Das ist richtig. Der Nachweis ist freilich extrem aufwändig und teuer. Jetzt werden wir aber OT, das gehört eigentlich in den Covid-Strang.
https://www.zeit.de/wissen/gesundheit/2 ... ansteckung
Das ist richtig. Der Nachweis ist freilich extrem aufwändig und teuer. Jetzt werden wir aber OT, das gehört eigentlich in den Covid-Strang.
https://www.spiegel.de/sport/winterspor ... 80c8084f00Wegen zu hoher Corona-Infektionszahlen fallen die diesjährigen Lauberhornrennen in der Schweiz aus. Die Ausrichter führen die steigenden Zahlen auf Weihnachtsurlauber aus Großbritannien zurück.
Bei der idiotischen Überschrift möchte ich den Artikel gar nicht öffnen. Hin und wieder Polizisten in Uniform in Skigebieten sind eigentlich normal, zur Zeit aber natürlich verstärkt vorhanden. Zusätzlich gibt es natürlich noch die in diesem Thema bereits erwähnten Zivilstreifen und die Alpinpolizei.Kapi hat geschrieben: ↑11.01.2021 - 17:20 WELT: Jetzt schickt Österreich die Polizei auf die Pisten
Https://www.welt.de/politik/ausland/art ... isten.html
Der ist auch mal wieder genial, wenn jemand unter 50 hat ist bei ihm sicher grad einer mit Mutation und somit bleibt weiter zu. Das ist ein Freibrief zur totalen Willkür.Wieder neue Einreiseregeln? Nun soll zwischen 50, unter 200 und Ländern mit Mutationen unterschieden werden.
Das ist doch schlicht und einfach egal ob die einen anderen anstecken können oder nicht, die nicht geimpften werden dereinst ja selber schuld sein dass sie nicht geimpft sind. Geimpfte werden keine Gefahr sein, ungeimpfte schon und zwar für sich selber.Kapi hat geschrieben: ↑11.01.2021 - 16:47Das ist richtig. Der Nachweis ist freilich extrem aufwändig und teuer. Jetzt werden wir aber OT, das gehört eigentlich in den Covid-Strang.
https://www.zeit.de/wissen/gesundheit/2 ... ansteckung
Erinnert mehr an die BLÖD-"Zeitung" als an echten Journalismus...Kapi hat geschrieben: ↑11.01.2021 - 17:20 WELT: Jetzt schickt Österreich die Polizei auf die Pisten
Https://www.welt.de/politik/ausland/art ... isten.html
Echt? Ich dachte die werden mit derBergwacht zum Einsatzort gebracht.Whistlercarver hat geschrieben: ↑11.01.2021 - 18:45 Am Feldberg im Schwarzwald hat die Polizei sogar einen eigenen Motorschlitten. Und die Station ist nur im Winter besetzt wegen den Skifahrern.
Das sind ja italienische VerhältnisseWhistlercarver hat geschrieben: ↑11.01.2021 - 18:45 Am Feldberg im Schwarzwald hat die Polizei sogar einen eigenen Motorschlitten. Und die Station ist nur im Winter besetzt wegen den Skifahrern.
Ja aber an wann ist das gültig? Zb momentan kann ich mich nicht impfen lassen...oder besser darf ich nicht...und wahrscheinlich bis Sommer oder Herbst bleibt einfach so...obwohl ich will das machen...icedtea hat geschrieben: ↑11.01.2021 - 16:11 In Hessen befreien übrigens sowohl die komplette Impfung (länger als zwei Wochen abgeschlossen) als auch die überstandene Infektion (bis max. 6 Monate) von der Einreisequarantäne
https://www.hessen.de/sites/default/fil ... .01.21.pdf
freerider13 hat geschrieben: ↑11.01.2021 - 18:55 Mal ne allgemeine Frage:
ICH werde mich sofort impfen lassen, wenn es mir möglich ist. Auch, wenn damit noch nicht sicher ist ob ich damit einen freifahrtschein zum Skifahren bekomme.
Spielt aber in der Entscheidungsfindung schon auch gehörig mit. Will mein Leben einfach wieder...
Wie haltet ihr das so???
Jan
Same, unabhängig vom Skifahren (auch, wenn meine aktuelle Signatur ja zeigt, dass ich die Hoffnung noch nicht aufgegeben habe). Alleine schon, weil ich einfach keine Lust auf Corona und die Nebenwirkungen habe - auch nicht die "geringeren" die ich in meinem Umfeld in meiner Altersgruppe gesehen habe. Wochen- oder Monatelang nichts schmecken zu können sowie Fatigue-Symptome über einen längeren Zeitraum sind echt uncool. Dasselbe gilt für ne fehlende körperliche Fitness nach der Infektion (dann kann man das Skifahren auch vergessen). Eine Sorge weniger.freerider13 hat geschrieben: ↑11.01.2021 - 18:55 Mal ne allgemeine Frage:
ICH werde mich sofort impfen lassen, wenn es mir möglich ist. Auch, wenn damit noch nicht sicher ist ob ich damit einen freifahrtschein zum Skifahren bekomme.
Spielt aber in der Entscheidungsfindung schon auch gehörig mit. Will mein Leben einfach wieder...
Wie haltet ihr das so???
Jan
Schwierige Frage. Auf der anderen Seite natürlich auch schwer zu begründen, warum die Grundrechte der Personen noch eingeschränkt werden sollen, die schon geimpft sind. Ich vermute auch, dass alles andere rechtlich wohl nicht haltbar ist. Mein persönliches Fazit: In dieser Frage spielt vor allem der Neid eine Rolle. Und Neid ist eine schlechte Eingenschaft. Insofern entspricht das vielleicht nicht meinem "gefühlten" Gerechtigkeitsverständnis, aber mein Verstand sagt ganz klar: Wer geimpft ist, sollte nicht mehr in seiner Freiheit eingeschränkt werden (Ausnahme ist vielleicht eine Kleinigkeit wie das Maskentragen im Supermarkt, alleine schon weil's sonst einfach nicht kontrollierbar ist).
Hauptsächlich weil die Impfung die Zahl der symptomlosen Virenverbreiter erhöht, sie schützt ja nicht vor Infektion sondern beeinflusst den Verlauf. Das verleitet die Geimpften auch zu einer größeren Sorglosigkeit. So lange es noch viele Ungeimpfte gibt ist das nicht haltbar.
Gibts dafür Beweise? Nein.Spezialwidde hat geschrieben: ↑11.01.2021 - 19:38Hauptsächlich weil die Impfung die Zahl der symptomlosen Virenverbreiter erhöht, sie schützt ja nicht vor Infektion sondern beeinflusst den Verlauf. Das verleitet die Geimpften auch zu einer größeren Sorglosigkeit. So lange es noch viele Ungeimpfte gibt ist das nicht haltbar.
WTF. Das ist einfach nur schwammig!!LANDKREIS FULDA, 12.01.2021 – Der Landkreis Fulda hat die Sechste Allgemeinverfügung zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus im Landkreis Fulda geändert. Eingefügt wurde der Passus: Der Bewegungsradius für tagestouristische Ausflüge wird auf den Umkreis von 15 Kilometern um den Wohnort (politische Gemeinde) beschränkt. Die Allgemeinverfügung tritt am Mittwoch, 13. Januar, 0 Uhr, in Kraft und gilt bis zum 18. Januar.
Der Landkreis Fulda ist mit einer 7-Tage-Inzidenz von aktuell 346 weiterhin der Stufe 6 des Eskalationskonzeptes des Landes Hessen zugeordnet. Das Eskalationskonzept wurde von der Hessischen Landesregierung zum 11. Januar 2021 in der Stufe 6 um die Einschränkung des Bewegungsradius auf den Umkreis von 15 Kilometern um den Wohnort für tagestouristische Ausflüge ergänzt. Damit ist dem Landkreis Fulda verbindlich vorgegeben, die Einschränkung des Bewegungsradius‘ bei tagestouristischen Ausflügen zu verfügen.
Das Ziel dieser Allgemeinverfügung ist es nicht, alltägliche Lebensabläufe unserer Bürgerinnen und Bürger zu reglementieren. Vielmehr soll verhindert werden, dass der Landkreis Fulda zum Hotspot für überregionale touristische Aktivitäten wird. Die Allgemeinverfügung ist dabei ein Aspekt, der entscheidende ist nach wie vor die Sperrung einer Vielzahl von Parkplätzen und Zufahrtsstraßen am Wochenende in der Rhön.
Zur Erläuterung einige Beispielfragen und Antworten:
Gilt die Regelung nur für Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Fulda?
Nein. Sie gilt für alle Personen, die tagestouristische Ausflüge im oder in den Landkreis Fulda unternehmen.
Wie wird der Bewegungsradius 15 Kilometer gemessen?
Die Entfernung wird nicht nach Wegstrecke gemessen, sondern als Luftlinie. Ausgangspunkt ist nicht die Wohnadresse, sondern der Punkt der Grenze der Großgemeinde, der dem avisierten Ziel am nächsten liegt. (https://www.calcmaps.com/de/map-radius/)
Gilt diese 15-km-Beschränkung für Einkäufe, Arzttermine, Besuch bei einem Verwandten, Bekannten oder Freund oder Sport?
Nein. Die Beschränkung gilt nur für tagestouristische Ausflüge.
Was ist ein tagestouristischer Ausflug?
Eine Tagesreise ohne Übernachtung, die nicht wegen eines Einkaufs, Arzttermins, Besuchs oder einer sportlichen Aktivität angetreten wird oder auch nicht regelmäßig zum Alltag/zur Lebenswirklichkeit einer Person gehört. Grundsätzlich gilt, je weiter die Anreise in den Landkreis Fulda ist, umso mehr kann unterstellt werden, dass es sich um einen tagestouristischen Ausflug handelt.
Ist eine Wanderung in der Rhön ein tagestouristischer Ausflug?
Nein. Wandern ist eine freizeitsportliche Aktivität.
Ist der Besuch beispielsweise eines Museums in Kassel, Frankfurt oder Würzung ein tagestouristischer Ausflug und verstößt damit gegen die 15-km-Regel?
Ja.
Ist eine Fahrt nach Kassel möglich, um eine Verwandte oder Freundin zu besuchen?
Ja.
Ist zum Beispiel für jemanden aus dem Rhein-Main-Gebiet ein Ausflug in die Rhön möglich?
Nein. Grundsätzlich gilt, je weiter die Anreise in den Landkreis Fulda ist, umso mehr kann unterstellt werden, dass es sich um einen tagestouristischen Ausflug handelt.
Wie wird diese Beschränkung kontrolliert?
Es wird ebenso wie bei der Ausgangssperre stichprobenartige Kontrollen geben.
Werden zur Entlastung der touristischen Hotspots weiterhin die entsprechenden Parkplätze und Zufahrtsstraßen in der Rhön gesperrt?
Ja. An den Wochenenden werden weiterhin besonders frequentierte Parkplätze zwischen 9 und 16 Uhr gesperrt.
Ja. Landkreis Bad Kissingen: 138, Landkreis Rhön-Grabfeld: 158
Ich meine auf Grundlage der 15km-Regel für Fulda, nicht für die bayrischen Kreise.Buckelpistenfan hat geschrieben: ↑11.01.2021 - 20:27Ja. Landkreis Bad Kissingen: 138, Landkreis Rhön-Grabfeld: 158
Die Lange Rhön ist eigentlich sogar noch etwas schöner....
Ich stier dir ja selten zu, aber diese Einstellung finde ich gut. Auch wenn ich deine letzte Aussage mal wieder dein typischer "wir werden alle sterben" Gejammere ist.Theo hat geschrieben: ↑11.01.2021 - 19:58 Ich lasse mich ganz klar so schnell wie möglich impfen.
Es gibt ein gewisses Risiko dass Corona auch mich erwischt, es gibt ein gewisses Risiko dass die Impfung gröbere Nebenwirkungen hat und es mich so erwischt und es gibt eine 100% Wahrscheinlichkeit dass wir alle an den Massnahmen wenn sie zu lange dauern drauf gehen.
https://www.br.de/nachrichten/bayern/al ... en,SLljrsWIm Moment werde mit Hochdruck daran gearbeitet, die Allgemeinverfügung zu erlassen. Dabei müsse aber ein "gewisses Prozedere" eingehalten werden. Aus diesem Grund wird die Regelung frühestens am Mittwoch oder Donnerstag in Kraft treten können. Kontrolliert werden soll mit Hilfe der Polizei dann von Anfang an konsequent. Ein erster Anhaltspunkt seien dabei natürlich die Autokennzeichen.