https://www.tageszeitung.it/2021/10/10/ ... auf-piste/Für Skifahrer gelten ab dem 1. Januar 2022 dieselben Regeln wie für die Autofahrer: Der Genuss von Alkohol ist nur noch in eingeschränktem Maß erlaubt. Wer mit mehr als 0,5 Promille auf den Brettern erwischt wird, muss mit einer Geldbuße von 250 bis 1.000 Euro rechnen. Dies geht aus dem Legislativdekret Nr. 40 vom 28. Februar 2021 hervor, das in der Aufregung rund um die Corona-Pandemie etwas untergegangen ist.
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Unter Artikel 31 heißt es unmissverständlich: „Es ist verboten, im berauschten Zustand durch den Konsum von alkoholischen Getränken oder toxikologischen Substanzen Ski zu fahren.“ Laut dem folgenden Artikel sind die Sicherheitskräfte dazu befugt, entsprechende Alkoholkontrollen mit zertifizierten Tests durchzuführen. Ab einem Alkoholspiegel von 0,8 Promille handelt es sich um eine Straftat, die entsprechend sanktioniert wird.
Ob wohl demnächst die Carabinieri mit Alkotests im Tal warten?