Erdbeben und Bergbahnen

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HP
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Erdbeben und Bergbahnen

Beitrag von HP »

Letzte Nacht hatten wir ein mitteleres Erdbeben in unserer Gegen bzw. mit Epizentrum Schwarzwald.

Welche Auswirkungen haben solche oder ähnliche Beben für die Bergbahnen.

Wie "erdbebensicher" sind eigentlich die Bergbahnen, Sessellifte etc.. Was wird nach einen solchen Erdbeben von den zuständigen der Bergbahnen unternommen (Kontrollen ?)

Wie steht es in solchen Fällen um die Sicherheit ? :?: :?: :?: :?:

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alpinal
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Erdbeben

Beitrag von alpinal »

Das Erdbeben hatte eine Stärke von 5,4 auf der Richterskala, mit Epizentrum in meinem Heimatstädtchen Waldkirch. Vielleicht kann man mal bei den Kandelliften anrufen und fragen, ob was kaputt gegangen ist? Ein paar Häuser haben in der Region auch Risse, aber ich glaub kaum dass Lifte Schaden davon getragen haben. Aber es wäre echt interessant, zu wissen was ein Bergbahn-Unternehmen für Auflagen mit Erdbeben hat.
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Stefan
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Beitrag von Stefan »

das einzig ernstere war ein eingestürztes garagendach in furtwangen; meine mutter (umkirch) hat's "fast aus dem bett gehauen"
:lol:

gibts aber öfter mal im bereich oberrheingraben
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GMD
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Beitrag von GMD »

Und bei mir hats geklirrt und gerumpelt. Aber passiert ist nichts.
Probably waking up
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Dresdner
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Beitrag von Dresdner »

Das schweizerische Bundesamt für Wasser und Geologie schreibt zu diesem Thema:
Was können Bund und Kantone gegen Erdbeben tun?
Christian Furrer, Dr. iur., Direktor des Bundesamtes für Wasser und Geologie, Biel

PRESSEKONFERENZ ZUR TAGUNG DER SGEB VOM 7./8. SEPT. 2000 AN DER ETH ZÜRICH

"ERDBEBENVORSORGE IN DER SCHWEIZ – MASSNAHMEN BEI NEUEN UND BESTEHENDEN BAUWERKEN"

7. SEPTEMBER 2000, ZÜRICH

Die Sensibilisierung auf das Risiko Erdbeben ist in der Schweiz sehr gering; der Bevölkerung fehlt die persönliche Erfahrung mit einem Ereignis. Politik und Medien schenken dem Erdbebenrisiko wenig Beachtung und unterschätzen es. Dem entsprechend gibt es keine Kompetenznorm der Bundesverfassung für Massnahmen zur Verminderung von Erdbebenrisiken und auch kein ausführendes Bundesgesetz. Weil Prognosen über Zeitpunkt, Ort und Stärke eines Erdbebens bis heute nicht abgeben werden können, sind in erster Linie vorbeugende und vorsorgliche Massnahmen zu treffen. Der Erlass von Erdbebenvorschriften für Bauten, die im Eigentum oder im Zuständigkeitsbereich von Gemeinden, Kantonen oder Privaten stehen, liegt in der Kompetenz der Kantone. Der Bund verfügt in einigen wenigen Sachbereichen über die Kompetenz zum Erlass von Baurecht. Es handelt sich dabei um öffentliche Werke, Kernenergieanlagen, Stauanlagen, Eisen- und Seilbahnen sowie Flughäfen, Rohrleitungen und Nationalstrassen.



Die Massnahmen des Bundes
Am 15. September 1999 hat Bundesrat Leuenberger dem Bundesamt für Wasser und Geologie (BWG) in Biel die Federführung bezüglich Prävention bei der Erdbebenvorsorge des Bundes übertragen. Es handelt sich um eine Koordinationsaufgabe. Das Amt hat in Zusammenarbeit mit den am meisten betroffenen Bundesämtern die Arbeitsgruppe "Erdbebenvorsorge des Bundes" eingesetzt. Diese ist zurzeit damit beschäftigt, den Stand der Erdbebenvorsorge beim Bund zu ermitteln und Massnahmen auf kurze und mittlere Frist zu prüfen. Parallel dazu erarbeitet die Nationale Plattform Naturgefahren (PLANAT), die ebenfalls vom Amt geleitet wird, auf mittlere Frist eine Schutzstrategie. Diese Arbeitsgruppe führte eine Umfrage zur Bestandsaufnahme der Erdbebensicherung von Bauten und Anlagen des UVEK (Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation) sowie der KBOB (Koordination der Bau- und Liegenschaftsorgane des Bundes) durch. Die Ergebnisse dieser Umfrage zeigen deutlich, dass die Erdbeben bisher kaum ein Thema innerhalb der Bundesverwaltung waren und dass ein grosser Handlungsbedarf im Bereich "Sensibilisierung" besteht.

Zur Sicherung von Bauwerken sind seit rund zehn Jahren geeignete Normen vorhanden (Norm SIA 160). Deren Einhaltung kann bei einem starken Beben Menschenleben und Sachwerte wirksam schützen. Bisher wurden die Anforderungen der Schweizer Normen, welche den Stand der Technik widerspiegeln, allerdings nur lückenhaft in die Praxis umgesetzt. Die Normen gelten zwar als anerkannte Regeln der Baukunde. Ihre Einhaltung bei Bauten und Anlagen im Einflussbereich des Bundes wird aber nicht systematisch überprüft. Beim Bund ist das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) als Infrastrukturdepartement (Aufsicht über Nationalstrassen, Flugplätze, Stauanlagen, Eisenbahnen, Seilbahnen, Starkstromanlagen usw.) in starkem Masse angesprochen. Am 29. Mai 2000 hat Bundesrat Leuenberger als Sofortmassnahme in einer Weisung an die Ämter verfügt, dass nur noch Bauten und Anlagen durch das UVEK genehmigt oder subventioniert werden, bei deren Projektierung das jeweils geltende einschlägige Normenwerk zur Erdbebensicherheit konsequent eingehalten wurde. Es ist Aufgabe der zuständigen Genehmigungs- und Subventionsinstanzen, dies zu kontrollieren. Bei Bauwerken, die eine Funktion in der landeswichtigen Infrastruktur oder in der Rettungskette erfüllen oder die Umwelt erheblich gefährden können, muss jeweils auch die Erreichbarkeit im Katastrophenfall gewährleistet seien.

Die Vorschläge der Arbeitsgruppe "Erdbebenvorsorge des Bundes" liegen noch nicht vor und werden dem Departement UVEK zuhanden des Bundesrates bis Ende 2000 unterbreitet (Massnahmen zur Verbesserung auf Stufe Bund). Hingegen zeichnen sich schon heute mögliche Massnahmenpakete ab:

Schaffung einer Koordinationsstelle für Erdbebenvorsorge

Für Neubauten sollen die strengen Baunormen verbindlich erklärt werden

Alte Bauten sollen inventarisiert, priorisiert und, wo zweckmässig, saniert werden

Grundlagenbeschaffung: Koordination der Messnetze und Initiierung der Mikrozonierung

Verbesserung der Rechtsgrundlagen, Initiierung einer Strategie für Erdbebendeckung

Erstellung von Szenarien "Erdbeben" für Einsatzdienste.



Die Massnahmen der Kantone
Weil Prognosen über Zeitpunkt, Ort und Stärke eines Erdbebens bis heute nicht abgeben werden können, sind in erster Linie vorbeugende und vorsorgliche Massnahmen zu treffen. Neben geologischen und seismologischen Erhebungen gehört dazu namentlich eine Erhöhung der Erdbebensicherheit von Bauten und Anlagen durch entsprechende Ausgestaltung der Bauvorschriften. Der Erlass von Erdbebenvorschriften für Bauten, die im Eigentum oder im Zuständigkeitsbereich von Gemeinden, Kantonen oder Privaten stehen, liegt in der Kompetenz der Kantone. Kantone, Gemeinden, Unternehmen und Private sind als Bauherren und Inhaber von Anlagen und Gebäuden gefordert, ausreichende Vorkehrungen gegen ein Beben zu treffen, sowohl für neue Bauwerke als auch für bestehende Bauten und Anlagen.

Einzelne besonders exponierte Kantone wie Wallis, Baselstadt, Baselland und Aargau haben bereits entsprechende Massnahmen getroffen. Insbesondere zu erwähnen sind die Erdbebenmikrozonierungskarte für die Kantone Basel-Stadt und Solothurn, die Erdbebensicherheit der Hochbauten im Kanton Aargau, die Beurteilung des "Lifelines" des Kantons Wallis sowie die Verstärkung der Kantonspolizeigebäude. Diese kantonalen Initiativen sind einzelne, aber wichtige Beiträge für eine Verbesserung der Erdbebensicherheit der öffentliche Gebäude. Es verbleibt trotzdem noch viel Arbeit auf Stufe Bund und Kantone, um eine akzeptable Erdbebensicherheit in unserem Land zu erreichen.
Pendolino
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