Punkt 21 der Nebenbestimmungen sagt:
Kurzgesagt: ein ischgltypischer Pistenbau ist dort oben jetzt nicht gestattet.Das Gelände der geplanten Piste darf nicht abgetragen, aufgeschüttet oder in einer sonstigen Art und Weise verändert werden. Es ist lediglich das Vergraben einzelner, mehr als 40 cm über Niveau aufstehender Steine mit dem Schreit- oder Kettenbagger – soferne diese innerhalb der Reichweite der Spur liegen – zulässig. Das Einebnen von Bachböschungen ist nicht zulässig.
Die von dir angedachten Schneeanlage wird also, sofern sie angedacht wird, sicher wieder für einiges an Gesprächsstoff sorgen. Und ich traue mich zu sagen, dass diverse Gruppierungen wieder Dampf dagegen machen werden.
Schnelle Abhilfe könnte aber eine Depotbeschneiung mit ein paar Kanonen im Bereich der Talstation (bzw. einer nahen Piste mit Schneeanlagenanschluss), wobei der Maschinenschnee dann mittels Pistengerät auf die Piste geschoben wird.
MFG Dachstein