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Alkoholmißbrauch auf Skipisten?

Es ging einzig und alleine um den Promilewert beim Blasen warum der RTW kommen soll und darauf war mein Kommentar bezogen! Sonst nix!
 
In diesem Topic soll es ja nun nicht darum gehen, ob, wann, wie, warum, wer etc. womit abgeholt wird. Leider sind wir hier durch die Verfehlung eines Users vom eigentlichen Thema abgekommen, deren Richtigstellung es dringend bedarf. Es geht NICHT darum, sich nach dem Skifahren das eine oder andere zu gönnen (wenn überhaupt), wenn die Ski bereits für den nächsten Tag die vertikale Stellung eingenommen haben und man anschließend den Heimweg zu Fus antritt. Die Überschrift zum Topic ...
Alkoholmißbrauch auf Skipisten?
... ist da doch eigentlich nicht mißzuverstehen? Soviel dazu.

Die Thematik ist doch, wie man dafür Sorge tragen kann, dass sich Besoffene nicht auf die Piste stürzen, denn bringen sie auch andere in Gefahr. Wenn sie sich selber den Hals brechen - p.P. (persönliches Pech). Ich habe ja schon angerissen, dass ich teilweise mit persönlichen Apellen auf taube Ohren gestoßen bin, was vielleicht auch am verminderten Wahrnehmungsvermögen gelegen haben kann. Zieht man hier nun die Wirte in die Verantwortung, betrunkene Skifahrer an Weiterfahrt zu hindern? Wird ein Wirt dies tun? Spielt da nicht mehr der Gedanke eine Rolle, sich evtl. einen Gast zu verprellen, wenn man seine Absichten, ins Tal zu fahren versucht zu durchkreuzen. Andererseits muss man eben auch daran denken, dass der Betrunkene doch eben andere ins Verderben reißt. Ich hätte ein Problem damit, wenn ich einen Betrunkenen gedultet die Piste fahren lasse und sich dann herausstellt, dieser hat einen Unfall verursacht und jemand anderes vielleicht sogar schwer verletzt. Für einen Gastronom sicher eine schwere Entscheidung.

Ernsgemeinter Alkotester am Ausgang? Ob das ein Wirt so machen wird? Ich glaube weniger. Dies kommt ja fast einem Rauchverbot gleich und dürfte was den Umsatz angeht eher kontraproduktiv sein. Obwohl, wenn ich ein oder zwei Biere trinke, muss man vorm "Blasen" ja keine Angst haben. In diesem Zusammenhang fällt mir noch die Planung der Automobilindustrie ein, um das Fahren unter Alkoholeinfluss in Griff zu bekommen: Das Auto läßt sich erst starten, wenn der Fahrer in den eingebauten Alkotester geblasen hat. Und was ist daraus geworden? Nichts, weil man erkennen musste, dass der, der bläst ja nicht der Fahrer sein muss. Und wer sagt denn, dass der der am Ausgang bläst auch noch mit Ski fährt. Okay, die Wahrscheinlichkeit ist ziehmlich groß. Beim Auto und bei Ski wirds halt so sein, dass der, der Fahren will auch fahren wird. Egal ob getrunken oder nicht.

Pistenpolizei? Hmm, da wurde ja bereits geschrieben, dass es dazu ja keine rechtliche Grundlage gibt, die irgendelche Befugnisse einräumt, wie z.B. eine Geldstrafe oder bei Wiederholungstätern der Skipassentzug - also das Gegenstück, wie mans im Straßenverkehr handhabt. Aber dafür wäre doch eine ordentlicher bürokratischer Aufwand nötig, der zu finanzieren ist. Und wenn einer Bergbahngesellschaft dies (Pistenpolizei) ein Anliegen ist, wird diese auch für die Finanzierung sorgen müssen.
Obwohl eine rechtliche Grundlage sich ja schnell schaffen läßt: Bei befahren gesperrter Pisten, behalten es sich die Bergbahen ja auch, den Skipass zu entziehen. So kann man es mit "Fahren unter übertreibenen Alkoholeinfluss" (muss halt eine Grenze festgelegt werden) auch halten. Oder?
 
AN Oscar-- ich habs ja bereits schon edidiert, und Du hast ja auch mitgepostet-- ich sagte ja, nee iss ja klar, das geht natürlich nicht...
Und n Rettungswagen kommt net zu ner strassenlose Schipiste. Das ganze war doch mal wieder mal mein komischer Humor-- allerdings, ich dachte an ein ganz frühes Erlebnis, als mein Daddy mal mit einem Spezl´( der war auch der Anstifter)-- auf der ``Lärchfilzhochalm `` in Fieberbrunn zu viel gebechert hat. Der Jagatee muß verdammt gut sein dort oben....jedenfalls, iss mei Dad runtergfahrn, zu dem kleinen Lift, der 2. Teil vom ex Doischberglift, und der lief natürlich nimmer. Es wurd ja schon bald dunkel. Also, wenn der Lift nimmer geht, dann legt ma sich in den Schnee, und wartet, irgendwann kommt scho ne Pistnraupe. Und das war dann der sogenannte ``Rettungswagen``, weil-- wär der nicht gekommen, und mein Vata wär allein gwesen, der wär bestimmt erfrorn. Da wars verdammt kalt, bereit s schon am nachmittag.( Mei Vata war da auch allein, allerdings hätt ich dann vom Tal aus einen Suchtrupp angefordert...der dann das ganze Gebiet absuchen muß, für viel Geld...)

Wo der Spezl von meim Vata war, das wußte übrigens niemand, der iss irgendwie ganz woanders runtergfahrn,und kam irgendwann im Tal an. Das iss natürlich sehr schön, wenn dann die Spezl net mal miteinader ins Tal fahrn können. Das iss aber das Alkoholproblem bei einigen, die wissen dann gar nix mehr, die wissen net amal, daß sie net allein unterwegs sind... sowas iss doch schlimm, wenn ma dann die Besten Freunde nicht mehr kennt.

Und das schlimme für mi, ich war mit dem Buam von dem Andern in Tal, und wußte nix, was los iss. Und da hab i mir gesagt, ich trink nie im Lebn an Jagatee, da hats ma dann glangt.Aba Echt.
 
Oscar schrieb:
So wenn du mich mal besoffen auf der Piste siehst dann gib Bescheid, aber so alt wirste eh ned und Fragen hätteste können ob du die Bilder posten darfst!

Erwarte da von molotov eine Richtigstellung und zwar schnell!
Ich persönlich distanziere mich auf gröbste zu diesem Kommentar!!!


Bei mir wirst du nicht erleben, dass ich Bilder von anderen poste ohne zu fragen und schon gar nicht aus dem Zusammenhang gerissen! Wenn dan nehm ich Bilder von mir oder habe abgeklärt ob ich das nehmen darf!

Für mich ist klar, es gibt keine Bilder und Berichte mehr im Forum von mir und keine mehr wo ich drauf bin (egal von wem die sind)!!!!!!!!
Schon gar nicht unterstelle ich anderen Sachen, die dem Ansehen derer schaden könn(t)en!

Entschuldigung Oscar! die Bilder sind für diejenigen, die den Bericht nicht gelesen haben, sehr missverständlich gewesen! Noch einmal für die die Bilder gesehen haben: Das war Apresski! Weder Oscar noch einer der anderen Personen die auf den Bildern mit drauf waren sind danach noch Ski gefahren!

Für mich persönlich war es in dem Moment klar als ich die Bilder gepostet hab, das da niemand mehr Ski fährt nachm Party machen (Ich wusste es ja), da hat der Denkprozess wohl wirklich ausgesetzt bei mir!
 
Ok wir hatten ja gerade noch PNs augetauscht damit sollte dann auch die Sache hier beendet werden! Danke, dass du hier nochmal dazu Stellung genommen hast!
 
Wie die Versicherungen dazu stehen, wenn alkoholisiert ein Unfall verursacht wird:

Versicherungsschutz: Wenn der Fall zum Unfall wird

Gestürzt ist man beim Skifahren schnell. Und Leichtsinn in den Bergen kann teuer werden. Deshalb: nur gut versichert auf die Piste.
Dieser "Abschleppdienst" ist nocht vergleichsweise günstig, wehe, wenn der Heli kommt

Die Bergtour in Oberösterreich war eine Mordsgaudi. Der Abstieg fiel allerdings schwer - und einer der trinkfreudigen Freizeitsportler war so angeschlagen, dass er mit dem Rettungshubschrauber ins Tal geholt werden musste. Dumm gelaufen: Den Einsatz muss er aus eigener Tasche bezahlen. "Bergungskosten sind tatsächlich ein Problem", sagt Katrin Rüter vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin.

Mit Alkohol wird es problematisch
Wer sich angetrunken in Schwierigkeiten bringt, darf nicht darauf hoffen, ungeschoren davonzukommen. Auch für viele andere Fälle gilt: Wintersportler sollten vor dem Urlaub ihren Versicherungsschutz prüfen. Eine private Unfallversicherung hilft oft schon weiter: "Bergungskosten werden in der Regel übernommen", sagt Katrin Rüter - in Fällen, in denen sich ein Skiläufer auf der Piste ein Bein bricht oder ein Snowboarder die Schulter ausrenkt. Das gilt auch für Reisezusatzversicherungen.
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Aber auch solche Policen decken nicht alle Fälle ab, in denen Wintersportler, Bergwanderer oder Kletterer in die Verlegenheit kommen könnten, sich retten lassen zu müssen. Wer in der Wand hängt und sich nicht weitertraut oder wer sich im Hochgebirge verirrt und bei Tageslicht nicht zurückfindet, hat oft das Nachsehen. "In aller Regel tragen die Betroffenen die Kosten dann selbst."

Allein für den Einsatz des Rettungshubschraubers zur Bergung von der Hütte, wie im beschriebenen Fall, werden leicht 3000 Euro fällig. "Und das ist noch günstig", sagt Andreas König vom Deutschen Skiverband (DSV) in München. Insgesamt seien Freizeitsportler in den Bergen allerdings nicht leichtsinniger geworden, so Thomas Urban, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Alpenvereins (DAV) in München. Die Zahl der Unfälle sei in den vergangenen Jahren sogar leicht rückläufig gewesen. "Das liegt an der besseren Ausrüstung und der besseren Ausbildung." Andreas König sieht bei den Wintersportlern eine ähnliche Tendenz.

Hilfe per Handy?
Trügerisch sei allerdings die Vorstellung, mit dem Handy überall Hilfe rufen zu können. "Das bringt manche schon dazu, Gefahren zu unterschätzen." Nicht ernst genug genommen werde von Einzelnen immer wieder die Lawinengefahr - etwa beim Schneeschuhwandern.

Alkohol auf der Piste ist nach Königs Beobachtung heute weniger ein Problem als früher. "Gefeiert wird beim Après Ski im Tal." Leichtsinn auf der Piste kann aber schnell zu Kollisionen führen. Wer sich selbst oder andere dabei verletzt, kommt ebenfalls in Schwierigkeiten. "Behandlungskosten und Verdienstausfall können sich leicht auf mehr als 50.000 Euro summieren", sagt König. Nicht selten werde die Schuldfrage vor Gericht geklärt. Im Regelfall springt die private Haftpflicht ein.

Andreas König rät allerdings, die Police genau zu lesen: Einige Sportarten können ausgeschlossen sein. "Manche ältere gelten auch nur innerhalb Europas." Schon bei Unfällen in Österreich kann es unangenehme Überraschungen geben - etwa weil viele Rechtsschutzversicherungen nur bei Streitfällen in Deutschland greifen. Seinen Mitgliedern bieten der Deutsche Alpenverein und der Deutsche Skiverband Versicherungspakte an, die Schutz gegen die meisten der erwähnten Risiken bieten. DAV-Mitglieder sind sogar automatisch versichert. Wer sich bei der Hüttengaudi volllaufen lässt und mit dem Hubschrauber abgeholt werden muss, hat aber auch dann schlechte Karten, sagt Urban: "In solchen Fällen wird nicht gezahlt."
Quelle: WELT.de/dpa
 
Das Urteil ist heftig, keine Frage, aber so mancher wird sich nun reiflich überlegen nach übermäßigen Alk-Konsum auf die Bretter zu steigen, bzw. am Berg droben sich vollaufen zu lassen:
Rauschige Skiabfahrt endete mit Vorstrafe

Tiroler Skigebiete sind für ihre Hüttengaudi berühmt. Erstmals wurde jetzt aber ein betrunkener Skifahrer verurteilt, da er andere gefährdet hatte.

Letzten Februar übertrieb es ein Deutscher an einer Hüttenbar wohl mit dem Alkoholgenuss.

Denn schon während der Abfahrt vom Sölder Giggijoch stach er einer bebrettelten Pistenstreife ins Auge, die sich über den wackeligen Fahrstil wunderte. Und schon bald streifte der Urlauber einen Snowboarder und stieß in Folge mit einem Skifahrer zusammen.

Der Boarder blieb durch die Berührung unverletzt. Der Skifahrer erlitt jedoch Prellungen und eine Gehirnerschütterung.

Der Unfallverursacher, der der Pistenpolizei sofort durch seine strenge Fahne aufgefallen war, wurde angezeigt. Und musste sich nicht nur wegen der fahrlässigen Körperverletzung am Skifahrer, sondern in Tirol erstmalig auch wegen der Gefährdung der körperlichen Sicherheit am unbekannten und völlig unverletzten Snowboarder verantworten.

Ermittlungen hatten nämlich ergeben, dass der Deutsche zumindest 0,8 Promille im Blut hatte.

4000 Euro zur Hälfte bedingte Geldstrafe wurden darauf über den Alk-Abfahrer rechtskräftig verhängt.

Doch auch die für Tirol typische Skibargaudi könnte durch das Urteil des Silzer Bezirksgerichtes nunmehr stark gedämpft worden sein. Denn wer berauscht Ski fährt, gefährdet die körperliche Sicherheit anderer. Und darauf stehen auch ohne Unfall bis zu drei Monate Haft.
Quelle: TT
 
:nein:
ANNABERG: Mit 1,26 Promille anderen Skifahrer gerammt
Im Skigebiet Dachstein West bei Annaberg (Tennengau) hat Samstagnachmittag ein alkoholisierter Skifahrer einen anderen Wintersportler gerammt und verletzt. Der Pongauer hatte 1,26 Promille Alkohol im Blut.

Auf Steilhang von hinten niedergefahren
Der 25-Jährige war nach einem intensiven "Einkehrschwung" auf dem Guggsteilhang zu schnell unterwegs. Er rammte eine 32 Jahre alten Skifahrer aus dem Tennengau von hinten, der daraufhin mit Verletzungen ins Unfallkrankenhaus Salzburg gebracht werden musste.
Quelle: ORF
 
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