Weisst du, ob das von den Behörden so vorgeschrieben ist, weil sie tatsächlich Bedenken über die Zuverlässigkeit der Klemmen haben (das wäre skandalös), oder aber steht diese Vorschrift aus anderen Gründen (zum Beispiel um den Seildrall einigermasssen in den Griff zu bekommen)?lanschi hat geschrieben:Das ist kein Scherz!! Ist angeblich von der Behörde so vorgeschrieben.
Gondelabsturz Grünbergseilbahn in Gmunden
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sänger
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Teile deine Meinung. Der Seildrall ist bei solchen Bahnen ein Problem.sänger hat geschrieben: Weisst du, ob das von den Behörden so vorgeschrieben ist, weil sie tatsächlich Bedenken über die Zuverlässigkeit der Klemmen haben (das wäre skandalös), oder aber steht diese Vorschrift aus anderen Gründen (zum Beispiel um den Seildrall einigermasssen in den Griff zu bekommen)?
Aber wenn die Vorschrift nicht desswegen ist, dann weiss ich auch nicht so recht. Ich hoffe, die haben das schriftlich. Den verunfallten wird es aber wenig helfen.
Wie geht es denen. Hat da jemand was gehört ?
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Bei 2S-Bahnen kenne ich mich nicht so aus, aber bei EUB's und KSB's ist es in der Schweiz vorschrift, das immer mindestens 3 Fahrzeuge zusammen auf der Strecke sein müssen. 1 Fahrzeug allein ist verboten.
Grund ist der seildrall.
Bei fixen SB's und Skilifte lässt man vor den Montage der Fahrzeuge einige Zeit die Anlage laufen, dies aus dem selben Grund.
Die Theorie von den 2 Gondeln, das die hintere die vordere rutschende auffangen könne ist ein schlechter Witz. Die Passagiere waren in diesem Fall ja in der hinteren Gondel.
Die Vorschrift in der Schweiz lautet so:
Bei Konvoibetrieb muss immer mit mindesten drei Fahrzeugen gefahren werden, wobei das erste Fahrzeug nicht besetzt sen darf.
Grund ist der seildrall.
Bei fixen SB's und Skilifte lässt man vor den Montage der Fahrzeuge einige Zeit die Anlage laufen, dies aus dem selben Grund.
Die Theorie von den 2 Gondeln, das die hintere die vordere rutschende auffangen könne ist ein schlechter Witz. Die Passagiere waren in diesem Fall ja in der hinteren Gondel.
Die Vorschrift in der Schweiz lautet so:
Bei Konvoibetrieb muss immer mit mindesten drei Fahrzeugen gefahren werden, wobei das erste Fahrzeug nicht besetzt sen darf.
- lanschi
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Theo hat geschrieben:Die Theorie von den 2 Gondeln, das die hintere die vordere rutschende auffangen könne ist ein schlechter Witz. Die Passagiere waren in diesem Fall ja in der hinteren Gondel.
Das sehe ich nicht so. Dahinter hätte noch eine weitere Gondel folgen sollen, doch dazu kam es nicht mehr.
Die Theorie mit dem Seildrall könnte stimmen, da vorne auch noch eine Gondel hängen musste (hab ich zuvor nicht erwähnt
- Chris
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Und was könnte passieren wenn man das nicht tut? Ist vielleicht ne dumme Frage, aber ich weiss es leider trotzdem nicht.Theo hat geschrieben: 1 Fahrzeug allein ist verboten.
Grund ist der seildrall.
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Ciao
Chris
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Alter, gibts denn hier keinen Lift?
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Bei Schleppliften gibt es auch eine Mindestanzahl von Gehängen.
Wenn man das nicht tut würde der Bügel schräg hängen, bzw. im Extremfall einen überschlag machen.
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Das mit immer mindestens 3 Fahrzeugen ist anscheinend zumindest bei KSB´s in Österreich genauso. Habe ich in Flauchau schon öfter beobachtet. Da fahren mit dem SpaceJet1 morgens die Bediensteten rauf.
Garagierung ist aber in der Bergstation, über Nacht bleiben daher immer genau 3 Sessel am Seil hängen.
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News vom 11 11:
OÖ Nachrichten hat geschrieben:Seilbahnopfern geht es besser
LINZ/GMUNDEN. Die kleine Viktoria Zauner darf bald das Krankenhaus verlassen. Das vierjährige Mädchen, das beim Seilbahnunglück am Grünberg vor fast vier Wochen acht Meter in die Tiefe gestürzt war und sich dabei einen offenen Schädelbruch zugezogen hatte, befindet sich planmäßig auf dem Weg der Besserung, teilt die Linzer Kinderklinik mit. Gestern sei noch eine Kopfuntersuchung durchgeführt worden. Aufgrund des Ergebnisses soll entschieden werden, wann Viktoria nach Hause darf.
Auch der 57-jährigen Großmutter des Mädchens gehe es "den Umständen entsprechend gut". Sie müsse aber noch einige Zeit im Krankenhaus verbringen.
Das endgültige Gutachten über die Unglücksursache wird Mitte Dezember erwartet, erklärte gestern ein Sprecher der Staatsanwaltschaft in Wels.
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Bei den PHB EUB´s in D wird das jedenfall´s nicht gemacht. Sowohl in der Taubensteinbahn als auch bei der Hochgratbahn haben die immer nur 1 Gondel bei Bedarf rausgelassen. Da es an diesen beiden Tagen heftig geregnet hat waren wir auch so ziemlich die einzigen die hochgefahren sind !
Allerdings sind bei diesem Bahntyp auch die Stützenabstände nicht so groß. Vielleicht liegt´s daran !
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- motorschaden
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Aus der Tips - auszugsweise:
Grünbergseilbahn bleibt gesperrt - Winterbetrieb wird aufrechterhalten
Aufgrund des Gondelunglücks ist laut TTG-Geschäftsführer Dipl.-Ing. Gerd Becwar mit einer Inbetriebnahme in der Wintersaison 2004/05 nicht mehr zu rechnen. Sollte die Seilbahnbehörde kurzfristig die Betriebsgenehmigung für Personen erteilen, kann der Betrieb aber jederzeit erfolgen...
...Damit der Winterbetrieb in jedem Falle abgewickelt werden kann, werden zwei Busse die Skifahrer zum Schlepplift transportieren Der Bus fährt jede halbe Stunde...
Der Winterbetrieb soll aber heuer nicht durchgehend, sondern je nach Schneelage ab Samstag in den Weihnachts- und Semesterferien bzw. zu den Wochenenden (Freitag mittags bis Sonntag) erfolgen.
Für die Benützung des Schleppliftes und des Busses sollen folgende Tarife eingehoben werden: Tageskarte Erwachsene 10 Euro, Jugendliche 5 Euro.
Zuletzt geändert von lanschi am 19.12.2004 - 22:25, insgesamt 1-mal geändert.
- motorschaden
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hier was von Orf.at!
http://ooe.orf.at/oesterreich.orf?read= ... &id=359784
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..aber scheiß drauf.. Weltcup ist nur einmal im Jahr....
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Jay
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Der Standard meldet:
Gmunden: Strafanzeige nach Seilbahnunglück
Gutachten sieht Befestigung der Gondel am Zugseil als Unfallursache
Das Seilbahnunglück am Grünberg in Gmunden in Oberösterreich, bei dem ein dreijähriges Mädchen und dessen Großmutter im Oktober des Vorjahres schwer verletzt wurden, wird nun auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Nach einer "eingehenden Prüfung des Sachverständigengutachten" habe man bei der Staatsanwaltschaft Wels eine Strafanzeige eingebracht, erklärte man bei der Kriminalabteilung des Landesgendarmeriekommandos Oberösterreich auf Anfrage des STANDARD.
Es liege jetzt an der Staatsanwaltschaft zu entscheiden, gegen "gegen wen und in welcher Form" ein Strafverfahren eingeleitet werde, so die Kriminalisten. Diese Entscheidung dürfte schon bald fallen: "Nach der Anzeige der Kriminalabteilung müssen jetzt zwar noch einmal die gesamten Akten geprüft werden, aber schon in den kommenden Tagen werden die weiteren rechtlichen Schritte feststehen", so der Sprecher der Staatsanwaltschaft Wels, Manfred Holzinger.
Fehler bei Befestigung
Laut einem Ende Dezember von dem Wiener Universitätsprofessor Josef Nejez erstellten Gutachten führte ein "Fehlzustand bei der Befestigung der Gondel am Zugseil" zu dem Unglück am Gmundner Hausberg. Am 16. Oktober löste sich dort eine leere Gondel der Grünberg-Seilbahn bei der Bergfahrt aus der Verankerung, rutschte rund 150 Meter zurück und prallte gegen einen nachfolgenden Wagon. Darin saßen die Dreijährige und ihre 57-jährige Großmutter. Das Kleinkind wurde durch den Aufprall aus der Gondel rund acht Meter in die Tiefe geschleudert und lebensgefährlich verletzt. Auch seine Begleiterin erlitt schwere Verletzungen.
Bei der Betreibergesellschaft der Seilbahn, der Traunsee Touristik GmbH, ist man sich weiterhin keiner Schuld bewusst: "Wir haben alle gesetzlichen Auflagen erfüllt, es gab regelmäßige technische Überprüfungen", beteuert Geschäftsführer Gerd Becwar im STANDARD-Gespräch. Das tragische Unglück sei nicht vorhersehbar und auch nicht verhinderbar gewesen. "Wir haben keinen Fehler gemacht und ich bleibe daher auch angesichts einer möglichen Strafanzeige gelassen", betonte Becwar. (Markus Rohrhofer/DER STANDARD; Printausgabe, 10.1.2005)