Gondelabsturz Grünbergseilbahn in Gmunden
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Olli
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Gerichtl. Vorerhebungen nach Seilbahnunglück
Im Zusammenhang mit dem Seilbahnunglück in Gmunden gibt es weitere gerichtliche Schritte. Die Staatsanwaltschaft Wels hat beim Untersuchungsrichter Vorerhebungen gegen drei Seilbahnbedienstete und zwei Sachverständige beantragt.
Dienstag, 11.01.05
Dreijährige und Oma schwer verletzt
Das teilte Manfred Holzinger von der Staatsanwaltschaft in einer Presseaussendung am Dienstag mit. Bei dem Unfall im vergangenen Oktober waren ein dreijähriges Mädchen und seine Großmutter schwer verletzt worden.
Gutachten liegt vor
Dem Landesgericht und der Staatsanwaltschaft würden nun das umfangreiche Gutachten des seilbahntechnischen Sachverständigen Josef Nejez sowie eine Darstellung des Landesgendarmeriekommandos für Oberösterreich "über die Verantwortlichkeiten der beteiligten Personen am Seilbahnbetrieb" vorliegen, so Holzinger.
Die Seilbahnbediensteten und die Sachverständigen werden vom Untersuchungsrichter einvernommen werden.
Gondel sprang aus Verankerung
Am 16. Oktober ist eine leere Gondel der Grünberg-Seilbahn bei der Bergfahrt aus der Verankerung gesprungen, rund 150 Meter zurückgerutscht und gegen den nachfolgenden Waggon geprallt. Darin saßen die Dreijährige und ihre 57-jährige Oma.
Dreijährige lebensgefährlich verletzt
Durch die Wucht des Aufpralls wurde das Mädchen aus einem Fenster acht Meter in die Tiefe geschleudert. Das Kind schlug auf einem Parkplatz auf und wurde lebensgefährlich verletzt. Mitte November konnte die Dreijährige das Krankenhaus verlassen.
Großmutter noch in Behandlung
Die Großmutter des Mädchens erlitt ebenfalls schwere Verletzungen, sie wurde vor wenigen Wochen aus dem Spital entlassen, ihre Behandlung wird aber noch fortgesetzt.
Im Zusammenhang mit dem Seilbahnunglück in Gmunden gibt es weitere gerichtliche Schritte. Die Staatsanwaltschaft Wels hat beim Untersuchungsrichter Vorerhebungen gegen drei Seilbahnbedienstete und zwei Sachverständige beantragt.
Dienstag, 11.01.05
Dreijährige und Oma schwer verletzt
Das teilte Manfred Holzinger von der Staatsanwaltschaft in einer Presseaussendung am Dienstag mit. Bei dem Unfall im vergangenen Oktober waren ein dreijähriges Mädchen und seine Großmutter schwer verletzt worden.
Gutachten liegt vor
Dem Landesgericht und der Staatsanwaltschaft würden nun das umfangreiche Gutachten des seilbahntechnischen Sachverständigen Josef Nejez sowie eine Darstellung des Landesgendarmeriekommandos für Oberösterreich "über die Verantwortlichkeiten der beteiligten Personen am Seilbahnbetrieb" vorliegen, so Holzinger.
Die Seilbahnbediensteten und die Sachverständigen werden vom Untersuchungsrichter einvernommen werden.
Gondel sprang aus Verankerung
Am 16. Oktober ist eine leere Gondel der Grünberg-Seilbahn bei der Bergfahrt aus der Verankerung gesprungen, rund 150 Meter zurückgerutscht und gegen den nachfolgenden Waggon geprallt. Darin saßen die Dreijährige und ihre 57-jährige Oma.
Dreijährige lebensgefährlich verletzt
Durch die Wucht des Aufpralls wurde das Mädchen aus einem Fenster acht Meter in die Tiefe geschleudert. Das Kind schlug auf einem Parkplatz auf und wurde lebensgefährlich verletzt. Mitte November konnte die Dreijährige das Krankenhaus verlassen.
Großmutter noch in Behandlung
Die Großmutter des Mädchens erlitt ebenfalls schwere Verletzungen, sie wurde vor wenigen Wochen aus dem Spital entlassen, ihre Behandlung wird aber noch fortgesetzt.
- Jens
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www.orf.atGrünberg-Seilbahn nimmt Betrieb wieder auf
Nach dem Absturz einer Gondel im Oktober des Vorjahres soll die Grünberg-Seilbahn in Gmunden spätestens Mitte Mai wieder ihren Betrieb aufnehmen. Das gab das Unternehmen am Montag bekannt.
Bei dem Unglück waren ein dreijähriges Mädchen und seine 57-jährige Großmutter schwer verletzt worden.
Seit Oktober 2004 steht der Betrieb still
Die gerichtlichen Vorerhebungen sind noch im Gange, auch die Umbauarbeiten dauern noch an. Das Unternehmen geht aber davon aus, dass die Grünbergbahn schon in ein paar Wochen - nach der Betriebsbewilligung - wieder freie Fahrt haben wird.
Seit 16. Oktober 2004 steht der Betrieb still. Damals sprang bei der Bergfahrt eine leere Gondel aus der Verankerung, rutschte gut 150 Meter zurück und prallte gegen den nachfolgenden Wagen. Darin saßen ein dreijähriges Mädchen und seine 57-jährige Oma.
Fehler bei der Befestigung der Gondel
Laut der Staatsanwaltschaft Wels war ein Fehler bei der Befestigung der Gondel am Zugseil der Grund für das Unglück. Es wurden gerichtliche Vorerhebungen gegen drei Seilbahnbedienstete und zwei Sachverständige eingeleitet. Der Fall ist von Seiten der Staatsanwaltschaft noch nicht abgeschlossen.
Tiefschnee muss gewalzt sein
- snowflat
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Quelle: www.seilbahn.netGmunden: Unfall hat gerichtliches Nachspiel
(ca) – 15 Monate nach dem Absturz einer Gondel in Gmunden, bei dem ein dreijähriges Kind und seine Großmutter schwer verletzt worden waren, erhob die Staatsanwaltschaft Wels Anklage wegen „fahrlässiger schwerer Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen“.
Ziel der Strafanträge sind der Betriebsleiter der Seilbahn, die zur Traunsee-Touristik-GmbH. gehört, dessen Stellvertreter, zwei Mitarbeiter, die für die Sicherheitsüberprüfung zuständig waren, sowie ein Chefkonstrukteur und ein Ziviltechniker. Staatsanwalt Manfred Holzinger geht davon aus, dass die Seilbahn am 16. Oktober 2004 entgegen den Vorschriften in Betrieb gewesen sei und dass bei den Wartungsarbeiten gravierende Fehler passiert seien. Eine Annahme, die durch ein umfangreiches Sachverständigengutachten untermauert wird. Bei einer Verurteilung drohen den Angeklagten bis zu zwei Jahren Haft.
Kanada - 29.01.2017 bis 10.02.2017
Du kannst Dir Glück nicht kaufen. Aber Du kannst skifahren gehen und das ist ziemlich dasselbe!
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- lanschi
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Der Prozess beginnt: ooe.orf.at
Prozess um Gmundner Seilbahnunglück
Sechs Anklagte stehen ab Montag in Wels vor Gericht. Sie müssen sich für ein Seilbahnunglück in Gmunden im Herbst 2004 verantworten. Damals war ein dreijähriges Kind acht Meter in die Tiefe gestürzt.
Fahrlässige schwere Körperverletzung
Die Staatsanwaltschaft Wels wirft den sechs Angeklagten fahrlässige, schwere Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen vor. Vor Gericht stehen Mitarbeiter der Seilbahn, ein Ziviltechniker sowie ein Mitarbeiter des Seilbahnerzeugers.
Kollision von zwei Gondeln
An einem Samstag Mitte Oktober 2004 wollte die kleine Viktoria mit ihrer Großmutter auf den Grünberg bei Gmunden fahren, wo ihre Mutter arbeitet. Wenige Meter nach der Talstation löst sich die vorherige Gondel, rast 150 Meter am Seil nach unten und kollidiert mit der Gondel in der sich Viktoria und ihrer Großmutter befinden.
Dreijährige stürzte acht Meter ab
Durch die Wucht wird das damals dreijährige Mädchen aus der Gondel geschleudert und stürzt acht Meter in die Tiefe. Großmutter und Enkelin werden bei dem Unglück schwer verletzt. Bei einer Verurteilung drohen den Angeklagten Strafen von bis zu zwei Jahren.
- lanschi
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Die Urteile sind gefallen:
ooe.ORF.at
Drei Schuldsprüche nach Seilbahn-Unglück
Drei Angeklagte sind in dem Prozess nach einem Unglück bei der Grünberg-Seilbahn in Gmunden am Mittwochnachmittag im Landesgericht Wels verurteilt worden.
Nicht rechtskräftig
Einer von ihnen fasste eine bedingte Haftstrafe von sechs Monaten aus, die beiden anderen eine bedingte Geldstrafe von jeweils 1.280 Euro. Die Männer, frühere Seilbahn-Mitarbeiter, erbaten Bedenkzeit, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Die Urteile sind somit nicht rechtskräftig.
Zwei weitere Beschuldigte wurden freigesprochen. Einer der insgesamt sechs Angeklagten war aus Krankheitsgründen nicht verhandlungsfähig.
Leere Gondel löste sich aus Befestigung
Der Unfall bei der Gmundener Seilbahn hatte am 16. Oktober 2004 zwei Schwerverletzte gefordert: Eine leere Gondel löste sich bei der Bergfahrt aus ihrer Befestigung am Zugseil. Sie rutschte rund 150 Meter zurück und prallte gegen die nachfolgende Kabine.
In dieser saßen ein dreijähriges Mädchen und seine 57-jährige Großmutter. Das Kind wurde durch ein Fenster acht Meter in Tiefe geschleudert und schlug auf einem Parkplatz auf. Es wurde lebensgefährlich verletzt. Seine Oma wurde auf den Boden der Gondel geschleudert und erlitt schwere Verletzungen.
Expertise brachte keine neuen Erkenntnisse
Der Prozess war Anfang Mai vertagt worden, weil einer der Verteidiger die Erörterung des Teilgutachtens einer technischen Versuchsanstalt beantragt hatte. Die Befragung des Verfassers der Expertise brachte am Mittwoch keine neuen Erkenntnisse. Er verwies wie der Autor des Hauptgutachtens im Wesentlichen auf die Feststellungen in seiner Expertise.
Für nicht schuldig bekannt
Die fünf Beschuldigten, die zur Verhandlung erschienen waren, hatten sich bereits im Mai alle nicht schuldig bekannt.
Die Männer, denen Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren drohten, mussten sich wegen fahrlässiger Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen verantworten.
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- snowflat
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Hab noch einen Artikel über den Unfall gefunden, der sich auf die Erhebungen zur Unfallursache bezieht:
Quelle: www.isr.atSeilbahnunfall Grünbergbahn
^^ Seitenansicht der hinteren Klemme. Die obere Klemmbacke ist mit neuen Schrauben und nicht mit Farbe überstrichenen Zwischenlageblechen montiert.
Am 16. Oktober 2004 ereignete sich an der Grünbergbahn in Gmunden ein Seilbahnunfall, bei dem zwei Personen schwer verletzt wurden. Prof. Dr. Josef Nejez, Gerichtsgutachter im gegenständlichen Verfahren, berichtet über die Ursachen des Unfalles.
^^ Seitenansicht der vorderen Klemme. Die obere Klemmbacke wurde augenscheinlich nicht demontiert.
Bei der Grünbergbahn handelt es sich um eine Zweiseil-Umlaufbahn (System Wallmannsberger) aus dem Jahr 1957, zuletzt umgebaut im Jahr 2001 (Einbau von Verzögerungs- und Beschleunigungseinrichtungen in den Stationen, neuer Haupt- und Notantrieb, neue elektrische Steuerung u. a.).
Unfallhergang
Am Unfalltag wurde die Betriebsart „Gruppenfahrten“ geführt. Das bedeutet, dass nicht die gesamte Strecke gleichmäßig mit Fahrzeugen besetzt war, sondern jeweils nach Bedarf Gruppen von Fahrzeugen (mindestens drei, davon jeweils das erste und letzte unbesetzt) auf die Strecke geschickt wurden und zwar jeweils von beiden Station aus (Belastungsausgleich). Etwa um 13 Uhr wurden drei Fahrzeuge mit einem Fahrgast (im mittleren Fahrzeug) aus der Bergstation und drei unbesetzte Fahrzeuge aus der Talstation auf die Strecke geschickt. Das letzte dieser drei Fahrzeuge war das mit der Nummer 25, in der Folge als Fz 25 bezeichnet. Unmittelbar nach der Ausfahrt der Fahrzeug-Dreiergruppe aus der Talstation trat eine Frau mit ihrer dreijährigen Enkelin die Bergfahrt im Fahrzeug mit der Nummer 7 (Fz 7) an, ein leeres Fahrzeug sollte dem Fz 7 nachgeschickt werden. Dazu kam es nicht mehr. Das Fz 25 hatte sich vom Zugseil gelöst, als es sich etwa 300 m vor der Talstation befand, rollte am Tragseil zurück und prallte 38 m vor der Talstation auf das nachfolgende Fz 7. Das Fz 25 wurde beim Aufprall vom Tragseil abgehoben und stürzte ca. 10 m tief auf den darunter liegenden Parkplatz ab. Durch die Wucht des Aufpralls wurde das Kind durch das bergseitige Kabinenfenster des Fz 7 geschleudert und stürzte ebenfalls auf den Parkplatz. Das Fz 7 entgleiste teilweise, verblieb jedoch am Tragseil. Die schwer verletzte Großmutter wurde von der Feuerwehr vom Parkplatz aus mittels einer Leiter aus dem Fz 7 geborgen.
Beginn der Unfallerhebungen
Bei den Erhebungen wurde von der Hypothese ausgegangen, dass es beim Einkuppelvorgang des Fz 25 zu einer so genannten „Zwickkupplung“ gekommen ist. Bei einem solchen Fehlzustand wird das Zugseil von den Klemmbacken nicht plangemäß umschlossen, sondern im Bereich des Klemmenmauls nur „eingezwickt“. Die Hypothese der Zwickkupplung war darin begründet, dass ein Losreißen eines Fahrzeuges vom Zugseil nur möglich erscheint, wenn so ein Fehlzustand vorliegt.
Die Untersuchung der Klemmen konnte Klarheit schaffen. An beiden Klemmen waren – neben anderen Beschädigungen - deutliche Spuren vom Herausreißen des Zugseiles erkennbarNach Demontage der oberen Klemmbacken wurden die Klemmflächen untersucht.
An beiden Klemmen konnten eindeutige Spuren von mindestens zwei Zwickkupplungen festgestellt werden. Nach Verifizierung der Hypothese Zwickkupplung stellten sich zwei Fragen:
1. Was war die Ursache für die Zwickkupplung?
2. Wieso wurde die Zwickkupplung von der hierfür vorgesehenen Sicherheitseinrichtung nicht erkannt?
Ursache der Zwickkupplung
Im Zuge der Erhebungen kam zu Tage, dass an den Vortagen des Unfalls am Laufwerk des Fz 25 die periodisch vorgeschriebene Klemmenrevision durchgeführt worden war. Im Zuge dieser Revision wurde augenscheinlich an den Zwischenlageblechen der hinteren Klemme eine Veränderung vorgenommen. Dies ging daraus hervor, dass die Bleche der hinteren Klemme im Gegensatz zur vorderen Klemme keinen Farbanstrich hatten und außerdem zur Montage der hinteren Klemme neue Schrauben eingesetzt waren. Die Dicke des Zwischenlageblech-Paketes beeinflusst unter anderem die Öffnungsweite des Klemmenmauls. In einer Untersuchung des gesamten Fz-25-Laufwerkes im Labor der Technischen Versuchs- und Forschungsanstalt der Technischen Universität Wien (TVFA), bei der die Einkuppelsituation in der Talstation der Grünbergbahn simuliert wurde, wurde eine Öffnungsweite des Klemmenmauls zwischen 23,8 und 24,1 mm an der vorderen Klemme und zwischen 22,8 und 23,0 mm an der hinteren Klemme gemessen. Der Ist-Durchmesser des Zugseiles betrug 24,1 mm. Trotz einer gewissen unvermeidbaren Unsicherheit bei dieser Messung ließen diese Ergebnisse den Schluss zu, dass im Zuge der Klemmenrevision eine Veränderung am Zwischenlageblech-Paket vorgenommen worden war, die zu einer zu geringen Öffnungsweite der hinteren Klemme beim Einkuppeln und damit zu einer Zwickkupplung geführt hat. Die Tatsache, dass das Fz 25 vor der Klemmenrevision anstandslos in Betrieb war, bestätigt dieses Ergebnis.
Versagen der Sicherheitseinrichtung „Klemme am Seil“
Da bei allen kuppelbaren Seilbahnsystemen das Auftreten von Zwickkupplungen nicht ausgeschlossen werden kann, ist bei diesen Bahnsystemen eine Sicherheitseinrichtung vorgesehen, die im Falle einer Zwickkupplung die Stillsetzung der Anlage bewirkt. Bei der Grünbergbahn wird diese Sicherheitseinrichtung als „Klemme am Seil“ bezeichnet und funktioniert folgendermaßen: An jedem Laufwerk ist zwischen den beiden Klemmen ein Kipphebel mit einer Kontaktfläche für das Zugseil und einem Finger nach unten zur Betätigung einer Schaltfahne angebracht. Bei korrekter Lage des Zugseiles wird der Kipphebel soweit hochgekippt, dass der Finger die Schaltfahne des Schalters „Klemme am Seil“ nicht betätigt. Bei einer Zwickkupplung kippt der Hebel durch Eigengewicht nach unten und der Finger betätigt die Schaltfahne.
Im Zuge der Erhebungen kam zu Tage, dass an der Grünbergbahn zwei verschiedene Typen von Laufwerken im Einsatz sind. Zu den ursprünglich 19 an der Grünbergbahn vorhandenen Laufwerken, im folgenden als Typ GB (Grünbergbahn) bezeichnet, kamen 1974 8 Laufwerke, die nach einem Umbau der Stubnerkogelbahn von dort angekauft wurden. Diese Laufwerke werden im folgenden mit Typ ST (Stubnerkogelbahn) bezeichnet.
Die Laufwerke unterscheiden sich in mehreren Punkten, unter anderem in der Ausführung des Kipphebels der Sicherheitseinrichtung „Klemme am Seil“. Abb. 7 zeigt den Kipphebel beim Laufwerkstyp GB, der eine Anschlagplatte für die Schaltstellung besitzt, und Abb. 8 den Kipphebel beim Laufwerkstyp ST, mit anderer Form des Fingers und ohne Anschlagplatte.
In den Einreichunterlagen für die Baugenehmigung der Laufwerke ST für die Grünbergbahn im Jahr 1974 war der Kipphebel wie beim Typ GB dargestellt; die nicht plangemäße Ausführung wurde weder damals, noch bei sämtlichen späteren Überprüfungen und Umbauten bemerkt
bzw. für relevant erachtet. Das den Unfall verursachende Fz 25 war vom Typ ST. Im Zuge der Unfallerhebungen wurde ein Fahrzeug mit einem Laufwerk des Typs ST an den Schalter „Blende am Seil“ herangebracht, wobei das Zugseil mittels Kettenzugs seitlich aus der Normalposition für das Einkuppeln herausgezogen wurde (eine derartige Vorgangsweise ist bei der normalen Überprüfungen der Sicherheitseinrichtung „Klemme am Seil“ nicht vorgesehen). Damit wurde hinsichtlich der Sicherheitseinrichtung „Klemme am Seil“ eine Zwickkupplung simuliert. Abb. 9 zeigt, dass der Finger des Kipphebels die Schaltfahne des Schalters „Klemme am Seil“ nicht erreicht.
Das war zum einen auf die unterschiedlichen Schaltstellungen der Kipphebel-Finger bei den beiden Laufwerkstypen und zum anderen auf eine Fehlstellung des Schalters „Klemme am Seil“ zurückzuführen (an der Position des Schalters waren augenscheinlich Verstellungen vorgenommen worden; ihr Zeitpunkt und damit die Verantwortlichkeit für die Verstellung
konnte jedoch nicht geklärt werden). Die Ursache für das Nichterkennen der Zwickkupplung war somit gefunden.
Schlussfolgerungen Bedenklich stimmt die Erkenntnis, dass die Sicherheitseinrichtung „Klemme am Seil“ zumindest in der Talstation für die acht Fahrzeuge mit Laufwerken des Typs ST offensichtlich bereits seit dreißig Jahren nicht funktioniert hat. Dieser – allerdings nicht ganz leicht zu diagnostizierende - Fehlzustand wurde bei keiner der innerbetrieblichen und externen Überprüfungen erkannt. Mit ein Grund hierfür war die bereits 1974 nicht erkannte Abweichung der Kipphebelausführung von der Plandarstellung bei den Laufwerken vom Typ ST. Im Zuge der Erhebungen wurde deutlich, dass an der Grünbergbahn neben den unmittelbar unfallkausalen Gegebenheiten auch anlagen- und betriebsbedinge Schwachstellen vorhanden waren, die vor einer Wiederaufnahme des Betriebes beseitigt werden mussten. Da ist z. B. das Fehlen von schriftlichen Wartungsanleitungen und besseren Einrichtungen für die Klemmenrevision zu nennen, vor allem aber mussten die Laufwerke auf einen einheitlichen Stand gebracht und die Sicherheitseinrichtungen überarbeitet werden. Nach Durchführung aller dieser Maßnahmen, die aufgrund einer Sicherheitsanalyse festgelegt worden waren, ist die Grünbergbahn nun wieder in Betrieb, sicherer als vor dem Unfall.
^^ Kipphebelausführung beim Laufwerkstyp ST ohne Anschlagplatte
Kanada - 29.01.2017 bis 10.02.2017
Du kannst Dir Glück nicht kaufen. Aber Du kannst skifahren gehen und das ist ziemlich dasselbe!
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Sehr interessanter Bericht.
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Jay
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Der Standard berichtet:
Seilbahn-Unglück in OÖ: Urteile weitgehend bestätigt
Bedingte Haftstrafe in bedingte Geldstrafe umgewandelt
Wels/Linz - Die vom Landesgericht Wels gefällten Urteile im Prozess nach einem Unglück bei der Grünberg-Seilbahn in Gmunden sind nun durch das Oberlandesgericht Linz weitgehend bestätigt worden. Das teilte das Landesgericht mit.
In der Verhandlung im Juni des Vorjahres wurden drei frühere Mitarbeiter wegen fahrlässiger Körperverletzung schuldig gesprochen. Einer von ihnen fasste eine bedingte Haftstrafe von sechs Monaten aus. Diese Strafe wurde vom Oberlandesgericht in eine bedingte Geldstrafe umgewandelt. Die bedingten Geldstrafen für die beiden anderen Angeklagten wurden bestätigt.
Der Unfall bei der Gmundner Seilbahn am 16. Oktober 2004 hatte zwei Schwerverletzte gefordert: Eine leere Gondel löste sich bei der Bergfahrt aus ihrer Befestigung am Zugseil. Sie rutschte rund 150 Meter zurück und prallte gegen die nachfolgende Kabine. In dieser saßen ein dreijähriges Mädchen und seine 57-jährige Großmutter. Das Kind wurde durch ein Fenster acht Meter in Tiefe geschleudert und schlug auf einem Parkplatz auf. Es wurde lebensgefährlich verletzt. Seine Oma wurde auf den Boden der Gondel geschleudert und erlitt schwere Verletzungen. Die finanziellen Ansprüche der Opfer hat das Oberlandesgericht auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Sie haben bereits eine Geldleistung von der Versicherung bekommen. (APA)
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Jay
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Der orf berichtet:
Freispruch nach Gondel-Unglück
Mit einem Freispruch für den Seilbahn-Konstrukteur wurde nun das Verfahren nach dem Gondel-Unglück von Gmunden im Herbst 2004 abgeschlossen.
Der 59-jährige Konstrukteur war wegen fahrlässiger Körperverletzung unter besonders gefährlichen Umständen angeklagt. Bei dem Gondel-Unglück löste sich eine Kabine der Grünbergseilbahn vom Seil und raste in die Tiefe.
Ein damals dreijähriges Mädchen und ihre Großmutter wurden verletzt.