Na also diese Art der extrem weiten Auslegung vom Privatleben fürs Arbeitsrecht halte ich für ziemlich gewagt (Bezug nehmend auf alle 4 Posts vor diesem).
Wen das detailliert interessiert, dem sei hier eine fachkundige Seite des DGB empfohlen
https://www.dgb.de/themen/++co++a5b8d788-d273-11ea-b337-001a4a160123
Auf der Seite stehen übrigens noch ne ganze Reihe weiterer Erläuterungen in diesem Bereich.
Ich persönlich bezweifle aber, dass ein Arbeitgeber überhaupt das Risiko eingeht, wegen des Privatlebens von Arbeitnehmern in Bezug auf Corona ein Fass aufzumachen. Da drohen lange Gerichtsverfahren, weil da auch die Gewerkschaften dann Interesse an einem Präzedenzfall haben, was viele Jahre dauern kann und ziemlich teuer werden kann (und zwar vor allem für den Arbeitgeber, während Arbeitnehmer ja ne Rechtsschutzversicherung haben können und Gewerkschaften ggf. auch zahlen würden). Und das alles nur, um 2 Wochen keinen Lohn bezahlen zu müssen, den ohnehin (jedenfalls bei behördlich angeordneter Quarantäne) der Staat ersetzt?
Wen das detailliert interessiert, dem sei hier eine fachkundige Seite des DGB empfohlen
https://www.dgb.de/themen/++co++a5b8d788-d273-11ea-b337-001a4a160123
Kann der Arbeitgeber arbeitsrechtliche Maßnahmen gegen mich ergreifen, weil ich im Risikogebiet war und anschließend in die Quarantäne muss? Kann ich gekündigt oder abgemahnt werden?
Grundsätzlich gilt: Eine Abmahnung oder Kündigung kommt nur in Frage, wenn Sie eine Pflicht aus dem Arbeitsvertrag verletzt haben. Ob eine vertragliche Nebenpflicht zur Rücksichtnahme auf die Interessen des Arbeitgebers dadurch verletzt werden kann, dass man eine Urlaubsreise antritt, nach deren Ende womöglich eine Quarantäne droht, ist umstritten. Denn grundsätzlich sind Arbeitnehmer in ihrer privaten Lebensführung frei und haben das Recht, in der Freizeit auch in Risikogebiete zu reisen. Sie erfüllen ihre Rücksichtnahmepflicht gegenüber den Interessen der Arbeitgeber dadurch, dass im Urlaub die empfohlenen Verhaltensregeln zur Minimierung des Infektionsrisikos einhalten.
Letztendlich hängt aber die abschließende Bewertung vom Einzelfall ab, je nach Tätigkeit und Umständen des Einzelfalles kann sie anders ausfallen. Gerichtsentscheidungen zu diesem Thema, die Rechtsklarheit bringen, gibt es unserer Kenntnis nach bisher aber noch nicht
Auf der Seite stehen übrigens noch ne ganze Reihe weiterer Erläuterungen in diesem Bereich.
Ich persönlich bezweifle aber, dass ein Arbeitgeber überhaupt das Risiko eingeht, wegen des Privatlebens von Arbeitnehmern in Bezug auf Corona ein Fass aufzumachen. Da drohen lange Gerichtsverfahren, weil da auch die Gewerkschaften dann Interesse an einem Präzedenzfall haben, was viele Jahre dauern kann und ziemlich teuer werden kann (und zwar vor allem für den Arbeitgeber, während Arbeitnehmer ja ne Rechtsschutzversicherung haben können und Gewerkschaften ggf. auch zahlen würden). Und das alles nur, um 2 Wochen keinen Lohn bezahlen zu müssen, den ohnehin (jedenfalls bei behördlich angeordneter Quarantäne) der Staat ersetzt?
