Alpenverein gegen Strafen bei Lawinen im freien Skiraum

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Jens
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Alpenverein gegen Strafen bei Lawinen im freien Skiraum

Beitrag von Jens »

Alpenverein gegen Strafen bei Lawinen im freien Skiraum

Ausbildung soll zu mehr Sicherheit und Eigenverantwortung führen

Gegen Strafen bei Lawinenunglücken im freien Skiraum hat sich der Österreichische Alpenverein am Freitag ausgesprochen. Die Eigenverantwortung müsse aufrechterhalten bleiben. Gezielte Ausbildung soll zu mehr Risikobewusstsein und zu mehr Sicherheit führen, erklärte der Generalsekretär des Alpenvereins, Robert Renzler, bei einer Pressekonferenz in Innsbruck.

Der gesicherte Skiraum unterliege strengen Gesetzen. Diese würden auch gar nicht in Frage gestellt, sagte Renzler. Im freien Skiraum seien Strafen jedoch nicht zielführend. Grundsätzlich sei es sehr positiv, dass so viele Menschen Sport betreiben. Eine Kriminalisierung des Bergsports hält Renzler für gefährlich. Viel wichtiger sei die Sensibilisierung für die Gefahren, denn jeder Bergsportler gehe ein gewisses Risiko ein.

Statistiken hätten gezeigt, dass die meisten Lawinenunglücke nicht Jugendliche betreffen, sondern sehr erfahrene Tourengeher und Variantenfahrer, die auf ihre jahrelange Erfahrung vertrauen. Jahrelanges Tourengehen sei dabei nicht mit Erfahrung gleichzusetzen, warnte Renzler. Zu den meisten Unfällen komme es bei Lawinenwarnstufe zwei und drei auf der fünfteiligen Skala.

Bei den Jugendlichen würden die Angebote für Lawinencamps bereits sehr gut angenommen. Man biete nun auch in Südtirol solche Veranstaltungen an. Auch in den anderen Altersgruppen herrsche eine große Nachfrage nach Weiterbildung, schließlich sei der Wintersportler selbst am meisten daran interessiert, dass ihm nichts passiere.
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[ironie] Heisst das jetzt, dass ein Skigebiet ne Lawine lostreten darf, die dann den Wald für ne neue Piste plattmacht ohne dafür bestraft zu werden? [/ironie]
Zuletzt geändert von Jens am 30.01.2005 - 19:47, insgesamt 1-mal geändert.
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Turm
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Beitrag von Turm »

Der Alpenverein outet sich hier einmal mehr als der Verein für die Tourengeher. Wahrscheinlich würde wenn es Strafen gäbe eine Forderung der Mitglieder nach einer entsprechenden Versicherung laut.

Ich kann der Argumentationn nicht ganz Folgen. Auch ein Lawinenkurs beim DAV hilft nicht gegen groben Unfug. Und der liegt vor, wenn ich bei Warnstufe 3+ ins offene (steile) Gelände fahre, und ob ich das nun neben einem Skigebiet oder als traditioneller Tourengeher mache bleibts sich gleich. Und ich finde es gehört auch schon alleine deshalb bestraft, weil sich die Rettungsdienste in eine z.T. unabschätzbare Gefahr begeben, gesetzt den Fall es passiert auch nur ein Knöchelbruch.
Meiner Meinung müssten klare Richtlinien her nach dem Motto, wenn der Lawinensicherheitsbeauftragte eines gewissen Ski- und Tourengebietes Variantenabfahren verbietet, dann kostet's auch Strafe. Die Fahrer müssten sich dann nämlich auch gleich über den aktuellen stand immer informieren, was auch positiv ist.
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Theo
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Beitrag von Theo »

Da sind wohl ein paar Büroheinis auf einer ungeheizten Berghütte die letzten noch vorhandenen Hirnzellen eigefroren.

Die Straffreiheit sollte dann wohl möglichst nur für ÖAV-Mitglieder gelten.

Fragt sich dann nur noch ob die Lawinen wissen wer ÖAV-Mitglied ist und wer nicht.
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Jens
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Beitrag von Jens »

Wahrscheinlich will man keine Strafen damit man seine Gäste da einfach so hinschicken kann:
Jamtal: Deutscher Reiseveranstalter muss zahlen

Jahrelanger Rechtsstreit um Lawinenunglück

Rund fünf Jahre nach dem Lawinenunglück im Jamtal mit neun Toten hat das Oberlandesgericht (OLG) München einer Überlebenden 18.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Gerichtssprecherin Sibylle Fey bestätigte am Donnerstag einen entsprechenden Bericht der "Süddeutschen Zeitung". Das Gericht sah eine Mitschuld des Reiseveranstalters DAV Summit Club - eines Tochterunternehmens des Deutschen Alpenvereins (DAV) - und verurteilte ihn deshalb zur Zahlung des Schmerzensgeldes.

Bei dem Unglück im Jamtal waren am 28. Dezember 1999 neun Mitglieder einer 14-köpfigen Skitouristengruppe aus Deutschland ums Leben gekommen. Die Klägerin war ebenfalls verschüttet worden. Sie überlebte mit Verletzungen, ihr Mann starb in den Schneemassen.
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mic
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Beitrag von mic »

ein paar Büroheinis auf einer ungeheizten Berghütte die letzten noch vorhandenen Hirnzellen eigefroren.
...besser kann man es nicht ausdrücken!
Nicht zu glauben was die von sich geben. 8O
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Kris
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Beitrag von Kris »

Ich verstehe eure kritik an der einstellung des AV's nicht.
Stellt euch vor, das lostreten einer lawine würde (hart?) bestraft.
Das wäre ungefähr so, wie wenn ein reifenplatzer dem autofahrer angelastet wird. Was sie haben vor fahrtantritt ihre reifen nicht einzeln kontrolliert? so sind sie zu bestrafen, denn durch den platzer haben sie andere gefährded.

Übrigens sind bergretter fast ausnahmlos auch alpinisten, die tourengehen, eisklettern, felsklettern etc... es sind leute, die die passion des berges teilen.
Nur so können sie das risko ihres auftrages mit sich vereinen.
Die daher den berg der alpinisten mehr schätzen als den der breiten pisten mit ihren teils betrunkenen flachländern.

Zum alter der lawinenlostreter: Tourengeher sind generell meist älter.
Hingegen sind jene, die lawinen beim variantenfahen in skigebieten lostreten durch die bank meist jüngere (snowboard-)hupfer.
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Turm
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Beitrag von Turm »

Es geht hier nicht darum jemanden direkt zu bestrafen, der eine Lawine lostritt, es geht aber schon darum, dass bei entsprechenden Warnungen es verboten sein sollte Touren- und Variantenabfahrten mitzunehmen, außerhalb gesicherter Gebiete.

Und was ich auch in Ordnung finde ist, wenn jemand als Reisegrupppen- oder Bergführer bei Lawinengefahr diese Missachtet, dann sollte dieser als Fachkundiger auch dafür Rechenschaft gezogen werden können.

Wenn ich das ganze mal mit dem Bauwesen vergleiche, dann bin ich egal wie der Plan lautet als Ausführender immer haftbar für meine Fehler, sofern ich nicht nach den anerkannten Regeln der Technik ausführe, weil ich ja Fachkundiger bin. Und hier geht es ja nicht um die Gefährdung von Gebäuden, hier geht es um Menschen.
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k2k
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Beitrag von k2k »

Was nutzt euch, die ihr hier diskutiert, so eine Strafe eigentlich konkret? Tourengeher sind ja die wenigsten hier, oder nicht?
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Beitrag von Kris »

na sind wir froh dass man noch eigenverantwortlich in der freien natur sich bewegen darf. Wenn ich eine lawine lostrete, und dadurch andere zu schaden komme, hafte ich sowieso. Ganz zu schweigen vom eigeninteresse am leben zu bleiben...

Im freien bergraum gelten andere juristische leitlinien. Zb. eine sonst im täglichen leben bereits völlig verkünmmerte eigenverantwortung, oder die verantwortung des erfahreneren gegenüber des weniger erfahrenen.
Dieser (scheinbare) teilweise rückzug des gesetztes zugunsten der zweckmässigkeit hat durchaus gut überlegte gründe.

Dürfte man bei "entsprechender warnung" den freien raum nicht betreten, so müsste der warner im umkehschluss dann haften, wenn dennoch etwas passiert. Ergo wäre dann so gut wie garnichts erlaubt.

Übrigens, die lawinenfuzzies sind (wie fast alle meteorologen) ebenfalls oft fanatische alpinisten. Die erfahrung, den berg "zu lesen", haben sie zu guten teilen durch ihre passion erlangt. Und diese kann man nur erlangen, wenn man eigenverantwortlich handeln darf...

Nene, zumindestens in den kernländern der alpen, die eng mit dem bergwesen verwurzelt sind, wird es noch einige zeit dauern, bis der zeitgeist auch den letzen raum, die wilderness, reglementiert.
(pistenpolizei und diese diskussionen sind ja bereits der weg dorthin...)
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trincerone
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Beitrag von trincerone »

Kann mich Kris nur anschließen. Und wer ständig nach Strafen brüllt sollte mal eine Starfrechtsdogmatische Vorlesung besuchen und sich mit Sinn und Zweck von Strafe und den dazu gehörigen empirischen und fachlich fundierten Erkenntnissen auseinandersetzen.

Aber das tut ja anscheinend der Gesetzgeber auch nicht immer ausreichend!
HCl
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Beitrag von HCl »

Volle Zustimmung zu Kris Meinung. Mehr Eigenverantwortung. Heute wird ja schon fast der Liftbetreiber zur Verantwortung gezogen, wenn einer bei 40 m die Tür aufreißt und runterspringt, der Zug ist schuld, wenn der Autofahrer das Andreaskreuz übersieht und McDonald's, wenn der Kaffee heiß ist.
Was die Natur durch einen Berg getrennt, soll der Mensch nicht durch ein Loch verbinden.
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Beitrag von trincerone »

@HCL: Eben!
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Beitrag von Turm »

HCl hat geschrieben:Volle Zustimmung zu Kris Meinung. Mehr Eigenverantwortung. Heute wird ja schon fast der Liftbetreiber zur Verantwortung gezogen, wenn einer bei 40 m die Tür aufreißt und runterspringt, der Zug ist schuld, wenn der Autofahrer das Andreaskreuz übersieht und McDonald's, wenn der Kaffee heiß ist.
Bringt doch mal bitte zivilrechtliche Ansprüche nicht mir strafrechtlichen durcheinander.
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trincerone
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Beitrag von trincerone »

Wieso? Wenn schon die zivilrechtlichen Ansprüche in Bezug auf das Prinzip der Eigenverantwortlichkeit fragwürdig sind, bleibt ja wohl kaum Raum dür die "ultima ratio" oder? Es wird ja regelmäßig darauf verwiesen, dass über zivilrechtliche Wirkung beispielsweise inform von Schadensersatz ausreichend Schutz gewährleistet wird und mit eben jener Begründung eine Strafrechtsnorm nicht angewandt. Wenn nicht mal zivilrechtlich ohne Bedenken Ansprüche eingeräumt werden könenn, so ist für strafrechtliche Sanktionierung sicher kein Platz. Insofern ist hier HCL Einwand auch aus jursitischer Sicht durchaus nicht fehl am Platze - abgesehen davon wollte er ja nur seinen Standpunkt zum Prinzip der Eigenverantwortlichkeit erläutern.

Desweiteren zitiert er ja teils amerikanische Urteile und dort hat das Zivilrecht anders als in Deutschland durchaus auch ein sanktionierendes Element (daher die für uns unverständlichen hohen Summen in Schadensersatzprozessen).
HCl
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Beitrag von HCl »

Mir ist schon klar, daß das juristisch nicht ganz sauber ist. Ich bin auch kein Jurist. Ich wollte nur die Lächerlichkeit in den Raum stellen für etwas bestraft zu werden, das nur mich selbst betrifft - nicht aber meine Umgebung; und das ist auch der Punkt beim heißen Kaffee, es betrifft nur mich selbst.
Nun wenn ich eine Lawine lostrete und jemand/etwas dabei zu Schaden kommt, dann muß ich sowieso brennen.
Im übertragenen Sinne: Wenn ich eine Lawine lostrete und keiner sieht hin - welche Farbe hat dann die Lawine?
Eben - alson wofür soll man bestraft werden.

Solange das freie Gelände nicht so überfüllt ist, wie die Autobahnen, brauchen wir keine "StVO". Diese hingegen wäre auf der Piste manchmal umso notwendiger.
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Beitrag von trincerone »

Wie gesagt, dass seh ich genau wie Du und außerdem wars sauber (basta ;) ).

gruß cM
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Gletscherfloh
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Beitrag von Gletscherfloh »

Nach den Lawinenunglücken der vergangenen Tagen häufen sich in den Medien nun Beiträge zum Thema Lawinen und Reglementierung/Stragen etc. Auch ein Zeichen wie aufgeregt unsere (Medien-)Gesellschaft auf Unfälle reagiert. Aus dem orf-on (Tirol):
Leichtsinn der Wintersportler
Nach dem Wochenende mit mehreren Lawinentoten und zahlreichen Verschütteten wird über Leichtsinn und Verantwortungsbewusstsein diskutiert. Strafen und Reglementierungen würden an den Unfallzahlen wenig ändern, meinen Experten.
Montag, 07.02.05

Nein zu Kriminalisierung
Tourengeher und Variantenfahrer dürften nicht kriminalisiert werden, sagt der Leiter des Kuratoriums für Verkehrssicherheit, Karl Gabl. Auch wenn jeder Lawinentote einer zuviel sei, sei trotz der stark steigenden Zahl an Wintersportlern die Zahl der Lawinentoten in den vergangenen Jahren in Österreich nicht angestiegen.

Dimension für Tourengeher nicht vorhesehbar

Bessere Ausbildung und Information
Auf noch bessere Ausbildung und Informationen setzt auch der Geschäftsführer des alpinen Sicherheits- und Informationszentrums in Landeck, Werner Senn. Zum Teil seien die Lawinen in einer Dimension abgegangen, die für einen Tourengeher nicht vorhersehbar gewesen sei, sagt Senn.

Stufe drei

Keine große Veränderung bei Gefahr
Hintergrund für die prekäre Situation sei der schlechte Schneedeckenaufbau des heurigen Winters in Verbindung mit den starken Schneefällen der vergangenen Woche. In den nächsten Tagen wird sich an der Lawinensituation nicht viel ändern, der Lawinenwarndienst nennt Stufe drei der fünfteiligen Skala.
An sich ist die ganze Situation ja rein hypothetisch, da ja das freie Wegerecht in Wald und Flur garantiert ist.
Ich frage mich, ob im Sommer - nach den ersten Kletterunfällen - dann Strafen fürs Klettern/Bergsteigen (bzw. wenn dabei was schiefgeht) verlangt werden (fürs Schwimmen im Zusammenhang mit den zahlreichen Schwimmunfällen wird man sich das nicht fordern trauen, da diese Sportausübung ja eher gesellschaftlich akzeptiert ist).

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gerrit
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Beitrag von gerrit »

Man muß zwischen Lawinenunfällen außerhalb von Skigebieten, die also Tourenfahrer betreffen, und Unfällen in Skigebieten bzw. im freien Skiraum von Skigebieten unterscheiden. Während außerhalb jeder Tourengeher für sich selbst bzw. seine Gruppe verantwortlich ist und daher Strafen für mich widersinnig wären, zählen für mich das Befahren von wegen Lawinengefahr gesperrten Abfahrten oder des freien Skiraums mit Gefährdung des Pistenbereichs bei eingeschalteten Lawinenblinkleuchten zu strafrechtlich relevanten Delikten, die jedenfalls empfindlich bestraft werden sollten.
Als Nutzer der geöffneten Abfahrten eines Skigebiets muß man davon ausgehen können, nicht gefährdet zu sein, es muß daher gewährleistet sein, daß bestehende Verbote eingehalten werden.
Allerdings gibts nun auch im Bereich von Skigebieten Varianten, deren Befahrung auch bei Lawinengefahr keine Gefährdung von Pisten nach sich zieht. Juristisch wäre es interessant ob
a. der Liftbetreiber neben den Pisten auch den Grund daneben, also den sog. freien Skiraum gepachtet hat bzw.
b. ob aus der Tatsache, daß man das Gebiet mit einem Liftticket "betreten" hat und damit den Beförderungs- und Benützungsbedingungen unterliegt, juristische Konsequenzen bezüglich des Befahrens von Varianten abgeleitet werden können.
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Beitrag von trincerone »

Diese Unterscheidung macht sicherlich Sinn.

Was jedoch ebenfalls bedacht werden muss, ist folgendes: wer eine wegen Lawinengefahr gesperrte Abfahrt befährt gefährdet niemanden außer sich selbst. Wer etwas anderes behauptet kennt sich mit der Materie nicht aus. Lawinen auslösen kann man nur in einer weitgehend unveränderten Schneedecke. Auf einer präparierten Piste ist dies nicht möglich. Einzig eine (zufällig von oben kommende) Lawine kann einen erwischen, das kommt sogar bei Tourengehern gelentlich mal vor, die halten sich aber auch Ewigkeiten im gleichen Bereich auf. Beim Befahren einer Piste ist das also höchst unwahrscheinlich, wenn auch theoretisch möglich. Dann hat man aber mit der Auslösung nichts zu tun und wird Opfer einer Spontanauslösung.

Gesperrt sind derartige Abfahrten i.A. weil der Skiraum in unmittelbarer Umgebung der Piste instabil ist. In einem solchen Fall kann die Piste völlig gefahrlos befahren werden (für sich und für andere), 10m neben der Piste lauert aber bereits der Tod. Somit ist es aus Liftbetreibersicht natürlich sinnvoll die Piste zu sperren. Aber wenn man trotzdem langfährt, gefährdet man niemanden.

Völlig anders sieht es natürlich im freien Skiraum aus. Hier kann jederzeit eine Lawine ausgelöst werden bei entsprechenden Bedingungen, so dass ein Variantenfahrer im freien Skiraum oberhalb einer Piste durchaus eine Gefahr für die Skifahrer auf der Piste darstellt. Hypothetisch. Praktisch nicht. Weil eine solche Piste nämlich genau so eine Piste wäre wie oben beschrieben. Pisten unterhalb lawinengefährdetem Gelände werden bei lawinengefahr gesperrt! D.H. also, dass man genauso eine Piste, die an sich sicher zu befahren wäre, sperrt, eben weil der Raum in unmittelbarer Umgebung der Piste nicht sicher ist. Und wieder stellt der Variantenfahrer allenfalls eine Gefahr für sich selbt dar. Mittlerweile ist dann sogar meist so, dass die Lawinen oberhaln von Pisten abgesprengt werden, bevor die Piste öffnet, was wiederum heißt, dass ein Variantenfahrer, der diese Hänge befährt, niemanden gefährdet.

Es es heute ziemlich schwierig, als Variantenfahrer andere Leute im gesicherten Skiraum zu gefährden, im Optimalfall sollte das unmöglich sein. Das dennoch gelegentlich solche Unfälle passieren, liegt daran, dass eben auch mal Brette da hängen, wo es keiner erwartet und dann eine Piste doch freigegeben wird, obwohl sie eigentlich lawinengefährdet ist. Dann kann man dem Variantenfahrer allerdings kaum vorwerfen, dass er das Brett ausgelöst hat, wenn einfach nicht damit zu rechnen war, dass dort eins hängt.

Viel häufiger sind Fälle, wo Variantenfahrer Bretter auslösen, die andere Variantenfahrer treffen - aber davon reden wir hier ja gerade nicht.

Insofern halte Gerrits Forderung nach Sanktionierung von Variantenfahren bei Lawinengefahr im Bereich gesicherter Skiräume für überflüssig, auch wenn es vielleicht richtig gemeint war. De facto ist dieses Risiko in der Praxis sehr gering. Sollte es aber - warum auch immer - ein Variantenfahrer schaffen, Pistenschifahrer mit einer von ihm ausgelösten Lawinen zu erwischen, dann gibts zwei Fälle:

1. Die Lawinengefahr war gering. Die Piste war daher offen, keiner konnte mit einer Lawine rechnen. Dann wäre der Variantenfahrer wohl auch nach Gerrits Forderung nicht zu bestrafen.

2. Es bestand hoe Lawinengefahr, Warnleuchten etc leuchteten, Schilder waren aufgestellt. In diesem Fall wäre er im Falle eines Unfalls mit ziemnlicher Sicherheit nicht nur zivilrechtlich dran, sondern auch strafrechtlich, nämlich wegen fahlässiger Tötung oder fahrlässiger Körperverlertzung. Rechtsfrei bliebe also nur der Raum in dem Fall, dass ein Variantenfahrer eine Lawine auslöst, die eine Piste verschüttet, aber niemanden begräbt. Für diesen speziellen Fall wäre möglicherweise Raum für ein konkretes Gefährdungsdelikt. Ob es einen solchen neuen Straftatbestand extra braucht sei dahingestellt, ich halte ihn aber für juristisch durchaus tragbar.
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Beitrag von gerrit »

Genau betrachtet teilt sich die Frage in einen moralischen und einen juridischen Aspekt.
Völlig klar ist die Tatsache, daß die Gefährdung Unbeteiligter nicht zu tolerieren ist. Richtig ist, daß offene Pisten meist durch Variantenfahrer auch bei hoher Lawinengefahr nicht gefährdet werden, was auch damit zusammenhängt, daß die Betreiber in den letzten Jahren beim Freigeben von Pisten nach starken Schneefällen eher restriktiver geworden sind bzw. die Technik der Lawinensprengung sicher ausgefeilter geworden ist.
Allerdings sind bei einem Lawinenabgang im freien Skiraum letztendlich auch die Retter betroffen, die dann natürlich ebenfalls gesichertes Gelände verlassen müssen. Hier handelt es sich in der Regel zumindestens teilweise auch um Mitarbeiter der Liftbetriebe. Natürlich könnte man sagen, wer bei Lawinengefahr den gesicherten Skiraum verläßt, ist selbst schuld und wird eben einfach nicht ausgegraben, das wird aber aus moralischen und auch praktischen (welcher Liftbetreiber kann sich das schon leisten, seine Kunden einfach ersticken zu lassen) Gründen nicht der Fall sein. Wenn also im freien Skiraum bei blinkenden Lawinenleuchten von Benützern des Gebiets gefahren wird, so setzen sich diese über eine Regel des Betreibers der benützten Aufstiegshilfen (juristischer Aspekt) hinweg, die jedoch auch Auswirkungen auf die Sicherheit des Personals und der "normalen" Bergrettung hat.
Im Tourengelände abseits von Skigebieten ist die Eigenverantwortlichkeit höher einzustufen, obwohl sich auch da bei einer Tour in exponiertem Gelände bei einer hohen Warnstufe die Frage stellt, mit welchem Recht man nach einem Unfall eine Rettung durch Profis erwarten kann. Im freien Skiraum eines Skigebiets wird die Entscheidung der "Befahrbarkeit" der Varianten jedoch vom Betreiber, mit dem ich durch den Kauf des Tickets einen Vertrag eingegangen bin, getroffen, unabhängig von der im Falle des Lawinenabgangs indirekt herbeigeführten Gefährdung der Retter, ist das Befahren gesperrter Pisten und/oder Varianten eine Art Vertragsbruch.

P.S. Auch ich hab mich schon über Verbote dieser Art hinweggesetzt, eine witzige Anekdote hab ich vor einigen Jahren am Kapall erlebt, wir waren im Gelände (talwärtsgesehen) links vom Schöngrabenlift unterwegs, die Lawinenleuchten waren an, und vom Lift aus hat uns ein Skilehrer massiv beschimpft, glz. waren aber 3 seiner Kollegen mit Skigruppen noch weiter abseits unterwegs. Wahrscheinlich wolte er nur verhindern, daß wir den Hang verspuren, bevor er mit seiner Gruppe dort hinkommt....
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Beitrag von Tyrolens »

trincerone hat geschrieben: Für diesen speziellen Fall wäre möglicherweise Raum für ein konkretes Gefährdungsdelikt. Ob es einen solchen neuen Straftatbestand extra braucht sei dahingestellt, ich halte ihn aber für juristisch durchaus tragbar.

Da braucht´s nix spezielles, weil dieser Fall ohnehin vom Delikt der "Gefährung der körperlichen Sicherheit" abgedeckt wird.
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Beitrag von trincerone »

Habt ihr einen Straftatbestand "Gefährdung der körperlichen Sicherheit" in Österreich?! 8O

@gerrit: In diesen ganzen Üunkten gebe ich Dir völlig recht. Es ist ja auch praktisch so, dass das Argument für Sanktionierung des Skifahrens außerhalb der Piste bei Lawinengefahr eben jene Gefährdung möglicher Retter ist, die man damit gleichzeitig schafft. Unter diesem Gesichtspunkt halte ich die ganze Geschichte auch durch aus für diskutabel, wobei man mal klären müsste, welchen Gefahren ein Retter nachher in der Praxis tatsächlich ausgesetzt ist, um einen Lawinentoten zu bergen. Wenn ich mal davon ausgehe, dass man mit dem Heli hinfliegt (schon aus Zeitgründen) oder aber nahe der Piste vielleicht auch mit dem Motorschlitten rüberfährt, dann stellt sich die Frage inwiefern man noch lawinengefährdetes Terrain passieren muss, um an den Unfallort zu gelangen. Die Lawine an dem Hang, wo das Opfer liegt, ist ja schon abgegagen. Ich habe zugegebenermaßen keine Vorstellung davon, wie gefährlich so ein Job in der Praxis i.A. wirklich ist.
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Beitrag von gerrit »

Rettungstätigkeit im Gebirge zählt sicherlich nicht zu den ungefährlichen Tätigkeiten. Einerseits besteht natürlich fallweise die Gefahr einer Nachlawine, entweder, weil vielleicht nicht der ganze Hang abgegangen ist, oder weil (bei massiver Lawinengefahr) auch von weiter oben etwas kommen kann.
Andererseits kommt es - vor allem bei schlechter Sicht natürlich - immer wieder zu Unfällen mit Helikoptern und Seilen von Materialseilbahnen bzw. Stromleitungen.

Wie gesagt, prinzipiell halte ich die Verbote für sinnvoll, aber - pädagogisch und moralisch verwerflich - halte ich mich, im Vertrauen auf meine erworbenen Kenntnisse und Erfahrungen, auch nicht immer dran (siehe oben).

Hab in meiner Skifahrerlaufbahn insgesamt 4 mal mit Hangrutschungen zu tun gehabt.
Einmal als Skitourenanfänger in einer Südrinne beim Aufstieg hat der ganze Hang zu rutschen begonnen, aber in Zeitlupentempo, für damals sage ich - selber schuld, würd ich heute nicht mehr reingehen.

2 x in Kanada, jeweils mit Führer, beim ersten Mal haben sie uns gesagt, Einzeln fahren, die oberste Schicht (Pulver) könnte rutschen, wäre aber nicht gefährlich, so war es dann auch, war nur ein komisiches Gefühl, wenn sich der ganze Hang unter einem bewegt, wir mußten einzeln Fahren und genau bei mir hat es zum Rutschen angefangen,
beim zweiten mal waren wir in der Gruppe unterwegs und einer der letzten ist zu weit rechts rausgefahren, obwohl das eigentlich verboten war, der Hang ist ziemlich schnell losgerutscht, wir konnten aber alle nach links ausweichen.

Einmal hab ich eine große Lawine erlebt in Serfaus hinten beim Masnergebiet, beim letzten Lift (Minderslift?), wenn man (nach unten gesehen) rechts raus fährt und dann hinunter zur Talstation gibts sehr nette Hänge, war Ende März, sind den Hang am Vormittag noch gefahren, ist dann aber warm geworden und man hat von unten knapp unter den Felsen eine sich öffnende Spalte gesehen, es waren aber noch Skifahrer auf der Schrägfahrt hinüber unterwegs, wir haben zwar gebrüllt, aber sie haben uns nicht gehört, es ist dann der ganze Hang auf ca. 150m Breite abgegangen, es wurde aber niemand verschüttet, hab irgendwo ein Foto gemacht, ist aber ein Dia, müßte ich erst suchen. Zu diesem Zeitpunkt waren aber keine Lawinenleuchten an.

Hat sonst noch jemand Ähnliches erlebt?
Erinnerungen: meine Berichte seit 2005 (bzw. 1983)
Daß wir echt waren, werde ich auch noch erfinden! (Josef Zoderer)
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Gletscherfloh
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Beitrag von Gletscherfloh »

Mein beeindruckendstes Lawinenerlebnis hatte ich gar nicht beim Skifahren, sondern im Tal in der Gaststube beim Kartenspielen. Nach Tagen extremen Schneefalls (Februar 1984) überraschte uns die Madlein-Lawine in Ischgl. Das interessante ist, dass wir alle die "Geschichte" dieser Lawine (bzw. deren grosser Abgang im Jahr 1954 oder 1953 ?) bereits von den Erzählungen der Wirtsleute kannten (wir waren zu dem Zeitpunkt bereits 2 Tage mehr oder weniger im Haus "eingeschlossen", das allen hier bekannte Stop-Lawinengefahr-Schild hing wirklich an der Tür von der Gaststube zur Veranda !) und daher auch wussten, dass bei dem geringsten Anzeichen alles in den Keller laufen sollte (wir wohnten in der Häusergruppe Brand, im Einzugsbereich der Lawinenbahn).
Als sie dann tatsächlich kam war unsere Reaktion nicht wirklich angebracht - alle starrten nur an die Fenster, an denen der stiebende Schnee, Steine, Äste etc. anprasselten, während das Haus zu rütteln anfing. Paradox, aber niemand von uns kam auf den Gedanken, in den Keller zu laufen. Erst als die Wirtin "d'Lahna" schreiend hereinlief, ging ein Ruck durch den Gastraum und alles lief.
Am beeindruckendsten war, als wir dann etwas später vors Haus gingen, und Ischgl nicht mehr zu sehen war, da sich der "Staub"anteil der Lawine noch nicht gesetzt hatte. Gleichzeitig ging die Feuerwehrsirene los. Erst nach Minuten war das Ausmaß der Lawinenablagerung sichtbar, das wirklich gewaltig war (Teile der Ablagerung hielten sich sogar über den Sommer bis zum nächsten Winter rein), allerdings "hielt" sich die Lawine fast exakt an die Gefahrenzonen. Der unbebaute Teil von Ischgl oberhalb der Tiefgarage war meterhoch verschüttet, ganz zu schweigen von der Trisanna und der Bundesstrasse unten im Talgrund (leider gab es ein Todesopfer in der Nähe des zerstörten Wählamts.

In den darauffolgenden Jahren wurde die Anrisszone der Madleinlawine dann weiter verbaut (damals war die Verbauung erst teilweise fertig). Gut sichtbar (v.a. vom Pardatschgrat) sind die umfangreichen Lawinengatter im Steilgelände rechts oberhalb von Ischgl (sog. Mutmanör) und die Ablenkdämme oberhalb der Madleinschlucht. Durch diese Bauten ist ein neuerlicher Abgang in diesem Ausmaß heute wohl nicht mehr möglich.
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Beitrag von trincerone »

Ich habe einige Male schon Spontanauslösungen erlebt, allerdings nur kleine Nassschneerutsche bzw. einmal einen großen Pulverschneerutsch, allerdings weit weg von mir. Schneebretter hab ich hunderte abgegangene gesehen, aber (leider) noch nie den Abgang selbst.

Ich bin bis jetzt nur zwei mal bei extremer Lawinengefahr außerhalb des gesicherten Raumes unterwegs gewesen: beide male bei Stufe 4. Das eine war mein Ausflug über den Chavièregletscher, der zu den Bildern auf meiner Website führte. Der Gletscher ist flach, die Hänge an den Seiten hab ich wohlweißlich weiträumig umfahren (also auch die Auslaufbereiche).

Das andere Mal war ebenfalls bei Lawinenstufe 4, die schwarze Abfahrt an der Bergstation des La Masse Schleppers in Les Menuires. Diese war ween Lawinengefahr gesperrt. Ich kenne das Gelände ganz gut, daher wusste ich, dass nur das erste Stück im Einzugbereich von Lawinen liegt. Von dem Grat an der Seite konnte man das Gelände einsehen und sehen, dass der Hang komplett mit der Gasex abgesprengt war. Ansonsten war die Piste gewalzt, so dass man von der Piste aus eh nichts hätte auslösen können. Die Abfahrt war traumhaft - eine der schönsten des ganzen Urlaubs. Man hätte wohl allerdings keine 15m von der Piste runterfahren dürfen...

Ansonsten hab ich mich schon öfter mal Interesse halber ein bisschen mit dem Schnee bei passenden Verhältnissen auseinandergesetzt. Es ist erstaunlich, was man alles erkennen kann, wenn man etwas buddelt. Eingeschneite Reifschichten mögen tückisch sein, aber zumindest eine aufgebaute Schicht kann man mitunter viel besser erkennen, als ich es gedacht hätte. Sieht fast aus wie ein Art Kegel- oder Walzenlager. Bei der Gelegenheit hab ich auch mal Test halber so eigene kleine Minibretter losgetreten, um mir das mal anzuschaun. Aber, damit wir uns richtig verstehen, Brett ist völlig übertrieben. Was ich gemacht hab, ist, dass ich mir in sehr flachem Gelände kleine Kuppierungen gesucht hab (so etwa 2m), mit Windschattig steil abfallender Flanke. Wenn man da von oben reinfährt, kann so eine Art Minilawine auslösen, ist ganz interessant. Der Hügel sollte aber nicht viel größer als 2m sein!

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