halt einfach nächsten Frühling vor Gericht und ein paar tausend Franken los - mit dem Risiko, dass man die Million trotzdem noch investieren muss.
Hier wurde geschrieben in Zermatt laufe eine schlechter ausgerüstete Anlage weiter - ohne solch strengen Auflagen. Wenn das wirklich stimmt könnte man natürlich auf Willkür klagen - aber dann ist man dann halt einfach nächsten Frühling vor Gericht und ein paar tausend Franken los - mit dem Risiko, dass man die Million trotzdem noch investieren muss.
- TPD
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Re: Super Saint Bernard (Télécabine Menouve)
Wir müssen jetzt nicht über den Sinn bzw. Unsinn der EU-Seilbahnrichtlinien diskutieren... Aber die Bergbahnen haben schon lange gewusst dass die Konzession ausläuft.Beschämend. Eine Seilbahn, die auf dem Balkan jahrelang unbeanstandet weiterlaufen würde, wird hier innerhalb eines halben Jahres aus dem Verkehr gezogen, ohne jede Chance, sich organisatorisch neu aufstellen zu können.
Dass sie das Geld für eine Renovation erst jetzt zusammengekriegt haben, ist dann eine andere Geschichte. Aber da kann das BAV nun wirklich nichts dafür.
Mag ja sein dass die Behörden in andern Fällen die Augen zudrücken. Aber in diesem Fall habe ich nicht den Eindruck dass es da im Hintergrund "böse Mächte" gibt, die versuchen das Verfahren zu beeinflussen. Habe eher das Gefühl dass die Betreiber zu spät reagiert haben oder zu hoch gepokert haben. So nach dem Motto, wir können dann schon noch mit dem BAV reden um eine Lösung zu finden sobald es ernst wird.Eine Kompromisslösung für die Sanierung, die die Wintereinnahmen und damit einen Teil der benötigten Investitionsumme sichern würde, wird abgelehnt. Für mich entsteht der Eindruck, als sollte dieser Seilbahnbetrieb "von oben" gezielt fertig gemacht werden.
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Re: Super Saint Bernard (Télécabine Menouve)
@ Pilatus:
Klar gibt es ringsum viele Skigebiete. Aber Super Saint Bernard war - außer für die Locals - schon immer eines des unbekanntesten, dafür aber eines der schneesichersten. Es würde mich nicht wundern, wenn z.B. Bruson geschlossen würde. Aber Super Saint Bernard ... schneesicher und mit guter Verkehrsanbindung - nee, das ist kein typischer Schließungskandidat.
@TPD:
Die Info, dass die Bergbahnen schon lange gewusst haben, dass die Konzession ausläuft, stand hier bislang so nicht, daher bin ich froh, dass das mal jemand laut sagt. D.h. es wurde gepokert, und man hat verloren. Selbst schuld, zumindest teilweise.
An Stelle der Bergbahnen Super Saint Bernard würde ich nun den juristischen Weg gehen, auf schrittweise Sanierung klagen und auf die baugleiche Bahn in Zermatt hinweisen, die weiter laufen darf. Wenn Seilbahnrichtlinien angewendet werden, dann bitte für alle gleich. Soll das BAV also bitte auch die baugleiche Bahn in Zermatt schließen! Aber die Bergbahnen Zermatt und die Gemeinde Zermatt haben so viel Wirtschaftsmacht, dass das BAV sich wohl kaum trauen wird. Auch wenn die Bergbahnen Super Saint Bernard einen entsprechenden Prozess verlieren und bezahlen müssen, ist das eigentlich egal, denn der erste Schritt in Richtung Betriebseinstellung und ggfs. spätere Insolvenz/Auflösung, wenn die Sanierung nicht finanziert werden kann, ist ja nun gemacht. Da kommt es auf ein paar Tausend CHF Minus auch nicht mehr an.
Klar gibt es ringsum viele Skigebiete. Aber Super Saint Bernard war - außer für die Locals - schon immer eines des unbekanntesten, dafür aber eines der schneesichersten. Es würde mich nicht wundern, wenn z.B. Bruson geschlossen würde. Aber Super Saint Bernard ... schneesicher und mit guter Verkehrsanbindung - nee, das ist kein typischer Schließungskandidat.
@TPD:
Die Info, dass die Bergbahnen schon lange gewusst haben, dass die Konzession ausläuft, stand hier bislang so nicht, daher bin ich froh, dass das mal jemand laut sagt. D.h. es wurde gepokert, und man hat verloren. Selbst schuld, zumindest teilweise.
An Stelle der Bergbahnen Super Saint Bernard würde ich nun den juristischen Weg gehen, auf schrittweise Sanierung klagen und auf die baugleiche Bahn in Zermatt hinweisen, die weiter laufen darf. Wenn Seilbahnrichtlinien angewendet werden, dann bitte für alle gleich. Soll das BAV also bitte auch die baugleiche Bahn in Zermatt schließen! Aber die Bergbahnen Zermatt und die Gemeinde Zermatt haben so viel Wirtschaftsmacht, dass das BAV sich wohl kaum trauen wird. Auch wenn die Bergbahnen Super Saint Bernard einen entsprechenden Prozess verlieren und bezahlen müssen, ist das eigentlich egal, denn der erste Schritt in Richtung Betriebseinstellung und ggfs. spätere Insolvenz/Auflösung, wenn die Sanierung nicht finanziert werden kann, ist ja nun gemacht. Da kommt es auf ein paar Tausend CHF Minus auch nicht mehr an.
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Re: Super Saint Bernard (Télécabine Menouve)
In Super St. Bernhard hat man wohl zu früh nach der verlängerung der Betriebsbewilligung gefragt:
Das Urteil kann hier nachgelesen werden:
http://www.seilbahnen.org/dcs/users/174 ... bahnen.pdf
http://www.vtk-uct.ch/index.cfm?action= ... _id=100107&Urteil des Bundesverwaltungsgericht
Die Zermatt Bergbahnen AG hatte gegen Auflagen des BAV im Zusammenhang mit der Erneuerung der Konzession und Betriebsbewilligung für eine 4er-Sesselbahn Einspruch erhoben. In den Auflagen
wurde, eine Nutzungsvereinbarung eines Betriebsreglements gefordert, weiters die Vorlage eines von Fachleuten erstellten Zustandsberichts und einer überarbeiteten Instandhaltungsplanung. Nach Ansicht der Zermatter Bergbahnen AG sei für die Sicherheit der Betreiber verantwortlich, die Instandhaltung durch den Betreiber müsse die Sicherheit jederzeit gewährleisten, das BAV dürfe nur die Erfüllung der Sorgfaltspflicht prüfen, aber sonst keine Auflagen erteilen. Das Urteil des
Bundesverwaltungsgerichtes gibt der Zermatter Bergbahnen AG Recht. Das BAV akzeptiert das Urteil und nimmt zur Kenntnis, dass im Rahmen der Erneuerung der Betriebsbewilligung, zukünftig ausschliesslich die Sorgfaltspflicht in Frage zu stellen und zu klären sei.
Das Urteil kann hier nachgelesen werden:
http://www.seilbahnen.org/dcs/users/174 ... bahnen.pdf
-> meine Fotos könnt ihr weiterhin auf meiner Webseite --> www.stahlseil.ch ansehen.
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Re: Super Saint Bernard (Télécabine Menouve)
Hier der Artikel des Nouvelliste:
http://www.lenouvelliste.ch/fr/news/val ... i-9-229754
http://www.lenouvelliste.ch/fr/news/val ... i-9-229754
- Pilatus
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Re: Super Saint Bernard (Télécabine Menouve)
Äh, für was ist denn das BAV verantwortlich wenn nicht für die Sicherheit? Öffnet dieses Urteil nicht Tür und Tor für den Weiterbetrieb alter Anlagen ohne irgendwelche Sicherheitsvorkehrungen? Evtl. wäre es ja dann billiger eine teure Haftpflichtversicherung abzuschliessen als zu renovieren oder sehe ich das etwas falsch?
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Re: Super Saint Bernard (Télécabine Menouve)
Es ist dir aber schon bewusst dass es sich bei der Konzession um eine zeitlich beschränkte (z.B 20 Jahre) Genehmigung handelt um eine Seilbahn von "A nach B" betreiben zu dürfen.An Stelle der Bergbahnen Super Saint Bernard würde ich nun den juristischen Weg gehen, auf schrittweise Sanierung klagen und auf die baugleiche Bahn in Zermatt hinweisen, die weiter laufen darf.
Beim Ablauf der Konzession muss die Bahn entweder abgebrochen werden oder man beantragt eine Konzessionsverlägerung.
Eine Konzessionsverlängerung hat aber zur Folge dass die bestehende Anlage dem aktuellen Stand der Technik angepasst werden muss, oder man baut gerade eine neue Bahn.
Von dem her spielt es absolut keine Rolle wenn in einem anderen Skigebiet noch eine "baugleiche" Anlage steht. Denn auch bei dieser Bahn läuft die Konzession irgendwann mal ab.
Abgesehen davon hat ja das BAV den Weiterbetrieb dieser Anlage grundsätzlich erlaubt. Jedoch der Umbau darf nicht in Etappen erfolgen. Aber das kann ich irgendwie auch verstehen. Dies würde ja bedeuten dass während einer Saison nur die Hälfte der Technik dem aktuellen Stand entspricht. Und das kann es juristisch gesehen irgendwie auch nicht sein.
Ein Umbau in Etappen würde höchstens funktionieren wenn man z.B schon zwei Jahre vor Ablauf der Konzession mit den Arbeiten beginnt.
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Re: Super Saint Bernard (Télécabine Menouve)
So würde ich das auch interpretieren.TPD hat geschrieben:....
Ein Umbau in Etappen würde höchstens funktionieren wenn man z.B schon zwei Jahre vor Ablauf der Konzession mit den Arbeiten beginnt.
Im Klartext lässt sich schlussfolgern, dass weder der Gesetzgeber noch die Behörde hier "falsch liegen", sondern sich doch sehr stark der Eindruck aufdrängt, dass die Angelegenheit seitens des Betreibers schlichtweg vergessen bzw. zu spät angegangen wurde.
Für mich stellt sich allerdings noch die Frage, ob Ausnahmebewilligungen oder Fristverlängerungen dem Gesetz nach irgendwie möglich wären?
Weiß das jemand?
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Re: Super Saint Bernard (Télécabine Menouve)
Naja, Konzessionsverlängerungen (also das herausschieben des Konzessionsablaufs) haben wir hier ja schon öfters gehabt, oder?
Die Betreibergesellschaft ist definitiv selber schuld. Ende August brauchte man plötzlich innerhalb eines Monats eine Million. Wäre der Laden seriös geführt dann hätte man zumindest während der letzten Wintersaison darauf aufmerksam machen müssen...
Die Betreibergesellschaft ist definitiv selber schuld. Ende August brauchte man plötzlich innerhalb eines Monats eine Million. Wäre der Laden seriös geführt dann hätte man zumindest während der letzten Wintersaison darauf aufmerksam machen müssen...
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Re: Super Saint Bernard (Télécabine Menouve)
Ich vermute jetzt mal stark dass es hier ein Problem mit der Sorgfaltspflicht gibt, sprich dass aus Geldmangel nicht immer alle nötigen Revisionen oder Prüfungen gemacht wurden. Umbauten kan ich mir eigentlich nicht vorstellen da das BAV ja laut Bundesverwaltungsgericht keine solchen verlangen darf.
Laut diesem Urteil hätte auch die Bahn am Weissenstein ohne eine Schraube zu wechseln weiterfahren dürfen, vorausgesetzt der Untehalt wurde immer korrekt gemacht und dokumentiert. Der Gurtner könnte seine PB am Cassons auch weiter fahren lassen wenn er denn wollte.
Genau das tut dieses Urteil meiner Meinung nach definitiv. Solche Dinge passieren eben wenn sich Gericht über Räte und Parlamente stellen und selbsständig Gesetze erlasen. Wenn keine neuen Sicherheitserkenntnise mehr in bestehende Anlage einfliessen müssen wird das früher oder später in einem bösen Crash enden.Öffnet dieses Urteil nicht Tür und Tor für den Weiterbetrieb alter Anlagen ohne irgendwelche Sicherheitsvorkehrungen?
Laut diesem Urteil hätte auch die Bahn am Weissenstein ohne eine Schraube zu wechseln weiterfahren dürfen, vorausgesetzt der Untehalt wurde immer korrekt gemacht und dokumentiert. Der Gurtner könnte seine PB am Cassons auch weiter fahren lassen wenn er denn wollte.
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Re: Super Saint Bernard (Télécabine Menouve)
Naja, ich bin schon der Meinung das man alte Anlagen laufen lassen soll, aber auch dass man das technisch mögliche rausholt. Aber irgendwelche Vorschriften müssen ja noch bestehen? Also es kann ja nicht sein dass man einen Skilift ohne Seilsicherung weiterbetreiben kann nur weil er noch keine hat (ist jetzt vermutlich nicht mehr der Fall, aber vor 20 Jahren gabs das sicher noch oft). So eine Seilsicherung lässt sich ja auf jede alte Anlage adaptieren, ich sehe also nicht wieso dass das nicht verlangt werden kann.
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Re: Super Saint Bernard (Télécabine Menouve)
Kann man bei den Schweizer Nachrüstvorschriften des BAV aus Sicht der Zweckmässigkeit zwischen technisch wirklich sinnvoller Pflicht und kostenintensivem "Nice to Have" unterscheiden? Z.B. Pflicht sind natürlich: Seilfänger, elektromechanische Seilwächter und Klemmenschliesswächter etc., wobei ich davon ausgehe, dass solche Standards bei der Telepherique Menouve längst umgesetzt sind. "Nice to have" wären dagegen: Vollständig computergesteuerte Sicherheitsanlage, Durchsagelautsprecher in jeder Kabine etc. (hier nur als fiktive Beispiele).
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Re: Super Saint Bernard (Télécabine Menouve)
Wo liegt die Grenze zwischen der "Zweckmässigkeit" und dem "Nice to Have" ?Kann man bei den Schweizer Nachrüstvorschriften des BAV aus Sicht der Zweckmässigkeit zwischen technisch wirklich sinnvoller Pflicht und kostenintensivem "Nice to Have" unterscheiden?
Ich denke schon bei dieser Frage werden die Meinungen massiv divergieren...
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Re: Super Saint Bernard (Télécabine Menouve)
In D würde ich die Grenze zwischen zwingenden Vorschriften (Pflicht) und den als "soll" oder "Hinweis" formulierten ("nice to have") Regelungen unterscheiden.TPD hat geschrieben: Wo liegt die Grenze zwischen der "Zweckmässigkeit" und dem "Nice to Have" ?
Ich denke schon bei dieser Frage werden die Meinungen massiv divergieren...
ZB unterliegen Dächer of faktisch "keinen" Richtlinien zur Feuerwiderstandsdauer. Bei bestimmten Nutzungen sagen dann manche Behörden, dass sie zB dennoch so oder so ausgeführt werden "sollen".
Das wäre dann "nice to have".
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Re: Super Saint Bernard (Télécabine Menouve)
Aber häufig schiessen ja schon die zwingenden Vorschriften über das Ziel hinaus.In D würde ich die Grenze zwischen zwingenden Vorschriften (Pflicht) und den als "soll" oder "Hinweis" formulierten ("nice to have") Regelungen unterscheiden.
Es ist natürlich schon klar dass die Bewilligungen anhand der Pflicht-Vorschriften beurteilt werden müssen.
Verbindliche zusätzliche Forderungen können dann höchstens in gut begründeten Fällen erfolgen.
Problem ist halt eher dass viele Paragraphen einen Interpretationsspielraum offen lassen.
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Re: Super Saint Bernard (Télécabine Menouve)
Nun auch auf der Webseite die Information betreffend der Schliessung für den nächsten Winter: http://www.lesuper.ch/demain.php
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Re: Super Saint Bernard (Télécabine Menouve)
Ein Armutszeugnis für die Verantwortlichen.
Mehr kann man dazu nicht sagen.
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Re: Super Saint Bernard (Télécabine Menouve)
Das ist so, ich frage mich einfach, man weiss ja dass die Termine des Bundesamtes stehen, warum kümmert man sich nicht drum und lebt einfach in den Tag hinein? Naja vielleicht etwas salopp ausgedrückt, aber geht ja in die Richtung.
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Re: Super Saint Bernard (Télécabine Menouve)
Also, mit der alten Bahn wird das definitiv nichts mehr!
Die Gondeln stehen abholbereit auf Paletten! Diese Bahn geht ziemlich sicher nicht mehr in Betrieb!
Leider scheint hier Ende zu sein!
Einige Fotos findet ihr im Anhang!
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Re: Super Saint Bernard (Télécabine Menouve)
Vielleicht sollte dieses Topic somit eher mal in "LSAP" verschoben werden! Admin?
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Re: Super Saint Bernard (Télécabine Menouve)
Damit würde ich dann doch noch ein bisschen zuwarten, denn als Abriss kann ich die bisherigen Arbeiten nicht werten. Zur Erinnerung: Es hiess ja dass Arbeiten für ca. 800000 Fr. durchgeführt werden müssten und ich habe das eher so verstanden dass man mit den perjodischen Arbeiten und Kontrollen in Verzug war. Zu solchen Kontrollen gehört ja dann auch das Zerlegen und Röntgen der Klemmen, was bei einer Giovanola dann nicht nur Klemmen allein sondern eigentlich alles oberhalb vom Gondeldach bedeutet. Muss man alle Klemmen machen müssen halt ein paar Goneeln vor die Station dennoben im Berg wird man wohl kaum Gondeln abhängen und anschliessend Klemmen runter transportieren. Dass die Gondeln da teilweise runliegen halte ich eher für einen Streich grösserer lausbuben. Die Dinger kann man zu zweit locker rumtragen.
Ich bin also mal Optimist uns hoffe dass mit den Arbeiten begonnen wurde und die Gondel nächsten Winter wieder fährt.
Indiz dafür: Hätten sie kein Geld würden sie nicht mal abreissen.
Ich bin also mal Optimist uns hoffe dass mit den Arbeiten begonnen wurde und die Gondel nächsten Winter wieder fährt.
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