Hallo,jonsson hat geschrieben: ↑22.10.2020 - 17:53 Wir warten mit dem stornieren unserer Unterkunft (Mit dem deutschen Familienteil) auch erstmal ab. Die Hoffnung die ich momentan habe ist, dass sich bis Januar/Februar die Quarantäne Regelungen erübrigen und man sich wieder frei testen lassen kann. Das Tirol/Salzburg/Vorarlberg wochenlang unter 50/100.000 fallen kann ich mir nicht vorstellen ...
hast du da konkretere Informationen, wie das mit den österreichischen Stornobedingungen ist? Grundsätzlich haben wir für die 1. KW 2021 in Ellmau gebucht. Aus meiner Sicht gibt es erstmal keine Gründe, die Reise nicht anzutreten, wenn das Skigebiet geöffnet ist. Nun hätte ich aktuell bis zum 04.12.2020 40% Stornogeühren zu tragen, danach 70% bzw. 90% 7 Tage vor Anreise.
Ich finde eigentlich nur relevante Informationen zu Pauschalreisen, wir haben aber eine Ferienwohnung gebucht. Jetzt sagen die AGB der Hotellerie, dass Stornogebühren entfallen, wenn wegen Höherer Gewalt eine Anreise nicht möglich ist. Aber ist das bei der aktuellen Einschätzung als Risikogebiet gegeben? Oder erst wenn die Grenzen wirklich dicht sind und ich wirklich absolut keine Möglichkeit an den Urlaubsort zu kommen.
Nun habe ich aber auch das hier gefunden: https://europakonsument.at/de/page/coro ... -antworten
"Ich habe nur eine Unterkunft (Hotel, Appartement) gebucht. Ich soll innerhalb der nächsten 7 Tage verreisen, will aber wegen der akuten Gefährdungslage vor Ort nicht verreisen. Kann ich kostenlos stornieren? Das hängt vom Recht des Staates ab, wo das Hotel liegt. In Österreich ist es zum Beispiel so geregelt, dass der Vertrag dann zerfällt. Sie schulden keine Stornogebühr, eine Anzahlung bekommen Sie zurück."
Hier (https://ooe.arbeiterkammer.at/beratung/ ... irus-.html) entgegen finde ich
"Wenn das Hotel im Sperrgebiet liegt und nicht erreichbar ist, können Sie kostenlos stornieren.
Wenn Sie nicht anreisen möchten, die Anreise aber möglich ist, haben Sie die Kosten zu tragen. Sie können nur versuchen, eine Kulanz-Lösung zu vereinbaren. "
Mir ist nicht wirklich schlüssig, wann was der Fall ist! Aktuell ist die Situation so, dass ich prinzipiell anreisen könnte, allerdings eine Reisewarnung gilt, ich einen Test machen müsste, etc. Das wär für mich alles noch kein Problem. Nur wie ist die rechtliche Auslegung dieser Sache? Hat da irgendwer relevante Infos?