Klar rechneten sie nicht (direkt) mit einem Zugseilversagen. Die Frage ist, ob sie aber damit hätten rechnen müssen.Bjoerndetmold hat geschrieben: 14.10.2025 - 20:55 Ich glaube nicht, dass die Angeklagten im Mottarone-Prozess mit einem Zugseilriss rechneten, und ich glaube auch nicht, dass man sagen kann, sie hätten jederzeit damit rechnen können oder müssen. Dann hätten sie nämlich - denke / hoffe ich - nicht gemacht, was sie gemacht haben, und dann wären sie auch nicht selbst mit der Bahn gefahren.
Hier stellt sich dann aber die Frage, inwieweit der – offensichtlich in gewisser Hinsicht desolate (sonst wäre das Seil heil geblieben) – Zustand der Anlage den Verantwortlichen nicht nur effektiv bekannt war, sondern auch hätte bekannt sein müssen – gerade dann, wenn sie toleriert hatten, daß die Wartung vernachlässigt wurde. Eigentlich sind ja sie zuständig, mittels seriöser Wartung dafür zu sorgen, daß sowas eben gerade nicht passieren kann ...
Denn im Wissen darum, daß die Wartung eben nicht vorschriftsgemäß durchgeführt wurde (da sie das ja selbst so angeordnet hatten), hätte ihnen eben bewußt sein müssen, daß jederzeit ein Zugseilversagen eintreten kann und so eine Fahrt nicht nur mit überbrückter Fangbremse – sondern auch vor dem Hintergrund mangelnder Wartung – risikoreicher war als eine normale.