Schlepplift Ankerstangen

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Mittelhessen
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Schlepplift Ankerstangen

Beitrag von Mittelhessen »

Hallo zusammen!

Wir haben bei unserem Heuss Schlepplift Doppelanker in langer Ausführung. Unser Vorrat ist nun erschöpft. Nun sind wir am überlegen, ob wir uns die Stangen selbst bauen, da wir noch sehr viele Unterteile auf Lager haben. Auch die Gewindeaufsätze sind noch reichlich vorhanden.
Ankerstangen im Handel kosten fast soviel wie Neue komplettierte Anker.

Jetzt zu meinem Anliegen...

Weiß hier jemand, woher man die Orange „Stangenhülle“ aus Kunststoff herbekommt?

Vielen Dank für eure Hilfe

VG Felix

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GIFWilli59
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Re: Schlepplift Ankerstangen

Beitrag von GIFWilli59 »

Darf ich fragen, um welchen Lift es sich handelt? :D

Manchmal sieht man auch Lifte, an denen einige der orangen Ummantelungen fehlen, was bei mir die Frage aufwirft, ob die überhaupt wichtig sind.
Möglicherweise kann man die auch mit Schrumpfschläuchen kostengünstig ersetzen (?)
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Re: Schlepplift Ankerstangen

Beitrag von markus »

Due Ummantelungen bekommst Du normalerweise beim Meingast in Salzburg.
Einfach bei der Wintertechnik Abteilung anrufen, die können euch helfen.
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Mittelhessen
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Re: Schlepplift Ankerstangen

Beitrag von Mittelhessen »

GIFWilli59 hat geschrieben: 18.09.2020 - 19:10 Darf ich fragen, um welchen Lift es sich handelt? :D

Manchmal sieht man auch Lifte, an denen einige der orangen Ummantelungen fehlen, was bei mir die Frage aufwirft, ob die überhaupt wichtig sind.
Möglicherweise kann man die auch mit Schrumpfschläuchen kostengünstig ersetzen (?)
Hierbei geht es um den Kurvenlift in Bad Endbach-Hartenrod. Eine Rarität :D
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Re: Schlepplift Ankerstangen

Beitrag von markus »

Die sind wichtig wegen der Verletzungsgefahr und weil das Aluminium ziemlich Scharfkantig sein kann und bei Minustemperaturen alles mögliche dran Kleben bleibt......
Sie Vereisen auch ziemlich stark.
Und bei uns lässt der TÜV die Bügel ohne Schutz gar nicht zu.
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Mittelhessen
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Re: Schlepplift Ankerstangen

Beitrag von Mittelhessen »

Erstmal vielen Dank für eure Hilfe! Meingast werden wir mal versuchen, jedoch glaube ich, dass das da nicht ganz günstig sein wird 🙊

Weitere Vorschläge können gerne noch gegeben werden😅
markus
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Re: Schlepplift Ankerstangen

Beitrag von markus »

Bei WODL Seilbahnen kannst Du es auch noch versuchen, die haben auch einige Skiliftersatzteile neu und gebraucht.
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Re: Schlepplift Ankerstangen

Beitrag von Ram-Brand »

Gut zu wissen.

Hab irgendwo auch mal einen Bügel gesehen wo das gefehlt hat.
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Re: Schlepplift Ankerstangen

Beitrag von Jens »

Keine Ahnung ob es funktioniert, ich würde evtl. mal einen Versuch mit Schrumpfschlauch versuchen.
Tiefschnee muss gewalzt sein

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Mittelhessen
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Re: Schlepplift Ankerstangen

Beitrag von Mittelhessen »

Moin, habs wahrhaftig bei Wodl auf der Homepage gefunden und direkt angefragt :-D hätte nicht gedacht, das man dies einzeln bekommt 8O
markus
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Re: Schlepplift Ankerstangen

Beitrag von markus »

Ich schreib ja auch keinen Schmarren oder gefährliches Halbwissen hier rein, sondern möchte den Leuten helfen.
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GIFWilli59
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Re: Schlepplift Ankerstangen

Beitrag von GIFWilli59 »

Mittelhessen hat geschrieben: 18.09.2020 - 19:33 Hierbei geht es um den Kurvenlift in Bad Endbach-Hartenrod. Eine Rarität :D
Ah, cool!
Da muss ich auch mal hin, hoffentlich geht diesen Winter mal wieder was...
markus hat geschrieben: 18.09.2020 - 19:36 Die sind wichtig wegen der Verletzungsgefahr und weil das Aluminium ziemlich Scharfkantig sein kann und bei Minustemperaturen alles mögliche dran Kleben bleibt......
Sie Vereisen auch ziemlich stark.
Und bei uns lässt der TÜV die Bügel ohne Schutz gar nicht zu.
@Verletzungsgefahr: Wenn man den Bügel abbekommt, bringt das Stück Plastik aber wohl auch eher nichts mehr, oder?
Bei scharfen Kanten natürlich schon.
Vereisen und kleben bleiben ist logisch...

@TÜV: Ich glaube, in Hessen kann man die Abnahme auch ohne Gehänge machen, wie sonst konnte mancher Lift mit 10 % mehr Gehängen als erlaubt fahren :D
Bügel ohne Kunststoffmantel habe ich aber immer nur Einzelfälle gesehen, max. mal 5 pro Lift.
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Re: Schlepplift Ankerstangen

Beitrag von Chense »

GIFWilli59 hat geschrieben: 20.09.2020 - 21:50
Mittelhessen hat geschrieben: 18.09.2020 - 19:33 Hierbei geht es um den Kurvenlift in Bad Endbach-Hartenrod. Eine Rarität :D
Ah, cool!
Da muss ich auch mal hin, hoffentlich geht diesen Winter mal wieder was...
markus hat geschrieben: 18.09.2020 - 19:36 Die sind wichtig wegen der Verletzungsgefahr und weil das Aluminium ziemlich Scharfkantig sein kann und bei Minustemperaturen alles mögliche dran Kleben bleibt......
Sie Vereisen auch ziemlich stark.
Und bei uns lässt der TÜV die Bügel ohne Schutz gar nicht zu.
@Verletzungsgefahr: Wenn man den Bügel abbekommt, bringt das Stück Plastik aber wohl auch eher nichts mehr, oder?
Bei scharfen Kanten natürlich schon.
Vereisen und kleben bleiben ist logisch...

@TÜV: Ich glaube, in Hessen kann man die Abnahme auch ohne Gehänge machen, wie sonst konnte mancher Lift mit 10 % mehr Gehängen als erlaubt fahren :D
Bügel ohne Kunststoffmantel habe ich aber immer nur Einzelfälle gesehen, max. mal 5 pro Lift.
Das mit den 10% ist aber so eine Sache - Wir haben das ja einige Jahre praktiziert, dass wir mit 10-15% weniger Gehängen gefahren sind. Schlussendlich sind nur 10% zulässig müssen von einer §20 Person abgenommen werden und man benötigt z.B. eine neue Berechnung der Auflagekräfte ... was die Norm dazu sagt kann ich gerne noch raussuchen.
Erst wenn der letzte SL stillgelegt,
die letzte PB abgebrochen,
und die letzte Piste modelliert ist,
werdet Ihr herausfinden, daß der Skisport tot ist!

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Re: Schlepplift Ankerstangen

Beitrag von GIFWilli59 »

Gerne. :)
Was ist denn eine §20 Person?
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Re: Schlepplift Ankerstangen

Beitrag von mayrhofner »

GIFWilli59 hat geschrieben: 21.09.2020 - 12:55 Gerne. :)
Was ist denn eine §20 Person?
Eine Person nach §20 Seilbahngesetz. So jemand wird benötigt um gewisse Umbauten durchführen zu können, bzw. diese abzunehmen.
§ 20.
(1) Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie hat in einem nach seilbahnspezifischen Fachgebieten unterteilten Verzeichnis Personen zu führen, unter deren Leitung genehmigungsfreie Bauvorhaben gemäß § 18 Abs. 1 Z 1 und Abs. 3 ausgeführt werden können, sofern hinsichtlich deren Verlässlichkeit und Eignung keine Bedenken bestehen und sie überdies folgende Voraussetzungen erfüllen:

1. Vollendung des für das betreffende Fachgebiet vorgesehenen Studiums an einer Universität, Fachhochschule oder höheren technischen Lehranstalt;

2. praktische Erfahrungen bei der Projektierung, dem Bau oder dem Betrieb von Seilbahnen gemäß § 2 Abs. 2 Z 1 und 2 bei einem inländischen Unternehmen in der Dauer von mindestens zwei Jahren, wobei einem inländischen Unternehmen ein solches mit Sitz in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft mit gleichwertigem Sicherheitsstandard gleichzuhalten ist;

3. Kenntnis der für das Fachgebiet in Betracht kommenden Vorschriften.

(2) Ziviltechniker einschlägiger Fachgebiete erfüllen im Rahmen ihrer Befugnis jedenfalls die Voraussetzungen gemäß Abs. 1.
Nachzulesen hier

Was genau alles mit oder ohne §20 Person gemacht werden kann, steht in dieser Verordnung
And now for something completely different...
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Re: Schlepplift Ankerstangen

Beitrag von Chense »

GIFWilli59 hat geschrieben: 21.09.2020 - 12:55 Gerne. :)
Was ist denn eine §20 Person?
Mayrhofener hats ja eh schon beantwortet: Es steht nicht in der Norm sondern in der Verordnung über baugenehmigungsfreie Vorhaben an Seilbahnen VbgSeil 2006. Dort heisst es:

2. Abschnitt: Genehmigungsfreie Bauvorhaben
Genehmigungsfreie Bauvorhaben gemäß § 18 Abs. 1 Z 1 SeilbG 2003
§ 6. Bauvorhaben gemäß § 18 Abs. 1 Z 1 SeilbG 2003, deren Durchführung unter Leitung einer Person im Sinne des § 20 SeilbG 2003 zu erfolgen hat, sind nachstehend angeführte Zu- oder Umbauten sowie damit verbundene Abtragungsmaßnahmen: [...]
34. Betrieb mit einer gegenüber dem bewilligten Zustand geringeren Anzahl an Gehängen (max. minus 10 %) bei Schleppliften;

Was genau die §20 Person dann fordert hängt wohl von ihr selbst ab, bei uns wurde damals ein Auflagesicherheitsnachweis für das Seil gefordert, weil die neueren Leitner-SL ohnehin sehr geringe Rollendrücke haben ... das war ein ziemlicher Act der dann eine neue Seilberechnung seitens Leitner nach sich gezogen hat. Bei den älteren SL hingegen wars nicht ganz so schlimm aber auch ein ordentlicher Aufwand - Lift mitten im Sommer aufbügeln, mehrere Stunden unter Aufsicht des §20ers laufen lassen, Abbügeln ... da kommen gut Kosten zusammen wo man sich am Ende fragt ob es nicht einfach sinnvoller gewesen wäre ein paar Gehänge nachzukaufen :D
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Re: Schlepplift Ankerstangen

Beitrag von icedtea »

Wenn ich es richtig verstehe sind das ja die österreichischen Regelungen; wie sieht es denn in Deutschland aus? Das wäre dann ja für die Freunde im Lahn-Dill-Bergland relevant :wink:
Wo ich schon war:
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Re: Schlepplift Ankerstangen

Beitrag von Chense »

icedtea hat geschrieben: 22.09.2020 - 12:15 Wenn ich es richtig verstehe sind das ja die österreichischen Regelungen; wie sieht es denn in Deutschland aus? Das wäre dann ja für die Freunde im Lahn-Dill-Bergland relevant :wink:
Ja das ist eine österreichische Regelung, ich hatte es fälschlicherweise im Kopf, dass es aus der EN kommt. Danke für den Hinweis.
Wie es in Deutschland aussieht, weiss ich nicht, so etwas wie eine Vbg oder SchleppVO gibt es ja in Deutschland m.e. nicht und die BOSeil gibt nichts her, villeicht kann markus uns dazu etwas sagen?
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Re: Schlepplift Ankerstangen

Beitrag von Mittelhessen »

Hallo zusammen, vielen Dank für eure Hilfe und Infos! Gestern habe ich dann endlich von Wodl die langersehnte Antwort bekommen. Sie können es einzeln Liefern und die Bestellung wäre in 3-4 Wochen da.

Zu der Gehängeanzahl... wir haben 57 Gehänge montiert. Ist das richtig, das wir generell nur mit 57 Stück fahren dürfen? Mir ist das neu, dass es dort Vorgaben gibt. Liegt vielleicht aber auch daran, dass der Lift von 1979 ist🙊

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Re: Schlepplift Ankerstangen

Beitrag von markus »

Natürlich gibts da vorgaben. Der Lift wurde ja auf einen Gehänge Mindestabstand laut Seillinienberechnung zugelassen. Ihr müsst da ja unterlagen haben. Und in den Tüv berichten steht das normal auch drin.
Wir haben z.b. beim Kurvenlift einen zulässigen abstand von 20,37 meter.
Die Liftgeschwindigkeit und Gehänge folgezeit spielt natürlich auch eine Rolle.
Lies Dir mal die BO Schlepp durch.

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