Plan B für die Schweiz. wenn in Ö kein Skifahren möglich ist

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markman
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Re: Plan B für die Schweiz. wenn in Ö kein Skifahren möglich ist

Beitrag von markman »

Florian86 hat geschrieben: 08.12.2020 - 16:41 Na wenn Du Dir sicher bist. Ich verstehe die Regelungen anders, ist aber sicher je nach Gesundheitsamt unterschiedlich. So wie ich das hier in München lese:
- positiver Coronatest -> ab Testzeitpunkt 10 Tage Quarantäne
- Kontaktperson 1. Kategorie -> ab Kontaktzeitpunkt 14 Tage Quarantäne
Ich denke nicht, dass da bei Reiserückkehrern ein Unterschied gemacht wird, denn augenscheinlich ist die Logik dahinter: wer positiv getestet wird, ist ab dem Zeitpunkt noch für weitere 10 Tage ansteckend (wenn keine Symptome vorliegen, bei Vorliegen von Symptomen geht die Quarantäne ggf. auch länger). Desweiteren darf Dich das Gesundheitsamt als Reiserückkehrer auffordern, einen Test zu machen (Testpflicht), d.h. u.U. kommt man gar nicht drum rum. Wenn das bei Euch in Hessen (?) anders gemacht wird, dann gut für Euch!

Bei meinem bisher einziger Test kam das Ergebnis nach ca. 40h, was ich OK fand. Bloß weil es einmal eine bestimmte Zeit gedauert hat, wird es ja nicht unbedingt immer gleich schnell gehn.
in Bayern gilt das selbe:

Alle Einreisenden aus Risikogebieten müssen vor der Einreise eine Einreiseanmeldung unter www.einreiseanmeldung.de vornehmen. Von dieser Meldepflicht gibt es Ausnahmen.
Außerdem müssen sich Einreisende unverzüglich für zehn Tage in häusliche Quarantäne begeben, wenn sie sich innerhalb von zehn Tagen vor ihrer Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Das gilt jetzt auch für Tagesausflüge zu touristischen oder sportlichen Zwecken.

Eine Verkürzung der Quarantänedauer kann durch einen negativen Coronatest erfolgen, der frühestens fünf Tage nach der Einreise durchgeführt werden kann. In bestimmen Fällen gibt es Ausnahmen von der Quarantänepflicht.


Gruß,
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Florian86
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Re: Plan B für die Schweiz. wenn in Ö kein Skifahren möglich ist

Beitrag von Florian86 »

markman hat geschrieben: 08.12.2020 - 17:34 in Bayern gilt das selbe:

Alle Einreisenden aus Risikogebieten müssen vor der Einreise eine Einreiseanmeldung unter www.einreiseanmeldung.de vornehmen. Von dieser Meldepflicht gibt es Ausnahmen.
Außerdem müssen sich Einreisende unverzüglich für zehn Tage in häusliche Quarantäne begeben, wenn sie sich innerhalb von zehn Tagen vor ihrer Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Das gilt jetzt auch für Tagesausflüge zu touristischen oder sportlichen Zwecken.

Eine Verkürzung der Quarantänedauer kann durch einen negativen Coronatest erfolgen, der frühestens fünf Tage nach der Einreise durchgeführt werden kann. In bestimmen Fällen gibt es Ausnahmen von der Quarantänepflicht.


Gruß,
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Diese Regel kenn ich. Da steht aber nix, was los ist, wenn man nach 5 Tagen einen Test macht, und der dann positiv ist. Wird dann standardmäßig angenommen, dass man sich definitiv im Urlaub angesteckt hat, und somit gelten die "10 Tage Quarantäne wegen positivem Testergebnis" ab Heimkehr? Oder doch ab Datum positiver Test? Das Gesundheitsamt könnte ja auch folgende Möglichkeit sehen: Familienmitglied hat sich im Urlaub angesteckt, man selbst aber erst zu Hause im gemeinsamen Haushalt. In dem Fall müsste das Gesundheitsamt annehmen, dass "10 Tage Quarantäne ab Heimkehr" nicht ausreichend sind. Verstehst Du meinen Gedankengang?

Und weiter: die Gesundheitsämter gehen meines Wissen von einem infektiösen Zeitraum von 12 Tagen aus:
- bei Symptomen im Zeitraum "2 Tage vor Symptombeginn" bis "10 Tage nach Symtombeginn", stellen aber noch die Bedingung, dass die Symptome abgeklungen sein müssen, um die Quarantäne zu beenden
- ohne Symptome im Zeitraum "2 Tage vor Test" bis "10 Tage nach Test", wenn in der Zwischenzeit keine Symptome auftreten; Ausnahme: man kann genau sagen, wann man sich bei wem angesteckt hat, dann ändert sich der Quarantäne-Zeitraum möglicherweise
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2017/18 (u.a.): Splügen~Monte Rosa Ski~Pila~Valtournenche~Cervinia~Toggenburg ~Ratschings~Superskirama(x8)~Cardrona~Porters~Roundhill~Ruapehu(x6)
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Re: Plan B für die Schweiz. wenn in Ö kein Skifahren möglich ist

Beitrag von markman »

Florian86 hat geschrieben: 09.12.2020 - 17:06
Diese Regel kenn ich. Da steht aber nix, was los ist, wenn man nach 5 Tagen einen Test macht, und der dann positiv ist. Wird dann standardmäßig angenommen, dass man sich definitiv im Urlaub angesteckt hat, und somit gelten die "10 Tage Quarantäne wegen positivem Testergebnis" ab Heimkehr?
naja, wenn man 5 Tage in Quarantäne war, wo soll man sich angesteckt haben? Beim Haustier vielleicht? :-)
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Florian86
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Re: Plan B für die Schweiz. wenn in Ö kein Skifahren möglich ist

Beitrag von Florian86 »

markman hat geschrieben: 09.12.2020 - 17:52
Florian86 hat geschrieben: 09.12.2020 - 17:06
Diese Regel kenn ich. Da steht aber nix, was los ist, wenn man nach 5 Tagen einen Test macht, und der dann positiv ist. Wird dann standardmäßig angenommen, dass man sich definitiv im Urlaub angesteckt hat, und somit gelten die "10 Tage Quarantäne wegen positivem Testergebnis" ab Heimkehr?
naja, wenn man 5 Tage in Quarantäne war, wo soll man sich angesteckt haben? Beim Haustier vielleicht? :-)
Nein, beim Familienmitglied. Außer alle isolieren sich voneinander, so dass eine Ansteckung innerhalb der Familie absolut ausgeschlossen ist. Person 1 hat sich am letzten Tag des Urlaubs angesteckt, Person 2 nicht. Die beiden leben aber zusammen. Person 2 steckt sich dann während der Quarantäne an, und wird beim Test an Tag 5 positiv getestet, Person 1 ebenso. Natürlich ist das konstruiert, aber möglich, und daher nicht komplett auszuschließen. Ich denke die Gesundheitsämter arbeiten da mit Wahrscheinlichkeiten.
Oder auch nur: Ansteckung kurz vor Heimfahrt. Bis man Symptome entwickelt bzw. eine ansteckende Viruslast vorhanden ist vergehen ein paar Tage. Nach den 5 Tagen schlägt der PCR-Test tatsächlich an, man ist aber schon ab dann noch etwa 10 Tage für andere ansteckend.

Und nochmal: ich finde keine Beschreibung/Handlungsansweisung was als Urlaubsrückkehrer bei positivem Test angezeigt ist. Wenn Du da ne konkrete Quelle von einem Gesundheitsamt o.Ä. hast, dann bitte her damit. Es würde mich wirklich interessieren! :-)

Konkret übrigens, wie das hier in München abläuft (unabhängig von einer Reiserückkehr). Mein Freund hatte "rot" in der Corona-Warnapp, wohl durch einen Kollegen, mit dem es keinen ganz engen Kontakt gab. Der Kontakt war laut App vor 6 Tagen. Also hat er sich freiwillig testen lassen. Und ich dann gleich mit, kann ja nicht schaden, abundzu das Testangebot zu nutzen. Was hätte das für Konsequenzen gehabt (ich unterstelle hier immer symptomfreiheit)?
Beide negativ -> keine Quarantäne für beide
Beide positiv -> 10 Tage Quarantäne für beide
Einer postitiv, einer negativ -> Positiv getesteter 10 Tage Quarantäne, negativ getesteter 14 Tage Quarantäne - und warum? Der negativ getestete kann sich möglicherweise im Haushalt beim anderen anstecken; deshalb muss er länger in Quarantäne bleiben. Diese 14 Tage gelten übrigens für alle Haushaltsmitglieder...
Zum Glück haben wir beide übrigens ein negatives Testergebnis erhalten. Und ja: natürlich hätten wir uns gar nicht unbedingt testen lassen müssen, hielten es aber für sinnvoll.
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Re: Plan B für die Schweiz. wenn in Ö kein Skifahren möglich ist

Beitrag von tom03 »

Hi zusammen,

kann ich (wohnhaft in BaWü) in die Schweiz zum skifahren (1 Tag) und durch Österreich (Transit) fahren ohne danach zurück in Dtld in Quarantäne zu kommen ?
Für BaWü giilt ja die 24h Regelung... ?

Hätte nie im Traum gedacht, dass sowas mal zum Problem wird :-(

LG und bleibt gesund, Tom
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Re: Plan B für die Schweiz. wenn in Ö kein Skifahren möglich ist

Beitrag von WackelPudding »

tom03 hat geschrieben: 09.12.2020 - 20:06 Hi zusammen,

kann ich (wohnhaft in BaWü) in die Schweiz zum skifahren (1 Tag) und durch Österreich (Transit) fahren ohne danach zurück in Dtld in Quarantäne zu kommen ?
Für BaWü giilt ja die 24h Regelung... ?

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Neandertaler
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Re: Plan B für die Schweiz. wenn in Ö kein Skifahren möglich ist

Beitrag von Neandertaler »

Skiaddi hat geschrieben: 07.12.2020 - 11:58

Nachdem unser Weihnachtsurlaub in Ö erstmal gestrichen ist, bin ich seit ein paar Tagen auch auf der Suche nach einer schönen Unterkunft in Arosa/Lenzerheide. Kommen auch aus Hessen und die Quarantäne zwischen den Jahren wäre kein Problem.
Aber kann mir jemand sagen wie es sich mit der Durchreise von Bayern durch Österreich verhält? In Bayern ist ja wohl der Grenzverkehr nicht mehr erlaubt?! Darf ich unbehelligt von Hessen, über Bayern und Österreich in die Schweiz und wieder zurückfahren? Hat jemand ne Idee?
...
Und dann:
Skiaddi hat geschrieben: 07.12.2020 - 13:43
philippe ch hat geschrieben: 07.12.2020 - 13:14 Warum fährst du nicht über Basel, Konstanz oder Schaffhausen in die Schweiz? Die Maut ist in der Schweiz Kilometer unabhängig.
Ja geht sicher auch. Wäre halt ne gute Stunde länger pro Strecke. Wenn man sich die sparen kann, wärs komfortabler. Aber eben nur, wenn man nicht an der bayrisch/österreichischen Grenze wieder zurückgeschickt wird...
Schneller in die Isolation...

Das klingt mir alles Recht seltsam. Kann aber auch daran liegen, das noch nicht alle mal 20 Tage in der Wohnung verbracht haben. Ich hab so etwas hinter mir und es war nicht lustig.

Und jetzt häng ich auch daheim auf dem Sofa rum, schau aus dem Fenster, es hat beste Bedingungen für den Schibetrieb und wegen dem Virus bin ich in 100% Kurzarbeit, kann nicht in die andere Wohnung nach Italien falls doch noch geöffnet werden sollte und hier wird noch das letzte Schlupfloch gesucht.

Was macht ihr eigentlich, wenn das Mal wirklich knallhart kontrolliert wird? Also da steht einer und schreibt eure Daten an der Grenze auf? Und dann, als kleine Zugabe, wird einer im Haushalt positiv getestet. Könnte dann bis zu 20 Tage werden. Was sagt dann eigentlich der Arbeitgeber dazu? Also sagen darf der ja nix, aber die Notiz in die Personalakte machen:
Weihnachten 2020 Urlaub
Jänner 2021 20 Fehltage wegen Quarantäne.

Und im Mai wird dann die Liste durchgeschaut, wo unnötige Kosten eingespart werden können...

Ich verstehe es nicht. Aber egal, ich wünsche einen schönen Urlaub.
Neu: Aus- und Weiterbildung zur Glühbirne. Man hat die Erleuchtung und kann dann alles mit Fassung ertragen!

Grüße aus Rockcity
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Re: Plan B für die Schweiz. wenn in Ö kein Skifahren möglich ist

Beitrag von skifuzziWi »

WackelPudding hat geschrieben: 10.12.2020 - 09:40
tom03 hat geschrieben: 09.12.2020 - 20:06 Hi zusammen,

kann ich (wohnhaft in BaWü) in die Schweiz zum skifahren (1 Tag) und durch Österreich (Transit) fahren ohne danach zurück in Dtld in Quarantäne zu kommen ?
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Aber in Quarantäne muss er doch trotzdem, wegen der Schweiz, oder ? :?:
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markman
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Re: Plan B für die Schweiz. wenn in Ö kein Skifahren möglich ist

Beitrag von markman »

skifuzziWi hat geschrieben: 10.12.2020 - 11:28 Aber in Quarantäne muss er doch trotzdem, wegen der Schweiz, oder ? :?:
wenn er in:

Kantone Appenzell (Innerrhoden, Ausserrhoden), Aargau, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Jura, Schaffhausen, Solothurn, St. Gallen, Thurgau, Zürich

Skifahren war m.E. nicht

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Re: Plan B für die Schweiz. wenn in Ö kein Skifahren möglich ist

Beitrag von Schusseligkite »

markman hat geschrieben: 10.12.2020 - 11:47
skifuzziWi hat geschrieben: 10.12.2020 - 11:28 Aber in Quarantäne muss er doch trotzdem, wegen der Schweiz, oder ? :?:
wenn er in:

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Geht das in BaWü wirklich nach Kantonen/Regionen, nicht nach Staat?
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Re: Plan B für die Schweiz. wenn in Ö kein Skifahren möglich ist

Beitrag von Schusseligkite »

Mal ignorierend, dass ich eigentlich glaube, dass man nicht fahren kann:

Wir würden am 19. losfahren, wo kann man denn gut hin? Das Gebiet sollte nicht überlaufen sein (soweit das um Weihnachten herum möglich ist. Aber wir waren sonst in Berwang, und richtig voll war es da auch Weihnachten nicht.)
Also ja am ehesten ein Gebiet, wo nicht überwiegend Einheimische fahren.
Laut den Berichten hier ist es in manchen Gebieten ja jetzt schon voll- und in anderen hat man quasi Privatpiste.

Region wäre relativ egal, wir haben eh etwa 1000 km Anfahrt.
Man sollte in der Nähe mit dem WoMo stehen können. (Egal ob Campingplatz, Stellplatz, Parkplatz...)
Und Skitouren auf der Piste sollten möglich sein.

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Re: Plan B für die Schweiz. wenn in Ö kein Skifahren möglich ist

Beitrag von Ski'n'Bike »

Schusseligkite hat geschrieben: 10.12.2020 - 12:51
markman hat geschrieben: 10.12.2020 - 11:47
skifuzziWi hat geschrieben: 10.12.2020 - 11:28 Aber in Quarantäne muss er doch trotzdem, wegen der Schweiz, oder ? :?:
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Geht das in BaWü wirklich nach Kantonen/Regionen, nicht nach Staat?
Ja. Offiziell ist von "grenznahen Regionen" die Rede, was neben den schon genannten noch Lichtenstein, Vorarlberg und Grand Est einschließt.
Natürlich nur, wenn der Aufenthalt unter 24 Stunden liegt.
Zuletzt geändert von Ski'n'Bike am 10.12.2020 - 13:03, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Plan B für die Schweiz. wenn in Ö kein Skifahren möglich ist

Beitrag von WackelPudding »

Schusseligkite hat geschrieben: 10.12.2020 - 12:51
markman hat geschrieben: 10.12.2020 - 11:47
skifuzziWi hat geschrieben: 10.12.2020 - 11:28 Aber in Quarantäne muss er doch trotzdem, wegen der Schweiz, oder ? :?:
wenn er in:

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Geht das in BaWü wirklich nach Kantonen/Regionen, nicht nach Staat?
Ich lese es so, dass die 24h-Regelung aufgesplittet ist, da zwischen den beiden Teilen der Formulierung ein ODER steht.

Meiner Lesart nach dürfen nach BW Bewohner der Grenzregionen für max. 24h nach BW einreisen.
Bewohner von BW dürfen sich ohne Quarantäne bis zu 24h im Risikogebiet aufhalten.
Es gibt aber auch Lesarten, nach denen die Baden-Württemberger sich nur max. 24h in den Grenzregionen aufhalten dürfen oder zumindest über diese wieder nach BW zurück einreisen müssen.

Ein Tagestrip in die Grenzkantone ist nach der aktuellen Verordnung aber somit auf jeden Fall erlaubt und es fällt keine Quarantäne oder Einreiseregistrierung an.
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Re: Plan B für die Schweiz. wenn in Ö kein Skifahren möglich ist

Beitrag von Kapi »

A bisserl woas gehd ollaweil.
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Re: Plan B für die Schweiz. wenn in Ö kein Skifahren möglich ist

Beitrag von Blablupp »

Florian86 hat geschrieben: 09.12.2020 - 17:06
markman hat geschrieben: 08.12.2020 - 17:34 in Bayern gilt das selbe:

Alle Einreisenden aus Risikogebieten müssen vor der Einreise eine Einreiseanmeldung unter www.einreiseanmeldung.de vornehmen. Von dieser Meldepflicht gibt es Ausnahmen.
Außerdem müssen sich Einreisende unverzüglich für zehn Tage in häusliche Quarantäne begeben, wenn sie sich innerhalb von zehn Tagen vor ihrer Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Das gilt jetzt auch für Tagesausflüge zu touristischen oder sportlichen Zwecken.

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Diese Regel kenn ich. Da steht aber nix, was los ist, wenn man nach 5 Tagen einen Test macht, und der dann positiv ist. Wird dann standardmäßig angenommen, dass man sich definitiv im Urlaub angesteckt hat, und somit gelten die "10 Tage Quarantäne wegen positivem Testergebnis" ab Heimkehr? Oder doch ab Datum positiver Test? Das Gesundheitsamt könnte ja auch folgende Möglichkeit sehen: Familienmitglied hat sich im Urlaub angesteckt, man selbst aber erst zu Hause im gemeinsamen Haushalt. In dem Fall müsste das Gesundheitsamt annehmen, dass "10 Tage Quarantäne ab Heimkehr" nicht ausreichend sind. Verstehst Du meinen Gedankengang?

Und weiter: die Gesundheitsämter gehen meines Wissen von einem infektiösen Zeitraum von 12 Tagen aus:
- bei Symptomen im Zeitraum "2 Tage vor Symptombeginn" bis "10 Tage nach Symtombeginn", stellen aber noch die Bedingung, dass die Symptome abgeklungen sein müssen, um die Quarantäne zu beenden
- ohne Symptome im Zeitraum "2 Tage vor Test" bis "10 Tage nach Test", wenn in der Zwischenzeit keine Symptome auftreten; Ausnahme: man kann genau sagen, wann man sich bei wem angesteckt hat, dann ändert sich der Quarantäne-Zeitraum möglicherweise
Bei positivem Test, gilt das, was auch für alle anderen gilt, egal ob Reiserückkehrer oder nicht. Da bist du mit dem unteren Abschnitt auf der richtigen Spur. Sprich hast du enge Kontakte gehabt (die aber negativ), kann das dann noch eine lange Zeit gehen ;)
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Tom76
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Re: Plan B für die Schweiz. wenn in Ö kein Skifahren möglich ist

Beitrag von Tom76 »

Schusseligkite hat geschrieben: 10.12.2020 - 12:57 Mal ignorierend, dass ich eigentlich glaube, dass man nicht fahren kann:

Wir würden am 19. losfahren, wo kann man denn gut hin? Das Gebiet sollte nicht überlaufen sein (soweit das um Weihnachten herum möglich ist. Aber wir waren sonst in Berwang, und richtig voll war es da auch Weihnachten nicht.)
Also ja am ehesten ein Gebiet, wo nicht überwiegend Einheimische fahren.
Laut den Berichten hier ist es in manchen Gebieten ja jetzt schon voll- und in anderen hat man quasi Privatpiste.

Region wäre relativ egal, wir haben eh etwa 1000 km Anfahrt.
Man sollte in der Nähe mit dem WoMo stehen können. (Egal ob Campingplatz, Stellplatz, Parkplatz...)
Und Skitouren auf der Piste sollten möglich sein.

Hat jemand Tipps?
Ich kann dir Obersaxen empfehlen und dort den Campingplatz Surcolm. Liegt top - Ski an/Ski aus :D
https://www.camping-surcuolm.ch/
Obersaxen hat nur Sessel oder Schlepper, daher auch keinen Stress mit Gondelreservierungen sowie ein schlechtes Gefühl in Gondelstationen und in den FBMs.
Dazu könnt ihr Mittags zum WoMo zurück, falls die Restaurants weiter geschlossen haben.
Viel Spaß und bleibt gesund!
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Re: Plan B für die Schweiz. wenn in Ö kein Skifahren möglich ist

Beitrag von Tiob »

Schusseligkite hat geschrieben: 10.12.2020 - 12:57 Mal ignorierend, dass ich eigentlich glaube, dass man nicht fahren kann:

Wir würden am 19. losfahren, wo kann man denn gut hin? Das Gebiet sollte nicht überlaufen sein (soweit das um Weihnachten herum möglich ist. Aber wir waren sonst in Berwang, und richtig voll war es da auch Weihnachten nicht.)
Also ja am ehesten ein Gebiet, wo nicht überwiegend Einheimische fahren.
Laut den Berichten hier ist es in manchen Gebieten ja jetzt schon voll- und in anderen hat man quasi Privatpiste.

Region wäre relativ egal, wir haben eh etwa 1000 km Anfahrt.
Man sollte in der Nähe mit dem WoMo stehen können. (Egal ob Campingplatz, Stellplatz, Parkplatz...)
Und Skitouren auf der Piste sollten möglich sein.

Hat jemand Tipps?
In der Schweiz gibt es sehr viele Skigebiete und davon viele Geheimtipps. Ein paar nähere Wünsche/Anforderungen wären hilfreich für eine Eingrenzung.
Ich schlage einfach mal Rinerlodge Camping direkt gegenüber der Talstation des Rinerhorns vor. Das Skigebiet wird fast ausschließlich von Stammgästen und Einheimischen frequentiert und man kann ja auch Ausflüge machen. Hinzu kommt dass es oben nur Schlepplifte gibt was das Infektionsrisiko beschränkt. Ob du natürlich da zur Hauptsaison noch einen Platz bekommst weiß ich nicht.

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Re: Plan B für die Schweiz. wenn in Ö kein Skifahren möglich ist

Beitrag von Schusseligkite »

Danke schonmal an Tom 76.

@Tiob Wenn da überwiegend Einheimische fahren, ist es dann nicht eher voll? Touris werden ja nicht so viele kommen.
Nähere Wünsche/Anforderungen: nicht rappelvoll, liebet rot als schwarz, ordentlich präpariert, Pistentouren möglich, möglichst keine Gondel, Camping o.ä. in der Nähe
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Re: Plan B für die Schweiz. wenn in Ö kein Skifahren möglich ist

Beitrag von ski-chrigel »

Tom76 hat geschrieben: 10.12.2020 - 18:00 Ich kann dir Obersaxen empfehlen und dort den Campingplatz Surcolm. Liegt top - Ski an/Ski aus :D
https://www.camping-surcuolm.ch/
Obersaxen hat nur Sessel oder Schlepper, daher auch keinen Stress mit Gondelreservierungen sowie ein schlechtes Gefühl in Gondelstationen und in den FBMs.
Dazu könnt ihr Mittags zum WoMo zurück, falls die Restaurants weiter geschlossen haben.
Viel Spaß und bleibt gesund!
und
Tom76 hat geschrieben: 01.12.2020 - 21:14 Wenn chrigel in der derzeitigen Situation wirklich verantwortungsbewusst wäre, würde er Touren gehen - so wie im April.
Erst recht an Weihnachten, wenn die Lifte voll sind...
Spannend...
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Re: Plan B für die Schweiz. wenn in Ö kein Skifahren möglich ist

Beitrag von albe-fr »

ski-chrigel hat geschrieben: 10.12.2020 - 20:28 Spannend...
erinnere ich mich hier eigentlich falsch, dass du es warst, der dafür argumentierte nicht zu provozieren sondern sich in diesem Thema auf das Skifahren zu konzentrieren?


...aber du geniesst in diesem Forum ja offensichtlich Narrenfreiheit.
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Re: Plan B für die Schweiz. wenn in Ö kein Skifahren möglich ist

Beitrag von Schneefuchs »

Neandertaler hat geschrieben: 10.12.2020 - 11:26 Das klingt mir alles Recht seltsam. Kann aber auch daran liegen, das noch nicht alle mal 20 Tage in der Wohnung verbracht haben. Ich hab so etwas hinter mir und es war nicht lustig.
Kann passieren, aber 20 Tage sind wirklich eine ungünstige Konstellation. Ein ganz normaler Unfall kann einen viel länger ausser Gefecht setzen.
Neandertaler hat geschrieben: 10.12.2020 - 11:26 Und jetzt häng ich auch daheim auf dem Sofa rum, schau aus dem Fenster, es hat beste Bedingungen für den Schibetrieb und wegen dem Virus bin ich in 100% Kurzarbeit, kann nicht in die andere Wohnung nach Italien falls doch noch geöffnet werden sollte und hier wird noch das letzte Schlupfloch gesucht.
Bei 100% Kurzarbeit müsste sich doch ein Arrangement finden lassen.
Neandertaler hat geschrieben: 10.12.2020 - 11:26 Was macht ihr eigentlich, wenn das Mal wirklich knallhart kontrolliert wird? Also da steht einer und schreibt eure Daten an der Grenze auf? Und dann, als kleine Zugabe, wird einer im Haushalt positiv getestet. Könnte dann bis zu 20 Tage werden. Was sagt dann eigentlich der Arbeitgeber dazu? Also sagen darf der ja nix, aber die Notiz in die Personalakte machen:
Weihnachten 2020 Urlaub
Jänner 2021 20 Fehltage wegen Quarantäne.
Von an der Quarantäne vorbeitricksen hat hier keiner geschrieben, also können sie ruhig kontrollieren.

Mit dem Arbeitgeber haben viele keine Probleme: Home-Office, Rentner,... Andere können je nach Situation die 10 Tage verkraften (Studenten, Selbständige,...)

Und dann muss natürlich auch jeder seine Situation selbst bewerten: Wie sehr braucht er den Job den er gerade macht? Will man vielleicht sowieso eine Veränderung? Übersteht man eine Zeit ohne laufendes Gehalt?

Und dann kann die Entscheidung schon lauten: Ja, ich fahre. :D
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Re: Plan B für die Schweiz. wenn in Ö kein Skifahren möglich ist

Beitrag von 3303 »

Das beste wäre doch:

1. Skiurlaub im Risikogebiet A
2. 5-10 Tage Aufenthalt in einem nicht Risikogebiet B (zB noch Jungholz?) oder Inlandsgebiet (zB unlängst NRW), in dem keine Quarantänepflicht bei vorherigem Aufenthalt in A besteht
3. Einreise nach z.B. BY quarantänefrei nach diesen 5-10 Tagen (je nach Testverhalten)
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Re: Plan B für die Schweiz. wenn in Ö kein Skifahren möglich ist

Beitrag von albe-fr »

3303 hat geschrieben: 10.12.2020 - 21:45Aufenthalt in einem nicht Risikogebiet B oder Inlandsgebiet, in dem keine Quarantänepflicht bei vorherigem Aufenthalt in A besteht (zB unlängst NRW)
ich glaube, da interpretierst du die Rechtslage falsch - bei NRW zählt soweit ich es sehe die Meldeadresse und nicht der Aufenthalt...

...ansonsten finde ich es reichlich pervers, dass in diesem Forum immer mehr Tipps zu illegalen Grenzübertritten oder dem Umgehen von Einreisevorschriften gehandelt werden.
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Re: Plan B für die Schweiz. wenn in Ö kein Skifahren möglich ist

Beitrag von 3303 »

albe-fr hat geschrieben: 10.12.2020 - 21:52
3303 hat geschrieben: 10.12.2020 - 21:45Aufenthalt in einem nicht Risikogebiet B oder Inlandsgebiet, in dem keine Quarantänepflicht bei vorherigem Aufenthalt in A besteht (zB unlängst NRW)
ich glaube, da interpretierst du die Rechtslage falsch - bei NRW zählt soweit ich es sehe die Meldeadresse und nicht der Aufenthalt...

...ansonsten finde ich es reichlich pervers, dass in diesem Forum immer mehr Tipps zu illegalen Grenzübertritten oder dem Umgehen von Einreisevorschriften gehandelt werden.
Mein Szenario beschreibt ein legales Verhalten.
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Re: Plan B für die Schweiz. wenn in Ö kein Skifahren möglich ist

Beitrag von albe-fr »

3303 hat geschrieben: 10.12.2020 - 21:59 Mein Szenario beschreibt ein legales Verhalten.
NRW aktuell weiß ich nicht, deswegen „unlängst“.
das deckt sich wie geschrieben nicht mit meiner Rechtsauffassung - es ging (afik) bei der Quarantäneausnahme immer nur um Bürger des Landes NRW.
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