Kann mir jemand sagen wie groß normalerweise der Abstand der Sessel bei kuppelbaren Sesselbahnen ist? Größer oder kleiner als 40m?
und wie bei EUBs
"Normaler" Abstand
Forumsregeln
Bitte beachte unsere Forum Netiquette
Bitte beachte unsere Forum Netiquette
-
Rob
- Fichtelberg (1214,6m)
- Beiträge: 1254
- Registriert: 05.09.2002 - 09:37
- Skitage 25/26: 0
- Ski: ja
- Snowboard: nein
- Ort: nähe Utrecht/Niederlande
- Hat sich bedankt: 61 Mal
- Danksagung erhalten: 5 Mal
Dass hangt naturlich ab wie gross und schwer die Sessel sind und ob mann die maximalen Forderleistung benutzt. z.B. 4Bubble Steinplatte in Waidring ungefahr 20 m ebenso die fixe 4er dort. Die 15EUB dort hat uber 100m (+/- 120m).
Dass kannst du einfach berechnen wenn du die Lange der Lift und der Anzahl der Sessel kennst
Dass kannst du einfach berechnen wenn du die Lange der Lift und der Anzahl der Sessel kennst
- Ram-Brand
- Ski to the Max
- Beiträge: 12564
- Registriert: 05.07.2002 - 20:04
- Skitage 25/26: 0
- Ski: ja
- Snowboard: nein
- Ort: Hannover (Germany)
- Hat sich bedankt: 168 Mal
- Danksagung erhalten: 367 Mal
- Kontaktdaten:
Ich glaub es gibt da keinen Normalen Abstand.
Der wird bestimmt immer für jede Anlage eingestellt.
Der wird bestimmt immer für jede Anlage eingestellt.
Lift-World.info :: Entdecke die Welt der Seilbahntechnik - Liftdatenbank, Fotos & Videos von Liftanlagen, sowie Informationen über Seilbahntechnik und vieles mehr ...
-
Gast
- Dresdner
- Nebelhorn (2224m)
- Beiträge: 2598
- Registriert: 27.11.2002 - 08:24
- Skitage 25/26: 0
- Ski: nein
- Snowboard: nein
- Ort: Dresden
- Hat sich bedankt: 0
- Danksagung erhalten: 0
- Kontaktdaten:
Fahrzeugabstand
Ganz so einfach ist das nun auch wieder nicht.
Die konkreten Angaben für Anlagen in der Schweiz findest du jeweils in der Ziffer 342 der Sesselbahnverordnung sowie der Umlaufbahnverordnung (dies sind jeweils Ausführungsbestimmungen zur Seilbahnverordnung).
Zunächst ist bei beiden Anlagenformen die Streckenbelegung sowie die Art des Ein- und Ausstieges zu berücksichtigen (Ziffern 314.1 und 542 der jeweiligen Verordnungen).
Ziffer 314.1 beinhaltet zusammengefasst die Abhängigkeit von:
- den klimat. Verhältnissen und dem von den Fzg. gebotenen Witterungsschutz
- ungünstige Bergungsverhältnisse
- das dynamische Verhalten der Bahn
- den Maßnahmen, die zur Verhinderung oder Überbrückung von Störungen getroffen werden, welche eine Bergung erfordern würden.
Ziffer 542 beinhaltet die Führung der Fussgänger und Skifahrer bei Ein- und Ausstieg bei Sesselbahnen.
Bezogen auf USB beinhaltet diese Ziffer den komplexen Mechanismus der Startauslösung von USB einschliesslich Sicherheits- und Rückhalteeinrichtungen. Ich kann bei'm besten Willen dies hier nicht detailliert aufführen.
In einem zweiten Punkt wird der geringste Fahrzeugabstand durch mathematische Formeln bestimmt.
Für Sesselbahnen sind dies:
- bei Ein- und Ausstieg von Skifahrern in der Seilrichtung: 4+n/2 s
- bei Ein- und Ausstieg von Skifahrern quer zur SR: 1,5 mal (4+n/2) s
n ist dabei die Anzahl der Sitzplätze pro Sessel.
Für USB gibt es eine komplexe mathematische Formel die ich mir hier erspare, da bestimmt nicht alle Forennutzer Mathematikstudenten sind.
Hier nur die Parameter, die in die Berechnungsformel einfliessen:
- v max.
- zulässige Anprallgeschwindigkeit der Fzg.
- Verzögerung des elektr. Halts und kleinste Bremsverzögerung bei Last
- Erdbeschleunigung
- Faktoren für die Seildynamik, differenziert nach Stationsarten
- Abminderungsfaktor für die Bremsverzögerung, differenziert nach geregelte mechan. Bremse, elektr. Halt und nicht geregelte mechan. Bremse.
Ich hoffe, das reicht für alle mathebegeisterten Forennutzer.
Die konkreten Angaben für Anlagen in der Schweiz findest du jeweils in der Ziffer 342 der Sesselbahnverordnung sowie der Umlaufbahnverordnung (dies sind jeweils Ausführungsbestimmungen zur Seilbahnverordnung).
Zunächst ist bei beiden Anlagenformen die Streckenbelegung sowie die Art des Ein- und Ausstieges zu berücksichtigen (Ziffern 314.1 und 542 der jeweiligen Verordnungen).
Ziffer 314.1 beinhaltet zusammengefasst die Abhängigkeit von:
- den klimat. Verhältnissen und dem von den Fzg. gebotenen Witterungsschutz
- ungünstige Bergungsverhältnisse
- das dynamische Verhalten der Bahn
- den Maßnahmen, die zur Verhinderung oder Überbrückung von Störungen getroffen werden, welche eine Bergung erfordern würden.
Ziffer 542 beinhaltet die Führung der Fussgänger und Skifahrer bei Ein- und Ausstieg bei Sesselbahnen.
Bezogen auf USB beinhaltet diese Ziffer den komplexen Mechanismus der Startauslösung von USB einschliesslich Sicherheits- und Rückhalteeinrichtungen. Ich kann bei'm besten Willen dies hier nicht detailliert aufführen.
In einem zweiten Punkt wird der geringste Fahrzeugabstand durch mathematische Formeln bestimmt.
Für Sesselbahnen sind dies:
- bei Ein- und Ausstieg von Skifahrern in der Seilrichtung: 4+n/2 s
- bei Ein- und Ausstieg von Skifahrern quer zur SR: 1,5 mal (4+n/2) s
n ist dabei die Anzahl der Sitzplätze pro Sessel.
Für USB gibt es eine komplexe mathematische Formel die ich mir hier erspare, da bestimmt nicht alle Forennutzer Mathematikstudenten sind.
Hier nur die Parameter, die in die Berechnungsformel einfliessen:
- v max.
- zulässige Anprallgeschwindigkeit der Fzg.
- Verzögerung des elektr. Halts und kleinste Bremsverzögerung bei Last
- Erdbeschleunigung
- Faktoren für die Seildynamik, differenziert nach Stationsarten
- Abminderungsfaktor für die Bremsverzögerung, differenziert nach geregelte mechan. Bremse, elektr. Halt und nicht geregelte mechan. Bremse.
Ich hoffe, das reicht für alle mathebegeisterten Forennutzer.
-
Michael Meier
- Aconcagua (6960m)
- Beiträge: 7332
- Registriert: 18.06.2002 - 21:50
- Skitage 25/26: 0
- Ski: nein
- Snowboard: nein
- Hat sich bedankt: 0
- Danksagung erhalten: 10 Mal
Wieso so schwer wenns au einfach geht?
Wenn das genau ausrechnen willst gibts da Bücher!
Wie das hier zum Beispiel: ISBN 3-89675-673-7
Grundsätzlich kann man auch das Gesetzliche Minimum nehmen!
In Österreich gillt folgendes:
Für einen 4er Sessellift sind das 6 Sekunden bei 2m/s macht eine Strecke von 12m minimum. Hierbei handelt es sich um eine fixe oder kuppelbare Anlage ohne Förderband. Mit Förderband sind es 15m
Die Obrigen Werte sind der normalfall wobei das aufgrund diverser schon vom Vorposter erwähnten Faktoren abhängt! Ich gehe hier allerdings vom Normalfall aus!
Wenn das genau ausrechnen willst gibts da Bücher!
Wie das hier zum Beispiel: ISBN 3-89675-673-7
Grundsätzlich kann man auch das Gesetzliche Minimum nehmen!
In Österreich gillt folgendes:
Für einen 4er Sessellift sind das 6 Sekunden bei 2m/s macht eine Strecke von 12m minimum. Hierbei handelt es sich um eine fixe oder kuppelbare Anlage ohne Förderband. Mit Förderband sind es 15m
Die Obrigen Werte sind der normalfall wobei das aufgrund diverser schon vom Vorposter erwähnten Faktoren abhängt! Ich gehe hier allerdings vom Normalfall aus!