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ein interessanter Beitrag auf www.nachrichten.ch der genau in diese richtung schielt.
Enttäuschte Skifahrerin will Skigebiet verklagen
Bregenz - Eine Wienerin erwägt wegen angeblich schlechter Pistenbedingungen eine Klage gegen ein Vorarlberger Skigebiet. Sie fordert die 550 Euro (rund 890 Franken) für die gekauften Skitickets zurück.
rr / Quelle: sda / Montag, 29. Januar 2007 / 12:30 h
Die Frau sei mit ihren Kindern zum Skifahren nach Vorarlberg gereist, habe aber wegen des mangelnden Pistenzustands nur selten skifahren und ihre Wochenkarte nicht ausnützen können, erklärte der Anwalt der Wienerin gegenüber ORF Radio Vorarlberg. Der Jurist besteht darauf, dass mit dem Kauf einer Liftkarte ein Beförderungsvertrag eingegangen worden sei, zu dem auch die Information gehöre, ob eine Piste befahrbar sei oder nicht. Seine Mandantin sei beim Kartenkauf in der Talstation nicht ausreichend über die Pistenverhältnisse aufgeklärt worden, sagte er weiter.
Aussergerichtliche Lösung gesucht
Darum fordert die Frau nun das Geld für die 550 Euro teuren Skibillette wieder zurück.
Das Skigebiet habe die Touristin nicht genügend über die Pistenverhältnisse aufgeklärt. (Archivbild) /
Die Betreiber des Vorarlberger Skigebietes und die Klägerin versuchen eine aussergerichtliche Lösung zu finden. Eine Konsumentenschützerin von der Arbeiterkammer Vorarlberg zweifelt am Erfolg einer allfälligen Klage. Im Radiobeitrag vertrat sie die Meinung, ein ausgebliebenes Skivergnügen sei nicht so einfach einklagbar und könne nur mit einer Preisminderung kompensiert werden. Mit dem Ticketkauf erkenne der Skifahrer die Bedingungen des Skigebiets an. Um welches Skigebiet es sich im betreffenden Fall handelt, wollte der Anwalt nicht sagen.
Enttäuschte Skifahrerin will Skigebiet verklagen
Bregenz - Eine Wienerin erwägt wegen angeblich schlechter Pistenbedingungen eine Klage gegen ein Vorarlberger Skigebiet. Sie fordert die 550 Euro (rund 890 Franken) für die gekauften Skitickets zurück.
rr / Quelle: sda / Montag, 29. Januar 2007 / 12:30 h
Die Frau sei mit ihren Kindern zum Skifahren nach Vorarlberg gereist, habe aber wegen des mangelnden Pistenzustands nur selten skifahren und ihre Wochenkarte nicht ausnützen können, erklärte der Anwalt der Wienerin gegenüber ORF Radio Vorarlberg. Der Jurist besteht darauf, dass mit dem Kauf einer Liftkarte ein Beförderungsvertrag eingegangen worden sei, zu dem auch die Information gehöre, ob eine Piste befahrbar sei oder nicht. Seine Mandantin sei beim Kartenkauf in der Talstation nicht ausreichend über die Pistenverhältnisse aufgeklärt worden, sagte er weiter.
Aussergerichtliche Lösung gesucht
Darum fordert die Frau nun das Geld für die 550 Euro teuren Skibillette wieder zurück.
Das Skigebiet habe die Touristin nicht genügend über die Pistenverhältnisse aufgeklärt. (Archivbild) /
Die Betreiber des Vorarlberger Skigebietes und die Klägerin versuchen eine aussergerichtliche Lösung zu finden. Eine Konsumentenschützerin von der Arbeiterkammer Vorarlberg zweifelt am Erfolg einer allfälligen Klage. Im Radiobeitrag vertrat sie die Meinung, ein ausgebliebenes Skivergnügen sei nicht so einfach einklagbar und könne nur mit einer Preisminderung kompensiert werden. Mit dem Ticketkauf erkenne der Skifahrer die Bedingungen des Skigebiets an. Um welches Skigebiet es sich im betreffenden Fall handelt, wollte der Anwalt nicht sagen.