Völlig richtig denn dafür gibt´s grundsätzlich mal schon ein Rechtsfahrgebot und es wurde langes und vorsätzliches Blockieren der Überholspur auf Autobahnen nebst Ahndung der Mißachtung des Rechtsfahrgebotes auch schonmal zusätzlich als strafrechtliche Nötigung ausjudiziert weil jemand glaubte Hobbypolizist spielen zu müssen.j-d-s hat geschrieben: Bspw. ist es nicht dein Recht, die linke Spur genau mit Tempolimit zu befahren, obwohl du gerade nicht überholst, nur weil Du damit "Raser" an ihrer Tat hindern willst.
In den (sehr wenigen aber gravierenden Fällen) wo ich in den letzten Jahren aktiv wurde waren sowieso finanzielle Aufwendungen zu tragen weil ich die Anzeigen grundsätzlich nur von meinem Anwalt und natürlich auf meine Kosten einbringen lasse. Und in den beiden Fällen wo es nötig war falsche Zeugenaussagen zu widerlegen hatte die Dashcamstrafe daran einen relativ geringen Kostenanteil.
Allerdings würde ich mir wünschen das die Dashcamverwendung grundsätzlich zugelassen würde und zwar eingeschränkt auf die ausschließliche Verwertung zur Unfalldokumentation. Aufgrund der Tatsache das sich die Versicherungen immer restriktiver bei der Abgeltung von Versicherungsschäden verhalten und Verfahren teilweise endlos hinausgezogen werden würde ich in den konkreten Fällen die Zulassung als Beweismittel sehr begrüßen und hielte das mittlerweile auch für dringend nötig.
Und solange das nicht geschieht müsste man meiner Ansicht nach auch die rechtliche Diskrepanz beseitigen sprich wenn die Verwendung einer privaten Dashcam verboten ist kann es eigentlich nicht sein das deren Aufnahmen vor Gericht trotzdem als Beweismittel gelten...