Seilbahnen haften für steinige Pisten
Grundsätzlich haben Liftbetreiber dafür zu sorgen, dass Skifahrer halbwegs gesund im Tal ankommen. Steinige Pisten könnten sogar haftbar machen.
Die Unfallziffern der letzten Tage auf den schneearmen Pisten sind alarmierend.
Ist die mit Kunstschnee präparierte Piste in den Vormittagsstunden noch durchaus akzeptabel, stellen sich am Nachmittag massive Mängel ein. Die künstliche Auflage kann die Masse der Skifahrer nicht verkraften. Und dass dann da und dort Steine hervorlugen, ist durchaus keine Seltenheit.
Dazu kommt noch der beinharte Kunstschnee, der so manchen konditionsschwachen Skifahrer auch bei noch so kräftigem Kanteneinsatz über den Rand der oft schmalen Piste hinausbefördern kann. Dort warten dann Bäume, Seilbahnstützen und der eine oder andere Felsen. Die diversen Verletzungen in den letzten Tagen sprechen Bände.
Atypische Gefahren
Wie weit geht nun die Verkehrssicherungspflicht der Seilbahnunternehmen?
Gerichtsurteile gibt es bereits genügend. Die Richter messen nach wie vor der Eigenverantwortung und dem gesunden Menschenverstand der Skifahrer eine wesentliche Rolle zu. So muss ein Skifahrer damit rechnen, dass die Piste rutschig, sprich vereist sein kann, und dass am Rand der Piste Bäume stehen.
Grundsätzlich machen die Gerichte die Seilbahnen nur dafür verantwortlich, atypische Gefahrenquellen zu entschärfen. Das sind Liftstützen oder verborgene Absturzstellen usw.
Pisten sperren?
Angesichts der relativ schweren Verletzungen in den letzten Tagen ist es durchaus vorstellbar, dass sich die Liftbetreiber die Sperre der einen oder anderen Piste überlegen müssen, um nicht haftbar gemacht zu werden.
Denn jeder weiß, wie brutal ein aus der dünn beschichteten Piste herausragender Stein einen Skifahrer "stoppen" kann. Mit solchen Hindernissen, also atypischen Gefahren, muss ein durchschnittlicher Skifahrer wohl nicht rechnen.
http://www.tirol.com/chronik/innsbruck/53116/index.do