gfm49 schrieb:
Das steht auch so in der Bahn
https://www.bergbahnen.org/de/galerie/pic/51657/?sid=e0e9c8deff891c344bc25b960d06c168#pic - auf der Webseite der Verkehrsbetriebe heißt es wie hier im Topic Ascensor da Glória. Leo übersetzt beides mit Aufzug, Fahrstuhl, Personenaufzug
Ob eine Anlage als Ascensor, Elevador oder anders bezeichnet wird, spielt für die rechtliche Einstufung keine Rolle. Man könnte sie auch als fahrendes Kunstwerk oder als optische Umweltbelastung beschreiben (Siehe Bild), entscheidend ist allein der rechtliche Rahmen. Dieser bestimmt, welche Normen gelten und welche Behörde für Überprüfung, Bewilligung und Wartung zuständig ist.
In Portugal bildet das Decreto-Lei n.º 313/2002, de 23 de dezembro die gesetzliche Grundlage für Anlagen wie Funiculares, Teleféricos oder Telesquis. Dieses Gesetz setzt die EU-Richtlinie 2000/9/CE um und legt fest, dass seilgebundene Anlagen zum Personentransport sowohl gebaut als auch betrieben und technisch überwacht werden müssen. Laut Artikel 2 gehören zu seinem Geltungsbereich ausdrücklich „os funiculares, os teleféricos, os telesquis e outros sistemas por cabo“.
Quellen:
https://dre.tretas.org/dre/162471/decreto-lei-313-2002-de-23-de-dezembro
https://diariodarepublica.pt/dr/detalhe/decreto-lei/313-2002-405295
2 - As instalações por cabo para o transporte de pessoas compreendem, designadamente:
a) Os funiculares e outras instalações cujos veículos são suportados por rodas ou por outros dispositivos de sustentação e deslocados por um ou mais cabos;
b) Os teleféricos cujos veículos são suportados ou deslocados por um ou mais cabos, incluindo as telecabinas e as telecadeiras;
c) Os telesquis, que se destinam a transportar, por meio de um cabo, os utentes equipados com material adequado.
Quelle:
https://diariodarepublica.pt/dr/detalhe/regulamento/227-2012-2503623
Zusätzlich beinhaltet der Regulamento n.º 227/2012, de 18 de junho eine Ergänzung des Gesetzesrahmens. Er konkretisiert technische Anforderungen und regelt insbesondere, dass bei fehlender Spezifizierung in der nationalen Regulierung die harmonisierten europäischen Normen (CEN-Standards) heranzuziehen sind. Außerdem erlaubt er Abweichungen vom nationalen Reglement, sofern durch geeignete Nachweise ein gleichwertiges Sicherheitsniveau gewährleistet wird.
Quelle:
https://diariodarepublica.pt/dr/detalhe/regulamento/227-2012-2503623
Diese Regelwerke gelten gleichermaßen für traditionelle Anlagen mit Fahrer und für modernere People-Mover-Systeme ohne Fahrer (APM). Damit wird sichergestellt, dass sowohl historisch bedeutsame Anlagen mit klassischem Betrieb als auch vollautomatische Systeme rechtlich adäquat reguliert sind.
Ob eine Anlage im Alltag als Ascensor, Elevador oder anders bezeichnet wird, ist rechtlich ohne Bedeutung (Spacejet 1 in Flachau ist auch kein Raumschiff oder Flugzeug nur weil da jemand Spacejet draufgeschrieben hat). Entscheidend ist allein der Rechtsrahmen, da dieser bestimmt, welche Normen anzuwenden sind und welche Behörde für Genehmigung, Überprüfung und Wartung zuständig ist. Sobald ein Fahrzeug über ein Seil mit der Fahrbahn verbunden ist, kommt es juristisch nur auf die Unterscheidung zwischen Seilbahn und Schrägaufzug an.
Auf europäischer Ebene regelt die Verordnung (EU) 2016/424 über Seilbahnen den Anwendungsbereich. In Artikel 3 Nummer 9 ist definiert: „Standseilbahn bezeichnet eine Seilbahn, deren Fahrzeuge durch ein oder mehrere Seile auf einer Fahrbahn gezogen werden.“ Damit ist klar, dass alle seilgebundenen Bahnen, deren Fahrzeuge ohne Seil nicht fahrfähig wären, rechtlich als Standseilbahnen gelten.
Portugal hat diesen Rahmen bereits zuvor mit dem Decreto-Lei n.º 313/2002, de 23 de dezembro umgesetzt, das die frühere EU-Richtlinie 2000/9/CE in nationales Recht überführte. Artikel 2 des Decreto-Lei nennt ausdrücklich „os funiculares, os teleféricos, os telesquis e outros sistemas por cabo“ und stellt damit klar, dass auch Funiculares wie der Ascensor da Glória in den Geltungsbereich des portugiesischen Seilbahnrechts fallen. Ergänzend dazu legt das Regulamento n.º 227/2012, de 18 de junho fest, dass bei fehlenden nationalen Spezifizierungen die harmonisierten europäischen Normen (CEN-Standards) heranzuziehen sind. Abweichungen können zugelassen werden, wenn ein gleichwertiges Sicherheitsniveau nachgewiesen wird, wodurch insbesondere historische Anlagen mit Fahrer, wie die Lissabonner Funiculares, weiterhin regelkonform betrieben werden können.
Ein Schrägaufzug wäre nur dann gegeben, wenn die Anlage unter die Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU und die Norm EN 81-22 fällt. Dies betrifft ausschließlich geneigte Anlagen im Gebäudekontext, die über Eigenbetrieb (Selbstbedienung) verfügen, automatisch gesteuert werden und keinen fahrplanmäßigen Betrieb aufweisen. Auf den Ascensor da Glória trifft dies nicht zu, da er fahrplanmäßig betrieben wird, über einen Führerstand verfügt und ohne Seil nicht fahrfähig wäre.
Hinzu kommt, dass auch der Betreiber Carris die Anlage auf seiner offiziellen Website in der englischen Fassung ausdrücklich als „Glória Funicular“ beschreibt. Damit wird von betrieblicher Seite die Einstufung als Standseilbahn bestätigt.
STATEMENT | September 3, 2025
Following this afternoon's accident involving the Glória Funicular, CARRIS regrets the existence of casualties and is following the situation.
CARRIS reports that all maintenance protocols were carried out and complied with, namely general maintenance, which takes place every four years and was carried out in 2022, interim repairs, which occur every two years, the last of which took place in 2024, and that the monthly and weekly maintenance programmes and daily inspections have been scrupulously complied with.
CARRIS immediately opened an investigation along with the competent authorities to determine the causes of this accident.
Aber eben das ist eine reine juristische Sache.