Liftbetreiber und ihr Verantwortungsbewusstsein
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gernot
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Re: Liftbetreiber und ihr Verantwortungsbewusstsein
also ich würd auch noch bei http://www.bergfex.at/niederoesterreich/#/lunz-am-see/ einen kommentar einstellen - hat in anderen mir bekannten fällen zumindestens zu einer reaktion der verantwortlichen geführt...
- chr
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Re: Liftbetreiber und ihr Verantwortungsbewusstsein
Angenommen jemand verletzt sich auf der Piste (z. B. reisst sich bei einem Sturz das Kreuzband) und ich melde an der Talstation, dass ein Verletzter auf der Piste liegt und ich bekomme die Antwort: "Der soll irgendwie oberutschen" : Ist das dann ebenfalls nicht "Unterlassung der Hilfeleistung"?Klosterwappen hat geschrieben:"Unterlassung der Hilfeleistung" ist es definitif nicht.
Und falls man bei diesem Beispiel doch davon spricht: Wieso macht dann der Gesetzgeber einen Unterschied, ob jemand am Berg wegen eines physischen Problems festsitzt (Verletzug), oder eines psychischen Problems (Verkrampfung wegen panischer Angst)?
Naja, die meisten Menschen, glauben bei der ersten Begegnung mit mir, dass ich zwar aus Ostösterreich bin, nicht aber aus Wien. Mein Dialekt ist viel zu wenig sackbauerisch. Aber was hat das mit dem Problem meiner Frau zu tun? Lässt die Bergrettung bei Euch in Vorarlberg Wiener auf der Piste verrecken und rettet nur EinheimischeYeti01 hat geschrieben:Auch kann ich mir vorstellen, daß die Eingeborenen dort (und ich kenne die Gegend... ) an Deinem Akzent festgestellt haben, daß Du "a Gscheater" bist...
Meine Frau hätte in ihrem Zustand wahrscheinlich jeden Betrag gezahlt, wenn sie nur ein Skidoo aus dem Hang geholt hätte.Ram-Brand hat geschrieben:Soweit ich weiß muss man den Skidoo Einsatz bezahlen, es sei den man hat sich verletzt.
Gruß chr
- Klosterwappen
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Re: Liftbetreiber und ihr Verantwortungsbewusstsein
Es ist sehr einfach!
Schau Dir § 95 StGB an:
Unterlassung der Hilfeleistung
§ 95. (1) Wer es bei einem Unglücksfall oder einer Gemeingefahr (§ 176) unterläßt, die zur Rettung eines Menschen aus der Gefahr des Todes oder einer beträchtlichen Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung offensichtlich erforderliche Hilfe zu leisten, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen, wenn die Unterlassung der Hilfeleistung jedoch den Tod eines Menschen zur Folge hat, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen, es sei denn, daß die Hilfeleistung dem Täter nicht zuzumuten ist.
(2) Die Hilfeleistung ist insbesondere dann nicht zuzumuten, wenn sie nur unter Gefahr für Leib oder Leben oder unter Verletzung anderer ins Gewicht fallender Interessen möglich wäre.
Wenn Du glaubst, dass dieser Tatbestand erfüllt ist, mach, was ich Dir schon vor Tagen riet und wende Dich an die Staatsanwaltschaft St. Pölten.
Wenn nicht, dann beschuldige hier nicht jemanden strafrechtlich relevanten Handelns - das kann ins Auge gehen.
Ansonsten lass es, hier
Schau Dir § 95 StGB an:
Unterlassung der Hilfeleistung
§ 95. (1) Wer es bei einem Unglücksfall oder einer Gemeingefahr (§ 176) unterläßt, die zur Rettung eines Menschen aus der Gefahr des Todes oder einer beträchtlichen Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung offensichtlich erforderliche Hilfe zu leisten, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen, wenn die Unterlassung der Hilfeleistung jedoch den Tod eines Menschen zur Folge hat, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen, es sei denn, daß die Hilfeleistung dem Täter nicht zuzumuten ist.
(2) Die Hilfeleistung ist insbesondere dann nicht zuzumuten, wenn sie nur unter Gefahr für Leib oder Leben oder unter Verletzung anderer ins Gewicht fallender Interessen möglich wäre.
Wenn Du glaubst, dass dieser Tatbestand erfüllt ist, mach, was ich Dir schon vor Tagen riet und wende Dich an die Staatsanwaltschaft St. Pölten.
Wenn nicht, dann beschuldige hier nicht jemanden strafrechtlich relevanten Handelns - das kann ins Auge gehen.
Ansonsten lass es, hier
Darf ich die Gelegenheit nutzen, allen Usern dieses Forums bereits jetzt ein gesegnetes Weihnachtsfest und Alles Gute für 2027 zu wünschen!
- chr
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Re: Liftbetreiber und ihr Verantwortungsbewusstsein
Naja, jetzt wo ich den Paragraphen lese auch nicht wirklich. Ist ein psychischer Ausnahmezustand auch eine Gesundheitsschädigung?Klosterwappen hat geschrieben:Es ist sehr einfach!
Ich habe hier gemeint, dass er es im Prinzip unterlassen hat Hilfe zu leisten, dass er dabei eine Straftat begangen hat, wollte ich hier nicht behaupten und habe ich auch nicht geschrieben.chr hat geschrieben:Die Aussage "die soll holt irgendwie oberutschen und wenn eich wos net passt dann forts ham" ist auf jeden Fall für einen verantwortungsbewussten Betriebsleiter unwürdig und im Prinzip unterlassene Hilfeleistung.
Gruß chr
- burgi83
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Re: Liftbetreiber und ihr Verantwortungsbewusstsein
Keiner hat bisher davon gesprochen, dass es unterlassene Hilfeleistung ist, da ja auch nichts passiert ist. Aber im Fall eines Unfalls, würde ich schon sagen, dass es unterlassene Hilfeleistung wäre.
- chr
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Re: Liftbetreiber und ihr Verantwortungsbewusstsein
Zur Klärung solcher Fragen gibt es Anwälte und Juristen, da steige ich als Techniker aus und ich wollte auch in diese Richtung nichts unternehmen.
Die Gemeinde Lunz habe ich über das Vorgefallene informiert, die sollen das ruhig wissen.
Das war meine erste Reaktion auf Klosterwappens Vorschlag mit der Staatsanwaltschaft St. Pölten und dabei bleibts. Aber Danke an Klosterwappen für das Zitieren des Paragraphen; das hat mich interessiert.chr hat geschrieben:Naja, da würde ich jetzt schon mal die Kirche im Dorf lassen.
Die Gemeinde Lunz habe ich über das Vorgefallene informiert, die sollen das ruhig wissen.
Gruß chr
- jens.f
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Re: Liftbetreiber und ihr Verantwortungsbewusstsein
Nein. Nur wenn NACH einem Unfall oder bei eine Notsituation keine Hilfeleistung geleistet wird, KANN es unterlassene Hilfeleistung war.burgi83 hat geschrieben:Keiner hat bisher davon gesprochen, dass es unterlassene Hilfeleistung ist, da ja auch nichts passiert ist. Aber im Fall eines Unfalls, würde ich schon sagen, dass es unterlassene Hilfeleistung wäre.
Ich denke nicht, das man dies schon als Notsituation betrachten kann.
Aber: Es könnte natürlich fahrlässige Körperverletzung sein, wenn jemand durch eine Pflichtverletzung verletzt wird - ob das nun der Fall ist, mag ich aber nicht beurteilen.
Es gab aber durchaus schon Fälle, wo Liftbetreiber wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt wurden, weil die Verletzungen auf eine Pflichtverletzung des Liftbetreiber zurückzuführen war.
- Klosterwappen
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Re: Liftbetreiber und ihr Verantwortungsbewusstsein
o.k., dann passts wieder.
Aber ich als Jurist reagiere allergisch auf den "Vorhalt einer mit Strafe bedrohten Handlung"; das ist nämlich auch strafbar.
Wenn etwas passiert wäre, dann würde es anders aussehen; aber wenn meine Oma Räder hätte, dann wäre sie ein Autobus.
Aber ich als Jurist reagiere allergisch auf den "Vorhalt einer mit Strafe bedrohten Handlung"; das ist nämlich auch strafbar.
Wenn etwas passiert wäre, dann würde es anders aussehen; aber wenn meine Oma Räder hätte, dann wäre sie ein Autobus.
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Re: Liftbetreiber und ihr Verantwortungsbewusstsein
Ja!Yeti01 hat geschrieben:aber ein alter...
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- chr
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Re: Liftbetreiber und ihr Verantwortungsbewusstsein
Mir ist es ein Anliegen noch grundsätzlich zu diesem Thema etwas zu sagen:
Da sehr Zeitnahe zu meinem Negativerlebnis am Maiszinken auch der Abschied von Seilbahner aus dem Forum stattfand und wieder in einem anderen Topic Liftbetreiber als Kaffetrinker die fast nichts zu tun haben dargestellt wurden, möchte ich nur ganz deutlich sagen, dass ich vor dieser Berufsgruppe genauso Respekt habe, wie vor jeder anderer und ich mich trotz meines Negativerlebnisses von solchen Aussagen distanziere.
Sicherheit steht in der Branche ganz oben und wenn man mit offenen Augen durch die Schigebiete fährt, sieht man was alles gemacht wird bzw. wie Vorschriften umgesetzt werden. Da werden auf Pisten vor Kreuzungen versetzt Netze aufgestellt die den Sportlern das Tempo nehmen, Felsen oder Abgründe werden mit abweisenden Planen gesichert, wie man sie früher nur vom Weltcup kannte, Kinder müssen Helme tragen, Sessellifte werden mit Kidsstop ausgerüstet um ein durchrutschen zu verhindern, bei manchen Sesselbahnen wird der Überkopfbügel überhaupt verriegelt und läßt sich erst unmittelbar bei der Bergstation öffnen. In Österreich wurden vor ein paar Jahren alle Sessellifte mit den rot-grünen Led-Balken bei der Bergstation nachgerüstet die signalisieren, wann der Bügel zu öffnen ist, und, und, und....
Da reden wir noch gar nicht von den technischen Raffinessen an den Liften die den Spezialisten bekannt sind und den Laien verborgen bleiben. In der Branche wird tolle Arbeit geleistet.
Um so trauriger ist es halt, wenn durch unachtsame Betriebsstatus-Aktualisierung ein unnötiger Gefahrenmoment geschaffen wird und in Folge dann auch der Hilferuf nicht ernst genommen wird. Aber wie gesagt: ein trauriger Einzelfall - die Branche im Allgemeinen arbeitet hervorragend.
Da sehr Zeitnahe zu meinem Negativerlebnis am Maiszinken auch der Abschied von Seilbahner aus dem Forum stattfand und wieder in einem anderen Topic Liftbetreiber als Kaffetrinker die fast nichts zu tun haben dargestellt wurden, möchte ich nur ganz deutlich sagen, dass ich vor dieser Berufsgruppe genauso Respekt habe, wie vor jeder anderer und ich mich trotz meines Negativerlebnisses von solchen Aussagen distanziere.
Sicherheit steht in der Branche ganz oben und wenn man mit offenen Augen durch die Schigebiete fährt, sieht man was alles gemacht wird bzw. wie Vorschriften umgesetzt werden. Da werden auf Pisten vor Kreuzungen versetzt Netze aufgestellt die den Sportlern das Tempo nehmen, Felsen oder Abgründe werden mit abweisenden Planen gesichert, wie man sie früher nur vom Weltcup kannte, Kinder müssen Helme tragen, Sessellifte werden mit Kidsstop ausgerüstet um ein durchrutschen zu verhindern, bei manchen Sesselbahnen wird der Überkopfbügel überhaupt verriegelt und läßt sich erst unmittelbar bei der Bergstation öffnen. In Österreich wurden vor ein paar Jahren alle Sessellifte mit den rot-grünen Led-Balken bei der Bergstation nachgerüstet die signalisieren, wann der Bügel zu öffnen ist, und, und, und....
Da reden wir noch gar nicht von den technischen Raffinessen an den Liften die den Spezialisten bekannt sind und den Laien verborgen bleiben. In der Branche wird tolle Arbeit geleistet.
Um so trauriger ist es halt, wenn durch unachtsame Betriebsstatus-Aktualisierung ein unnötiger Gefahrenmoment geschaffen wird und in Folge dann auch der Hilferuf nicht ernst genommen wird. Aber wie gesagt: ein trauriger Einzelfall - die Branche im Allgemeinen arbeitet hervorragend.
Gruß chr