Anwalt will Rechnung der Bergrettung nicht bezahlen
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Bjoerndetmold
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Re: Anwalt will Rechnung der Bergrettung nicht bezahlen
Aus juristischer Sicht muss ergänzt werden, dass es teilweise (auch für Juristen) recht willkürlich ist, unter welchen Voraussetzungen ein Bergrettungs- (insbesondere: Helikopter-) Einsatz in unterschiedlichen Ländern von wem zu bezahlen ist, welche tatsächlichen Kosten anfallen und welche Versicherungen gegebenenfalls deckungspflichtig sind. Da kann es bekanntlich um ganz schön viel Geld für den Piefke oder auch für den Tiroler gehen.
Nach deutschem Recht dürfte das Herbeirufen der Bergwacht übrigens in keinem Fall zu einem Anspruch gegen den Herbeirufenden führen. Inwieweit die Kosten dem Verletzten auferlegt werden können, wenn dieser ausdrücklich seinem Abtransport widerspricht, hängt sehr von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab.
Nach deutschem Recht dürfte das Herbeirufen der Bergwacht übrigens in keinem Fall zu einem Anspruch gegen den Herbeirufenden führen. Inwieweit die Kosten dem Verletzten auferlegt werden können, wenn dieser ausdrücklich seinem Abtransport widerspricht, hängt sehr von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab.
Wie heißt es schon in Monty Python's "Das Leben des Brian": Gepriesen sind die Skifahrer!
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Bjoerndetmold
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Re: Anwalt will Rechnung der Bergrettung nicht bezahlen
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Re: Anwalt will Rechnung der Bergrettung nicht bezahlen
Also um.es zu verdeutlichen, der Herr aus Belgien war verletzt und musste mit dem Akia geborgen werden, und wurde zum Arzt gebracht, er war aber anscheinend nicht gegen die Bergung versichert und die Bergrettung wurde auch von anderen alarmiert. Dieser hatte sich dann geweigert für den Einsatz zu bezahlen, da er ja niemanden gerufen hat. Der Arzt ließ es gut sein. Wer kommt dann für den Einsatz auf? Kann man das einfach so zur Anzeige bringen?
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Re: Anwalt will Rechnung der Bergrettung nicht bezahlen
Die Kosten könnten dann nach deutschem Recht als sog. "Geschäftsführung ohne Auftrag" erstattungspflichtig sein, § 683 BGB.
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Re: Anwalt will Rechnung der Bergrettung nicht bezahlen
Wir sind halt in ÖsterreichChrisB1 hat geschrieben: 13.03.2024 - 18:14 Die Kosten könnten dann nach deutschem Recht als sog. "Geschäftsführung ohne Auftrag" erstattungspflichtig sein, § 683 BGB.
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- ChrisB1
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Re: Anwalt will Rechnung der Bergrettung nicht bezahlen
Ist in A wohl nicht viel anders: §§ 1036, 1037 ABGB.
BGB und ABGB sind sich doch ziemlich ähnlich.
BGB und ABGB sind sich doch ziemlich ähnlich.
- Mr. X
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Re: Anwalt will Rechnung der Bergrettung nicht bezahlen
Also wenn ich das richtig verstanden habe, müsste derjenige, der die Bergrettung alarmiert hat dafür aufkommen, also in dem Fall der Ersthelfer? Wenn das so ist (sehr provokant ausgedrückt), dann muss man sich da zweimal überlegen, ob man am Berg jemanden liegen lässt oder jemandem wirklich hilft.ChrisB1 hat geschrieben: 13.03.2024 - 19:14 Ist in A wohl nicht viel anders: §§ 1036, 1037 ABGB.
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benzor
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Re: Anwalt will Rechnung der Bergrettung nicht bezahlen
Es ist die Bergrettung, die ohne Auftrag die Rettung übernimmt und deshalb die Erstattung ihrer Kosten fordern kann. Derjenige, der (berechtigt) den Notruf wählt hat damit nichts zu tun. Dazu ist man im Normalfall sogar mindestens verpflichtet, falls es das Einzige ist, was man ohne eigene Gefahr für einen Verletzten machen kann.Mr. X hat geschrieben: 14.03.2024 - 01:21Also wenn ich das richtig verstanden habe, müsste derjenige, der die Bergrettung alarmiert hat dafür aufkommen, also in dem Fall der Ersthelfer? Wenn das so ist (sehr provokant ausgedrückt), dann muss man sich da zweimal überlegen, ob man am Berg jemanden liegen lässt oder jemandem wirklich hilft.ChrisB1 hat geschrieben: 13.03.2024 - 19:14 Ist in A wohl nicht viel anders: §§ 1036, 1037 ABGB.
BGB und ABGB sind sich doch ziemlich ähnlich.
- ThomasZ
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Re: Anwalt will Rechnung der Bergrettung nicht bezahlen
Das wäre in Deutschland ein StraftatbestandMr. X hat geschrieben: 14.03.2024 - 01:21 Wenn das so ist (sehr provokant ausgedrückt), dann muss man sich da zweimal überlegen, ob man am Berg jemanden liegen lässt oder jemandem wirklich hilft.
§ 323c StGB
"Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbes. ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."
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Re: Anwalt will Rechnung der Bergrettung nicht bezahlen
In Österreich und Italien genauso, nennt sich "unterlassene Hilfeleistung"ThomasZ hat geschrieben: 14.03.2024 - 09:38Das wäre in Deutschland ein StraftatbestandMr. X hat geschrieben: 14.03.2024 - 01:21 Wenn das so ist (sehr provokant ausgedrückt), dann muss man sich da zweimal überlegen, ob man am Berg jemanden liegen lässt oder jemandem wirklich hilft.
§ 323c StGB
"Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbes. ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."
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Re: Anwalt will Rechnung der Bergrettung nicht bezahlen
Das finde ich schon schräg:
Ich sehe jemanden der Hilfe benötigt und hole Hilfe und werde dann selber zu Kasse gebeten?
Kann eigentlich nicht sein...
Es müsste eigentlich immer der der Hilfe benötigte die Rechnung bezahlen müssen. Schwierig wird es natürlich wenn der derjenige nicht der Auffassung war Hilfe zu benötigen...
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Kann eigentlich nicht sein...
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Re: Anwalt will Rechnung der Bergrettung nicht bezahlen
Ist ja auch nicht so. Wenn du nicht mutwillig ohne Grund den Notruf wählst, dann kann dir keiner was.
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Bjoerndetmold
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Re: Anwalt will Rechnung der Bergrettung nicht bezahlen
Nein, das verstehst du falsch.Mr. X hat geschrieben: 14.03.2024 - 01:21Also wenn ich das richtig verstanden habe, müsste derjenige, der die Bergrettung alarmiert hat dafür aufkommen, also in dem Fall der Ersthelfer? Wenn das so ist (sehr provokant ausgedrückt), dann muss man sich da zweimal überlegen, ob man am Berg jemanden liegen lässt oder jemandem wirklich hilft.ChrisB1 hat geschrieben: 13.03.2024 - 19:14 Ist in A wohl nicht viel anders: §§ 1036, 1037 ABGB.
BGB und ABGB sind sich doch ziemlich ähnlich.
Für das Herbeirufen der Bergrettung kommt (nach deutschem Recht) ein Anspruch gegen den Verletzten aus GoA in Betracht, weil das Alarmieren in dessen mutmaßlichen Interesse ist.
Bei einem Abtransport gegen seinen Willen ist es schwieriger. Da ist der Herbeirufende aber aus dem Schneider. Ein Anspruch der Rettung gegen den Verletzten aus echter GoA liegt sowieso nicht vor, da er seinen entgegenstehenden Willen geäußert hat.
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Re: Anwalt will Rechnung der Bergrettung nicht bezahlen
Das ist dann aber schon sehr theoretisch. Wie oft kommt es denn vor, dass ein (vermeintlich) Verletzter gerettet werden soll, dann aber beim Abtransport seinen entgegenstehenden Willen hierfür äußert?
Wenn aber tatsächlich niemand verletzt ist, der Alarmierende nicht mutwillig gehandelt hat und sich keiner zum freiwilligen Abtransport findet, bleibt die Rettung halt leider auf den Kosten sitzen.
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Bjoerndetmold
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Re: Anwalt will Rechnung der Bergrettung nicht bezahlen
Der konkrete Fall war ja auch anders, da hat er sich anscheinend widerspruchslos transportieren lassen. Dann muss er auch die Kosten tragen.ChrisB1 hat geschrieben: 14.03.2024 - 19:24 Das ist dann aber schon sehr theoretisch. Wie oft kommt es denn vor, dass ein (vermeintlich) Verletzter gerettet werden soll, dann aber beim Abtransport seinen entgegenstehenden Willen hierfür äußert?
Wenn aber tatsächlich niemand verletzt ist, der Alarmierende nicht mutwillig gehandelt hat und sich keiner zum freiwilligen Abtransport findet, bleibt die Rettung halt leider auf den Kosten sitzen.
Dass jemand nicht (zB) mit dem herbeigerufenen Heli transportiert werden will (etwa aus Kostengründen oder Flugangst), die Bergrettung aber aus unterschiedlichen Gründen trotzdem einen Hubschrauber einsetzt, ist glaube ich nicht so selten. Wenn der Gerettete nicht gerettet werden will, wird es mit dem Kostenersatz schwierig.
https://www.tz.de/muenchen/stadt/bergre ... 55034.html
https://ebibliothek.beck.de/Print/Curre ... oc&hlword=
Dass die Rettung sich nicht an den Alarmierenden halten darf, ist gewollt. Dass die Kosten für das Erscheinen der Bergrettung aus Geschäftsführung ohne Auftrag ersetzt werden können, hatte ich oben ja geschrieben. Die Bergrettung bekommt also den Einsatz bezahlt, nur eben den Abtransport nicht, wenn sie diesen gegen den Willen des Geretteten vornimmt...
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