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Kein Problem. Viele dieser Bähnchen dürfen völlig legal fremde Passagiere befördern.(zumindest würde ich nun gerne einige solcher "Schätze" mal besuchen).
Gelten bei privaten Bahnen keine Sicherheitsvorschriften? Das das früher so gebaut wurde is schon klar, aber müssten die
Bahnen (auch wenn sie privat sind) nicht ab und zu auf Grund der Vorschriften den aktuellen Normen/Anforderungen angepasst werden?
^^Muss fast so sein. Fernsehteams sind auch bereits bei Bahnen mitgefahren, mit noch ausstehender Betriebsbewilligung, wie z.B bei der Kollaudation der Corvatschbahn II durch das BAV, als explizit darauf hingewiesen wurde, das SF auf eigene Verantwortung mitfährt:TPD schrieb:Vielleicht ist das Personal vom Fernseher speziell versichert, so dass sie auch verbotene Dinge tun dürfen ?
Auch hier gibts wieder eine Unterteilung in 6 Unterkategorien. Das Werbevebot gilt nur bis und mit Kategorie 3.GMD schrieb:2. Kantonal konzessioniert. Maximal 8 Personen pro Fahrtrichtung zugelassen (also höchstens 16 Personen gleichzeitig), Werbeverbot. Weniger strikte Auflagen. Auch diese Bahnen werden regelmässig kontrolliert.
Kat. 1 Einspurige Pendelbahn oder Umlaufbahn mit einem Fahrzeug zur Erschliessung einzelner Heimwesen.
Zulässiges Fassungsvermögen im Fahrzeug: 2 Personen
Zulässige Fahrgeschwindigkeit: 1.5 m/s.
Kat. 2 Ein- oder zweispurige Pendelbahn oder Umlaufbahn.
Zulässige Personenzahl pro Fahrbahnseite: 4 Personen
Zulässige Fahrgeschwindigkeit: 2.5 m/s.
Kat. 3 Ein- oder zweispurige Pendelbahn oder Umlaufbahn.
Zulässige Personenzahl pro Fahrbahnseite: 4 Personen
Zulässige Fahrgeschwindigkeit: 4.0 m/s
Kat. 4 Ein- oder zweispurige Pendelbahn oder Umlaufbahn mit gewerbsmässiger Personenbeförderung.
Zulässige Personenzahl pro Fahrbahnseite: 4 Personen
zulässige Fahrgeschwindigkeit: 4.0 m/s
Kat. 5 Ein- oder zweispurige Pendelbahn oder Umlaufbahn mit gewerbsmässiger Personenbeförderung.
Zulässige Personenzahl pro Fahrbahnseite: 8 Personen
Zulässige Fahrgeschwindigkeit: 5.0 m/s.
Kat. 6 Ein- oder zweispurige Pendelbahn oder Umlaufbahn mit gewerbsmässiger Personenbeförderung.
Zulässige Personenzahl pro Fahrbahnseite: 8 Personen
Zulässige Fahrgeschwindigkeit in den Feldern: 6.0 m/s, sonst 5 m/s
Und wie kommst du zu der Bahn? Mit dem Auto? Richtig und das bremst auch Automatisch.doppgar schrieb:Wie sicher sind eigentlich solche Bahnen? Gerade als man die Dame gesehen hat, die die Bahn noch von Hand (!) abremsen muss hat mir das schon ein
Bischen zu denken gegeben. Gelten bei privaten Bahnen keine Sicherheitsvorschriften? Das das früher so gebaut wurde is schon klar, aber müssten die
Bahnen (auch wenn sie privat sind) nicht ab und zu auf Grund der Vorschriften den aktuellen Normen/Anforderungen angepasst werden?
Das sollte auch nur ein Beispiel seit.GMD schrieb:Die Bahn, welche im TV zu sehen war, war nicht die Grunggisbahn von der hier das Foto mit dem Schild gezeigt wurde. Es war die Materialbahn von Oberrickenbach zum Eggeli.
Problem ist eher dass sie keine Werbung machen dürfen und es dadurch nicht immer einfach ist, die Betriebszeiten herauszufinden.
Kommt sicher darauf an wo dieser Fahrplan publiziert wird.Und ist das publizieren eines Fahrplans denn bereits Werbung?
GMD schrieb:Das Buch ist nun fertig, die Vernissage findet am 18. Juni 2010 in Stans statt. Da ich in den Ferien und ausser Lande sein werde, kann ich leider nicht hingehen.
http://www.flueeler-martinez.ch/100bahnen.htm
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