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Ausblick Skisaison 20/21 vs. Corona-Pandemie

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Na also diese Art der extrem weiten Auslegung vom Privatleben fürs Arbeitsrecht halte ich für ziemlich gewagt (Bezug nehmend auf alle 4 Posts vor diesem).

Wen das detailliert interessiert, dem sei hier eine fachkundige Seite des DGB empfohlen

https://www.dgb.de/themen/++co++a5b8d788-d273-11ea-b337-001a4a160123
Kann der Arbeitgeber arbeitsrechtliche Maßnahmen gegen mich ergreifen, weil ich im Risikogebiet war und anschließend in die Quarantäne muss? Kann ich gekündigt oder abgemahnt werden?
Grundsätzlich gilt: Eine Abmahnung oder Kündigung kommt nur in Frage, wenn Sie eine Pflicht aus dem Arbeitsvertrag verletzt haben. Ob eine vertragliche Nebenpflicht zur Rücksichtnahme auf die Interessen des Arbeitgebers dadurch verletzt werden kann, dass man eine Urlaubsreise antritt, nach deren Ende womöglich eine Quarantäne droht, ist umstritten. Denn grundsätzlich sind Arbeitnehmer in ihrer privaten Lebensführung frei und haben das Recht, in der Freizeit auch in Risikogebiete zu reisen. Sie erfüllen ihre Rücksichtnahmepflicht gegenüber den Interessen der Arbeitgeber dadurch, dass im Urlaub die empfohlenen Verhaltensregeln zur Minimierung des Infektionsrisikos einhalten.

Letztendlich hängt aber die abschließende Bewertung vom Einzelfall ab, je nach Tätigkeit und Umständen des Einzelfalles kann sie anders ausfallen. Gerichtsentscheidungen zu diesem Thema, die Rechtsklarheit bringen, gibt es unserer Kenntnis nach bisher aber noch nicht

Auf der Seite stehen übrigens noch ne ganze Reihe weiterer Erläuterungen in diesem Bereich.

Ich persönlich bezweifle aber, dass ein Arbeitgeber überhaupt das Risiko eingeht, wegen des Privatlebens von Arbeitnehmern in Bezug auf Corona ein Fass aufzumachen. Da drohen lange Gerichtsverfahren, weil da auch die Gewerkschaften dann Interesse an einem Präzedenzfall haben, was viele Jahre dauern kann und ziemlich teuer werden kann (und zwar vor allem für den Arbeitgeber, während Arbeitnehmer ja ne Rechtsschutzversicherung haben können und Gewerkschaften ggf. auch zahlen würden). Und das alles nur, um 2 Wochen keinen Lohn bezahlen zu müssen, den ohnehin (jedenfalls bei behördlich angeordneter Quarantäne) der Staat ersetzt?
 
gamblealpin schrieb:
Der Dicke Hammer kommt aber, wenn du ins Risikogebiet fährst und tatsächlich krank wieder kommst oder noch schlimmer: Du kommst wieder und legst nachweislich durch deine Infizierung den Betrieb lahm.

In diesem Fall besteht auch kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, die tritt nach meiner Kenntnis nur dann ein, wenn die Erkrankung unverschuldet eingetreten ist. Wer sich nach einer bewussten Reise in ein Risikogebiet infiziert, bekommt daher keine Entgeltfortzahlung.

Im Übrigen:
Die Bundesregierung appelliert weiterhin, Reisen in Risikogebiete zu unterlassen.

https://www.merkur.de/politik/coron...nder-laschet-soeder-lockdown-zr-90055123.html

Nach dem Zeitungsartikel wird auch gerade an einer Überarbeitung der Einreisebestimmungen gearbeitet, dabei wird es mit Sicherheit auch um die 48h-Regel gehen.
 
Es bleibt abzuwarten was sich zum 1. Oktober ändert, ob es eine Ampel oder dergleichen gibt. Erst dann kann man genaueres sagen.

Auch braucht es eine genauere Definition der 48 h Regelung

der Wächter
 
Buckelpistenfan schrieb:
gamblealpin schrieb:
Der Dicke Hammer kommt aber, wenn du ins Risikogebiet fährst und tatsächlich krank wieder kommst

In diesem Fall besteht auch kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, die tritt nach meiner Kenntnis nur dann ein, wenn die Erkrankung unverschuldet eingetreten ist. Wer sich nach einer bewussten Reise in ein Risikogebiet infiziert, bekommt daher keine Entgeltfortzahlung.

Dann gilt dies aber generell für jede Form von Risiko, dem man sich bewußt aussetzt, also insbesondere für das Befahren von Buckelpisten, oder? :lol: :roll: :wink:
 
Na ja...aber für das Befahren von Buckelpisten gibt es keine Reisewarnung...bis jetzt... :P :P
Ich weiß nicht, aber wenn so geht, ich glaube bis Dezember ich werde negative Corona-Test Ergebnisse, wenn ich will nach Österreich fahren, nicht zurückkommen....

Auf jeden Fall, es freut mich dass ich gegen einer Saisonkarte beschlossen habe.
Ich war ein Click von "Online Bestellung Abschließen"
 
Im Radio hört man schon den ganzen Tag, dass seit heute in Bayern nach dem Coronagipfel die 48h Regelung nur noch explizit für Einreisen in Risikogebiete bezüglich Beruf, Lebenspartner, Kinder etc. gilt. Im Netz habe ich bisher noch nichts dazu gefunden.

Klasse Söder, du bist echt der Totengräber für die Saison 20/21 :roll: :sauer:
 
Zum Thema Reisen in Risikogebiete und Entgeltfortzahlung:
Bekommt ein Arbeitnehmer Entgelt, solange er wegen der Quarantäne nicht arbeiten ‎kann, wenn er bewusst in ein Risikogebiet gereist ist?‎

https://www.ihk-muenchen.de/de/Serv...usfall-Arbeitsschutz/reisen-in-risikogebiete/

Auszug:
Es empfiehlt sich daher, Arbeitnehmer darauf hinzuweisen, dass während einer Quarantäne nach einer bewussten Reise in ein Risikogebiet keinerlei Entgeltanspruch besteht.

Zum Wintertourismus in Bayern: https://www.merkur.de/lokales/garmi...enkirchen-aiwanger-statement-zr-90056360.html

Corona in Bayern: Ski-Fahren im Normalbetrieb? Aiwanger mit deutlichen Worten zu Winter-Tourismus im Freistaat
 
Obwohl ich schon lange keine Angst mehr wegen dieser Labor Pandemie habe, wird einem ob der aktuellen Panikmache doch Angst und Bange und ich frage mich, ob es sich lohnt die Tirol Snow Card wieder zukaufen.

Wie macht ihr das? Hoffen, dass endlich Vernunft die Oberhand gewinnt, oder sicherheitshalber auf die SCT verzichten?
 
Der bayerische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger hat sich bei einer Pressekonferenz am Dienstag (29. September) in Garmisch-Partenkirchen eindeutig für einen möglichst normalen Ablauf des Wintersportbetriebs in Bayern ausgesprochen - trotz Corona.

Wahrscheinlich Herr Söder hat das nicht gehört...sonst.... :idea: 8O 8O 8O

Da viele Ski-Gebiete wie zum Beispiel Tirol in Österreich, womöglich unter Reisebschränkungen fallen könnten, ist es zu erwarten, dass, wie schon im Sommer, mehr Menschen den Inlands-Urlaub bevorzugen werden.

Ah was du mir sagst....aber Herr Spahn will Urlaub in Deutschland....dann Pech gehabt...
 
biofleisch schrieb:
Obwohl ich schon lange keine Angst mehr wegen dieser Labor Pandemie habe, wird einem ob der aktuellen Panikmache doch Angst und Bange und ich frage mich, ob es sich lohnt die Tirol Snow Card wieder zukaufen.

Wie macht ihr das? Hoffen, dass endlich Vernunft die Oberhand gewinnt, oder sicherheitshalber auf die SCT verzichten?
Das wird hier schon verschiedentlich diskutiert. Tendenz geht wohl eher in Richtung "nein, in dieser Saison nicht", bzw. "erst mal abwarten".
Einfach mal zurückblättern oder im TSC-Faden schauen.
 
turms schrieb:
Da viele Ski-Gebiete wie zum Beispiel Tirol in Österreich, womöglich unter Reisebschränkungen fallen könnten, ist es zu erwarten, dass, wie schon im Sommer, mehr Menschen den Inlands-Urlaub bevorzugen werden.

Ja, und wenn es nur ansatzweise so wird wie im Sommer kann man das getrost vergessen. :sauer:

Stellt sich ausserdem die Frage, warum ausgerechnet am ohnehin schon überfüllten Spitzing weniger Ansteckungsgefahr herrschen soll als in Tirol - zumal München als Haupteinzugsgebiet im Winter ziemlich sicher die 50er-Marke permanent reissen wird. :rolleyes: Gibt dann wahrscheinlich wieder Landkreisquarantäne....
Und wenn dann noch die Abstandsregeln so ausgelegt werden, wie im Sommer bei der Eibseebahn, seh ich erst recht schwarz....
 
Gute Nachrichten - zumindest für die bayerischen Tagestouristen, sollage die aktuelle Verordnung gilt.

Ich habe ganz Frech auf folgender Seite:
https://www.bayern.de/service/kontakt/
mal nachgefragt - das ist die offizielle Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung, soweit ich das verstanden habe. Diese habe mir folgende E-Mail zugesendet:
Sehr geehrter Herr ***,

vielen Dank für Ihr Schreiben.
Es gilt nach der EQV §2 Abs. 2 Nr. 5:
die sich weniger als 48 Stunden im Ausland aufgehalten haben und deren Aufenthalt im Ausland nicht der privaten Teilnahme an einer kulturellen Veranstaltung, einem Sportereignis, einer öffentlichen Festivität oder einer sonstigen Freizeitveranstaltung gedient hat, oder...,
und wenn Sie zusätzlich keine Symptome aufweisen, die auf eine Erkrankung nach Covid-19 hinweisen.

insofern div. Tagesfahrten für sportliche Aktivitäten ohne Testpflicht, EinreiseQuarantäne möglich.
Eine Mitteilung an das örtliche Gesundheitsamt ist nicht erforderlich.

Sonstige Freizeitveranstaltungen sind öffentliche Veranstaltungen mit einer größeren Zahl von Teilnehmern. Sollten Sie solchen beiwohnen, bestünde Testpflicht.

Die 48-Stunden-Regelung gilt zum Beispiel für folgende Auslandsaufenthalte:
• Private Feierlichkeiten, wie bspw. Geburtstagsfeier, Hochzeiten
• Besuch der Familie und Bekannte
• Einkaufen im Ausland
• Wander-/ Skiausflug (inkl. Nutzung von Bergbahnen und sonstigen öffentlichen Verkehrsmitteln)
• Abholung von im Ausland gekauften Waren

Unabhängig davon empfiehlt die Bayerische Staatsregierung Besuche in Risikogebieten auf das erforderliche Mindestmaß zu beschränken. Dies gilt insbesondere für Besuche in Risikogebieten zu rein touristischen Zwecken.

Die 48-Stunden-Regelung ist zum Beispiel ausgeschlossen für folgende Auslandsaufenthalte:
• Besuch eines Sportereignisses, wie bspw. Zuschauer eines Fußballspiels
• Teilnahme an einem Sportwettbewerb zu Freizeitzwecken
• Besuch eines Konzerts, Theaters etc.
• Besuch eines Volksfestes




Mit freundlichen Grüßen

Ihre Servicestelle
der Bayerischen Staatsregierung
____________________________________________________________
BAYERN|DIREKT
Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung
Telefon: 089 122220
eMail: direkt@bayern.de
https://www.bayern.de

Somit hätten wir ziemlich Schwarz auf Weiß, dass aktuelle Fahrten nach Tirol und Vorarlberg möglich sind, aber vermieden werden sollen. Mal sehen wann es eine neue Verordnung gibt. Hätte ich tatsächlich nicht gedacht, das das erlaubt ist. Aber jetzt muss ich mir doch wieder die Frage mit der TSC stellen, wie lange bleibt die 48h Regel in dieser Form erhalten... Schwer abzusehen leider...
 
Das hört sich gut an, so in etwa auch in BW??

Aber das Thema mit der Arbeit ist ein anderes,
Bei uns wird der Zutritt untersagt, wenn man willentlich im Risiko Gebiet war, 14 Tage Verdienstausfall...
 
ja, bei uns (Arbeit) auch...oder so haben sie behauptet...aber ich habe kein Lust herauszufinden ob das stimmt oder nicht
 
Stäntn schrieb:
Da sind wir auch gespannt, wenn wir am 23.12. direkt vom Skiurlaub heim fahren. Mal sehen wie lange Heiligabend / über die Feiertage ein Test dauert sofern sich die Pflicht ergibt einen zu machen :lol:

Ich glaub, du bist da nicht auf dem aktuellen Stand :p erstmal mind. 5 Tage Quarantäne (Pflicht, also nicht freiwillig; wenn halt Risikogebiet) und dann erst kannst du dich freitesten lassen. Sprich: 23+5=29. Vor Neujahr wird das mit dem Testergebnis also vermutlich nichts mehr. Außer es werden dann für solche Tests bereits einfach Antigenschnelltests eingesetzt, wo du ja quasi persönlich auch das Ergebnis warten kannst.
 
Also das kann ich für Bayern ausschliesen, das ist so nicht korrekt. Der Test kann bei der Einreise, oder schon bei der Abreise durchgeführt werden.

Auf der Pressekonferenz vom der Ministerkonferenz wurde gesagt, das die neue Teststrategie und auch die neue Quarantäneregel/Gesetze am 15.10 erscheinen werden und dann von den Ländern umgesetzt werden müssen, dort ist eine solche Regelung durchaus denkbar.

Herr Söder sagte auch, das seine höchste Priorität ist, die Grenzen, insgesammt, aber vorallem nach Österreich offen zu halten. Er wird zudem sich bald mit Kanzler Kurz treffen und ein weiteres Vorgehen besprechen.

Das RKI hat er auch kritisiert, und gefordert das Risikogebiete nicht „über Nacht“ verkündet werden, sondern dass Gebiete die auf dem Weg richtung Risikogebiet sind, bereits im Vorraus bekanntgegeben werden, damit man seine Reisen ggf. umplanen kann.
 
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