Luitz und die Sauerstoffgeschichte:
Ich denke allerdings, dass man doch die Kirche im Dorf lassen muss.
Dopingregeln sollen zweierlei Effekte haben, erstens soll sich niemand einen unerlaubten Vorteil gegenüber den Konkurrenten verschaffen und zweitens soll eine gesundheitliche Schädigung der Sportler durch die Einnahme der Substanzen verhindert werden.
Dopingpräparate sind in der Regel Medikamente, die bei bestimmten Krankheiten eingesetzt werden, um dort positive Effekte auf Organsysteme haben (z.B. Bildung roter Blutkörperchen) oder zur allgemeinen Leistungssteigerung (Corticoide) dienen. Sie haben bei Gesunden ähnliche Effekte, die dann einerseits leistungssteigernd, andererseits aber auch gesundheitsschädigend sein können (zu viele rote Blutkörperchen, deshalb Gefahr von Thrombosen oder Infarkten, Nierenschädigung oder zu hoher Blutdruck durch Cortisonpräparate,....) . Eine weitere oft genutzte Gruppe von Medikamenten sind die sogenannten "Asthma-Medikamente", die möglicherweise auch bei Gesunden zu einer wenn auch minimalen Leistungssteigerung führen, dabei aber nicht so schädlich sind wie die oben genannten Präparate.
Auch Sauerstoff wird in der Medizin selbstverständlich als Medikament eingesetzt, eine gesundheitliche Schädigung möchte ich im wesentlichen ausschließen und ob sich die kurzfristige Applikation von Sauerstoff wirklich auf die Leistung eines wahrscheinlich doch mehrere Minuten später (wann hat Luitz eigentlich die Sauerstoffmaske verwendet?) Laufs auswirkt möchte ich eher bezweifeln.
Meines Erachtens ist die absolut gängige Praxis der Anwendung diverser "Schmerzmedikamente" (egal ob als Tabletten, Infusionen oder Spritzen) in Folge diverser Blessuren oder auch chronischer Verletzungen wesentlich gefährlicher für die einzelnen Athleten (Nebenwirkungen der Medikamente, Ausschalten des eigentlich schützenden Schmerzes und damit Gefahr zusätzlicher Verletzungen),, sie ist allerdings "erlaubt", da es sich um die Behandlung einer "Krankheit" bzw. Verletzung handelt.
Wenn ich nun aber erlaube, dass jemand aufgrund eines grippalen Infekts Medikamente einnehmen darf um dann an den Start zu gehen, dann würde ich prinzipiell auch keinen Einwand gegen die Applikation von Sauerstoff haben.
Das leidige Problem ist natürlich in jedem Fall, wer definiert und kontrolliert die "Krankheit", die als Ursache für erlaubte Medikamenteneinnahme gilt. Die Anzahl der Asthmatiker unter den Rennradlern hat in mir ja auch schon die Idee geweckt, man solle die Betroffenen aus dem normalen Starterfeld ausgliedern und in einer Art "Behindertenwertung" (oder genauer gesagt in einer Wertung für "Sportler mit besonderen Bedürfnissen") starten lassen.

(bitte diesen Satz nicht missverstehen, ich habe größten Respekt vor allen Menschen, die trotz einer Behinderung Sport oder sogar Leistungssport betreiben).
Was den aktuellen Fall betrifft: es ist durchaus sinnvoll von der FIS, zu verhindern, dass in Zukunft alle Rennläufer mit Sauerstoffmasken am Start sitzen, weil sie sich einen Vorteil daraus versprechen, damit geht ein diesbezügliches Verbot jedenfalls in Ordnung, aber m.E. reicht eine Klarstellung ev. mit einer Geldstrafe für den deutschen Verband völlig aus!
Ich würde im übrigen auch bei erstmaliger Überschreitung der Besichtungszeit auch nicht gleich ausschließen, sondern eine Geldstrafe verhängen.