Dir ist aber bewusst, dass durch den Kauf des Skipass automatisch auch die AGB's akzeptiert werden.In den USA wuerde man seinen Rechtsanwalt losjagen, und der zwaenge dann die Bergbahn, auch bei nur einem Fahrgast mit gruen gluehendem Antrieb angebotsgemaess schnell zu fahren.
Und da gibt es garantiert irgend einen Passus, dass das Unternehmem nicht verpflichtet ist zum vollen Preis die volle Leistung zu erbringen.
Da müsste vermutlich auch in den USA der Anwalt irgend einen Formfehler in den AGB finden, damit die Klage erfolgreich ist.