100% Zustimmung. Noch haben wir den Grundsatz der Unschuldsvermutung in unserem Justizsystem. Das heisst, ein Verdächtiger gilt solange als unschuldig bis er rechtskräftig verurteilt ist. Nur bei gefährlichen Vorbestraften und/oder sehr grosser Flucht- oder Vertuschungsgefahr darf die U-Haft bis zur Gerichtsverhandlung verlängert werden.Seilbahnjunkie hat geschrieben:Es gilt noch immer der Grundsatz, im Zweifel für den Angeklagten. Und das ist auch gut so. Wenn man jeden einfach so einsperren könnte, wo kämen wir da hin? Das wären ja fast Verhältnisse wie im dritten Reich.
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