Nach einem schweren Skiunfall im Januar 2014 forderte der Verunfallte zunächst über 500.000 Euro von den Bergbahnen am Oberjoch. Der Skifahrer hatte sich bei einem Sprung über eine Schanze und der anschließenden Landung in einem Luftkissen eine schwere Wirbelverletzung zugezogen und ist seitdem vom Hals abwärts gelähmt.
Das OLG München legte laut BR fest, dass die Bergbahn Hindelang dem Skifahrer Schmerzensgeld in Höhe von 280.000 Euro bezahlen muss.
Ohne genauere Hintergründe schwer zu beurteilen. Reflexartig ist der Sprung über eine Schanze für mich Eigenrisiko
Mein Junior ist auch schon mal abgeflogen, war aber nur eine Rippenprellung.
Dann würde ich als Skigebietsbetreiber schleunigst alle Snowparks uä. abbauen. Ausser der Bericht verschweigt uns, dass der Betreiber irgendwas falsch gemacht hätte (zB. ein ungenügend aufgepumptes Kissen).
ski-chrigel hat geschrieben: ↑05.09.2019 - 22:02
Dann würde ich als Skigebietsbetreiber schleunigst alle Snowparks uä. abbauen. Ausser der Bericht verschweigt uns, dass der Betreiber irgendwas falsch gemacht hätte (zB. ein ungenügend aufgepumptes Kissen).
Bin bei dir, aber ich habe noch nie nach einem Kicker im Funpark ein Luftkissen nach einem Kicker gesehen
Du
Christopher hat geschrieben: ↑05.09.2019 - 22:11
Mittlerweile in jedem größeren Skigebiet: Klick!
Danke, aber Alpendorf und Hochzillertal letzes Jahr sicher nicht
Mayrhofen auch nicht.
Und wie fährt man nach einem Kicker mit so einem Trum hintendran weiter
Da muss der Kicker schon extra zum abfliegen hergerichtet sein
Vielleicht ist das ja in Ischgl so und hätte in Oberjoch auch so sein sollen. Das gibt der Artikel leider nicht her
ski-chrigel hat geschrieben: ↑05.09.2019 - 22:02
Dann würde ich als Skigebietsbetreiber schleunigst alle Snowparks uä. abbauen. Ausser der Bericht verschweigt uns, dass der Betreiber irgendwas falsch gemacht hätte (zB. ein ungenügend aufgepumptes Kissen).
Bin bei dir, aber ich habe noch nie nach einem Kicker im Funpark ein Luftkissen nach einem Kicker gesehen
Du
Schon einige. Und ich musste sogar jeweils zusehen, wie mein Patenkind da rein sprang. Ich hätte mir da auch einen Wirbel gebrochen...
Christopher hat geschrieben: ↑05.09.2019 - 22:11
Mittlerweile in jedem größeren Skigebiet: Klick!
Danke, aber Alpendorf und Hochzillertal letzes Jahr sicher nicht
Mayrhofen auch nicht.
Und wie fährt man nach einem Kicker mit so einem Trum hintendran weiter
Da muss der Kicker schon extra zum abfliegen hergerichtet sein
Vielleicht ist das ja in Ischgl so und hätte in Oberjoch auch so sein sollen. Das gibt der Artikel leider nicht her
SHLF hat so ein Ding am Asitz stehen. Auch anderswo in Tirol/Vorarlberg/Salzburg hab ich sowas schon öfters gesehen.
Christopher hat geschrieben: ↑05.09.2019 - 22:11
Mittlerweile in jedem größeren Skigebiet: Klick!
Danke, aber Alpendorf und Hochzillertal letzes Jahr sicher nicht
Mayrhofen auch nicht.
Und wie fährt man nach einem Kicker mit so einem Trum hintendran weiter
Da muss der Kicker schon extra zum abfliegen hergerichtet sein
Vielleicht ist das ja in Ischgl so und hätte in Oberjoch auch so sein sollen. Das gibt der Artikel leider nicht her
SHLF hat so ein Ding am Asitz stehen. Auch anderswo in Tirol/Vorarlberg/Salzburg hab ich sowas schon öfters gesehen.
Verstanden
Habe das bis jetzt noch nicht gesehen, hat für mich was von Red Bull oder Stefan Raab
Jedem Tierchen sein plaisierchen
Das OLG kam zu dem Schluss, dass der Bergbahnbetreiber seiner Verkehrssicherungspflicht nicht im erforderlichen Maße nachgekommen sei. Der Kläger sei nicht hinreichend über die Risiken eines Rückwärts-Saltos an der Sprungschanze aufgeklärt worden.
So.
Damit ist auch der letzte Schritt zur amerikanischen Rechtssprechung hin getan. Man muss also mündige, wahlberechtigte Menschen darauf hinweisen, dass ein Rückwärtssalto über eine meterhohe Schanze gefährlich sein kann. Hausverstand auf Nimmerwiedersehen. Das Tragen dieses Supermankostüms ermöglicht es dem Träger nicht zu fliegen...
Damit ist auch der letzte Schritt zur amerikanischen Rechtssprechung hin getan
Damit ist kein einziger Schritt Richtung amerikanischer Rechtsprechung getan. Weder das Justizssystem noch die Gesetzgebung sind in Deutschland oder Österreich geändert worden. Daran ändert auch deine Empörung über das Urteil nichts
Zuletzt geändert von Jan Tenner am 06.09.2019 - 16:57, insgesamt 1-mal geändert.
Hmm das ein Restrisiko bleibt sollte jedem ha Bewusstsein.
Stehen die Airbags permanent? Oder stehen die nur bei Events für einen Tag mit Einweisung. So kenne ich das. Und man sollte schon ein paar mal gesprungen sein bevor man ein backflip angeht.
"Er sei davon ausgegangen, dass ein Sprung in das zwei Meter hohe und elf mal 15 Meter große Sprungkissen völlig risikolos ist und habe nur deshalb den Sprung gewagt." wird in mehreren Artikeln ausgeführt.
Jan Tenner hat geschrieben: ↑06.09.2019 - 12:04Damit ist kein einziger Schritt Richtung amerikanischer Rechtsprechung getan. Weder das Justizssystem noch die Gesetzgebung sind in Deutschland oder Österreich geändert worden. Daran ändert auch deine Empörung über das Urteil nichts
Sehr gut Jan, das hast du großartig erkannt. In den letzten 20 Jahren hat sich daran wie Richter entscheiden überhaupt nichts geändert.
Fälle wie dieser hier, oder
ein Teilnehmer eines Radmarathons verklagt den Veranstalter weil er in ein Schlagloch gefahren ist und gestürzt ist oder
die Zuseherin bei der Rad-WM verklagt den Veranstalter weil sie von einer leeren Trinkflasche getroffen wurde die eine Profiradfahrerin kurz vor dem Ziel weggeworfen hat und die Zuseherin dadurch einen BLAUEN FLECK erlitten hat
oder ein Wanderer der es schafft mit seinem Bein in einen Weiderost zu geraten, verklagt den Grundstückseigentümer weil kein Schild "Achtung Weiderost" angebracht war...
Solche Fälle hats auch vor 20 Jahren schon gegeben und deshalb hat sich in der Art und Weise wie Richter heutzutage urteilen überhaupt nichts geändert, völlig richtig.
Werna76 hat geschrieben: ↑06.09.2019 - 11:03
Damit ist auch der letzte Schritt zur amerikanischen Rechtssprechung hin getan
Damit ist kein einziger Schritt Richtung amerikanischer Rechtsprechung getan. Weder das Justizssystem noch die Gesetzgebung sind in Deutschland oder Österreich geändert worden. Daran ändert auch deine Empörung über das Urteil nichts
Selbstverständlich hat sich was geändert. Der Spielraum der Richter wird anders ausgenützt, die Interpretationen und die Abwägungen haben sich verändert. Dasselbe übrigens auch in der Schweiz. Allerdings verhalten sich die Richter auch nur so, wie sich die Gesellschaft verändert.
Diese Veränderungen sind in vielen Urteilen über die Jahre erkennbar. Es geht da überhaupt nicht um Empörung, sondern um eine kritische Betrachtungsweise, ob diese Entwicklung so gut ist. Für mein Dafürhalten überhaupt nicht. Ein gesundes Mass an Vorsicht und gesundem Menschenverstand ist leider nicht mehr gefragt. Traurig für den Tetraplegiker, aber auch traurig für die Anbieter von Aktivitäten, die ein gewisses Risiko beinhalten.
Also ich kann den Vorrednern nur zustimmen, ein Risiko besteht immer wenn man "in die Luft geht". Hatte schon das Vergnügen die Landezone in Garmisch komplett zu überfliegen, weil alle wegen dem Wind meinten "bloss nicht bremsen, sonst kommst du nicht übers Flat", aber wie immer war das Brett frisch gewachst und daher kam es erst im Flachen hinter der Landezone wieder runter, es ging zum Glück alles gut. Ein Kumpel ist auf so einem Sprungkissen in Marilleva auf den letzten 2 Metern gelandet, da fehlte nicht viel und er wäre komplett drüber, obwohl er vom vorgegebenen Startplatz los ist. 15 Meter hört sich viel an, ist aber nur ein Hüpfer. Wer es drauf anlegt oder gar keine Erfahrung mit Springen hat, kommt leicht über das Kissen hinweg oder fliegt so hoch, dass eben doch eine erhebliche Gefahr besteht.
So ein Unfall mit diesen Folgen ist extrem selten und sollte von einer entsprechenden Versicherung abgedeckt sein. Ich kenne das mit den Luftkissen allerdings nur so, dass man vorher ein ellenlanges Formular, wo man auf die Risiken hingewiesen wird, lesen, ausfüllen und unterschreiben muss. Wenn das hier der Fall und techisch alles ok war, wäre es imho ein Fehlurteil. Dass Erwachsene zunehmend wie unmündige Kleinkinder behandelt werden, ist ja nicht nur bei Gerichtsverfahren eine ungute Entwicklung. Man muss sich halt als Veranstalter in Zukunft darauf einstellen, zehn Seiten Haftungsausschluss-Formular und Betreibergesellschaft mit Sitz in Singapur oder so.
Diese Veränderungen sind in vielen Urteilen über die Jahre erkennbar.
In welchen vielen Urteilen ist die Entwicklung erkennbar? Irgendeine repräsentative Schnittmenge? Oder viele Urteile, die in redaktionellen und besonders dann in sozialen Medien und Foren behandelt werden, weil sie so ein Empörungspotential haben. Um eine generelle Veränderung festzustellen, müsste man ja auch wissen, in wie vielen Fällen keine Verurteilung auf Schadensersatz stattfindet. Solche Fälle werden aber meist in Alpin- und anderen Foren war nicht besprochen.
Ich persönlich kenne es vor allem im Bereich der Fliegerei und dort ist die Entwicklung noch dramatischer. Just Culture wurde wegen dieser analogen Entwicklung quasi beerdigt.
Sollte nicht eher einer, der eine steile These aufstellt, sich selbst an die Arbeit machen, diese fundiert zu untermauern?
"Ich behaupte was und wenn du nicht das Gegenteil beweisen kannst, ist es wahr" wäre jedenfalls mal wirklich ein neues Rechtsprinzip
Naja, wenn Du das als eine steile These ansiehst, dann lebst Du offenbar in einer anderen Welt als Werna76, ein paar andere und ich. Aber ich mag es Dir gönnen, wenn die so heile ist.
Jeder der in einem Funpark auf die Nase fliegt kann das Skigebiet verklagen?
Ja, so etwas würde ich als steile These ansehen. Jedenfalls wenn damit gemeint sein sollte, dass er damit dann erfolgreich Schmerzensgeld erklagt
Und das wir den Schritt zur amerikanischen Rechtsprechung vollzogen haben, die in Teilen auf ganz anderen Grundsätzen und Institutionen aufgebaut ist, glaube ich auch noch nicht.
Zuletzt geändert von Jan Tenner am 06.09.2019 - 18:46, insgesamt 1-mal geändert.
Wobei teils die amerikanische Rechtsprechung durchaus Vorteile hat. Etwa Bikeparks. In Europa gibt es oft schon auf roten Strecken Sprünge die saumäßig gebaut sind - zwar nicht groß aber halt doch gefährlich wenns Tempo nicht passt. Von den ganzen Roadgaps die halt cool ausschauen ganz zu schweigen (gibt da ein paar wo man zu langsam auch mal 20-30m tief ins Gap fällt). In Amerika dagegen dann bis auf Events nur Sprünge wo man sich echt blöd anstellen muss - halt weniger spektakulär - aber viel sicherer. Gibt so einige andere Sachen die hier halt gebaut werden um spektakulär auszuschauen, aber im Prinzip einfach nur gefährlich sind. Das geht in Amerika nicht.
Generell mag ich die Bevorteilung und Verbote überall aber auch nicht. Aber teils - und dass gerade bei Risikosportarten - ist es im Angesächsischen Raum diesbezüglich einfach besser. 80-90% der Parks in Skigebieten Europa waren Ende der 90er Anfang der 00er Jahre katastrophal gebaut/geshaped. Das hat 10-15 Jahre gebraucht bis dann so ab Beginn der 2010er Jahre die meisten Parks vernünftig wurden (und halt auch nicht mehr jedes Kleingebiet meinte sie bauen einen Park, ohne jemand zu haben der Ahnung hat wie).
Das mit dem Kissen ist blöd - aber inzwischen haben die meisten Gebiete bei großen Kickern ja recht klar ersichtliche Anläufe ( ich hab mein erstes Kreuzband gerissen weil ich zu langsam im Dachstein Superpark über den größten Kicker bin (20m Table, ganz am Ende aufgeschlagen, war einfach blind einem Pro hinterher aber 4-5m tiefer aus der Halfpipe raus zum Kicker gequert und halt zuwenig Speed) - damals also Anfang der 2000er war der Anlauf oft nicht klar ersichtlich - aber wegen eigener Blödheit wäre ich nicht drauf gekommen da jemand zu verklagen (dazu war der Dachstein Superpark einer der wenigen die damals echt schon gut gebaut waren, nur halt wo man Anlauf nimmt bei Kickern war nicht klar).
Mir fehlen im Fall Oberjoch da die Infos zu dem Anlauf - oder ein Bild. Meist ist es ja so gebaut dass man da schon ein paar Regeln bricht wenn man zu schnell hinkommt. Dazu ist die Frage ob er das Kissen überhaupt verfehlt hat oder einfach runtergerutscht ist und dann verletzt.
Zuletzt geändert von extremecarver am 06.09.2019 - 18:29, insgesamt 3-mal geändert.