Dieser Vergleich hinkt nicht nur, der ist schon schwer gehbehindert. Oder gibt es Airlines, die Saisonkarten verkaufen, bei denen Du zwischen Oktober und Mai beliebig viele Male fliegen kannst? Ein Airline-Ticket ist allenfalls vergleichbar mit einer Tageskarte. Dort bejahe ich eine Rückerstattungspflicht. Nicht aber bei einem Dauerticket, deren Leistung zu einem grossen Teil schon erbracht wurde. Bei Unfall/Krankheit bekommst Du auch nur bis zu einem gewissen Zeitpunkt noch Teile erstattet. Ab dem 16.3. wohl nichts mehr. Aber wie gesagt, ich würde einen Rabatt auf die nächste Karte im Sinne von Kundenbindung, Vertrauen und Marketing sinnvoll erachten.tauernjunkie hat geschrieben: ↑23.05.2020 - 16:58Jeder Skipassanbieter/Bergbahnbetreiber sollte sich seinem Betriebsrisiko bewusst sein. Sowas muss jedes Unternehmen bei seinen Dienstleistungen einpreisen. Warum sollte das bei Bergbahnen anders sein? Du kaufst Dir ein Flugticket über den Atlantik und der Flug findet nicht statt - aus welchen Gründen auch immer. Dann zahlst Du bestimmt auch gerne einen großen Batzen Geld für Null Gegenleistung.
PS: Ich konnte meine TSC auch nicht rausfahren, bin also auch betroffen.
PPS: Als Geschäftsführer eines kleinen Betriebs habe ich allen unseren Kunden mit Zeitabos zwei Monate kostenlos verlängert. Eben wegen der Kundenbindung.
Die Ersparnisse für Diesel, Strom etc. decken die anderen Kosten vermutlich nur zu einem Bruchteil.