Die Verodnung ist mittlerweile kundgemacht, hier der Text zum Nachlesen.
43.Verordnung der Landesregierung vom 2. Mai 2006, mit der ein Raumordnungsprogramm
über den Schutz der Gletscher erlassen wird
Aufgrund des § 5 Abs. 2 des Tiroler Naturschutzgesetzes
2005, LGBl. Nr. 26, in Verbindung mit § 7
Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2006, LGBl.
Nr. 27, wird verordnet:
§ 1
Ziele
(1) Die unerschlossenen Gletscher, ihre Einzugsgebiete
und ihre im Nahbereich gelegenen Moränen
sind im Interesse der Bewahrung und nachhaltigen Sicherung
eines unbeeinträchtigten und leistungsfähigen
Naturhaushaltes von der Errichtung von Anlagen
freizuhalten.
(2) Im Rahmen bestehender Gletscherschigebiete
sind die Errichtung und die Erweiterung von Seilbahnen
und Schleppliften, von Schipisten und Loipen, von
Anlagen zur Erzeugung von Schnee und von Gastgewerbebetrieben
mit Ausnahme von Betrieben zur
Beherbergung von Gästen nur innerhalb der in den planlichen
Darstellungen in den Anlagen 1 bis 4 festgelegten
Grenzen und nur nach Maßgabe der im § 2 festgelegten
Grundsätze zulässig.
§ 2
Grundsätze
Für die Erweiterung bestehender Gletscherschigebiete
nach § 1 Abs. 2 sind folgende Grundsätze zu
beachten:
a) die Erweiterung des Gletscherschigebietes muss im
wirtschaftlichen, insbesondere touristischen, Interesse
der betreffenden Region gelegen sein,
b) Schipisten und Loipen dürfen nur in Bereichen erschlossen
werden, die sich aufgrund der Geländevoraussetzungen
in schitechnischer und sicherheitstechnischer
Hinsicht zu diesem Zweck eignen. Dabei sind insbesondere
die Beschaffenheit des Gletschers bzw. des
Untergrundes, die sonstigen naturräumlichen Gegebenheiten,
das Ausmaß der Gefährdung durch Naturgefahren,
insbesondere durch Steinschlag und Lawinen,
sowie die Möglichkeiten der Beseitigung oder Verminderung
dieser Gefahren durch Verbauungsmaßnahmen
unter Bedachtnahme auf die damit verbundenen Eingriffe
in die Natur zu berücksichtigen,
c) Anlagen zur Erzeugung von Schnee dürfen nur insoweit
errichtet werden, als diese zur Sicherstellung des
Schibetriebes erforderlich sind,
d) Gastgewerbebetriebe dürfen nur insoweit errichtet
werden, als diese, gegebenenfalls in Verbindung mit
bereits bestehenden Betrieben, im Hinblick auf das zu
erwartende Gästeaufkommen zur Versorgung der Gäste
erforderlich sind.
§ 3
Maßnahmen
(1) Die Landesregierung hat die erforderlichen Bestandsaufnahmen
vorzunehmen, um die Gebiete nach
§ 1 Abs. 1 nach Maßgabe der Voraussetzungen des
Tiroler Naturschutzgesetzes 2005 durch Verordnung zu
naturschutzrechtlich besonders geschützten Gebieten
erklären zu können.
(2) In Gebieten nach § 1 Abs. 1 dürfen keine Grundflächen
als Sonderflächen nach § 43 des Tiroler Raumordnungsgesetzes
2006 gewidmet werden. Im Rahmen
bestehender Gletscherschigebiete dürfen Grundflächen
nach Maßgabe des § 2 lit. d als Sonderflächen für Gastgewerbebetriebe
mit Ausnahme von Betrieben zur Beherbergung
von Gästen gewidmet werden.
§ 4
In-Kraft-Treten
(1) Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages
der Kundmachung in Kraft. (Kundmachung am 16.5.2006 erfolgt)
(2) Die Anlagen 1 bis 4 werden durch Auflegung zur
öffentlichen Einsichtnahme bei der Abteilung Raumordnung-
Statistik des Amtes der Tiroler Landesregierung
während der für den Parteienverkehr bestimmten
Amtsstunden verlautbart.
Der Landeshauptmann:
van Staa
Der Landesamtsdirektor:
Liener
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So, ich hab mir jetzt den Bericht und die Anlagen runtergeladen und werd hier das Wichtigste zusammenfassen:
KAUNERTAL:
Hinsichtlich eines möglichen Standortes der Bergstation einer Zubringerbahn am westlichen Gipfelrücken der Weißseespitze (ca. 3.500 m SH) in einem unvergletscherten Felsbereich ist ebenso wie für die Bergstationen zweier Schlepplifte (Vorprojekt Seilbahnbüro Gröbner, April 2004) geklärt, dass sie sich auf österreichischem Staatsgebiet befinden. Die geplante Seilbahn zur Weißseespitze soll nur als Zu- und Rückbringerbahn fungieren, daher sind keine Talabfahrten zu dieser Anlage geplant. Die Baustellenerschließung und die Entleerung des Schigebietes sollen über das sogenannte Nörderschartl erfolgen...
Eine Verbindung zum bestehenden Schigebiet ist einmal an der Ostseite des Zahns (ca. 3.370 m SH) bis zum sogenannten Nörderschartl möglich, wobei im untersten Bereich Geländekorrekturen zur Anlage eines Schiweges notwendig sind. Zudem ist noch eine direkte Verbindung von der Weißseespitze in das bestehende Schigebiet möglich. Ausgehend vom Gipfelbereich könnte über einen Hang in die Nordwestflanke eingefahren, diese dann auf einem Schiweg gequert werden um anschließend in der Falllinie wiederum direkt zur Bergstation des „Nörderliftes 2“ zu gelangen. In diesem Bereich bestand vor einiger Zeit schon der „Nörderlift 3“. Im Verlauf des genannten Schiweges bzw. dessen Einfahrtsbereich sind allerdings großzügige Absturzsicherungen notwendig. Eine weitere, allerdings sehr steile Einfahrt in diesen Bereich ist auch südlich des Zahn möglich.
Investitionssumme: 22 Mio. Euro
Umsatzsteigerung Bergbahnen: 1,5 Mio Euro pro Jahr
Beförderungskapazität: Neue Pendelbahn (1.500 Pers./h)
3 Schlepplifte je 1.400 Pers./h
Neue Pistenfläche: 30 ha
Neue Arbeitsplätze bei der Gletscherbahn: 15
PITZTAL:
Das Gletscherschigebiet ist mit dem bisher genutzten Schiraum im westlichen Teil des Mittelbergferners abgegrenzt. Erweiterungsmöglichkeiten gibt es im südöstlichen Bereich des Ferners ausgehend vom Mittelbergjoch, d.h. im unmittelbaren Nährgebiet des Gletschers, im nordöstlichen Bereich des Ferners bis in seinen Auslaufbereich sowie im Bereich nördlich des Linken Fernerkogels auf dem Hangenden Ferner und auf dem Karlesferner.
Eine Variante ist die Erschließung des Linken Fernerkogels mit einer Zubringerbahn von Mittelberg aus – mit einer Mittelstation am untersten Rand des Mittelberg – Ferners - ermöglicht. Von dort kann eine Piste über die Südseite als Verbindung in das bestehende Pitztaler Gletscherschigebiet wie auch zur Mittelstation im Bereich eines Gletscherschliffes westlich der Braunschweiger Hütte geführt werden.
Schitechnisch gesehen ergibt sich nördlich des Linken Fernerkogels in Richtung Braunschweiger Hütte eine gute, wenngleich auch steile Abfahrtsmöglichkeit.Eine Schiabfahrt südlich des Linken Fernerkogels in das bestehende Gletscherschigebiet ist mit Adaptierungen im unteren Bereich problemlos möglich. Eine Verbindung mit dem Ötztaler Gletscherschigebiet könnte mit einer Seilbahn vom Rettenbachferner in Richtung Braunschweiger Hütte zur Mittelstation der projektierten neuen Zubringerbahn von Mittelberg aus erfolgen. Weiters wäre es denkbar mittels eines Tunnels im Bereich des Sattels östlich des Linken Fernerkogels die Verbindung mit dem Tiefenbachferner herzustellen.
Investitionssumme: 42 Mio. Euro
Umsatzsteigerung Bergbahnen: 1,8 Mio Euro pro Jahr
Beförderungskapazität: Neue Zubringer – Seilbahn (2.000 Pers./h)
Neue Pistenfläche: 10 ha
Neue Arbeitsplätze bei der Gletscherbahn 30
ÖTZTAL:
Im Gletscherschigebiet gibt es in naturräumlicher Hinsicht auf dem Rettenbach- und Tiefenbachferner keine Erweiterungsmöglichkeiten mehr, sie sind praktisch vollständig erschlossen. Ein kleinerer Bereich östlich des Pitztaler Jöchls – hier wurde ein Schlepplift abgetragen – wird aus dem Schigebiet wieder ausgenommen.
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^^ Ist das neu? Ich dachte das hätte ich so ähnlich alles schon im Erläuterungsbericht Naturschutzgesetz neu oder so gelesen (kann aber auch woanders gewesen sein).
"Seilbahnen sind komplexe technische Systeme. Sie sind Werke innovativen vielschichtigen Schaffens und bilden ein spannungsvolles Zusammenspiel technischer und wirtschaftlicher, politischer, sozio-kultureller und landschaftlicher Faktoren." (Schweizerisches Bundesamt für Kultur)
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Ja, viel hat sich nicht geändert, aber beim Kaunertal-Text stellt sich bei mir alles auf: die herrliche Nordwand der Weißseespitze mit einem brutalst möglich hineinzusprengenden Ziehweg zu "verschönern", brrr... Riesen-PB ohne eigene Skiabfahrt... "kleine Geländekorrekturen" am Nörderschartl (by the way, auf der Gepatschseite 40° steiles Eisfeld)...
honne y soit qui mal y pense...
Skitechnisch hört sich die Pitztalgeschichte vernünftiger an, zumindest die Nordflanke Fernerkogel sollte als Trost für die Erschließung 1-2 sehr schöne Gletschersteilabfahrten à la Hinterer Brunnkogel bieten.
honne y soit qui mal y pense...
Skitechnisch hört sich die Pitztalgeschichte vernünftiger an, zumindest die Nordflanke Fernerkogel sollte als Trost für die Erschließung 1-2 sehr schöne Gletschersteilabfahrten à la Hinterer Brunnkogel bieten.