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10vor10 (Schweizer Fernsehen) 'Im Land der 100 Bahnen'

doppgar

Massada (5m)
Registriert
19. Juli 2008
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58
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0
[- Beitrag gelöscht, da inzwischen nicht mehr aktuell -]
 
Zumindest eine der Bahnen die gezeigt wurden hat meines Wissens nach keine Konzession. Da hätte er und das Fernsehteam gar nicht mitfahren dürfen! Hoffentlich bekommt die Frau, welche die Bahn bediente und die mit Namen erwähnt wurde, nun nicht Ärger.
 
Selbst wenn die Bahn eine Konzession hätte, stellt sich die Frage ob dieser Bericht nicht schon fast als Schleichwerbung gilt ?
Hört mal die Aussage bei 1:40 an.
Soviel ich weiss darf man für solche Bahnen ja keine Werbung betreiben.
 
Wenn man es genau nimmt, mag das zutreffen. Aber weil die Beförderung von Touristen bei diesen Alperschliessungsbähnchen nur ein Nebengeschäft ist und die Bauern damit nicht das grosse Geld machen, kann man hier mal ein Auge zudrücken finde ich.
 
Hmm?
 

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Es mag unglücklich sein dass der Bericht den Eindruck erweckt, dass man mit allen Bahnen fahren kann.
Aber ich denke nicht, dass sich Journalisten von einem solchen "Verbotsschild" beeindrucken lassen...
Selbst wenn sich der Maschinist weigern würde, die Bahn in Betrieb zu setzen dann werden die TV-Leute einfach so lange herum stürmen bis der Maschinist nachgibt.
Oder es kann auch ganz anders sein. Vielleicht ist das Personal vom Fernseher speziell versichert, so dass sie auch verbotene Dinge tun dürfen ?
Und wenn ich den Beitrag richtig verstanden habe, fahren ja auch die Bahnbesitzer mit dieser Bahn. Und dass sie dies regelmässig tun können ohne verpfeift zu werden, kann ich mir nicht vorstellen. Und dass sie es dann noch im TV sagen, wäre ja dann wirklich der Oberhammer. Gehört dann schon in die Kategorie "die dümmsten Leute".
Von dem her wäre es durchaus möglich dass die Besitzer legal mit der Bahn fahren dürfen und sich das Verbotsschild effektiv nur auf die Touristen bezieht. Aber wenn auf dem Schild stehen würde "Kein Transport von Touristen", dann würden sie trotzdem hunderte von Anrufe erhalten, ob sie denn nicht eine Ausnahme machen könnten... Somit wäre dann das generelle Verbot quasi ein Selbstschutz.
 
[- Beitrag gelöscht, da inzwischen nicht mehr aktuell -]
 
(zumindest würde ich nun gerne einige solcher "Schätze" mal besuchen).
Kein Problem. Viele dieser Bähnchen dürfen völlig legal fremde Passagiere befördern.
Und die Fahrpreise sind meistens auch recht moderat. Problem ist eher dass sie keine Werbung machen dürfen und es dadurch nicht immer einfach ist, die Betriebszeiten herauszufinden. Und einige Bahnen laufen sogar im Selbstbedienungsbetrieb. Das heisst man muss z.B in einem nahegelegenen Restaurant einen Jeton kaufen oder in der Station gibt es einfach einen Münzeinwurf. Danach funktioniert die Bahn wie ein ganz normaler Aufzug.

Gelten bei privaten Bahnen keine Sicherheitsvorschriften? Das das früher so gebaut wurde is schon klar, aber müssten die
Bahnen (auch wenn sie privat sind) nicht ab und zu auf Grund der Vorschriften den aktuellen Normen/Anforderungen angepasst werden?

Die meisten Bähnchen haben eine sogenannt kantonale Konzession. Diese Konzession ist weniger streng als die eidgenössiche Konzession, aber dafür gibt es auch einige Einschränkungen. Zum Beispiel dürfen pro Richtung maximal 8 Personen am Seil "hängen" oder das oben erwähnte Werbeverbot.
Aber es ist klar diese Bahnen werden auch regelmässig geprüft und müssen den aktuellen Vorschriften angepasst werden. Dies hat aber zur Folge dass viele dieser Kult-Bahnen mit offenen Kabinen durch eine idiotensichere Anlage oder sogar einer Strasse ersetzt werden.
 
TPD schrieb:
Vielleicht ist das Personal vom Fernseher speziell versichert, so dass sie auch verbotene Dinge tun dürfen ?
^^Muss fast so sein. Fernsehteams sind auch bereits bei Bahnen mitgefahren, mit noch ausstehender Betriebsbewilligung, wie z.B bei der Kollaudation der Corvatschbahn II durch das BAV, als explizit darauf hingewiesen wurde, das SF auf eigene Verantwortung mitfährt:

http://www.sf.tv/videoplayer/api/current/sfVideoPlayerEmb.swf?cvisurl=http://www.sf.tv/cvis/cvis&segmentid=caccadc5-bb08-4d33-a11f-5d58d90007a2&live=false&referer=http://www.alpinforum.com/forum/viewtopic.php%3ff=12&t=679&hilit=neubau+corvatschbahn+II&start=375
 
Die Bahn, welche im TV zu sehen war, war nicht die Grunggisbahn von der hier das Foto mit dem Schild gezeigt wurde. Es war die Materialbahn von Oberrickenbach zum Eggeli.

Es gibt in der Schweiz drei Kategorien von Seilbahnen.
1. Eidgenössisch konzessioniert. Keine Einschränkungen bei der Passagierzahl, kein Werbeverbot. Dafür aber sehr strenge Auflagen. Werden regelmässig kontrolliert.
2. Kantonal konzessioniert. Maximal 8 Personen pro Fahrtrichtung zugelassen (also höchstens 16 Personen gleichzeitig), Werbeverbot. Weniger strikte Auflagen. Auch diese Bahnen werden regelmässig kontrolliert.
3. Material- oder Transportbahnen. Sehr geringe Auflagen, nur für den Warentransport gedacht. Wenn trotzdem Personen mitfahren, machen sie das auf eigene Verantwortung.

Es ist schon so, dass die Einheimischen diese Bahnen auch nutzen. Aber eben, es ist nicht ohne Gefahr. Passiert was, ist der Mitfahrende der Dumme. Unfallversicherungen sind aufgrund der nicht vorhandenen Konzession zu keinerlei Leistungen verpflichtet. Operationen und Krankenhausaufenthalte sind sehr teuer, und die Rettung im meistens unwegsamen Gelände kommt meistens auch noch dazu. So gesehen dürfte nur schon ein simpler Knochenbruch für die meisten Leute finanziell nicht stemmbar sein, sind die Verletzungen schwerwiegender erst recht nicht. Dazu kommen noch die Folgen einer allfälligen Invalidität. Ich konnte nicht herausfinden, ob auch die dafür zuständigen Sozialeinrichtungen, wie beispielsweise die Schweizerische IV, deswegen ihre Leistungen kürzen oder gar verweigern dürfen, ausschliessen würde ich es aber nicht. Dasselbe gilt für die Hinterbliebenen im Falle des schlimmsten aller möglichen Unfallfolgen. Aus diesen Gründen hat man bei Materialbahnen als Aussenstehender, selbst wenn man bereit ist dieses Risiko zu tragen, kaum eine Chance auf Mitfahrt.
 
GMD schrieb:
2. Kantonal konzessioniert. Maximal 8 Personen pro Fahrtrichtung zugelassen (also höchstens 16 Personen gleichzeitig), Werbeverbot. Weniger strikte Auflagen. Auch diese Bahnen werden regelmässig kontrolliert.
Auch hier gibts wieder eine Unterteilung in 6 Unterkategorien. Das Werbevebot gilt nur bis und mit Kategorie 3.

Hier die Liste:
Kat. 1 Einspurige Pendelbahn oder Umlaufbahn mit einem Fahrzeug zur Erschliessung einzelner Heimwesen.
Zulässiges Fassungsvermögen im Fahrzeug: 2 Personen
Zulässige Fahrgeschwindigkeit: 1.5 m/s.

Kat. 2 Ein- oder zweispurige Pendelbahn oder Umlaufbahn.
Zulässige Personenzahl pro Fahrbahnseite: 4 Personen
Zulässige Fahrgeschwindigkeit: 2.5 m/s.

Kat. 3 Ein- oder zweispurige Pendelbahn oder Umlaufbahn.
Zulässige Personenzahl pro Fahrbahnseite: 4 Personen
Zulässige Fahrgeschwindigkeit: 4.0 m/s

Kat. 4 Ein- oder zweispurige Pendelbahn oder Umlaufbahn mit gewerbsmässiger Personenbeförderung.
Zulässige Personenzahl pro Fahrbahnseite: 4 Personen
zulässige Fahrgeschwindigkeit: 4.0 m/s

Kat. 5 Ein- oder zweispurige Pendelbahn oder Umlaufbahn mit gewerbsmässiger Personenbeförderung.
Zulässige Personenzahl pro Fahrbahnseite: 8 Personen
Zulässige Fahrgeschwindigkeit: 5.0 m/s.

Kat. 6 Ein- oder zweispurige Pendelbahn oder Umlaufbahn mit gewerbsmässiger Personenbeförderung.
Zulässige Personenzahl pro Fahrbahnseite: 8 Personen
Zulässige Fahrgeschwindigkeit in den Feldern: 6.0 m/s, sonst 5 m/s

Je nach Kategorie sind die Sicherheitsanforderungen unterschiedlich. Zum Beispiel brauchte man bis 2007 für kategorie 1 keine überwachten Türen.

Seit der einführung der neuen Seilbahnrichtlinien sind jetzt die Sicherheitsanforderungen für alle Bahnen gleich, was ME nicht wirklich gut gelöst ist.

Hier steht alles drinn:
http://www.ikss.ch/pdf/Reglement_IKSS_2007.pdf

doppgar schrieb:
Wie sicher sind eigentlich solche Bahnen? Gerade als man die Dame gesehen hat, die die Bahn noch von Hand (!) abremsen muss hat mir das schon ein
Bischen zu denken gegeben. Gelten bei privaten Bahnen keine Sicherheitsvorschriften? Das das früher so gebaut wurde is schon klar, aber müssten die
Bahnen (auch wenn sie privat sind) nicht ab und zu auf Grund der Vorschriften den aktuellen Normen/Anforderungen angepasst werden?
Und wie kommst du zu der Bahn? Mit dem Auto? Richtig und das bremst auch Automatisch. :wink: Nur mal zum zeigen in welchem Zusammenhang hier Vorderungen gestellt werden.

Übrigens waren einige Bahnen im Video nicht in Oberrickenbach. Zum Beispiel die Luterseebahn.
 
GMD schrieb:
Die Bahn, welche im TV zu sehen war, war nicht die Grunggisbahn von der hier das Foto mit dem Schild gezeigt wurde. Es war die Materialbahn von Oberrickenbach zum Eggeli.
Das sollte auch nur ein Beispiel seit. :?
 
Problem ist eher dass sie keine Werbung machen dürfen und es dadurch nicht immer einfach ist, die Betriebszeiten herauszufinden.

Wieso dürfen die denn keine Werbung machen? Und ist das publizieren eines Fahrplans denn bereits Werbung? Und wie ist es denn bei Skiliften? Sind diese nicht auch kantonal konzessioniert? Und wie liegt der Fall, wenn eine Unternehmung kantonal und eidgenössisch konzessionierte Anlagen besitzt? Oder man wirbt halt einfach für den Berg und nicht für die Seilbahn an sich (macht ja eh fast keiner). Das erschliesst sich mir nicht ganz.
 
@Pilatus
Schau mal die Liste von ATV mit den verschiedenen Kategorien der kant. Konzession an.
Und ich denke für Skilifte gelten noch mal ganz andere Regeln. Sonst dürften da ja auch nur 8 Personen gleichzeitig bergwärts fahren. ;)

Und ist das publizieren eines Fahrplans denn bereits Werbung?
Kommt sicher darauf an wo dieser Fahrplan publiziert wird. ;)
Eine eigene Website würde vermutlich zu weit gehen. Hingegen eine PDF Datei, die über 20 Klicks auf der Website der politischen Gemeinde auffindbar ist, könnte man als Information für die lokale Bevölkerung auffassen und nicht als touristische Werbung.
Und ab Kat. 4 ist ja Werbung eh erlaubt.
 
Das Ganze mit den sechs Unterkategorien ist mal wieder typisch schweizerisch: "Wieso einfach, wenn es auch kompliziert geht?" :P
 
GMD schrieb:
Das Buch ist nun fertig, die Vernissage findet am 18. Juni 2010 in Stans statt. Da ich in den Ferien und ausser Lande sein werde, kann ich leider nicht hingehen.

http://www.flueeler-martinez.ch/100bahnen.htm

Werde anwesend sein, da ich einen kleinen Beitrag an das Buch bez. Bilder am Titlis gab.
Mal schauen, vielleicht sind sonst noch Forumler anwesend? ;)

Gruss TITLIS
 
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