In den AGbs der Superskicard befindet sich ein katastrophaler Paragraph:
https://www.superskicard.com/de/agb.htmlDie SuperSkiCard Premium berechtigt zur Nutzung der am Nutzungstag jeweils in Betrieb befindlichen Anlagen an 15 Tagen nicht vor dem 8. Oktober 2022 und nicht nach dem 1. Mai 2023. Die Mitglieder des SuperSkiCard-Verbundes erklären sich jedoch – bis auf Widerruf – freiwillig dazu bereit, berechtigten Inhabern von SuperSkiCard Premium auch über 15 Tage hinaus die Nutzung der Anlagen zu gestatten. Die tatsächliche Nutzung der SuperSkiCard Premium fällt in die Sphäre des Kunden, soferne die Partner der SuperSkiCard deren Liftanlagen in Betrieb haben. Bei einer Nutzung von weniger als 15 Tagen besteht demnach kein Anspruch auf Rückerstattung.
Für mich ein absolutes NOGo und womöglich ein Grund zur Tirolcard zu wechseln.
Edit:
Gerade bei der Tirol Card nachgelesen, auch diese hat einen ähnlichen Paragraphen:
Der Nutzer ist berechtigt, die Leistungen der Partner der Snow Card Tirol an mindestens 20 Tagen in dem oben genannten Zeitraum in Anspruch zu nehmen, ab einer Nutzung an mindestens 20 Tagen haben die Partner der Snow Card Tirol ihre Leistungspflicht vollständig erfüllt.