Somit dürfte es völlig egal sein, wo man hinfährt, solange man in weniger als 24h zurück ist.*
Was mich noch interessieren würde: wie sieht es mit Anmelde- und Testpflicht bei der Rückkehr aus, weiß da jemand was dazu?
Also zumindest was die Anmeldepflicht angeht meint einreiseanmeldung.de dazu:
Zitat:
"Wann muss ich meine Daten nicht angeben?"
"wenn Sie sich im Rahmen des Grenzverkehrs weniger als 24 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder für bis zu 24 Stunden in die Bundesrepublik Deutschland einreisen"
Ich vermute mal, dass gilt auch für die Testung (welche für mich wg. Impfung zum Glück eh obsolet wäre)
Ist für die Einreise aus Deutschland generell keine Quarantäne mehr erforderlich, sondern nur Test & Co, und der kann auch nach der Einreise Erfolgen. Es gibt keinerlei Limitierung auf Kurzaufenthalte. Die Registrierung ist aber weiterhin erforderlich.
wo muss man sich denn Registrieren? Hat da jemand einen Link?
Und weiß jemand, ob die hierzulande praktizierten Schnelltests von Österreich anerkannt werden, oder muss es ein PCR-Test sein? Sonntag könnte der interessantere Tag vom WE werden, je nach Aufwand würde ich vllt. sogar einen Test machen um fahren zu können, auch wenn meine TSC (4 Tage bisher ..) ja nur noch bis Samstag gilt...
Ist für die Einreise aus Deutschland generell keine Quarantäne mehr erforderlich, sondern nur Test & Co, und der kann auch nach der Einreise Erfolgen. Es gibt keinerlei Limitierung auf Kurzaufenthalte. Die Registrierung ist aber weiterhin erforderlich.
sehr schön dass die erstimpfung reicht. gibt's auch die Möglichkeit ein Ersatz analog PDF auszufüllen wie in de?
@Testpflicht Skipiste, reicht hier auch eine erstimpfubng?
Kommentar zu dem Theater, es zeigt nur wie haltlos und willkürlich das ganze Verfahren in den letzten Monaten war... es hat sich ggü Februar nichts geändert aber jetzt geht es plötzlich . Gut dass ich meine Schlüsse gezogen habe
Menschen, die nicht geimpft oder genesen sind, können sich der neuen Einreiseverordnung der Bundesregierung (Deutschland) zufolge freitesten, wenn sie aus einem Risikogebiet kommen. Dafür reicht ein Antigentest, der nicht älter ist als 48 Stunden.
molotov hat geschrieben: ↑13.05.2021 - 11:44
sehr schön dass die erstimpfung reicht. gibt's auch die Möglichkeit ein Ersatz analog PDF auszufüllen wie in de?
Ja, aber nur wenn die elektronische Registrierung nicht möglich ist:
(3) Ist die Registrierung nicht über das elektronische Formular möglich, kann der Verpflichtung gemäß Abs. 1 ausnahmsweise durch Ausfüllen des Formulars entsprechend der Anlage E oder der Anlage F entsprochen werden.
molotov hat geschrieben: ↑13.05.2021 - 11:44
@Testpflicht Skipiste, reicht hier auch eine erstimpfubng?
Nein.
Stani hat geschrieben: ↑13.05.2021 - 12:13
weiß jmd wann kommt die VO für die anderen EU-Staaten ?
molotov hat geschrieben: ↑13.05.2021 - 11:44
sehr schön dass die erstimpfung reicht. gibt's auch die Möglichkeit ein Ersatz analog PDF auszufüllen wie in de?
Ja, aber nur wenn die elektronische Registrierung nicht möglich ist:
(3) Ist die Registrierung nicht über das elektronische Formular möglich, kann der Verpflichtung gemäß Abs. 1 ausnahmsweise durch Ausfüllen des Formulars entsprechend der Anlage E oder der Anlage F entsprochen werden.
molotov hat geschrieben: ↑13.05.2021 - 11:44
@Testpflicht Skipiste, reicht hier auch eine erstimpfubng?
Nein.
Stani hat geschrieben: ↑13.05.2021 - 12:13
weiß jmd wann kommt die VO für die anderen EU-Staaten ?
Schneefuchs hat geschrieben: ↑13.05.2021 - 09:48
Man hat 24h Zeit den Test durchzuführen. Wenn man vorher wieder ausreist sollte doch alles in Ordnung sein. Sieht gut aus für Tagestouren.
Da reicht ein Schnelltest. Zumindest am Stubaier wurde auch eine Teststation an der Talstation eingerichtet, aber Öffnungszeiten beachten! (auch fürs Skigebiet...)
Wir haben vorhin die Mitteilung unseres Hotels am Wilden Kaiser bekommen für unseren Urlaub nach Pfingsten.
Es heißt auch hier, dass die im Hotel durchgeführten Schnelltests ab 2 Tagen Aufenthalt offiziell als Dokument ausgestellt werden, und man diese dann auch bei Gastronomie/Bergbahnen einsetzen kann! Klingt sehr gut!
Den Test zum check-in muss man aber, soweit ich das verstanden habe, vor der Anreise bereits gemacht haben und mitbringen.
Das bestätigt dann auch weitgehend die Informationen die ski-chrigel von seinem Hotel in Tux bekam.
molotov hat geschrieben: ↑13.05.2021 - 11:44
sehr schön dass die erstimpfung reicht. gibt's auch die Möglichkeit ein Ersatz analog PDF auszufüllen wie in de?
Ja, aber nur wenn die elektronische Registrierung nicht möglich ist:
(3) Ist die Registrierung nicht über das elektronische Formular möglich, kann der Verpflichtung gemäß Abs. 1 ausnahmsweise durch Ausfüllen des Formulars entsprechend der Anlage E oder der Anlage F entsprochen werden.
(3) Ist die Registrierung nicht über das elektronische Formular möglich, kann der Verpflichtung gemäß Abs. 1 ausnahmsweise durch Ausfüllen des Formulars entsprechend der Anlage E oder der Anlage F entsprochen werden.
Die aktuelle Entwicklung lässt ja nun tatsächlich Spielraum, Anfang Juni aus DL mal für ein WE auf den Hintertuxer zu fahren.
Allerdings habe ich auch nach viel Recherche noch nicht so richtig durchstiegen wie die Regelungen sind. Vllt kann mir das Forum ja weiterhelfen?
Wenn ich in AT nächtige, muss ich als täglich einen Schnellltest im Hotel durchführen? Mit diesem kann ich dann touristische Einrichtungen und die Gastro besuchen?
Hat dieser Test im Hotel auch somit Gültigkeit, um die Quarantäne bei Rückreise zu umgehen?
Ich verweise gerne nochmal auf meinen Beitrag vom 7.5.21: viewtopic.php?p=5324410#p5324410
Der hat mW immer noch Gültigkeit und wurde von einem anderen Hotel im Stubaital ebenfalls bestätigt.
Einzig noch offen ist, ob man wirklich ohne gültigen Test nach AT einreisen darf und diesen erst an der Hotelreception machen kann. Darüber wird uns die neue Verordnung übermorgen dann wohl in letzter Sekunde noch aufklären.
Was die Rückreise nach DE betrifft, kann ich mich nicht äussern. Für die Schweiz jedenfalls braucht es nichts.
basti.ethal hat geschrieben: ↑17.05.2021 - 09:36
Wenn ich in AT nächtige, muss ich als täglich einen Schnellltest im Hotel durchführen? Mit diesem kann ich dann touristische Einrichtungen und die Gastro besuchen?
Hat dieser Test im Hotel auch somit Gültigkeit, um die Quarantäne bei Rückreise zu umgehen?
Du musst zum erstmaligen Betreten einen Test vorweisen. Wenn du dann im Hotel keine weiteren Dienstleistungen wie das Restaurant oder den Wellnessbereicht benutzt brauchst du keine weiteren Tests. Für alle Bereiche wo Tests nötig sind gibt es laut der Verordnung folgende Optionen:
Als Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr im Sinne dieser Verordnung gilt
ein Nachweis über ein negatives Ergebnis eines SARS-CoV-2-Antigentests zur Eigenanwendung, der in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasst wird und dessen Abnahme nicht mehr als 24 Stunden zurückliegen darf,
ein Nachweis einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines Antigentests auf SARS-CoV-2, dessen Abnahme nicht mehr als 48 Stunden zurückliegen darf,
ein Nachweis einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines molekularbiologischen Tests auf SARS-CoV-2, dessen Abnahme nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen darf,
eine ärztliche Bestätigung über eine in den letzten sechs Monaten überstandene Infektion mit SARS-CoV-2, die molekularbiologisch bestätigt wurde,
ein Nachweis über eine mit einem zentral zugelassenen Impfstoff gegen COVID-19 erfolgte
Erstimpfung ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung, wobei diese nicht länger als drei Monate zurückliegen darf, oder
Zweitimpfung, wobei die Erstimpfung nicht länger als neun Monate zurückliegen darf, oder
Impfung ab dem 22. Tag nach der Impfung bei Impfstoffen, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist, wobei diese nicht länger als neun Monate zurückliegen darf, oder
Impfung, sofern mindestens 21 Tage vor der Impfung ein positiver molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 bzw. vor der Impfung ein Nachweis über neutralisierende Antikörper vorlag, wobei die Impfung nicht länger als neun Monate zurückliegen darf,
ein Nachweis nach § 4 Abs. 18 EpiG oder ein Absonderungsbescheid, wenn dieser für eine in den letzten sechs Monaten vor der vorgesehenen Testung nachweislich mit SARS-CoV-2 erkrankte Person ausgestellt wurde,
ein Nachweis über neutralisierende Antikörper, der nicht älter als drei Monate sein darf.
Variante 1 ist ein Speziallfall der bisher noch nicht wirklich existiert und nicht von anderen Ländern akzeptiert wird. Ich glaube Hotel-Tests werden meist dieser Fall sein wenn sie denn überhaupt funktionieren. Es gibt aber fast überall kostenlose Angebote für Variante 2 die tendenziell angenehmer und auch im Ausland akzeptiert sind.
ski-chrigel hat geschrieben: ↑17.05.2021 - 09:44
Einzig noch offen ist, ob man wirklich ohne gültigen Test nach AT einreisen darf und diesen erst an der Hotelreception machen kann. Darüber wird uns die neue Verordnung übermorgen dann wohl in letzter Sekunde noch aufklären.
Die aktuelle VO erlaubt das Testen zum Schnellstmöglichen Zeitpunkt nach der Einreise, bis dahin gilt die Quarantäne. Ich glaube nicht, dass die neue VO das abschaffen wird.
Spätestens Morgen kurz vor Mitternacht sollte die ab dem 19. gültige neue Einreise-VO erscheinen, dann kann man konkretes sagen (zumindest bis sie wieder geändert wird).
EDIT: Ich habe noch eine Testart vergessen, die direkt unter den oberen erwähnt wird:
Kann ein Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr nicht vorgelegt werden, ist ausnahmsweise ein SARS-CoV-2-Antigentest zur Eigenanwendung unter Aufsicht des Betreibers einer Betriebsstätte gemäß den §§ 5 bis 7, einer nicht öffentlichen Sportstätte gemäß § 8, einer Freizeit- und Kultureinrichtung gemäß § 9, eines Alten- und Pflegeheims oder einer stationären Wohneinrichtung der Behindertenhilfe (§ 11), einer Krankenanstalt, Kuranstalt oder eines sonstigen Ortes, an dem eine Gesundheitsdienstleistung erbracht wird (§ 12) oder des für eine Zusammenkunft Verantwortlichen (§§ 13 bis 16) durchzuführen. Das negative Testergebnis ist für die Dauer des Aufenthalts bereitzuhalten.
Ich glaube das sind dann die Hoteltests, und die gelten nur im Hotel selbst!
Auch interessant ist:
§ 21. Sofern in dieser Verordnung ein Nachweis über eine geringe epidemiologische Gefahr vorgesehen ist, ist der Inhaber einer Betriebsstätte, der Verantwortliche für einen bestimmten Ort oder der für eine Zusammenkunft Verantwortliche zur Ermittlung folgender personenbezogener Daten der betroffenen Person ermächtigt:
Name,
Geburtsdatum,
Gültigkeitsdauer des Nachweises und
Barcode bzw. QR-Code.
Darüber hinaus ist er berechtigt, Daten zur Identitätsfeststellung zu ermitteln. Eine Vervielfältigung oder Aufbewahrung der Nachweise und der in den Nachweisen enthaltenen personenbezogenen Daten ist ebenso unzulässig wie die Verarbeitung der im Rahmen der Identitätsfeststellung erhobenen Daten.
Sprich, die Datenaufnahme ist für die Wirte nicht verpflichtend, aber für die Gäste wenn die Wirte es verlangen.
Zuletzt geändert von hch am 17.05.2021 - 11:37, insgesamt 2-mal geändert.
Was die Rückreise nach DE betrifft, kann ich mich nicht äussern. Für die Schweiz jedenfalls braucht es nichts.
Einreise nach D.
Musst du die https://www.einreiseanmeldung.de/ Ausfüllen, plus Test wenn du nicht weniger als 24 Stunden dort warst. Details dann dort je nachdem wie lange du dort warst. Noch Ist Österreich Risikogebeit
Der Hintertuxer Gletscher schreibt, dass man ab 19.5. kein negatives Testergebnis mehr zum Skifahren mitführen müsse.
Auf der Homepage des Stubaiers hatte ich das heute früh auch gelesen, jetzt finde ich es nicht mehr.
Und der Kaunertaler schreibt, dass es weiterhin eines brauche.
Schon lustig, dass man zwei Tage vorher immer noch nicht genau weiss, was gelten wird...
ski-chrigel hat geschrieben: ↑17.05.2021 - 11:03
Der Hintertuxer Gletscher schreibt, dass man ab 19.5. kein negatives Testergebnis mehr zum Skifahren mitführen müsse.
Auf der Homepage des Stubaiers hatte ich das heute früh auch gelesen, jetzt finde ich es nicht mehr.
Und der Kaunertaler schreibt, dass es weiterhin eines brauche.
Schon lustig, dass man zwei Tage vorher immer noch nicht genau weiss, was gelten wird...
Zum Skifahren brauchte man eh nie einen Test. Nur zum Skifahren auf einer Piste nachdem man unmittelbar zuvor eine öffentliche Seilbahn (excl) Schlepplift benutzt hat.
Aber die Verordnung die dass regelt und auch das Take Away im Skigebiet verbietet ist zum 19.5. aufgehoben:
Muss der Test beim Kauf des Tickets gültig sein oder während des Skifahrens? Wenn die Gültigkeit des Tests sagen wir mal Mitte des Skitags abläuft wird man ja kaum zum Verlassen des Gebiets gezwungen oder zum Verlassen der Gastro. Man könnte sozusagen 1min vor Ablauf noch "einchecken"?! Kann man jetzt auch spitzfindig beantworten, denke ich der Praxis wird das keine Rolle spielen
ski-chrigel hat geschrieben: ↑17.05.2021 - 11:18
Natürlich meine ich mit „Skifahren“ das Benützen der Skipisten nach der Benützung einer Gondel-/Sesselbahn oä. Du bist da etwas spitzfindig
"juristische Spitzfindigkeiten" wie Kanzler Kurz sagen würde. Aber für jemanden der gerne Varianten fährt oder Touren mit Seilbahnunterstützung unternimmt war das Essentiell um nur ca 2 Mal pro Woche zu Testen statt 3-4 Mal.
Stäntn hat geschrieben: ↑17.05.2021 - 11:22
Muss der Test beim Kauf des Tickets gültig sein oder während des Skifahrens? Wenn die Gültigkeit des Tests sagen wir mal Mitte des Skitags abläuft wird man ja kaum zum Verlassen des Gebiets gezwungen oder zum Verlassen der Gastro. Man könnte sozusagen 1min vor Ablauf noch "einchecken"?! Kann man jetzt auch spitzfindig beantworten, denke ich der Praxis wird das keine Rolle spielen
Es gilt für das Betreten der Skipisten und der Gastronomie, mit den netten Zusätzen:
(4) Als Betreten im Sinn des Abs. 1 gilt auch das Verweilen.
bzw,
Als Betreten im Sinne dieser Verordnung gilt auch das Verweilen (§ 1 Abs. 2 des COVID-19-Maßnahmengesetzes [COVID-19-MG], BGBl. I Nr. 12/2020).
Also die Skipiste oder die Gastronomie musst du verlassen. Wobei es glaube ich weniger um das Fertigfahren der Abfahrt geht, sondern um die erneute Liftfahrt. Wobei du zumindest noch Schlepper nach dem Ablauf benutzen darfst.
Erstmal Danke für die schnellen Infos.
So 100% klar scheint das alles ja noch nicht zu sein.
Aber ich denke mal, dass einige AFler aus DL bestimmt zeitnah die ersten Erfahrungen hierzu sammeln und hier dann mit uns teilen werden
Den Urlaubsantrag habe ich auf jeden Fall schonmal eingetragen