Hintertuxer Gletscher: Boarder hing kopfüber in Spalte

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oli
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Beitrag von oli »

Die beiden Bilder, die in diesem Topic geposted wurden, sagen doch eigentlich alles. Wer bei diesen Bedingungen Abseits fährt, dem sollte man jede Rettung verwehren.
Randbemerkung: Bin ebenfalls ein begeisterter Off-Fahrer. Aber eben nur, wenn die Bedingungen passen.
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k2k
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Beitrag von k2k »

Oh, ich war auch schon am Stubaier im vergletscherten Gebiet abseits der Piste unterwegs. Aber eben Anfang Mai bei maximaler Schneelage und nicht im Herbst wo alle Spalten offen sind. Die Spaltenzonen am Hinteruxer Gletscher sind aber bekanntlich enorm, und wirklich überaus deutlich sichtbar - wohl nicht mit dem Mölltaler zu vergleichen. Wer das ignoriert, dem ist nicht mehr zu helfen.
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Mad Banana
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Beitrag von Mad Banana »

auch wenn viele Leute ganz im DRS1-Stil alle die abseits der Piste sind als lebensmüde Kleinkriminelle betrachen dann sehe ich das schon etwas differenzierter.
Gegenfrage: Fährst du mit deinem Auto im Gegenverkehr, weils da spannender ist?

Als Versicherungsheini seh ichs halt aus versicherungstechnischer Sicht... und zumindest unsere Juristen würden in diesem Fall auf Grobfahrlässigkeit plädieren. Wenn der 6-jährige Bub durch Zufall Abseits der Piste verunfallt, dann war das Pech und wird übernommen. Aber von einem erwachsenen Snowboarder darf man erwarten, dass er die grossen, zahlreichen, unübersehbaren gelben Schilder wahrgenommen hat!

Wir haben am Sonntag eine Dame gesehen, die ihren Helm während der Fahrt an ihrem Gürtel trug. Genau das gleiche Thema... Grobfahrlässigkeit! Es gab da in der Schweiz vor zwei oder drei Jahren einen Fall, da verunfallte ein Boarder und hat sich den Kopf etwas gar fest gestossen - er hatte seinen Helm ebenfalls bei sich, aber nicht auf dem Kopf. Zwar herrscht keine Helmpflicht, doch wurde argumentiert, dass der Boarder sich durch den Kauf eines Helms des besonderen Risikos des Schneesports bewusst war. Hat er das Dingen nur dabei aber nicht auf dem Kopf, so handelt er grobfahrlässig, weil er nicht die in seinem speziellen Fall zumutbaren Sicherheitsvorkehrungen getroffen hat. 8)
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oli
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Beitrag von oli »

Mad Banana hat geschrieben:...er hatte seinen Helm ebenfalls bei sich, aber nicht auf dem Kopf. Zwar herrscht keine Helmpflicht, doch wurde argumentiert, dass der Boarder sich durch den Kauf eines Helms des besonderen Risikos des Schneesports bewusst war. Hat er das Dingen nur dabei aber nicht auf dem Kopf, so handelt er grobfahrlässig, weil er nicht die in seinem speziellen Fall zumutbaren Sicherheitsvorkehrungen getroffen hat. 8)
Das ist ja mal ne These. Ob man mich wohl auch zur Verantwortung gezogen hätte. Hatte ich doch am Sonntag, in der Euphorie des bevorstehenden Traumtages, meinen Helm im Auto liegen lassen....
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-tom-
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Beitrag von -tom- »

Nunja, Versicherungen versuchen verständlicherweise mit allen Tricks aus der Zahlungspflicht zu kommen. Das hier allerdings immer mehr Richter mitspielen, halte ich für bedenklich.

Der Fall mit dem nicht auf dem Kopf getragenen Helm erinnert mich an einen kürzlich gelesenen Fall, bei dem ein 12(!) jähriger eine Teilschuld an einem Fahradunfall bekommen hat, weil er keinen Helm trug.

Es gibt keine Helmpflicht auf der Piste und auch nicht auf dem Fahrrad, Punkt! Ein Fußgänger bekommt ja auch keine Teilschuld, wenn er vom Auto angefahren wurde und Kopfverletzungen davongetragen hat, weil er keinen Helm trug.

Demnächst bekommt ein Rad- oder Skifahrer eine Teilschuld, weil er keinen Rückenprotektor getragen hat. Oder keinen Lawinenpiepser, oder keine Sonnenbrille oder, oder, oder.

Was soll der Scheiß?

Gruß, Tom (leicht in Rage, sorry dafür!)
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Mad Banana
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Beitrag von Mad Banana »

Als erstes möchte ich betonen, dass es nicht unsere Versicherung war, die den Fall mit dem Boarder hatte. Die Argumentation gab verständlicherweise Grund zur Diskussion...

Trotzdem finde ich den Fall äusserst interessant! Von Seiten der Versicherten heisst es immer: die Versicherungen sind Gangster, weil sie sich aus der Verantwortung stehlen und nie zahlen wollen. Das stimmt nur bedingt! Wer einmal gesehen hat, mit welchen zum Teil abstrusen Forderungen und Fällen Versicherungen konfrontiert werden, der kann verstehen, dass Versicherer skeptisch werden.
Der Fall mit dem Boarder ist grenzwertig, das ist keine Diskussion. Aber es geht ins gleiche Thema wie z.B. schweissen ohne Handschuhe oder Kettensäge bedienen ohne Schnittfeste Hosen. Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, dass ich nur mit schnittfesten Hosen eine Kettensäge bedienen darf - theoretisch könnte ich das nackt machen. Wenn ich mir aber Schutzausrüstung kaufe und diese (weshalb auch immer) nicht anziehe, dann handle ich doch zumindest fahrlässig. Die Verletzungsgefahr ist mir bewusst aber obwohl ich im Besitz einer Schutzausrüstung bin, verwende ich diese nicht und säge mir ein Bein ab.
Da sagt ein Versicherer im Sinne des Solidaritätsprinzips doch zurecht, dass hier nix bezahlt wird - Dummheit lässt sich nun mal schwer versichern! :?

Was viele Leute gerne vergessen: wenn eine Versicherung jeden Schadenfall bezahlen würde, der ihr gemeldet wird, dann würden die Prämien rapide in die Höhe schnellen...
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BigE
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Beitrag von BigE »

Mad Banana hat geschrieben:
auch wenn viele Leute ganz im DRS1-Stil alle die abseits der Piste sind als lebensmüde Kleinkriminelle betrachen dann sehe ich das schon etwas differenzierter.
Gegenfrage: Fährst du mit deinem Auto im Gegenverkehr, weils da spannender ist?
Also im Gegenverkehr fahre ich eigentlich immer, ausser es ist grad Einbahn oder ich bin auf der Autobahn...^^
aber vermutlich meintest du die Gegenfahrspor.
ja das mache ich tatsächlich auch :twisted: nämlich zum Überholen und selten auch zum Kurvenschneiden.

Dein Vergleich ist garnicht so schlecht...es gibt vertretbare Überholmanöver und dumme Überholmanöver, ebenso gibts verantwortungsbewusste Freerider und solche die bspw. dieser Thread zum Anlass hat.
Saison 07/08: 92. Saison 08/09: 53. Saison 09/10: 70. Saison 10/11: 66. Saison 11/12: 68. Saison 12/13: 77. Saison 13/14: 69
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-tom-
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Beitrag von -tom- »

Mad Banana hat geschrieben: Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, dass ich nur mit schnittfesten Hosen eine Kettensäge bedienen darf - theoretisch könnte ich das nackt machen. Wenn ich mir aber Schutzausrüstung kaufe und diese (weshalb auch immer) nicht anziehe, dann handle ich doch zumindest fahrlässig. Die Verletzungsgefahr ist mir bewusst aber obwohl ich im Besitz einer Schutzausrüstung bin, verwende ich diese nicht und säge mir ein Bein ab.
In Deutschland gibt es zur Vermeidung von Arbeitsunfällen für alles was im beruflichen Umfeld vorkommt sogenannte BGV (Berufgenossenschaftliche Vorschriften) vormals UVV. Diese haben zwar keinen Gesetzescharakter, sind aber nahe dran. Hieraus kann man für fast alle Lebenslagen vernünftige Verhaltensweisen ableiten, die auch Versicherer anerkennen werden. Für den sportlichen Bereich gibt es so etwa meines Wissens nicht, daher haben die Versicherungen hier freien Spielraum, was Fahrlässigkeit oder sogar grobe Fahrlässigkeit ist.

Wie gesagt, ein deutsches Gericht hat einem Kind eine Teilschuld zugesprochen, weil es ohne Helm gefahren ist. Ich habe allerdings nochmal schnell recherchiert und festgestellt, dass dieses Urteil von der nächsten Instanz kassiert wurde. Es gibt also doch noch Verstand in der Judikative. :-)
siehe auch:http://www.jurablogs.com/meldungen/2006/10/15/56433/


Gruß, Tom
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Beitrag von Stani »

um das Thread auf dem Laufenden zu halten :D

leicht verletzt 29.10.2006
Nach Sturz in Gletscherspalte selbst befreit
Ein 43-jähriger Belgier hat sich am Samstag am Hintertuxer Gletscher nach einem Sturz in eine zwei Meter tiefe Gletscherspalte selbst befreit. Er wurde an der Nase verletzt und per Hubschrauber in das KH Schwaz geflogen.


Gesicherte Piste verlassen
Der Belgier war gegen 14.00 Uhr auf einer rot markierten Piste talwärts gefahren und hatte laut Polizei im Bereich des Tuxer Fernerhauses den organisierten Skiraum verlassen. Wenig später verlor er auf Grund der eisigen Piste die Kontrolle über sein Snowboard und stürzte kopfüber in die Spalte.

Trotz seiner Verletzungen schaffte er es selbstständig, aus der Gletscherspalte bis zum Pistenrand zu gelangen, wo er von der Pistenrettung erstversorgt wurde.

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TBFilms
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Beitrag von TBFilms »

Die Sachverhalte, die teilweise von Personen an Versicherungen
herangetragen werden, sind mit der Zeit ja immer bescheuerter
geworden.

Da kann ja auch gleich der Jugendliche,
der seine Eltern umgebracht hat, im Prozess
auf mildernde Umstände hoffen, weil er ja
nun Vollwaise ist.......... :sonicht:
"Carven ist immer Extrem; ists net Extrem ist es kein Carven"
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Beitrag von ajax-fan »

So, es ist wieder so weit Neuschnee und es gibt wieder Leute außerhalb gesicherter Skiraum am Gletscher.
Snowboarder aus Gletscherspalte geborgen
Ein Snowboarder musste am Samstag mit einem Tau am Tuxer Ferner aus einer Gletscherspalte geborgen werden. Er war außerhalb der Pisten in einem spaltenreichen Gelände unterwegs.

Im ungesicherten Skiraum unterwegs
Der Wintersportler war im freien Skiraum im Gemeindegebiet von Hintertux in einer "sehr spaltendurchsetzten Gletscherlandschaft" unterwegs. Er konnte sich selbst nicht mehr befreien. Der Mann dürfte bei seinem Sturz glimpflich davongekommen sein.

Quelle: http://tirol.orf.at/stories/148324/
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McMaf
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Beitrag von McMaf »

Auffällig ist aber auch, dass solche Meldungen oft vom Hintertuxer Gletscher kommen. Gut, nur dass häufig über Unglücke am Hintertuxer berichtet wird, heißt nicht dass ausschließlich nur Unglücke am Hintertuxer Gletscher passieren. Das passiert anderswo sicher auch. Das Gebiet dort scheint aber wohl trotzdem sehr prädestiniert für solche Unfälle zu sein. Vielleicht müsste man auch einmal über weitergehende Maßnahmen bei den Gletscherbahnen nachdenken. Mit der Dummheit der Skifahrer/Snowboarder muss man halt leider immer rechnen.
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Jens
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Beitrag von Jens »

Wenn ein durchgehendes Absperrband nicht gegen Dummheit reicht, dann auch keine meterhohe Betonmauer.

Einzig der Vorteil, die zur Überwindung der Mauer mitgebrachte Leiter könnte dann gleich zur Bergung verwendet werden. :lol:

Meine Meinung: Als Strafe demjenigen die Spalte mit Schnee zuschaufeln lassen, nur so lernt der was und der nächste kann nicht mehr reinfallen. :lol:
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YESHAR
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Beitrag von YESHAR »

^^ Ich stimme Jens zu, gehe noch weiter: Bei Gefährdung anderer sollte noch eine saftige Strafe (unentgeldliche Arbeit im Skigebiet) dazukommen ...
LINUX IS LIKE AN INDIAN TENT: NO GATES, NO WINDOWS AND AN APACHE INSIDE!
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Re: ...

Beitrag von broki »

YESHAR hat geschrieben:^^ Ich stimme Jens zu, gehe noch weiter: Bei Gefährdung anderer sollte noch eine saftige Strafe (unentgeldliche Arbeit im Skigebiet) dazukommen ...
Wer so unverantwortlich in einem Skigebiet unterwegs ist, sollte besser eher nicht dort arbeiten. Obwohl jemand, der mir während meines Zillertalurlaub die Ski an der Sommerbergbahn abnimmt und diese in die Kabine stellt, wäre auch in Ordnung :lol: .
Wiesel6
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Beitrag von Wiesel6 »

Ich schreibs mal einfach hier rein, weil es da noch eher reinpasst.

Hab eben mal im Forum gesucht, aber keine Antwort gefunden, oder einfach nur falsch gesucht...

Was mich mal wirklich interessiert, woran kann man Gletscherspalten erkennen? Man liest oft, Gletscherspalten sind ziemlich offen und sieht sie unter Umständen.
Naja, dass die Leute vom Skigebiet wissen, wo Gletscherspalten sind ist mir klar, aber kann man das auch mit bloßem Auge erahnen?
Ich fahre höchstens mal ein bis zwei Meter neben der Piste, also will ich es jetzt nicht wisse, weil ich vor hab mich off Road zu bewegen, sondern einfach nur aus Interesse.

Bin euch sehr dankbar für eure Antwort
Wiesel
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Gletscher

Beitrag von schifreak »

Große Löcher im Schnee, und immer mit ner Absperrung verbunden. so iss der Idealfall, aber nicht immer sieht ma s( die Löcher)-- wenn s viel Schnee hat, dann sind die oft zugeschneit. Woran erkennt man am Besten díe Gefahrenstelle ? wo keine Schispuren etc. erkennbar sind. da wirds dann richtig brenzlig.

Aber ma muß schon sagen, wem sowas passiert, iss zwar n Schifahrer, aber ansonstn absolut Berg-Unerfahren. Keinen blassen Schimmer von Gefahren, und wie man sie umgeht. Und das schlimmste, wenn jemand in solches Gebiet eindringt, und andere das dann nachmachen, weil sie sich blind dem ersten anvertraun.

Iss im übrigen sehr identisch mit gesperrten Hängen, wegs Lawinengefahr. die Gefahrenhinweise in der alpinen Bergregion sollte man wirklich ernst nehmen,und notfalls auf Fun verzichten...und auf den geöffneten Pisten bleiben. Auch wenns noch so verlockt...
Fabi,alpiner Schifreak

TSC 2012-13, Stand 20.01.2013 - 17 Sektionen Bike, 20 Schitage in Tirol ; Zillertal, Stubaital, Ötztal, Kitzbühel,Schiwelt , Schijuwel Alpbach ;
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