Ganz so einfach ist das nun auch wieder nicht.
Die konkreten Angaben für Anlagen in der Schweiz findest du jeweils in der Ziffer 342 der Sesselbahnverordnung sowie der Umlaufbahnverordnung (dies sind jeweils Ausführungsbestimmungen zur Seilbahnverordnung).
Zunächst ist bei beiden Anlagenformen die Streckenbelegung sowie die Art des Ein- und Ausstieges zu berücksichtigen (Ziffern 314.1 und 542 der jeweiligen Verordnungen).
Ziffer 314.1 beinhaltet zusammengefasst die Abhängigkeit von:
- den klimat. Verhältnissen und dem von den Fzg. gebotenen Witterungsschutz
- ungünstige Bergungsverhältnisse
- das dynamische Verhalten der Bahn
- den Maßnahmen, die zur Verhinderung oder Überbrückung von Störungen getroffen werden, welche eine Bergung erfordern würden.
Ziffer 542 beinhaltet die Führung der Fussgänger und Skifahrer bei Ein- und Ausstieg bei Sesselbahnen.
Bezogen auf USB beinhaltet diese Ziffer den komplexen Mechanismus der Startauslösung von USB einschliesslich Sicherheits- und Rückhalteeinrichtungen. Ich kann bei'm besten Willen dies hier nicht detailliert aufführen.
In einem zweiten Punkt wird der geringste Fahrzeugabstand durch mathematische Formeln bestimmt.
Für Sesselbahnen sind dies:
- bei Ein- und Ausstieg von Skifahrern in der Seilrichtung: 4+n/2 s
- bei Ein- und Ausstieg von Skifahrern quer zur SR: 1,5 mal (4+n/2) s
n ist dabei die Anzahl der Sitzplätze pro Sessel.
Für USB gibt es eine komplexe mathematische Formel die ich mir hier erspare, da bestimmt nicht alle Forennutzer Mathematikstudenten sind.
Hier nur die Parameter, die in die Berechnungsformel einfliessen:
- v max.
- zulässige Anprallgeschwindigkeit der Fzg.
- Verzögerung des elektr. Halts und kleinste Bremsverzögerung bei Last
- Erdbeschleunigung
- Faktoren für die Seildynamik, differenziert nach Stationsarten
- Abminderungsfaktor für die Bremsverzögerung, differenziert nach geregelte mechan. Bremse, elektr. Halt und nicht geregelte mechan. Bremse.
Ich hoffe, das reicht für alle mathebegeisterten Forennutzer.
