in Bayern gilt das selbe:Florian86 hat geschrieben: ↑08.12.2020 - 16:41 Na wenn Du Dir sicher bist. Ich verstehe die Regelungen anders, ist aber sicher je nach Gesundheitsamt unterschiedlich. So wie ich das hier in München lese:
- positiver Coronatest -> ab Testzeitpunkt 10 Tage Quarantäne
- Kontaktperson 1. Kategorie -> ab Kontaktzeitpunkt 14 Tage Quarantäne
Ich denke nicht, dass da bei Reiserückkehrern ein Unterschied gemacht wird, denn augenscheinlich ist die Logik dahinter: wer positiv getestet wird, ist ab dem Zeitpunkt noch für weitere 10 Tage ansteckend (wenn keine Symptome vorliegen, bei Vorliegen von Symptomen geht die Quarantäne ggf. auch länger). Desweiteren darf Dich das Gesundheitsamt als Reiserückkehrer auffordern, einen Test zu machen (Testpflicht), d.h. u.U. kommt man gar nicht drum rum. Wenn das bei Euch in Hessen (?) anders gemacht wird, dann gut für Euch!
Bei meinem bisher einziger Test kam das Ergebnis nach ca. 40h, was ich OK fand. Bloß weil es einmal eine bestimmte Zeit gedauert hat, wird es ja nicht unbedingt immer gleich schnell gehn.
Alle Einreisenden aus Risikogebieten müssen vor der Einreise eine Einreiseanmeldung unter www.einreiseanmeldung.de vornehmen. Von dieser Meldepflicht gibt es Ausnahmen.
Außerdem müssen sich Einreisende unverzüglich für zehn Tage in häusliche Quarantäne begeben, wenn sie sich innerhalb von zehn Tagen vor ihrer Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Das gilt jetzt auch für Tagesausflüge zu touristischen oder sportlichen Zwecken.
Eine Verkürzung der Quarantänedauer kann durch einen negativen Coronatest erfolgen, der frühestens fünf Tage nach der Einreise durchgeführt werden kann. In bestimmen Fällen gibt es Ausnahmen von der Quarantänepflicht.
Gruß,
Markman