https://help.orf.at/stories/3216257/Skifahrerinnen und Skifahrer müssen ihre Ticketkosten zurückbekommen, wenn es bei den Liftanlagen der Semmering Hirschenkogel Bergbahnen zu einer längeren Betriebsunterbrechung kommt. Die Arbeiterkammer (AK) hatte den Skiliftbetreiber wegen unzulässiger Klauseln geklagt und nun vom Oberlandesgericht (OLG) Wien großteils recht bekommen. Für Betroffene gibt es einen Musterbrief der AK.
Semmering-Bergbahnen müssen Tickets bei Sperre erstatten (orf.at)
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Re: Semmering-Bergbahnen müssen Tickets bei Sperre erstatten (orf.at)
Ich finde es bedauerlich, dass in einem so offenkundigen Fall von Übervorteilung die Gerichte entscheiden müssen. Der Kunde kauft die Katze im Sack und wenn sich beim Öffnen des selbigen herausstellt, dass die Katze ihre sieben Leben verbraucht hat, weigert sich der Verkäufer, den Kaufpreis rauszurücken.
Was Du selber richtig machst können andere nicht falsch machen